Bund und Länder haben sich auf weitergehende Ausgangssperren verständigt. In Corona-Hotspots soll der Bewegungsradius um den Wohnort beschränkt werden.
Die Umweltverbände können die Elbvertiefung zwar nicht mehr verhindern, aber sie haben wegweisende Klarstellungen im europäischen Umweltrecht erfochten.