Abtreibungsgesetze in Deutschland: § 218 schützt kein Leben
Der Kompromiss zum deutschen Abtreibungsrecht wird 25 Jahre alt. Er hält keines seiner Versprechen, sondern spielt Fundamentalist*innen in die Hände.
V or 25 Jahren wurde der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs in seiner heutigen Form beschlossen. Höchste Zeit, ihn abzuschaffen und Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Doch nicht einmal die Linke, die das in jedem Wahlprogramm fordert, hat bisher Gesetzesinitiativen gestartet. Auch die Grünen haben sie nur angekündigt, vor einem Jahr in einem taz-Interview der Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt.
Entscheidend sind nicht die Erfolgsaussichten solcher Initiativen. Es muss eine ehrliche Debatte beginnen, ob der Kompromiss von 1995 so gut ist, wie seine Befürworter*innen behaupten. Dazu gehört, unangenehmen Fakten ins Auge zu blicken.
Paragraf 218 soll das „ungeborene Leben“ schützen. Doch noch hat niemand nachgewiesen, dass Strafandrohung, Zwangsberatung und Bedenkfrist Frauen davon abhalten, Schwangerschaften abzubrechen. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht das 1993 gefordert: „Der Gesetzgeber muss sich etwa durch periodisch zu erstattende Berichte der Regierung vergewissern, ob das Gesetz die erwarteten Schutzwirkungen entfaltet“, heißt es im Urteil, das die Fristenlösung für verfassungswidrig erklärte. Diese Berichte gibt es nicht. Nur Zahlen des Statistischen Bundesamts, die darüber keine Aussage treffen. Auch deshalb nicht, weil die Systematik zur Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen mit der Gesetzesänderung umgestellt wurde. Danach brechen seit 1996 etwa 0,7 Prozent aller Frauen zwischen 15 und 45 Jahren eine Schwangerschaft ab.
Heikle Themen werden ausgespart
Die dürftige Studienlage zu dem Thema ist Symptom des kollektiven Verdrängungswillens in allen Lagern. Bis 2017, als sich die Ärztin Kristina Hänel gegen das Informationsverbot zu Abtreibungen wehrte, waren auch diejenigen stumm, die ein liberaleres Gesetz wollen. Nach dem Motto: Nur keine schlafenden Hunde wecken! Vielleicht bringt in vier Jahren die Studie von Minister Jens Spahn zur „psychosozialen Situation und Unterstützungsbedarf von Frauen mit ungewollter Schwangerschaft“ Licht ins Dunkel. Das wäre eine Pointe, denn seine Partei, die CDU, ist die einzige, die den Paragrafen 218 so richtig gern hat.
Wenn nun erforscht würde, wie sich der Zwangscharakter der Beratung auf die Entscheidung auswirkt, käme dabei womöglich heraus: dass es keinen Raum für Zweifel gibt, ob eine Frau das Kind vielleicht doch bekommen möchte. Diesen Verdacht hatten in einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2016 Berater*innen geäußert. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther, selbst Psychotherapeutin, hatte es 2017 in einem taz-Interview so formuliert: „Wer mit einer Haltung in die Beratung geht, ich muss alles tun, damit ich den Schein bekomme, hat es schwer, sich widersprüchlichen Gefühlen zu stellen.“
Das Gesetz soll auch verhindern, dass Föten aufgrund einer ungünstigen Pränataldiagnose abgetrieben werden. Deshalb wurde 1995 die embryopathische Indikation abgeschafft. Es könne „nur auf die Frau ankommen: auf ihre Belastbarkeit, ihre Lebensperspektive“, sagte damals in der Bundestagsdebatte die SPD-Abgeordnete Inge Wettig-Danielmeier. So steht es auch im Gesetz. Doch ob das eingehalten wird? Auch dazu gibt es keine systematische Untersuchung. Die BZgA-Studie, die einzige ihrer Art, spart das heikle Thema aus.
Aufschlussreich ist eine Studie der Universität Gießen aus dem Jahr 2017. Diese hatte 160 Abbrüche nach der 14. Schwangerschaftswoche untersucht. Alle Föten hatten Fehlbildungen. Und eine taz-Recherche in diesem Jahr zeigte, dass Frauen, die ein gesundes Kind erwarten, nur in Ausnahmefällen die ärztliche Erlaubnis für eine Abtreibung bekommen, die sie nach dem ersten Trimester brauchen. Der „seelische Gesundheitszustand“ der Frau, wie er in Paragraf 218a formuliert ist, spielt keine Rolle.
Wer sich für den Erhalt des Gesetzes einsetzt, setzt sogar die Gesundheit von Frauen aufs Spiel. Mittlerweile berichtet nicht mehr nur die taz darüber, dass Frauen in mehreren Regionen bis zu 150 Kilometer weit fahren müssen für eine Abtreibung und Ärzt*innen keine Nachfolger*innen finden, wenn sie in Rente gehen. Wer beteiligt sich schon gern an einer Straftat? Daher laufen auch die Vorhaben der Bundesregierung ins Leere, Ärzt*innen für diese Tätigkeit über mehr Weiterbildungsangebote zu gewinnen.
Risiko für Komplikationen
Weniger Ärzt*innen, längere Anreisen bedeuten: Abbrüche werden sich in spätere Schwangerschaftswochen verschieben. Dabei nimmt das Risiko für Komplikationen mit fortschreitender Schwangerschaft zu. Ob das bereits in den betroffenen Regionen der Fall ist? Unbekannt. Die Statistik, die zwar die Dauer der Schwangerschaft angibt, ist nur auf Länderebene verfügbar. Daher ist auch der zweite Teil der Studie des Gesundheitsministers eine Mogelpackung. Die soll „deutschlandweit, vollständig“ die Versorgungssituation erheben. Doch um diese Daten generieren zu dürfen, müsste das Statistik-Gesetz geändert werden.
Das ist alles kein Geheimwissen. Dennoch traut sich niemand an das Thema heran. Auch Göring-Eckardt begründet das Nichthandeln ihrer Fraktion mit der Sorge vor einem Pakt reaktionärer Kräfte. Doch glaubt sie wirklich, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verschärfung von Paragraf 218 dulden würde? Zudem erfüllt dieser nur einen Zweck: diejenigen ruhigzustellen, die Abtreibungen am liebsten ganz verbieten möchten. Wie erfolgreich das war, lässt sich immer häufiger vor Beratungsstellen und Arztpraxen beobachten, vor denen selbsternannte „Lebensschützer*innen“ Mahnwachen halten. Die Gesetze sind ihnen zwar zu lasch, geben ihnen aber recht im Glauben, dass Abtreibungen falsch sind. Eine Gesellschaft, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen ernst nimmt, muss klar sagen: Es ist ihr gutes Recht, Schwangerschaften abzubrechen. Und ihnen alle Hilfen anbieten, die sie brauchen. Ob sie das Kind bekommen oder nicht.
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