Abschaffung des Paragrafen 219a: Alle schauen auf die FDP
Der Bundestag überlegt, die Strafen für ÄrztInnen, die über Abtreibungen informieren, abzuschaffen. Das Zünglein an der Waage ist die FDP.
Zum ersten Mal diskutiert der Bundestag am 22. Februar über die Abschaffung des Paragrafen 219a, der das Werben für den Abbruch von Schwangerschaften verbietet. Ob es eine Mehrheit für die Abschaffung gibt, hängt momentan vor allem an der FDP: Während SPD, Grüne und Linksfraktion eine Aufhebung des Werbeverbots wollen und sich Union und AfD dagegen ausgesprochen haben, ist die FDP noch nicht entschieden – für eine Abschaffung bräuchte es aber die Stimmen der Fraktion.
Um ihre Position zu klären, lädt die Fraktion deshalb für den 19. Februar, drei Tage vor der Lesung im Bundestag, zu einem Fachgespräch ein. Doch bereits im Vorfeld gibt es Kritik. UnterstützerInnen der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die im November zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, weil sie auf ihrer Webseite publik gemacht hatte, dass sie Abtreibungen durchführt, befürchten, dass das Gespräch einseitig verläuft. Die Gästeliste schließe die Position der BefürworterInnen einer Abschaffung aus, die FDP habe nur ExpertInnen eingeladen, die entweder die Beibehaltung des Paragrafen oder lediglich einen Kompromiss befürworteten.
Sprechen sollen der Arzt Friedrich Stapf, Katharina Jestaedt vom Katholischen Büro der Deutschen Bischofskonferenz und die Juristin Elisa Hoven von der Uni Köln. Während Hoven für eine Kompromisslösung eintritt und Jestaedt wohl für die Erhaltung des Paragrafen, ist die Position von Stapf umstritten. „Wir haben ihn als jemanden eingeladen, der die Position der Abschaffung vertreten soll“, sagte der stellvertretende Fraktionschef der FDP, Stephan Thomae, der taz.
Die ÄrztInnen aus dem UnterstützerInnen-Kreis jedoch, die mit Stapf in Kontakt sind, befürchten, dass der Arzt für den Kompromiss plädieren und deshalb die Position der KritikerInnen nicht gehört wird. „Wir halten es für Ihre Pflicht und Verantwortung, bei einer Anhörung Vertreter*innen der verschiedenen Standpunkte zu Wort kommen zu lassen“, heißt es in einem Brief, den die Initiative am Freitag an Thomae geschrieben hat. „Deshalb fordern wir Sie auf, zu der Anhörung auch Ärzt*innen einzuladen, die für die Abschaffung des Paragrafen 219a einstehen.“
SPD will gegen die Union stimmen
Ob es für die FDP in Betracht kommt, die Besetzung des Fachgesprächs zu erweitern, werde Anfang der Woche entschieden, sagte Thomae. Wie sich die FDP bei der ersten Debatte im Bundestag positionieren wird, will die Fraktion einen Tag nach dem Fachgespräch beraten.
Auch Abgeordnete der FDP, unter anderem aus Hessen, haben sich schon für eine Streichung ausgesprochen. „Vielleicht gibt es eine Fraktionsmeinung, vielleicht gibt es keine“, sagte Thomae. Falls es keine gebe, bestehe immer noch die Möglichkeit, Gruppenanträge einzubringen und nicht per Fraktionszwang, sondern nach Gewissen zu entscheiden.
Auch Eva Högl, stellvertretende Fraktionschefin der SPD, sagte, bei der Frage gehe es um eine Gewissensentscheidung. Diese Deklarierung als Gewissensentscheidung ermöglicht es der SPD überhaupt erst, bei einer Abstimmung Position gegen den eigenen Koalitionspartner zu beziehen. „Das ist keine Frage, die in der Koalition zu entscheiden ist“, sagte Högl. Dass das Thema nicht im gerade verhandelten Koalitionsvertrag auftauche, sei insofern geplant gewesen. Interfraktionelle Gespräche gebe es bereits seit einigen Wochen. „Die Position der SPD ist ganz klar: Abschaffung von 219a“, sagte Högl.
Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und Vize der Linksfraktion, befürchtet hingegen, dass es keine interfraktionelle Initiative zur Streichung mehr geben werde. „Die FDP arbeitet nach meinen Informationen eher an einem Gesetzentwurf, der den 219a ändert und nicht streicht“, sagte sie. Zwar werde die Linkspartei auch mitgehen, wenn letztlich nur eine Reform möglich sein sollte und zumindest die Kriminalisierung von ÄrztInnen beendet würde. Sie hoffe aber dennoch sehr auf eine Streichung. „Weil Schwangerschaftsabbrüche schlicht nichts im Strafgesetzbuch zu suchen haben.“
Update 12.02., 17 Uhr: Wie die FDP-Fraktion mitteilte, lädt sie, wie von der UnterstützerInnen-Initiative vorgeschlagen, eine weitere Expertin zu ihrem Fachgespräch ein. Die Berliner Ärztin Christiane Tennhardt, die die Position der KritikerInnen des Paragraphen 219a vertritt, wird bei der Anhörung ebenfalls sprechen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?