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19.12.2024 , 21:26 Uhr
Warum wollen Sie denn eine "ausgewogene Debatte" über eine so unwesentliche Änderung, wie Sie hier schon öfter geschrieben haben? Es ist irgendwie Paradox, sich derart ins Zeug zu legen, um anschließend die Bedeutungslosigkeit zu betonen.
zum Beitrag19.12.2024 , 21:20 Uhr
Bereits jetzt ist es möglich innerhalb der ersten 12 Wochen abzutreiben. De facto hat eine Frau das Recht volkommen alleine hierüber zu entscheiden, also ein dispositives Recht. Die von Ihnen genannte embryopatische Indikation wurde bereits 1995 zugunsten einer medizinisch-sozialer Indikation aufgegeben. Eine Frau kann sich also im Falle einer Trisomie-Diagnose für einen Abbruch entscheidem, weil ihr die Austragung nicht zumutbar ist und das ist auch gut so.
zum Beitrag10.12.2024 , 20:01 Uhr
Verhütung ist ebenfalls keine Behandlung. Allerdings kann ich etwas behilflich sein, in dem ich darauf hinweise, dass bereits in diesem Augenblick die Krankenkassen für den Abbruch in Fällen der Mittellosigkeit aufkommen MÜSSEN.
zum Beitrag10.12.2024 , 19:58 Uhr
Das geltende Verfassungsrecht ist kein Hindernis und das wissen Sie ja auch. Die Verweigerungshaltung einiger konservativen FDP und CDU Mitglieder ist alleine dem Umstand geschuldet, die eigenen ebenso konservativen Wähler nicht vergraulen zu wollen. Nebenbei ist die Idee eines tatbestandslosen, aber zugleich rechtswidrigen Abbruchs eine absolute juristische Farce in Anbetracht der Tatsache, dass Frauen seit Jahrzehnten selbst über diese Frage entscheiden. Dieser Tanz wird deshalb- und zwar nur deshalb- aufgeführt, um Frauen weiterhin ein schlechtes Gewissen einreden zu können, sie mit Wartefristen und Zwangsberatung zu gängeln. Einfach nur armseliges Geschwätz.
zum Beitrag10.12.2024 , 11:53 Uhr
Der Krankheitsbegriff steht im SGB und umfasst weitaus mehr als bloße Heilungseingriffe- daran wird es nicht scheitern, ansonsten müssten Sie die gesamten präventiven Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung ebenfalls aus dem Katalog streichen. Außerdem ist eine Schwangerschaft gesundheits- und gelegentlich lebensgefährdend.
zum Beitrag10.12.2024 , 11:48 Uhr
Rot-grpn regiert Deutschland. Rot-grün darf Anträge stellen. Rot-gtün braucht eine einfache Mehrheit. Rot-grün braucht weder der CDU, noch der AfD zu erklären, warum es etwas macht. CDU darf dagegen stimmen, wenn es denn will. Der rest ist eine Aufgabe von Karlsruhe, nicht mehr und auch nicht weniger.
zum Beitrag09.12.2024 , 17:02 Uhr
Auch wenn es hier gebetsmühlenartig wiederholt wird- die Entscheidung des BVerfG darf und soll herausgefordert werden, etwas anderes zu behaupten ist schlicht irreführender Mumpitz.
zum Beitrag07.12.2024 , 14:16 Uhr
Dann hätte man aber schnell überfüllte Gefängnisse, oder eben eine Auswanderungswelle.
zum Beitrag07.12.2024 , 13:46 Uhr
Wenn dies zutreffend wäre, könnten Frauen in Deutschland nicht abtreiben.🤷🏻♀️
zum Beitrag07.12.2024 , 13:45 Uhr
Die EMRK gestattet kein Abtreibungsverbot, denn die bezieht sich lediglich auf Geborene.
zum Beitrag07.12.2024 , 11:09 Uhr
Das ist mittlerweile 30 Jahre her und selbstverständlich soll Karlsruhe, wohlgemerkt in einer anderen Zusammensetzung, in der Sache neu entscheiden.
zum Beitrag07.12.2024 , 11:07 Uhr
Eine Abwägung ist nicht erforderlich, da es keine Verpflichtung eines Menschen gibt und geben kann, einen anderen Menschen mit eigenem Körper am Leben zu halten. Diese ewiggestrige Entscheidung wird hoffentlich bald durch eine Neuauflage ersetzt.
zum Beitrag14.11.2024 , 21:00 Uhr
Nee, sorry, aber die Beibehaltung einer Beratungspflicht ist eben genau die entwürdigendste und obendrein sinnloseste Maßnahme zum vermeintlichen Lebensschutz, deren Abschaffung man sich endlich erhoffte. Sollte es jetzt wieder 30 Jahre dauern bis man endlich begriffen hat, dass Erwachsene null Bock und null Pflicht haben, mit anderen fremden Menschen über ihre intimsten Entscheidungen zu diskutieren? Wenn doch die Rechtswidrigkeit schon entfallen soll, sehe ich keinerlei Grundlage für eine Auferlegung einer derartigen Pflicht. Persönlich würde ich mich dann lieber für einen Abbruch im Ausland entscheiden. Dem System gehört wenigstens in dieser Form "der Vogel gezeigt".
zum Beitrag19.10.2024 , 11:36 Uhr
Die Rechtsprechung von vor 31 Jahren ist egal.
zum Beitrag19.10.2024 , 11:35 Uhr
Der springende Punkt ist die Frage des Anrechts auf Nutzung der Organe einer Person.
zum Beitrag19.10.2024 , 11:34 Uhr
Ist nicht weiter schwer. Kein Mensch in der BRD darf dazu gezwungen werden, seine Organe oder seinen Körper zur Lebzeiten oder nach dem Ableben einem anderen zur Verfügung zu stellen. Wenn Frauen Menschen sind, gilt dies auch für sie. Von Menschenwürde zu faseln und Frauen dabei herauszunehmen ist eben verfassungswidrig.
zum Beitrag19.10.2024 , 11:30 Uhr
Wenn ich von meinem Körper eine unerwünschte Berührung oder Eindringen abwehre, verfüge ich über meinen eigenen Körper und das darf ich.
zum Beitrag18.10.2024 , 16:06 Uhr
Es soll auf der Grundlage der Menschenwürde und Gleichberechtigung der Frauen von dieser bigotten und unschlüssigen Entscheidung abrücken und endlich das anerkennen, was auch vor 31 Jahren ersichtlich wurde. Niemand hat ein Anrecht auf den Körper eines Menschen, weder zu Lebzeiten, noch nach dem Ableben, es sei denn, dier Mensch ist hiermit explizit einverstanden. Das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen gehört nicht ins StGB, es ist eben normal, alltäglich und zulässig dies zu tun. Alleine zum Zwecke des Schutzes ggü Eingriffen Dritter sollten die Körperverletzungsdelikte insoweit ergänzt werden, dass ein Abbruch gegen den Willen der Schwangeren strafbar bleibt.
