Adoptionsrecht in Österreich: Gewinn für Regenbogenfamilien
Homosexuelle dürfen künftig Kinder adoptieren. Gegen dieses Recht gebe es keine sachliche Rechtfertigung, begründet das Verfassungsgericht seine Entscheidung.
WIEN dpa | Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für eine nach der sexuellen Orientierung unterscheidenden Regelung, erklärte das Gericht am Mittwoch in Wien.
Homosexuelle Paare durften in der Alpenrepublik seit 2013 die leiblichen Kinder eines der beiden Partner adoptieren, nicht jedoch fremde Kinder. Dagegen hatte nun ein lesbisches Paar geklagt.
Österreich hatte die bisherige Regelung erst eingeführt, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Land wegen des zuvor bestehenden generellen Adoptionsverbots verurteilt hatte.
Die regierenden Sozialdemokraten (SPÖ) hatten zuletzt die Möglichkeit der Fremdadoption für homosexuelle Paare gefordert. Die mitregierende konservative Volkspartei (ÖVP) war dagegen. Bis Ende des Jahres soll nun ein neues Adoptionsrecht verabschiedet werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen