Karlsruhe weist die Klage auf einen Journalistenplatz im NSU-Prozess ab. Rechtsexperten des Bundestages halten eine Videoübertragung des NSU-Prozesses für unzulässig.
Die Verlierer mosern jetzt zwar, dass auch das Losververfahren Mist sei. Doch auf jeden Fall ist es besser als das, was das Oberlandesgericht bisher geboten hat.
In München sind die Presseplätze für den NSU-Prozess verlost worden. Viele deutsche Medien gingen leer aus, darunter die „SZ“ und die „Welt“. Auch die taz ist raus.
Nach der Verlegung des NSU-Prozesses erhalten die Nebenkläger eine Entschädigung für umsonst gezahlte Reisekosten. Zugleich geht der Ärger um die Vergabe von Medienplätzen weiter – und auch um die Raumfrage wird gestritten.
Nach den Unregelmäßigkeiten im Vorfeld muss es für alle Journalisten gleiche Bedingungen geben. Es ist sinnvoll, ein unangreifbares Verfahren zu wählen.
In letzter Minute hat die Zeitung „Sabah“ Beschwerde gegen die Platzvergabe im NSU-Prozess eingereicht. Hat sie Erfolg, verschiebt sich vielleicht der Prozessauftakt.
Der Platzstreit im NSU-Prozess sorgt jetzt auch für diplomatische Verstimmungen. Die türkische Regierung zweifelt die Unparteilichkeit des Gerichts an.
Es gibt genug Beispiele, wie mit internationalem Presseandrang umzugehen wäre. Dass das ausgerechnet beim NSU-Prozess nicht gelingen soll, ist peinlich.