zum Beitrag17.10.2024 , 20:48 Uhr
Steht doch im Text. Die Frau soll nie bestraft werden und nach 22 Wochen sollte ein Abbruch auch möglich sein, vorausgesetzt es liegt eine medizinische Indikation vor. Die Vorgaben aus dem Jahr 1993 sind erst einmal egal, weil selbst verfassungswidrig und heutzutage nicht haltbar. Es kann gerne zur Neuentscheidung vorgelegt werden.
zum Beitrag17.10.2024 , 01:19 Uhr
Eben nicht, da die Handlung sowohl im ersuchten als auch im ersuchenden Mitgliedstaat überhaupt erst strafbar sein muss. Für den vorliegenden Fall trifft dies nicht zu. Es gehört vielmehr zur Berufsfreiheit dieses Frauenarztes, Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu dürfen.
zum Beitrag16.10.2024 , 10:48 Uhr
Klar, sollen doch die polnischen Justizbehörden einen Auslieferungsantrag stellen, es würde sehr viel Spaß machen.😁
zum Beitrag16.10.2024 , 10:30 Uhr
Nein danke, ich möchte nicht, dass die Ärzteschaft darüber debattiert, ob sich Wiederbelebungsmaßnahmen noch "lohnen" würden, auf gar keinen Fall. Niemand muss meine Sorgen ernst nehmen, ich würde schlicht widersprechen und gut ist.
zum Beitrag23.09.2024 , 12:55 Uhr
Dies ist für eine große Mehrheit ungewollt Schwangerer überhaupt keine Option. Niemand möchte als Austragungsobjekt anderen Menschen zur Erreichung des Familienglücks verwendet werden. Allein schon die Idee, Frauen wäre "nicht bewusst", dass sie nicht abtreiben "müssen" geht an der Lebensrealität vollkommen vorbei. Schwangerschaften sind eine psychische und körperliche Bürde mit zahlreichen Risiken und bleibenden Folgen oder gar Schäden, die man eben nur dann in Kauf nimmt, wenn man selbst eine Familie gründen möchte.
zum Beitrag19.09.2024 , 13:12 Uhr
Möglicherweise schon. Warum haben Sie ein Problem damit, wenn Frauen aus Gründen,die Sie nicht billigen abtreiben, aber wiederum eine grundlose Abtreibung durchaus akzeptieren können?
zum Beitrag21.08.2024 , 14:02 Uhr
Die Revision zu verwerfen ist eben auch eine Gerichtsentscheidung und zwar über Revisionsgründe.
zum Beitrag19.07.2024 , 20:54 Uhr
Normalerweise geht man einen Wohnungskauf gerade deshalb ein, um eben nicht in einer WG wie zu Studienzeiten wohnen zu müssen.
Einem jahrzehntelangem Darlehen zu entgehen ist zwar ein Ersparnis, aber nicht unbedingt ein Gewinn, wenn dann entweder eine erneute Darlehensaufnahme in Aussicht gestellt wird oder man aufgrund der Sanierungskosten zum Verkauf gezwungen wird. Genau genommen verhält sich das Ganze wie eine Art Steuerbelastung. Es war nur eine Frage der Zeit, wann diese politische Fehlplanung auch die eigentlich linke und Grüne Wählerschaft treffen wird.🤷🏻♀️
zum Beitrag08.07.2024 , 23:49 Uhr
Der Sinn des 218 ist haupsächlich eine Stigmatisierung der durch die Frau selbst vorgenommene Abtreibung, ein moralisches Signal, dass Embryonen und Föten seltsamerweise ein Anspruch auf Nutzung des weiblichen Körpers haben, sonst nichts.
Eine erzwungene Abtreibung stellt die Frau als Opfer in den Mittelpunkt und würde dann auch so im Rahmen der Körperverletzungsdelikte funktionieren. Insgesamt-völlig egal, wenn man ehrlich ist.
zum Beitrag08.07.2024 , 23:41 Uhr
Schon wieder eine Deflektion. Es geht hier um die Streichung des 218 und nicht um die genaue zukünftige Verortung der Regelung einer Gesundheitsleistung.
Ihr ursprünglicher Vorschlag enthielt eine schlicht deklaratorische Norm, die strafrechtsfremd wäre, also nomotechnisch nicht ganz durchdacht.
Ihr jetztiger Vorschlag beinhaltet keinen Ausschluss grundsätzlicher Strafbarkeit, sondern betont diese gerade- eine Abtreibung wäre noch immer grundsätzlich strafbar, es sei denn es liegen die Voraussetzungen dieser vorgeschlagenen Norm vor.
Wenn Frauen ihren Körper zur Verfügung zu stellen haben und Männer nicht, werden sie eben nicht gleich behandelt.
Und eben dieses Verfassungsgericht ist kläglich daran gescheitert, Frauen wie Menschen zu behandeln und beschlossen eine ansonsten nirgendwo anerkannte Plicht, ihren Körper zur Austragung der Schwangerschaft zur Verfügung zu stellen. Dies wird man allerdings bald korrigieren.
Da müssen Sie schon genauer schauen und präziser argumentieren, da die Gesetze der DDR nämlich keine Strafbarkeit der Schwangeren selbst kannten und nicht von einer grundsätzlichen Strafbarkeit ausgingen.
zum Beitrag08.07.2024 , 15:54 Uhr
Kann unter Körperverletzung geregelt werden. Ein immer wieder auftauchendes Scheinproblem.
zum Beitrag08.07.2024 , 15:53 Uhr
Nö, eine derartige Formulierung wäre systemwidrig, denn die Gesundheitsleistungen sind kein Regelungsegenstand des StGB.
Ihr Vorschlag würde weiterhin eine grundsätzliche Strafbarkeit mit Ausnahmen bedeuten und das wissen Sie auch.
Diese Enstscheidung ist selbst offensichtlich verfassungswidrig, da Männer und Frauen hiermit ungleich behandelt werden.
Unter juristischen Gesichtspunkten gibt es wahrscheinlich keine andere Entscheidung,die derart unlogisch und schlecht begründet ist wie diese. Allein schon die Idee einer verfassungsrechtlichen aber keiner strafrechtlichen Rechtswidrigkeit sollte jeden Juristen aufhorchen lassen. Es ist nämlich Bullshit.
zum Beitrag06.07.2024 , 20:07 Uhr
Doch, denn ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat mit Ausnahmen, sondern Gesundheitsversorgung, die nur ausnahmsweise eine Strafbarkeit begründen kann.
