Abbiegeassistent: Kriegt Pop die Kurve?
Die Wirtschaftsverwaltung will Millionen ausgeben, um die Nachrüstung mit Abbiegeassistenten zu fördern. Aber was ist mit den landeseigenen Bussen?
Die am „Geisterrad“ in Johannisthal niedergelegten Blumen sind noch frisch, am Sonntag wurde dort eine Radfahrerin von einem abbiegenden Bus der BVG getötet. Zum wiederholten Mal ist seitdem die Debatte über die notwendigen Sicherheitsstandards entbrannt. Das betrifft einerseits die Gestaltung der physischen Umgebung, der Radwege, der Sichtbarkeit, der Beschaffenheit von Kreuzungen. Andererseits steht erneut die Frage im Raum, ob sogenannte Abbiegeassistenten eine Lösung darstellen – und wenn ja, welche Systeme das sein müssen und wie man es hinbekommt, dass sie eingebaut werden.
Denn grundsätzlich gilt: Die Warnsysteme sind Pflicht – ab 2022, in Neufahrzeugen. Was heute und noch über viele Jahre hinweg niemandem wirklich eine Hilfe ist. Um diese gewaltige Lücke zu schließen, stellt das Bundesverkehrsministerium seit 2019 Fördermittel zur Verfügung – aber die ersten 5 Millionen Euro waren quasi über Nacht abgeräumt, und mit den 10 Millionen im aktuellen Jahr wird es kaum anders sein. Viele Fuhrunternehmen gehen leer aus, sind allerdings auch nicht bereit, unbezuschusst für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.
In die Bresche springt jetzt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unter Senatorin Ramona Pop (Grüne): Wie die taz erfuhr, hat sie eine eigene Förderrichtlinie für Abbiegeassistenten erarbeitet und will im Senat schnellstmöglich Nägel mit Köpfen machen – damit die Investitionsbank Berlin (IBB) in diesem und dem kommenden Jahr je 2 Millionen Euro ausschütten kann. AntragstellerInnen, die Erfolg hätten, bekämen bis zu 80 Prozent der Kosten vom Land, maximal 1.500 Euro pro Fahrzeug.
BVG ohne Assistenten
Alles prima, alles gut – nur sollte die Senatorin eines nicht aus den Augen verlieren: Ausgerechnet die BVG, deren Aufsichtsrats-Chefin sie ist, verwendet derzeit keine Abbiegeassistenten, die nach den Kriterien ihrer Verwaltung diesen Namen verdienen. Im Zusammenhang mit dem Unfall in Johannisthal wurde klar, dass das BVG-System nur aus einer Außenkamera besteht. Es gibt weder optische noch akustische Warnsignale. Und entgegen der Förderrichtlinie des Bundes, an der sich die Berliner Richtlinie wohl orientieren wird, wird auch erst gefilmt, wenn die FahrerInnen den Blinker betätigen.
Denn bei der BVG ist man der Ansicht, dass ein Alarmsystem nicht praktikabel wäre, weil es in der Praxis ständig ausgelöst würde (von Nothaltsystemen ganz zu schweigen, die stehende Fahrgäste gefährden würden). Zu der geplanten Förderung will das jedenfalls nicht recht passen. Darüber sollten sich die Unternehmensspitze und Ramona Pop wohl noch einmal unterhalten.
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