Für viereinhalb Stunden stoppte am Samstag ein Baum kurz vor Rotenburg die Fahrt des IC 2229 ins Ruhrgebiet. Ohne Heizung, mit knapper Verpflegung und zum Teil ohne Licht mussten die Fahrgäste ausharren.
Egal wie klein der Bahnhof ist, Wartende müssen über Ausfälle und Verspätungen „aktiv“ informiert werden, urteilt ein Gericht in Köln. Die Bahn muss jetzt nachrüsten.
Auf Fluglinien kommen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu. Die obersten EU-Richter urteilten: Ab Verspätungen von drei Stunden wird eine Entschädigung gezahlt.