Kein Mensch hat einen Anspruch auf die Nutzung des Körpers eines anderen Menschen- es wäre an der Zeit dies auch auf Frauen anzuwenden. Insofern ist die jetzige Regelung menschenrechts- und verfassungswidrig.
zum Beitrag28.06.2024 , 11:41 Uhr
Dies ist unzutreffend, sollte eine Beratung stattgefunden haben.
Mein Kommentar bezog sich auf Ihre Behauptung, eine Sanktionierung der Schwangeren wäre aus Lebensschutzgründen unerlässlich. Die gängige Praxis beweist genau das Gegenteil hiervon.
zum Beitrag27.06.2024 , 20:30 Uhr
Opferschutz wird eben nicht dadurch betrieben, dass man erst einmal unterstellt,alle Frauen wären potenzielle Opfer und somit verpflichtet mit dem Staat bei ihren intimsten Angelegenheiten in Kontakt zu treten. Nicht einmal die Strafverfolgung darf flächendeckende Durchsuchungen oder Befragungen durchführen, auch wenn es zum Erfolg führen würde, ganz klar aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit.
Es gibt genau zwei Gruppen von unseren Mitbürgern, denen unterstellt wird zusätzliche Betreuung und Überwachung zu benötigen- Kinder und Betreute (ehemals entmündigte).
Alle anderen sind vollkommen frei ihre Entscheidungen nach eigenen Kriterien und Vorstellungen zu treffen. Sollten sie Opfer von häuslicher Gewalt oder Nötigung werden, ergäbe sich hieraus ausschließlich die Zuständigkeit des Jugendamtes, der Polizei,der StA und der Gerichte.
Mit anderen Worten- das Informations- und Versorgungsdefizit darf weder auf Kosten der Selbstbestimmung der Mehrheit von Frauen ausgeglichen werden, noch handelt es sich um ein geeignetes Mittel, Straftaten zu bekämpfen.
zum Beitrag27.06.2024 , 20:15 Uhr
Nein, eine Strafbarkeit der Schwangeren ist zu keinem Zeitpunkt akzeptabel. Außerdem, glauben Sie etwa, dass Frauen in Deutschland ausschließlich innerhalb der ersten 14 Wochen abtreiben?
Die Zuständigkeit für diese Abbrüche liegt nämlich traditionell bei der Niederlande, so dass die Idee eine vermeintlichen Lebensschutzes durch Strafbarkeit ganz offensichtlich entfällt.
Im Übrigen darf kein Mensch dafür bestraft werden, über den eigenen Körper verfügt zu haben.
zum Beitrag27.06.2024 , 18:12 Uhr
Und diese muss sich weder auf die Frau als Täterin beziehen, noch ist die Beibehaltung der Norm im StGB erforderlich. Strafnormen sind in etlichen Nebengesetzen, völlig unabhängig vom StGB, zu finden.
zum Beitrag27.06.2024 , 10:50 Uhr
Warum sollten Frauen überhaupt sanktioniert werden? Es bedarf keiner Regelung im StGB, um etwa einen Arzt der illegale Abtreibungen durchführt, zu sanktionieren, Sie scheinen lediglich die Signalwirkung und somit eine absolute Verwerflichkeit einer Abtreibung durch StGB bestätigt und beibehalten wissen. Vom juristischen Standpunkt her ist es allerdings vollkommen irrelevant.
zum Beitrag26.06.2024 , 20:57 Uhr
Ich möchte nicht zwangsberaten werden, weil es eine Möglichkeit gibt, dass irgendwelche Frauen unter Druck gesetzt werden. Die Möglichkeit gibt es nämlich in jedem Lebensbereich. Dieser Logik folgend müsste man Frauen generell ihre Geschäftsfähigkeit einschränken oder sie zu sämtlichen Pflichtberatungen zwingen. Da dieses Szenario selbstverständlich von niemandem gewünscht wird, sollte es bei einer Entscheidung für einen Abbruch auch so gehandhabt werden.
zum Beitrag26.06.2024 , 20:51 Uhr
Nein, wir möchten ein Recht auf Abtreibung, so wie es sich gehört.
Abtreibungen gegen den Willen der Schwangeren können gerne zum Tatbestand der Körperverletzung hinzugefügt werden.
zum Beitrag25.06.2024 , 12:02 Uhr
Ganz ehrlich,so langsam reicht es mir mit dem Dschungel an Rechnerei von irgendwelchen Tarifen und Kosten. Vermutlich wissen das die Anbieter auch.
zum Beitrag23.05.2024 , 18:06 Uhr
Das is aber überhaupt nicht das Anliegen. Es werden keine gesetzgeberische Reformen in jeweiligen Ländern gefordert, sondern ein Finanzierungsschirm für Frauen auf dem gesamten Gebiet der EU. Es wird nichts in die Tonne geworfen, glücklicherweise.
zum Beitrag24.04.2024 , 18:48 Uhr
Man kann allerdings ohne Angabe von Gründen bis zum Ende der 12 Woche nach Empfängnis abtreiben. Je früher der Test zur Anwendung kommt, desto einfacher wird es für die Betroffenen einfach auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen und das treibt eben gewisse Interessenvertretungen in Rage,weil dadurch das Verfahren für die Frauen vereinfacht wird und mit überschaubaren psychischen und körperlichen Belastungen verbunden ist.
Bei einer Fruchtwasseruntersuchung verschiebt sich der Abbruchszeitpunkt bis in die 18-20 SSW,was den Testgegnern insoweit als hoffnungsspendend wahrgenommen wird,wenn dann vermutlich weniger Frauen bereit wären erst einmal das Fehlgeburtsrisiko oder eben die Belastungen eines Spätabbruchs auf sich zu nehmen. Perfide,könnte man meinen.
zum Beitrag24.04.2024 , 00:33 Uhr
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz die dargelegten Zusammenhänge.
Spätabbrüche sind rechtmäßig unter der Bedingung,es liegt eine mütterliche Indikation vor. Dies hat mit der Zahl der Abbrüche überhaupt nichts zu tun,sondern hängt ausschließlich von der konkreten Frau und ihrer gesundheitlichen und sozialen Lage ab.
Eine geringere Inanspruchnahme zu fördern der Pränataldiagnostik,um die Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderung zu verbessern erscheint ebenso zusammenhanglos.
zum Beitrag17.04.2024 , 16:12 Uhr
Es is bloß ein Gebot der Logik,zu verstehen,dass aus einer Rechtswidrigkeit Rechtsfolgen abgeleitet werden müssen.
Wenn dies nicht der Fall ist, entfällt die Rechtswidrigkeitsidee.
