Bei der Urlaubsplanung plagt unseren Autor ein schlechtes Gewissen: Lebt er über seinen Verhältnissen? Oder ist das die Verinnerlichung der Klassenherrschaft?
In einem nordgriechischen Bergdorf steht die Zeit still. Die Gesprächsthemen sind tiefgehend, Fürsorge selbstverständlich. Aber hier für immer bleiben?
Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren, urteilt das Bundesarbeitsgericht – es sei denn, es gab rechtzeitig eine Aufforderung, ihn zu nehmen.