Abgelehnte schwule Asylbewerber: „Das ist reine Homophobie“
Behörden aus Bremen und Oldenburg weisen die Asylanträge dreier homosexueller Geflüchteter aus Ägypten und Pakistan ab.
„Schon der Umstand, dass der Antragsteller sich nach Auskunft des Vereins ‚Rat & Tat – Zentrum für queeres Leben‘ gerade erst im Coming-out befinde und darin vom Verein unterstützt werde, zeigt deutlich auf, dass von einer Verfestigung hier nicht die Rede sein kann.“ Der Asylantrag des jungen Mannes: abgelehnt.
„Das ist komplett paternalistisch“, echauffiert sich Ali Tutar vom Rat-&-Tat-Zentrum. „Das Bamf entscheidet also, ob eine Person schwul genug ist?“ Seit 2016 organisiert er im Rat-&-Tat-Zentrum die Queeraspora-Gruppe für Migranten und Flüchtlinge mit Lesbian-Gay-Bi-Trans-Inter-(LGBTI-)Hintergrund. Dass die Homosexualität der Geflüchteten in Zweifel gezogen wird, das kennt man im Rat-&-Tat-Zentrum schon. Selbst ein Beratungsnachweis des Vereins wird von den Behörden oft nicht anerkannt.
„Asylentscheide sind immer schwierig“, sagt die Richterin Verena Korrell von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Bremen. „Irgendwie muss das Gericht befinden, ob ein Zeuge oder Kläger glaubwürdig ist.“ Doch bei gleich drei aktuellen Fällen kommt für die queere Szene ein neuer Aspekt hinzu: Sie empfindet die Urteile in ihrer Begründung als homophob.
Ali Tutar, Rat-&-Tat-Zentrum
Bezweifelt wird nicht länger nur die Homosexualität der Kläger; bezweifelt wird die Gefahr, der Homosexuelle in Ländern wie Ägypten und Pakistan ausgesetzt sind. „Die Urteile sind abenteuerlich und realitätsfern“, findet Maja Tegeler aus dem Vorstand des Christopher Street Day (CSD) Bremen.
Bei dem jungen Ägypter etwa führt das Bamf angesichts des Outings in Deutschland weiter aus: „Mangels öffentlicher Wahrnehmung im Herkunftsland gibt es auch keine eventuell relevante Zuschreibung des Merkmals der Homosexualität. Daher kann der Antragsteller unbehelligt in seinem Heimatland leben.“
Auch bei einem weiteren Ägypter, den Queeraspora vertritt, bezweifelt das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil die Homosexualität des Asylbewerbers und lehnt seine Klage ab. Doch auch hier beschränkt sich das Gericht nicht darauf, sondern führt aus, es sei „nicht erkennbar, ob homosexuelle Männer, die, wie der Kläger, ihre Neigung lediglich diskret leben, in Ägypten mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgung rechnen müssten“.
Reiner Neumann aus dem Vorstand von Rat&Tat, findet das unglaublich. Er selbst habe seine Homosexualität über Jahre heimlich gelebt – bis er krank wurde. „Jetzt haben wir 2019, und deutsche Behörden empfehlen noch immer solche Formen der Heimlichtuerei.“
Dabei ist nicht einmal klar, ob die empfohlene Vertraulichkeit Schwule in Ägypten ausreichend schützt: Seit einigen Jahren häufen sich die Berichte, dass die ägyptische Polizei mit Dating-Apps nach Homosexuellen sucht. „Das Urteil ist Bullshit“, befindet Tutar. „Das ist reine Homophobie: ,Halt mal einfach die Fresse, Schwuchtel, dann passiert dir nichts'.“
Wenig Interpretationsspielraum
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil von 2013 eigentlich wenig Interpretationsspielraum zu seiner Haltung bei diesem Thema gelassen: Bei der Prüfung eines Asylantrags könnten „die zuständigen Behörden von dem Asylbewerber nicht erwarten, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder Zurückhaltung beim Ausüben seiner sexuellen Ausrichtung übt.“
Doch ist das Gerichtsurteil selbst damit angreifbar? Der Hinweis auf zurückhaltendes Verhalten taucht in der Begründung zwar auf, war aber für die Entscheidung nicht ausschlaggebend: „Maßgeblich war, dass der Vortrag des Klägers vom Gericht nicht für glaubhaft befunden wurde“, sagt die Richterin Korrell.
Das ist im dritten Fall, der im Rat&Tat-Zentrum für Empörung sorgt, anders: Die Homosexualität eines jungen Pakistani wird vom Bamf und dem Verwaltungsgericht Oldenburg nicht bestritten. Dennoch legt das Gericht dem queeren Geflüchteten in seinem Eilbeschluss vom 7. März nahe, freiwillig nach Pakistan auszureisen.
Innere Emigration empfohlen
Der Schwule käme dort nicht nur mit dem Gesetz in Konflikt – auf homosexuelle Handlungen stehen Strafen zwischen zwei Jahren und lebenslanger Haft – sondern wird im Heimatland auch von seinem Vater bedroht, der, so heißt es, beste Beziehungen zur Polizei habe.
Die deutsche Justiz ficht das nicht an: „Die Anerkennung zur LBGTI-Community allein reicht nicht aus, um eine Flüchtlingsanerkennung zu erreichen“, zitiert das Verwaltungsgericht ein älteres Urteil und empfiehlt eine Art innere Emigration: „Vor allem in den Großstädten Faisalabad, Rawalpindi, Peshawar, Hyderabad oder Multan leben potentielle Verfolgte aufgrund der dortigen Anonymität sicherer als andernorts.“
„Der Richter hätte unbedingt die Branche wechseln und zum Top-Gay-Travel-Berater umsteigen sollen“, spottet Tutar. „Es ist wohl einfach so: Es ist kein Schutzgrund mehr, queer zu sein.“
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