Es hätte mich gefreut,wenn hierauf Bezug genommen worden wäre,statt persönlicher Angriffe.
zum Beitrag17.04.2024 , 15:51 Uhr
Ihnen sind Argumente ausgegangen,fürchte ich. Dafür muss man nicht dem Gegenüber ausfallend werden.
Ihr Wehrdienstvergleich ist schlicht unpassend,weil kein Verzicht auf körperliche Integrität feststellbar ist. Das einzige Grundrecht in das eingegriffen wurde ist die allgemeine Handlungsfreiheit,oder Autonomie,wie Sie aufführten. Die Freiheit etwas zu tun,oder sich gegen etwas zu wehren,sind zwei paar Schuhe.
zum Beitrag17.04.2024 , 15:47 Uhr
Unterhaltsleistungen sind Geld oder Sachleistungen.
Elternliche Sorge oder Sorgerechte,dagegen, umfassen weitaus mehr als bloße Geld- oder Sachleistungen.
Sollte ein Elternteil hierauf verzichten wollen oder es übertragen wollen,meistens handelt es sich leider um Männer, ist dies auch möglich, was uns wieder nur zur Geld- oder Sachleistungspflichten führen würde. Eine Umgangspflicht entsteht dadurch nicht.
Hab mit Bravur bestanden,danke für die Nachfrage. ;)
Alle Menschen,die eine Organspende benötigen sind genauso unschuldig,dennoch liegt es an unserer eigenen Bereitschaft,ihnen eine Lebendspende zukommen zu lassen.
Es ist nämlich so,dass ich stark davon ausgehe,dass ein derartiger Eingriff weitaus harmloser erfolgen kann als ein Austragungszwang und dennoch wird uns diese Pflicht nicht einmal für den eigenen Nachwuchs auferlegt. Es scheint so zu sein,dass von Ihnen geforderte Berücksichtigung von Rechten des werdenden Lebens in ein Mehr an Rechten münden würde,als für geborene Kinder.
zum Beitrag17.04.2024 , 11:24 Uhr
Es is nunmal kein Lebensschutz,wenn eine Frau diese Entscheidung alleine nicht nur treffen kann,sondern ausgerechnet der Staat direkt aus Karlsruhe dazu verpflichtet wird, ein flächendeckendes Dienstleistungsangebot auszubauen und sogar die finanziellen Mitteln in Fällen der Bedürftigkeit aufgewendet werden sollen.
Die Krone des juristischen Irrgartens ist der tatbestandlose Schwangerschaftsabbruch. Na, bei Tatbestandslosigkeit gibt es eben keine Rechtswidrigkeit. Und die gibt es deshalb nicht, weil es sonst zur Nichtigkeit der Behandlungsverträgen führen würde und man keine SGB Leistungen für rechtswidrige Taten gewähren kann.
Hoffentlich wurde es jetzt deutlicher als vorhin.
zum Beitrag17.04.2024 , 11:14 Uhr
Die Schwangerschaft ist eben keine Elternschaft bei der es um finanzielle Lastenverteilung geht.
Sie führen wieder aus biologischen Fakten resultierende Pflichten ins Feld,obwohl ich Ihnen schon zeigte,dass Biologie an sich keine Pflichten oder Rechte begründen kann.
Meine Frage lautet gleich: Welchem Menschen wäre es sonst erlaubt den Körper eines anderen Menschen zu Überlebenszwecken für sich zu beanspruchen?
zum Beitrag17.04.2024 , 10:56 Uhr
Sie möchten einen Austragungszwang mit der Wehrdienstleistung vergleichen,oder "eintauschen",obwohl auch Ihnen klar sein durfte,dass weder Ihr Leben, noch Ihre Gesundheit durch die Ableistung beeinträchtigt wurden. Niemand hat von Ihrem Körper gelebt oder gar in seinem Inneren verweilt,um überleben zu können. Auch durfte währenddessen selbst eine Blutspende nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Ergo, es wurde zu keinem Zeitpunkt in Ihre körperliche Integrität eingegriffen.
zum Beitrag16.04.2024 , 17:44 Uhr
Es bedarf keiner Verfassungsänderung,bloß ein Abrücken von der widersprüchlichen Begründung und fehlender Umsetzung ausm Jahr 1993.
zum Beitrag16.04.2024 , 16:06 Uhr
Sehen Sie, genau aus diesem Grunde sind Ihre Rufe nach Sachlichkeit etwas fehl am Platz.
Falls Sie den Wehrdienst als diskriminierend betrachten,dann liegt es einzig und alleine daran,dass keine Frauen hierzu verpflichtet wurden, und nicht daran,dass Frauen (wie auch Männer) ein Recht auf körperliche Integrität gleichermaßen genießen dürfen. Auf gut Deutsch: Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun.
zum Beitrag16.04.2024 , 15:51 Uhr
Der werdende Vater ist von der Entscheidung ausgeschlossen,weil es eben keine Möglichkeit gibt über den Körper der Frau mitzubestimmen. Das is ja sogar offensichtlich.
Unterhaltspflichten sind genau genommen Unterhaltsrechte des Kindes gegenüber den Eltern,begründet durch seine Geburt. Vor der Geburt gibt es keine Unterhaltspflicht.
Würde es im Umkehrschluss heißen,dass ein Abbruch unproblematisch wäre,wenn denn der werdende Vater von einem Mitspracherecht Gebrauch machen würde und auf die Elternschaft verzichten würde?
Sollte man dies bejahen,dann scheint die Besorgnis ums werdende Leben wieder scheinheilig.
zum Beitrag16.04.2024 , 15:44 Uhr
Den Anspruch gibt es in der Realität nicht und deshalb sollte es durch eine Gesetzesnovelle zum Ausdruck gebracht werden. Der Beschluss ausm Jahr 1993 ist wahrscheinlich einer der widersprüchlichsten aller Zeiten,weil es eben nicht umgesetzt werden kann oder niemals umgesetzt werden konnte,im Lichte der gesteckten oder behaupteten Zielen.
Das weiß ich sogar sehr genau,wenn ich mir die Rechtslage ansehe. Es gibt keinen Lebensschutz in den ersten 14 SSW und auch später oder bei der Geburt wiegt das seelische,körperliche und soziale Wohlbefinden höher als die vermeintlichen Rechte der Leibesfrucht. Der Gesetzgeber geht sogar so weit,dass es nicht einmal während der Geburt möglich ist,gegen den Willen der Frau einen für das Kind lebensrettenden Kaiserschnitt durchzuführen.
