Erstmals wurde ein Polizist in Berlin wegen Diskriminierung verurteilt. Er wollte nicht einsehen, dass ein nicht weißer Mensch aus Bochum stammen kann.
Die BVG will rassistische Äußerungen eines U-Bahn-Fahrers prüfen. Dabei geht es auch um die Debatte über Kriminalität und Migration.
Das Land Berlin räumt ein, dass der Rauswurf einer Frau aus einem Wasserspielplatz wegen ihres fehlenden Oberteils diskriminierend war. Geht doch!
Eine Frau hat das Land Berlin verklagt, weil sie wegen nackten Oberkörpers aus der Plansche geworfen wurde. In zweiter Instanz war sie damit erfolgreich.
Benachteiligung durch den Staat? Mehr als meckerwürdig! Eine frohe Botschaft ist es, wenn ein neues Gesetz dazu beiträgt, dass das besser werden kann.
Nach der Diskriminierungsbeschwerde eines weiblichen Badegasts sorgen die Berliner Bäder für Klarheit: Oben ohne Schwimmen ist in allen Bädern zulässig.
Eine Frau wird gezwungen, ihre Brust zu bedecken. Darin sieht das Landgericht Berlin keine Diskriminierung. Zum Glück gibt es ein Berufungsverfahren.
Anwältin Leonie Thum über Geschlechterdiskriminierung und die Notwendigkeit von mehr Gerichtsurteilen. Thum vertritt auch die Plansche-Klägerin.
Der Bezirk Treptow-Köpenick erlaubt auf seinem Wasserspielplatz künftig nackte Frauenbrüste. Gut so: Regeln sind dafür da, dass man sie hinterfragt.
Ein Wasserspielplatz in Berlin-Treptow hat seine Regeln angepasst. Nun dürfen dort auch Frauen ihre Brust entblößen.
Nach zwei Jahren Antidiskriminierungsgesetzes gibt es viele Beschwerden, aber kaum Klagen. Beratungsstellen fordern mehr Geld für Rechtshilfsfonds.
Ohne Rampe kann Nikola Arsic das Haus, in dem er lebt, nicht alleine betreten – er ist Rollstuhlfahrer. Doch die Gewobag sträubt sich gegen den Umbau.
Behindertenbeauftragte fordert, Schüler:innen mit geistiger Behinderung beim Wunsch, das Schuljahr zu wiederholen, nicht weiter zu benachteiligen.
Berliner Schüler:innen dürfen das Schuljahr freiwillig wiederholen. Doch Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sind ausgenommen.
Vor einem Jahr hat sich Berlin ein Gesetz gegen Diskriminierung durch Behörden gegeben. Die Bilanz zeigt: Es gibt noch viel zu tun.
Ein Jahr nach Einführung des bundesweit ersten Anti-Diskriminierungsgesetzes liegt eine erste Bilanz vor.
Die Linke will ein Antidiskriminierungsgesetz, dem sich auch Rot-Grün eigentlich nicht verwehren kann: In Berlin hatten sie es gemeinsam erarbeitet.
Vier Monate Landesantidiskriminierungsgesetz: Die befürchtete Klagewelle blieb aus. Und es zeigt sich: Auch Corona hat einen Diskriminierungseffekt.
Mit dem am Donnerstag vom Abgeordnetenhaus beschlossenen LADG können Betroffene erstmals gegen Behördenrassismus klagen.