Abgeordnete für neues Gesetz: Alle gegen den BND
Nach der Schelte im NSA-Ausschuss: Der BND weist Kritik zurück, er sei ohne Rechtsgrundlage tätig. Abgeordnete fordern nun eine Gesetzesänderung.
BERLIN taz | Noch Anfang Mai gab sich Gerhard Schindler gelassen. Der NSA-Ausschuss beunruhige ihn nicht, sagte der BND-Chef. Das Gremium sei gutes Recht des Parlaments.
Schindlers Stimmung könnte sich inzwischen geändert haben. Denn am Donnerstag erhielt sein Geheimdienst vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags eine deutliche Klatsche. Den BND-Tätigkeiten fehle eine gesetzliche Regelung, urteilten dort gleich drei renommierte Verfassungsrechtler. Einer, Matthias Bäcker, nannte die Abhörpraxis des Dienstes im Ausland gar verfassungswidrig.
Der Gescholtene reagierte am Freitag denkbar kleinlaut. „Der Bundesnachrichtendienst teilt die vorgetragene Rechtsauffassung ausdrücklich nicht“, teilte ein Sprecher mit. „Aus Respekt vor der parlamentarischen Aufarbeitung“ wolle man sich derzeit nicht weiter äußern.
Im Ausschuss hatte der Auftritt der Sachverständigen indes Eindruck hinterlassen. Von einer „schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung“ sprach Linken-Obfrau Martina Renner. Grünen-Obmann Konstantin von Notz forderte, beim BND „jetzt schnellstens zu gesetzlichen Konsequenzen zu kommen“. Die Praxis des Dienstes stellte er unter Generalverdacht: „Da ist das Parlament, spätestens seit gestern, bösgläubig.“
Selbst Patrick Sensburg (CDU), Vorsitzender des NSA-Ausschusses, kündigte an, bei BND-Chef Schindler im Ausschuss nachhaken zu wollen. „Ich will wissen: Was macht der Dienst genau? Auf welche gesetzliche Grundlage beruft er sich dabei?“ Schindler steht bereits auf einer Liste von gut 40 zu ladenden Zeugen.
70 Ordner mit Akten geliefert
Sensburg befürwortete ebenfalls eine Prüfung, „ob die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Geheimdienstes noch dem Zeitgeist entspricht“. Er plädierte zudem für eine grundsätzliche Revision des BND. Diese müsse aber „ergebnisoffen“ erfolgen. „Am Ende“, so Sensburg, „könnte das auch mehr Kompetenzen bedeuten, etwa bei der technologischen Ausstattung.“
Bei der Opposition lässt das die Alarmglocken schrillen. Grünen-Obmann von Notz sagte, bei Neuregelungen könne es nur „um eine Begrenzung und bessere Kontrolle des BND“ gehen. Linken-Obfrau Renner will zudem Innenminister Thomas de Maizière (CDU) befragen, welche Vereinbarungen dieser auf seiner jüngsten USA-Reise „rings um die NSA-Affäre“ getroffen habe.
Mit der Befragung der Sachverständigen war der im April gestartete NSA-Ausschuss in die inhaltliche Arbeit eingestiegen. In der nächsten Sitzung werden weitere Experten gehört, diesmal zum internationalen Recht. Laut Sensburg wurden dem Ausschuss inzwischen 70 Ordner mit Akten geliefert, die dieser etwa bei BND, dem Verfassungsschutz oder der Bundesdatenschutzbeauftragen angefordert hatte.
Im Fall Edward Snowdens steckt der Ausschuss dagegen fest. Dessen deutscher Anwalt, Wolfgang Kaleck, hatte dem Ausschuss diese Woche schriftlich erklärt, dass sich Snowden derzeit nicht von seinem Moskauer Asyl aus äußern werde. Und für eine Aussage in Deutschland müsse dem Whistleblower „sicheres Geleit“ zugesichert werden. „Sie wollen etwas von ihm und nicht umgekehrt“, schrieb Kaleck.
Bei einer Befragung in Deutschland aber blockt die Regierung. Dies würde zu transatlantischen Verstimmungen führen und das „Staatswohl“ gefährden, befand sie in einem Gutachten. Der Ausschussvorsitzende Sensburg räumte ein, dass die Situation „verfahren“ sei. Ursprünglich wollte der Ausschuss Snowden bis zum 3. Juli anhören.
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