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Berliner AntidiskriminierungsgesetzViel Arbeit für Beschwerdestelle

In den fünf Jahren ihres Bestehens hat die Ombudsstelle gegen Diskriminierung rund 4.000 Anfragen erfasst. Oft geht es um Rassismus, geklagt wird selten.

Eine Frau fährt mit gültigem Sozialticket U-Bahn. Als sie kontrolliert wird, zeigt sie den Fahrschein, ihren Ausweis und den Leistungsbescheid vom Jobcenter. Sie hat bloß vergessen, auf dem Ticket wie vorgeschrieben ihren Namen einzutragen. Die Kontrolleurin fordert die Frau deshalb auf, auszusteigen – und fängt an, sie zu beschimpfen: Warum sie denn nicht arbeite und vom Staat lebe. Dass sie „aus einem anderen Land“ komme und „die Polizei sie abholen“ werde. Am Ende muss die Frau noch 60 Euro Strafe zahlen.

Der Vorfall vom Mai 2025 ist eine von rund 4.000 Anfragen, die bei der Berliner Ombudsstelle zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) seit ihrer Gründung im Jahr 2020 eingegangen sind. Davon fielen etwa 2.000 unter den Geltungsbereich des Gesetzes, wie aus einem Bericht über die Arbeit der Stelle hervorgeht, der am Montag veröffentlicht wurde. Die meisten Beschwerden betrafen demnach Rassismus sowie Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.

„Hinter jeder Beschwerde steht eine persönliche Erfahrung, etwa das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden“, betonte Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) und warnte: „Wer Diskriminierung erlebt, verliert Vertrauen in den Staat.“

Das Berliner LADG gilt seit 2020 und schützt Bür­ge­r*in­nen vor Diskriminierung durch staatliche Stellen wie Ämter, Schulen, Hochschulen und die Polizei. Es geht damit deutlich weiter als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene, das nur unter Privatpersonen gilt, etwa am Arbeitsplatz oder auf dem Wohnungsmarkt.

Vielen Betroffenen reicht eine Beratung

Damit geht allerdings auch ein hohes Arbeitspensum einher. 371 Anfragen im Rahmen der LADG-Kriterien erreichten die Ombudsstelle allein im vergangenen Jahr. Die meisten Fälle (93) richteten sich gegen Bezirksämter. An zweiter Stelle stehen mit je 47 Fällen die BVG sowie Schulen und Kitas. 321 Fälle sind bereits abgeschlossen.

Dabei begnügten sich die Betroffenen in knapp der Hälfte der Fälle mit einer juristischen Beratung durch die Ombudsstelle. Hinzu kamen 166 Streitschlichtungsverfahren, wobei in 60 Fällen ein Verstoß gegen das Gesetz festgestellt wurde.

Entschuldigungen von der Polizei sind eine sehr große Ausnahme

Doris Liebscher, LADG-Ombudsstelle

Einer davon war der Fall der Frau, die in der U-Bahn kontrolliert wurde. Im Schlichtungsverfahren konnte die BVG nicht widerlegen, dass es sich um Diskriminierung handelte. Entsprechend dem Ratschlag der Ombudsstelle nahmen die Verkehrsbetriebe die Strafe fürs angebliche Schwarzfahren zurück. Zudem erhielt die Betroffene als Wiedergutmachung Fahrgutscheine und eine schriftliche Entschuldigung.

„Das Ombudsverfahren schafft Sicherheit für Betroffene und hilft der Verwaltung, die Lebensrealität von Bür­ge­r*in­nen besser zu verstehen“, betonte die Leiterin der Ombudsstelle Doris Liebscher am Montag. Das zeige sich auch in der geringen Zahl der Fälle, die am Ende vor Gericht landeten – das sei erst neunmal passiert. Gleichzeitig stellte sie auch klar: Die Bereitschaft, Verantwortung für Diskriminierung zu übernehmen, sei noch nicht überall ausreichend ausgeprägt.

So nähmen Beschwerden gegen die Polizei mit am meisten Bearbeitungszeit in Anspruch. Das liege unter anderem an der strengen Hierarchie in der Behörde. Zudem gebe es keine „gelebte Fehlerkultur“. Das Resultat: „Entschuldigungen von der Polizei sind eine sehr große Ausnahme“, so Liebscher.

Mit Blick auf den Bericht forderten die Berliner Grünen am Montag, die Ombudsstelle zu stärken. „Es fehlt weiterhin an einer ausreichenden personellen und strukturellen Ausstattung“, heißt es in einem gemeinsamen Statement der Abgeordneten Sebastian Walter und Tuba Bozkurt. In der kommenden Wahlperiode wolle man das LADG novellieren, so Walter und Bozkurt weiter.

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