Aus allen aufgeführen Gründen is es mir unklar,wie dieser Gedanke entstanden ist, dass die Leibesfrucht einen Vorzug genießen könnte. Es gab noch nie einen "Kompromiss", sondern einen Etikettenschwindel.
zum Beitrag16.04.2024 , 15:32 Uhr
Danke für die Klarstellung, jedenfalls erwarte ich von Ihnen,dass Sie selbst auch lebensrettend anderen Menschen Ihren Körper zur Verfügung stellen und auf Grundrechte verzichten.
zum Beitrag16.04.2024 , 13:41 Uhr
Mit anderen Worten,es ist akzeptabel die körperlichen Ressourcen und die Gesundheit eines Menschen beliebig für die Lebenserhaltung anderer zu beanspruchen. Und zu diesen Menschen zählt nur die Frau,sonst keine anderen Menschen. Mit Verlaub, aber da lass ich mir nichts einreden, von keiner Gesellschaft und keiner Regierung. Wer sich "Kompromisse" wünscht, kann gerne mit eigenem Beispiel vorangehen und auf einen Grundrechtsverzicht selbst üben.
zum Beitrag16.04.2024 , 13:08 Uhr
Gut, in unserer Verfassung steht aber auch,dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht,nicht von der Kirche und vom Gott schon gar nicht.
Wie Sie sehen hat sich Deutschland weder in einen faschistischen,noch in einen kommunistischen Staat durch zahlreiche Kirchenaustritte verwandelt. Es ist lediglich eine Gesellschaft entstanden,die ihre politische und bürgerliche Freiheiten in vollem Umfang, und zwar ohne vorgezeigten Finger einzelner ausländischen staatsähnlichen Entitäten oder Botschaften, auslebt.
Die Vorgaben jeglicher Religion sind ausschließlich für ihre Mitgliedschaft verbindlich,der Rest darf hiervon eine Freiheit geniessen. So wie es letzendlich auch in der Verfassung steht.
zum Beitrag16.04.2024 , 11:48 Uhr
Verzeihen Sie, aber ich empfinde es als hochgradig menschenverachtend,wenn darüber diskutiert werden soll,wieviel Verletzungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten, bis hin zum Tode, ausgerechnet und ausschließlich eine Frau auszuhalten hat. Wenn andere ein Dilemma haben sollen,dann dürfen diese Anderen es auch behalten.
zum Beitrag16.04.2024 , 11:41 Uhr
Welche Frauen haben denn ein Recht auf die Nutzung des Körpers einer anderen Frau?
zum Beitrag15.04.2024 , 23:50 Uhr
Keine der Kirchen sollten and einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Wir leben in einem säkuleren Staat in dem die Hälfte der Bevölkerung keiner der beiden Kirchen angehört und das ist auch gut so. Diejenigen,die Kirchenmitglieder sind haben Ihre Stimme für ihre gewünschten Vertreter im Bundestag abgegeben.
zum Beitrag15.04.2024 , 13:08 Uhr
Gut, dann kann ich nur sagen,dass es weder sachlich noch rechtlich irgendeinem Menschen erlaubt ist,den Körper eines anderen für sich zu beanspruchen oder gar über ihn zu verfügen.
Wenn Sie Biologie ins Feld führen,müssten man dann konsequent prüfen,ob es denn nicht auch eine Möglichkeit gebe einen Kompromiss über Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben sollte. Schließlich geht es um etwas ganz Natürliches,das sich Männer durch ihre körperliche Überlegenheit verschaffen können. Es ist auch auf die Entstehung eines neuen Lebens gerichtet,daher wäre es möglicherweise für die Frauen zumutbar, ihre Notwehrrechte diesbezüglich einzuschränken.
Irgendwie leuchtet es ein, dass es sich um eine grundrechtswidrige Position handelt. Männern und Frauen wird gleichermaßen das Recht eingeräumt,sich gegen Fremdbestimmung zu wehren,auch wenn der Andere schwerste Verletzungen davon trüge,oder sogar sein Leben verlöre.
Auch wird niemand einer staatlichen Aufsicht unterstellt oder zur Beratung gezwungen,wenn man kein Knochenmark oder Blutspender werden will,selbst wenn vielen Menschen dies das Leben retten könnte. Man kann es ja sogar als lästige Idee abtun,ohne dass ein Verfassungsgericht seinen Tanz aufführt.
Es ist völlig normal,sich selbst vor Gesundheitsrisiken,bleibenden chronischen Erkrankungen und sogar vorm Tode zu schützen,ohne eine Rechenschaft hierfür abglegen zu müssen. Es ist untragbar,dass Frauen auf diesem Gebiet nicht als Grundrechtsträger gleich behandelt werden. Es ist einfach nur skandalös.
zum Beitrag15.04.2024 , 11:43 Uhr
In meinem Kommentar steht es würde dann "hinzugefügt". Dies heißt nichts anderes,dass ein Abbruch ohne Einwilligung den Tatbestand der schweren Körperverletzung ergänzen könnte.
Die Streichung heißt Neuregelung,unter anderem auch die Abschaffung der Zwangsberatung. Wünschenswert wäre eine Umwandlung in einen Beratungsanspruch oder Beratungsangebot.
Ich hatte ja die Ehre,diese Rechtsprechung zu analysieren und musste feststellen,dass es bei der jetzigen Rechslage weder einen Lebensschutz gibt, dass die verfassungsrechtliche Rechtswidrigkeit sich nicht in der strafrechtlichen wiederspiegelt, dass Abbrüche zur Berzfsfreiheit der Ärzte zählt, dass ja sogar die Kosten von der KK übernommen werden können. Viel Lärm um nichts. Karlsruhe hat sich längst im Etikettenschwindel verloren, jetzt gibt es die Möglichkeit eben das zu sagen,was es auch schon 1993 getan hat. Folgenlose vermeintliche verfassungsrechtliche Rechtswidrigkeit ist eben keine.
zum Beitrag15.04.2024 , 10:57 Uhr
Ganz ehrlich,diese Selbstverständlichkeit,dass es eben keinen absoluten Schutz des werdenden Lebens geben kann und,dass eben ausschließlich in die Rechte der Frauen massiv eingegriffen wird, und zwar bloß aufgrund ihrer biologischen Merkmale,die sich plötzlich als rechtsmindernd oder rechtseinschränkend erweisen,ist längst ein Teil des modernen Grundrechtsverständnisses mit dem wohl nur Deutschland seine Wehwehchen hat. Zu diesem Zweck ist es vielmehr erforderlich, die Frauen als eine andere Art zu betrachten,als sich mit Embryonen zu beschäftigen. Entweder sind Frauen Menschen,oder sie sind es nicht. Wenn sie es sind, dann können ihnen nicht mehr Pflichten auferlegt werden als allen anderen.
zum Beitrag14.04.2024 , 17:25 Uhr
Das ist 30 Jahre her und in Karlsruhe sitzen mittlerweile ganz andere Leute. Die Verfassung bedarf keiner Änderung,nur der Anerkennung,dass das Recht auf Leben kein Recht auf Nutzung des Körpers eines anderen Menschen begründet.
zum Beitrag14.04.2024 , 15:41 Uhr
Das stimmt einfach nicht, es würde einfach bei Körperverletzungsdelikten eingefügt. Medizinische Eingriffe ohne Einwilligung stellen grundsätzlich eine Körperverletzung dar.
