Abgeworbene Azubis: Oberster Handwerker fordert Ablöse

Deutschlands oberster Handwerker findet: Ausbildungsbetriebe gehören entschädigt, wenn Azubis nach der Lehre die Firma wechseln.

Auf dem Bild ist Hans-Peter Wollseifer zu sehen. Ein Mann schätzungsweise zwischen 50 und 60 Jahre alt, mit kurzem, auf der Schädeldecke lichten schwarzen Haar.

H.P. Wollseifer findet Headhunting in der Handwerksbranche unfair Foto: dpa

Die Ablösesummen für Fußballer können in die Hunderte Millionen Euro gehen. Da erstaunt es erst mal, wenn Hans Peter Wollseifer, Deutschlands oberster Handwerker, Ablösezahlungen für Auszubildende vorschlägt. Tatsächlich findet sich das klingende Wort nicht in Wollseifers autorisierten Zitaten, sondern in der Artikel-Überschrift der Deutschen Presseagentur. Etwas kleiner also: „Ich persönlich denke über eine Entschädigung für Ausbildungsbetriebe nach, denen Azubis direkt nach der Lehre abgeworben werden“, sagte Wollseifer.

Der 63-Jährige ist Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), der Beratungs- und Lobbyorganisation Hunderttausender kleiner und mittlerer Firmen. Er kennt sich aus mit den neuesten Auswirkungen des relativen Mangels an Arbeitskräften. „Unsere gut ausgebildeten jungen Leute werden abgeworben“, so Wollseifer, „zwei von drei Fachkräften, die im Handwerk qualifiziert wurden, arbeiten im Verlauf ihres Erwerbslebens in einem anderen Wirtschaftsbereich.“

Für manchen kleinen Betrieb kann das finanzielle Probleme hervorrufen. Denn Ausbildung kostet Zeit, Nerven und Geld. Anfangs haben die Schüler*innen keine Ahnung, welcher der richtige Dübel ist, alles muss man ihnen erklären. Erst mit den Jahren lohnt sich die Anstrengung der Ausbildungsfirma. Schließlich erwirtschaften die Gesellen mehr Umsatz als sie selbst kosten. Wenn sie dann aber schnell zur Bundeswehr, Deutschen Bahn oder in ein größeres Privatunternehmen wechseln, ärgert sich der Handwerksmeister vielleicht.

So hat sich die Lage geändert: In den späten 1970ern, als die Arbeitslosigkeit massiv zunahm, wurde über Strafen für Firmen diskutiert, die nicht ausbildeten. Heute, da Personal knapp wird, kann der ZDH-Präsident Belohnungen verlangen. Wollseifer kennt diese Veränderungen aus eigener Erfahrung.

Dass eine Firma eine andere dafür bezahlt, um deren Arbeitnehmer abzuwerben, widerspricht der Berufsfreiheit

Nach dem Tod des Vaters sowie einer Meisterprüfung als Maler und Lackierer übernahm er 1976 mit 21 Jahren den Familienbetrieb in Hürth bei Köln und erweiterte ihn von 3 auf rund 100 Beschäftigte. Wollseifer sanierte Hochhäuser. „Als anspruchsvollsten Auftrag“ bezeichnete er die „Fassadeninstandsetzung des Deutschen Konsulats in Kabul, Afghanistan“. Seit Ende 2013 amtiert der mehrfache Firmengründer und Immobilieninvestor als Präsident des ZDH.

Aber geht das überhaupt – eine Entschädigung für Ausbildung? Der Deutsche Gewerkschaftbund (DGB) verweist auf das Bundesausbildungsgesetz, das Entschädigungen verbietet, die Azubis entrichten müssten. Und dass eine Firma eine andere dafür bezahlt, um deren Arbeitnehmer abzuwerben, widerspricht der Berufsfreiheit.

Was allerdings vorkommt, sind bestimmte arbeitsvertragliche Bindungsfristen: Wenn große Unternehmen jungen Leuten gleichzeitig Ausbildung und Studium ermöglichen, verpflichten sich manche Arbeitnehmer, nach dem Bachelor erst mal in der Firma zu bleiben. Kündigen sie früher, müssen sie einen Teil der Ausbildungskosten zurückerstatten. Das könnten auch Handwerksbetriebe ausprobieren.

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