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Abstimmung zur Sterbehilfe im BundestagBestimmte Hilfe künftig verboten

Die Bundestagsmitglieder haben sich gegen die „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe ausgesprochen. 360 Abgeordnete stimmten für einen Gesetzentwurf.

Abgegeben: Stimmzettel im Bundestag. Foto: dpa

Berlin dpa | Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am Freitag.

Der Verbotsantrag, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war, erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich.

Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert. Mehrere Abgeordnete plädierten erfolglos dafür, auf eine Neuregelung ganz zu verzichten.

Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird. Kritiker hatten vor einer Kriminalisierung von Ärzten und einer Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen gewarnt.

Der Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg ging eine eindringliche Debatte voraus. Sie markiert das Ende einer einjährigen Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage im Parlament und in der Öffentlichkeit.

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3 Kommentare

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  • Sehr geehrte Frau Griese, sehr geehrter Herr Brand,

     

    vielen Dank für Ihren Antrag!

     

    Es muss untersucht werden, welche Zustände und Umstände bringen einige Menschen dazu, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Ist Sterbehilfe wirklich der letzte Ausweg? Oder gibt es Möglichkeiten, die Zustände und Umstände zu beseitigen?

     

    In Polen ist jegliche Sterbehilfe verboten und von dort gibt es keine Nachrichten, dass es solche Schmerzen existieren würden, die durch moderne Medizin nicht behandelbar wären.

     

    In Belgien ist Sterbehilfe für Kinder legal. Dazu darf es unserem Land niemals kommen.

     

    Selbst wenn jemand in seinem Leben wegen starker Schmerzen ohnmächtig wurde und vor der Ohnmacht sterben wollte, so ist dieser Wunsch nach Verabreichen von Schmerzmitteln, wie Narkose ohne Schlaf weg und man ist froh am Leben geblieben zu sein. Und was noch wichtiger ist, ist die Sorge von Familienangehörigen.

     

    An dieser Stelle möchte man einen schwerstkranken Journalisten, einst Mitgründer der TAZ zitieren:

     

    „Wir brauchen keine Sterbehilfe, sondern Lebenshilfe.“

  • Der Bundestag hat parteiübergreifend Augenmaß bewiesen und das Geschäft mit dem Tod endlich verboten. Zugleich stellt das Gesetz Ärzte und Angehörige in begründeten Einzelfällen straffrei. Mehr Rechtssicherheit und auch Gerechtigkeit bei einem so heiklen und in Deutschland geschichtsbelastetem (Aktion T4) Thema, in dem es richtig betrachtet nur besondere Einzelfälle und keinen „Normalfall“ gibt, kann man nicht erwarten.

  • Wieso denn "Kriminalisierung von Ärzten", ärztliche Sterbehilfe soll doch gerade straffrei bleiben !?!