18. Todestag von Oury Jalloh: Gegen die lahmen Mühlen der Justiz
Rund 1.500 Menschen haben sich am Samstag in Dessau versammelt. Sie erinnern an Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle verbrannte.
Foto: Jan Woitas/dpa
Bei der Auftaktkundgebung sagte Mouctar Bah von der Initiative Gedenken an Oury Jalloh, dass sich 2005, direkt nach dem Tod Jallohs, nur 25 Menschen vor der Polizeiwache versammelt hatten. “Heute kann ich euch nicht alle zählen. Damals haben sie uns für verrückt erklärt, haben gesagt, dass es so etwas in Deutschland nicht gibt.“ Der aus Guinea angereiste Bruder Jallohs sagte, dass auch nach so langer Zeit so viele Menschen versammelt seien, gebe der Familie “die Kraft, weiter zu machen.“
Obwohl der viele Jahre für den Fall zuständige Oberstaatsanwalt seit 2017 von einem Mord ausgeht, hat die Justiz in Sachsen-Anhalt den Fall für abgeschlossen erklärt. Zuletzt wurde ein Klageerzwingungsverfahren, das die Familie angestrengt hatte, im Oktober 2019 durch das Oberlandgericht Naumburg abgewiesen.
Dagegen hatte der Bruder Jallohs 2019 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Es bestehe eine Verpflichtung zur weiteren Strafverfolgung, sagte er. Im Frühjahr 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht lediglich die Stellungnahmen des Justizministeriums von Sachsen-Anhalt und der Bundesanwaltschaft eingeholt. Die hatte es wiederholt abgelehnt, das Verfahren an sich zu ziehen. Entschieden hat das Gericht in Karlsruhe bis heute nicht.
Die Initiative Gedenken an Oury Jalloh bringt das auf. Sie verweist darauf, dass in Karlsruhe innerhalb der ersten zwei Jahre 90 Prozent der Verfahrenseingänge entschieden und nur zwei Prozent aller Fälle mehr als drei Jahre dauern. „Hier stellt sich die Frage, warum ausgerechnet der Fall von Oury Jalloh zu diesen ‚Ausnahmen‘ gehört“, heißt es in einer Stellungnahme der Initiative. Es sei bis heute unklar, ob die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird.
Für die Initiative ist eine Entscheidung in Karlsruhe deshalb von Bedeutung, weil sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen will. Das aber ist erst möglich, wenn alle nationalen Instanzen ausgeschöpft sind.
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