Selbst nach heutiger Rechtslage sind Abbrüche theoretisch bis zur Geburt möglich,vorausgesetzt es liegt eine medizinische Indikation vor.
Irgendwie finde ich es etwas unlauter Fehlinformationen zu verbreiten,obwohl die jetzige Normierung bekannt,auffindbar und leicht abrufbar ist,neben der Tatsache,dass eine Streichung samt Neuregelung vorgestellt wurde.
zum Beitrag14.04.2024 , 15:32 Uhr
Eine Streichung führt lediglich zur Neuregelung im Gewand eines Rechts oder Anspruchs,keinesfalls zum Recht auf Abbruch auf Verlangen im x-beliebigen Schwangerschaftsmonat.
Ihre potentielle erektile Dysfunktion wird höchstens mit ein wenig schmunzeln begegnet und anstandslos behandelt. Sie müssen sich ja auch keiner staatlichen Zwangsberatung unterziehen oder gar die Gründe angeben,warum Sie denn so gerne Ihre Sexualität ausleben möchten. Vor allem steht es nicht im StGB. Mhm,ja etwas weniger Mansplaining wünscht man sich ja schließlich auch.
zum Beitrag11.04.2024 , 16:28 Uhr
Die Ewigkeitsklausel spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle. Sie ist eine Brandmauer gegen eine willkürliche Verfassungsänderung,nicht gegen eine Neuauslegung.
zum Beitrag11.04.2024 , 14:22 Uhr
Ich wünsche mir keine Beratung in meinen intimen Angelegenheiten und der Beratungszwang ist eben genau ein solcher Eingriff. Ganz davon zu schweigen,dass es sich nicht um ein Recht handelt,den Zutritt zu meinem Körper zu verweigern,dass allen normalerweise zusteht. Frauen sind nicht "etwas anderes" weil sie schwanger sind,sondern Menschen mit allen Rechten genauso wie Männer. Daher muss ich mir nicht sagen lassen, womit und mit welcher rechtlichen Lösung ich zufrieden sein soll.
zum Beitrag11.04.2024 , 14:17 Uhr
Man muss nicht abwägen, genausowenig wie bei der Notwehr irgendwelche Rechtsgüter gegen einander abgewogen werden können. Ein Recht auf Nutzung des Körpers eines anderen gibt es nicht. Einem Fötus kann kein Mehr an Rechten eingeräumt werden als anderen Menschen. Es wäre an der Zeit,diesen Missstand zu beseitigen
zum Beitrag10.04.2024 , 15:07 Uhr
Wer an einer Austragung der Schwangerschaft nicht beteiligt ist,kann nur Dritter sein.
Es gibt keine juristische Möglichkeit über die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person zu verfügen.
zum Beitrag07.04.2024 , 19:44 Uhr
Deswegen entscheidet ja nur die Frau. Einem Dritten kann kein Mitentscheidungsrecht über dem Körper einer anderen Person eingeräumt werden.
zum Beitrag04.02.2024 , 22:55 Uhr
Meine Güte,wer sind denn diese Menschen mit Uterus?
zum Beitrag24.01.2024 , 18:18 Uhr
Sie sollten also nicht behaupten dürfen,dieses Recht zu haben?
zum Beitrag27.11.2023 , 20:06 Uhr
Leckere Müslis? Das ist aber bloß Frühstück und keine ausgewogene Ernährung. Fürs Brotbacken fehlt einem arbeitenden Menschen meist die Zeit. Genau solche Besserwisserei,Dusch- und Heizungstipps inklusive, treibt die Leute schon seit Jahren in den Wahnsinn und in der letzten Zeit in die arme der AfD.
zum Beitrag04.08.2023 , 00:28 Uhr
Die Wohnungen dieser Leute sind Altersvorsorge. Zum einen beraubt man die Leute nicht des Eigenkapitals,wenn man denn nicht möchte,dass sie zukünftig auf Transferzahlungen angewiesen sind und zum anderen schafft man dadurch auch nicht günstigere Erwerbsgelegenheiten für diejenigen,die bereits vermögend sind.
zum Beitrag03.05.2023 , 22:12 Uhr
Könnten Sie sich vorstellen,dass man vor oder nach (irgend)einem Arztbesuch keine Ansprache durch Fremde vor einer Praxis/Klinik wünscht und zwar unabhängig vom Inhalt dieses Gesprächsangebots?
zum Beitrag03.05.2023 , 22:00 Uhr
Eine Demo wird nicht schon deshalb "verboten",wenn sie womöglich an einem konkreten Ort nicht abgehalten werden darf.
zum Beitrag03.05.2023 , 21:51 Uhr
Die Antwort lautet- man würde jegliche Demo vor einer Klinik/Kita/Altersheim/Schule sofort räumen lassen. Niemand muss mit "Meinungen" an solchen Orten konfrontiert werden und gestört werden. Wenn man im Vorbeigehen von Leuten beschimpft,bedroht oder genötigt wird sollte man unbedingt eine Strafanzeige erstatten,notfalls gegen unbekannt. Ich persönlich kläre das meistens auf der Stelle. :D
zum Beitrag03.05.2023 , 13:01 Uhr
„Auf der anderen Seite ist es das grundgesetzlich geschützte Recht der Bürger, sich zu Demonstrationen zusammenzuschließen und so auf den Schutz des ungeborenen Lebens aufmerksam zu machen.“ Beide Rechte müssten daher in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden."
