Die Koalition will eigentlich die Regeln der Gemeinnützigkeit zugunsten von Initiativen ändern. Wann das der Fall sein wird, ist jedoch unklar.
Im Rechtsstreit über die Gemeinnützigkeit hat die Petitionsplattform innn.it einen Teilerfolg erzielt. Doch die angekündigte große Reform hakt noch.
Auch 32 Jahre nach der Wiedervereinigung darf der Staat noch den Solidaritätszuschlag erheben. Seit 2021 müssen ihn nur noch Besserverdienende zahlen.
Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag in seiner seit 2020 geltenden Form für rechtmäßig. Ein Paar aus Bayern hatte dagegen geklagt.
Das Finanzministerium schickt keinen Vertreter zur Verhandlung des Solidaritätszuschlags am Bundesfinanzhof am Dienstag. Das kritisieren seine Koalitionspartner.
Noch ist die Rentenbesteuerung nicht verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof. Doch bei künftigen Klagen könne das schnell anders aussehen.
Die Globalisierungskritiker:innen erheben Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit. Das ist auch für andere NGOs wichtig.
Kosten für Studium oder Ausbildung können nicht später von der Steuer abgezogen werden. Das Verfassungsgericht widerspricht dem Bundesfinanzhof.
Führende Vertreter der beiden zentralen Institutionen im Verfahren um Attac sitzen im Vorstand eines Vereins. Dessen Ziele stehen konträr zu Attac.
Die NGO Attac will vor dem Verfassungsgericht gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit klagen. Sie fürchtet, dass die Zivilgesellschaft schrumpft.
Selbstlose NGOs schauen Staat und Wirtschaft auf die Finger. Die Koalition muss die Gemeinnützigkeitszwecke erweitern, fordert Stefan Diefenbach-Trommer.
Weil sich die Globalisierungskritiker von Attac zu sehr in die Tagespolitik einmischen, soll die Organisation laut Bundesfinanzhof nicht mehr gemeinnützig sein.
Partner einer Homo-Ehe können sich nur rückwirkend bis August 2001 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen. Das entschied der Bundesfinanzhof.
Das Verfassungsgericht nimmt sich die Erbschaftsteuer zur Brust. Der Bundesfinanzhof moniert an ihr die „Überprivilegierung“ von Unternehmern.
Die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften erfährt Unterstützung vom Bundesfinanzhof. Ein neues Urteil regelt das Kindergeld.
Der Bundesfinanzhof hat seine Meinung geändert: „Gewerbsmäßige Unzucht“ ist nun gewerbesteuerpflichtig, da sie nicht mehr unter „sonstige Einkünfte“ fällt.