Schicht im Schacht, wer nachts nicht arbeiten kann? Nein, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Wenn's an die Gesundheit geht, müssen Arbeitnehmer tagsüber eingsetzt werden.
Das Bundesarbeitsgericht Erfurt verhindert den Ausgleich zwischen Billigtarifen und Stammlöhnen. Damit dürften die Ansprüche auf Nachzahlung fast verfallen sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten schon ab dem ersten Krankheitstag ein Attest einfordern – ohne spezielle Begründung.