Würde man diese Diskussion auch dann führen,wenn sich Impfgegner vor Arztpraxen versammeln würden? Oder Gegner von sonstigen medizinischen Eingriffen vor Kliniken demonstrieren würden? Frauen sind in diesem Fall Patientinnen,die eine gesundheitliche Leistung in Anspruch nehmen. Ihnen gebühren die gleichen Rechte wie allen anderen Patienten auch,ansonsten müsste man sich einen Diskriminierungsvorwurf gegen bestimmte Patientengruppen gefallen lassen.
zum Beitrag30.03.2023 , 22:10 Uhr
Hat er das in diesem Fall? Den Schwangerschaftsabbruch bewusst aus dem strafrechtlichen Unrecht herauszunehmen steht eindeutig im Widerspruch zum BVerfG. Es verblieb lediglich bei einer verfsssungsrechtlichen Rechtswidrigkeit,ergo bei einer ohne jegliche Rechtsfolge. Lustigerweise wurde eben genau dies auch von Karlsruhe gebilligt und gewollt,daher wäre es an der Zeit, diesen Etikettenschwindel aktiv anzugehen und es so darzustellen wie es auch der Realität entsprichen würde- Abtreibungen liegen in den Händen der Frauen,einen Lebensschutz für Embryonen gibt es vor der 14 SSW weder de iure noch de facto und das ist auch gut so.
zum Beitrag22.03.2023 , 20:21 Uhr
Deswegen kann für die Erzielung eines eindeutigen Befundes jedes positive Testergebnis durch eine Fruchtwasseruntersuchung abgeklärt werden. Es ist nicht vetpflichtend sich testen zu lassen oder gar die Schwangerschaft nach einem positiven Test abzubrechen. Hinzuzufügen ist noch,dass es sich um Embryonen handelt.
zum Beitrag24.01.2023 , 17:25 Uhr
Das Problem ist es also,dass die Leute ein Auto besitzen,nicht dass sie es fahren? Warum sollte der Vorredner sein Auto aufgeben,um sich von der Preisgestaltung der Carsharingunternehmen abhängig machen? Außerdem,nehmen sie dann auch nicht "die Parkplätze weg"?
zum Beitrag26.07.2022 , 17:54 Uhr
Herr Rathfelder, warum wird in Ihren Analysen die, auf dem Dayton Friedensabkommen basierte Staatsorganisation außer Acht gelassen? Sie wissen doch,dass es sich um ein Land von drei gleichberechtigten Völkern handelt und, dass eben diese Tatsache eine verfassungsrechtliche Kategorie darstellt, die sich vor etwaiger Resolutionen ausländischer Staaten nicht beugen muss oder darf. Bosnien ist eben kein Nationalstaat, in dem die Mehrheit einer Minderheit seinen Willen aufzwingen darf. Was "europäische Standards" anbelangt, müsste man sich, dieser Argumentation folgend, sehr bald Belgien oder Schweiz vorknöpfen,um diesen "Nationalismus" endlich zu beseitigen. Keine gute Idee,oder?
zum Beitrag25.06.2022 , 22:17 Uhr
Deutsches Recht kennt keine zeitliche Obergrenze für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche.
zum Beitrag25.06.2022 , 22:14 Uhr
Die sind etwa trennbar? Gut, dann lassen sich sicherlich die Embryonen aus dem Körper der Frau dadurch retten, dass man sie in eine Art Blumentopf umsiedelt, wachsen und gedeihen lässt. Problem gelöst, lebendgeborene Embryonen behalten ihr Recht auf Leben.
zum Beitrag29.04.2022 , 18:01 Uhr
Ein NATO-Beitritt erfordert allerdings eine einstimmige Ratifizierung in den Parlamenten aller Mitgliedstaaten und das lässt sich eben schlecht ignorieren. Es wird schlicht eine versprochene und vereinbarte Zusammenarbeit von den Amerikanern erwartet,nicht mehr und auch nicht weniger,dabei hat Kroatien an der NATO Mitgliedschaft von Schweden und Finnland nichts auszusetzen.
zum Beitrag25.04.2022 , 14:20 Uhr
Plumpsklos fand ich schon immer etwas widerlich. Die Ausrutschgefahr unnötig hoch neben der genauso hoher Wahrscheinlichkeit sich vollzup***en. Außerdem ist dieser Mangel an Privatsphäre nicht besonders prickelnd,man kann sich schließlich auch am Tisch unterhalten. Nebenbei verstehe ich mich als Frau,nicht als Flinta,oder ist dieses Selbst-ID zum Problem geworden?
zum Beitrag16.04.2022 , 14:54 Uhr
Sie meinen sicherlich die Säuberungen der nichtserbischen Bevölkerung auf den Gebieten Kroatiens und deren Bosnien-Herzegowinas als Folgen der Invasion Serbiens. Oder sind Sie der Meinung,es muss um jeden Preis dem Angegriffenen das Verteidigungs- und Rückeroberungsrecht von besetzten Gebieten abgesprochen werden?
zum Beitrag16.04.2022 , 12:51 Uhr
Meine Heimat ist kein Balkantal,sondern eine Republik.Man würde heutzutage die Bundesrepublik auch nicht als Germanenwälder bezeichnen oder? So ist es auch innerhalb Jugoslawiens gewesen und auch in den Zeiten vor Enstehung von panslawischen und südslawischen Vereinigungsideen,zumal es gegen Ende auch keine Union von Gleichberechtigten Staaten werden sollte,sondern lediglich ein von Serbien dominiertes Gesamtgebiet. Der olle Tito war sich dessen mehr als bewusst und brachte infolgedessen eine verfassungsrechtlich verankerte Sezessionsgrundlage im Jahr 1974 auf den Weg. Die Vorschläge,eine Stärkung von föderativen Systemen anzustreben,um einer zukünftigen Spaltung zu entgehen,wurden allesamt von serbischen Parteigenossen niedergeschmettert,verständlich,denn dann gäbe es keine Kuh mehr,die man andauernd hätte melken können. Die Idee,dass Slowenien und Kroatien überredet werden mussten,sich abzuspalten ist also meistens eine vom Unwissen getragene Illusion hiesiger Linken,die sich irgendwie nicht vorstellen können,dass das Streben nach Eigenständigkeit ein Urbedürfnis des jeweiligen Volkes darstellt und unabhängig von politischer Farbe fortexistiert.
zum Beitrag15.04.2022 , 23:36 Uhr
Wenn man sich derart deutschlandzentrisch alleine an seinem Handeln orientiert,entgeht einem leicht,dass diese Staaten sich bereits seit den Siebzigern in einer Auseinandersetzung bezüglich zentralisierter Staatsfinanzen befanden,und das der Protest von den kroatischen Kommunisten ausging. Allerdings würde eine diesbezügliche Offenbarung wahrscheinlich zur Schnappatmung bei einigen hier führen. Und auch wenn diese Tatsache ignoriert wird,kann man sich am Kriegsbeginn in Kroatien orientieren und der lag zum Zeitpunkt der Anerkennung fast ein Jahr zurück. Es dreht sich nicht alles auf der Welt um die Politik Deutschlands,mit anderen Worten.
zum Beitrag15.04.2022 , 17:07 Uhr
Dieser Mythos von der vermeintlichen Verantwortung Genschers für den Zerfall Jugoslawiens scheint sich hartnäckig zu halten und bedient bis heute wohl den Teil der linken Klientel,die sich,auch bis heute,der Realität und Entwicklung dieses Zerfalls schlicht verweigert.
zum Beitrag23.03.2022 , 12:04 Uhr
Richtig, der von Ihnen geschilderte Sachverhalt enthält Straftaten und einen zivilrechtlich relevanten Schadensersatzanspruch. Falschparken ist dagegen bloß Ordnungswidrigkeit, eine Bagatelle.
zum Beitrag02.03.2022 , 11:34 Uhr
Hoffentlich habe ich mich nicht allzu missverständlich ausgedrückt. Man kann beides und zwar gleichzeitig. Diese Ambivalenzen müssen in einem Kriegszustand ausgehalten werden können. Verweigerung der Waffenlieferung führt nicht zum Frieden, sondern zu einem, meist überteuertem, Schwarzmarkthandel und mittelbarer Aggressorenunterstützung. Ihre Argumente sind erwiesenermaßen falsch,auch wenn sie gut gemeint sind.
zum Beitrag01.03.2022 , 13:52 Uhr
Sie werden überrascht sein- das muss ich nicht, denn ich kann es aus eigener Kriegserfahrung keinem einzigen verübeln, nicht kämpfen zu wollen und dennoch denjenigen, die eine gegenteilige Entscheidung treffen eine tatkräftige Unterstützung anbieten. Zum einen,weil die wirtschaftlichen Sanktionen allein nur bedingt die erwünschte Wirkung erzielen können, und zum anderen, weil wir uns selbst nicht unbedingt längerfristig ohne große eigene wirtschaftliche Schäden ins Bein schießen wollen. Ich möchte Ihnen nur ungern zu Nahe treten, aber diese Ideen zeugen von politischer Naivität, außer dieser völlig inakzeptablen Haltung, einem ganzen Volke das Recht auf Selbstverteidigung absprechen zu wollen. Wie bereits erwähnt, hat ein selbst erfahrenes Embargo auf Waffenimporte nur dazu geführt noch verbissener zu einem höheren Preis jahrelang zukämpfen. Das wünsche ich Ukrainern au keinen Fall.
zum Beitrag28.02.2022 , 16:49 Uhr
Whatabaoutismen sind keine Argumente. Es wird nicht zurückgeballert, weil man es „darf“, sondern weil man es zum Zwecke der Selbstverteidigung vielleicht (!) muss. Steht auch im StGB für Otto-Normal zur Verfügung, vielleicht könnten auch Sie einen Blick riskieren.
zum Beitrag28.02.2022 , 11:50 Uhr
Genau, den Frieden muss man sich gelegentlich mit Waffen erkämpfen. Oder leben Sie in der Überzeugung man muss klein beigeben jedes Mal, wenn ein Wahnsinniger sich dies wünscht?
zum Beitrag29.01.2022 , 03:14 Uhr
Es gibt zu diesen Angaben sicherlich eine verlässliche Quelle, oder? Schließlich möchte man Dir nicht unterstellen, unseriöse oder gar ungenaue Recherche betrieben zu haben.
zum Beitrag17.01.2022 , 19:17 Uhr
Deinen Ausführungen zur Natur und zu dem etwas skurrilenVerlauf dieser aktivistischen Handlungen kann ich nur beipflichten. Allerdings geht es bei der Beweisführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren weder um Sympathien, noch um persönliche Befindlichkeiten. Sollten dem Richter Fehler bei der Auswertung während der Beweisführung unterlaufen sein, ist sie freizusprechen. Hierbei möchte ich noch anmerken, dass dem Angeklagten/Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, dessen Gebrauchmachen unter keinen Umständen einen negativen Einfluss auf die Feststellung der Schuld nehmen darf.
zum Beitrag10.01.2022 , 13:02 Uhr
Das Verbrechen in Jasenovac ist weder unbekannt, noch gibt es irgendeine Verweigerungshaltung seitens Kroatiens. Man wird schnell bei entsprechenden Stellen fündig, sollte ein ernsthaftes Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Thema tatsächlich vorliegen. Kroatien ist bereits ein EU Mitglied, weil eben alle Aufnahmevoraussetzungen erfüllt wurden. Ob Serbien diese Voraussetzungen jemals erfüllen wird, steht noch in den Sternen, und hat mit Kroatien eigentlich nichts zu tun, genausowenig wie man eine andauernde Expansionspolitik gegenüber souveränen Nachbarstaaten mit irgendwelchen Geschehen aus dem zweiten Weltkrieg rechtfertigen kann.
zum Beitrag29.12.2021 , 11:22 Uhr
Es ist überhaupt nicht so kompliziert. Jugoslawien zerfiel entlang der bereits bestehenden Grenzen der Teilrepubliken- Bosnien und Herzegowina gehörte selbstverständlich dazu. Das Problem mit Bosnien sind die ethnischen Säuberungen im Norden und Osten des Landes, die auf die heutige „Lösung“ entscheidenden Einfluss genommen haben.Aus früher ethnisch durchmischten Gebieten sind ethnisch homogene Regionen entstanden.Dies führte dann zur Entstehung von eben zwei Entitäten- der serbischen Teilrepublik und der sog. Föderation, einer von Kroaten und Bosniaken gemeinsam regierten Entität.
zum Beitrag16.11.2021 , 12:41 Uhr
Danke, dass Du Dir Sorgen um meine Rente machst. Die mache ich mir nämlich auch, dafür war ich schon immer mehr als entschlossen, rechtzeitig vorzusorgen. Während dieser Vorsorgeaktivitäten finanziere ich mit meinen Steuern all die anderen, die aus x beliebigen Gründen weder berufs- noch leistungsfähig sind. Vielmehr sind diesen Aktivitäten ganz andere, sehr kostenintensive vorausgegangen- Studium, 1.Examen,2. Examen, Referendariat und vor allem- zehn Jahre kostbare Lebenszeit, um genau hier zu gelangen, wo ich jetzt stehe. Zur Befriedigung Deiner Neugierde kann ich nur ganz offen sagen, dass ich weder Lust noch Zeit habe, irgendwen großzuziehen. Einfach so. Keinen Bock. Keinen Bock auf Schwangerschaft, Geburt, Folgen, und Anstrengung bis hin zur Selbstaufgabe, wie es heutzutage leider häufig propagiert wird. Allerdings verspüre ich in mir eine gute Eignung als Tante oder Patentante,das wäre sicherlich was.
zum Beitrag02.11.2021 , 13:06 Uhr
Hier geht es aber nicht um Urlaubsreisen nach Thailand, sondern um stinknormale Geschäftsreisen im europäischen Raum. Im Sinne des Umweltschutzes ist es ein Tropfen auf dem heißen Stein und noch dazu mit völlig überzogenen und unverhältnismäßigen Einschränkungen für den Durschnittsbürger verbunden. Irgendwie beschleicht mich des Öfteren das Gefühl, es gehe hier nicht um das Klima sondern um teils sadistische Bedürfnisse einzelner, die eigene Lebensweise aus was auch immer Gründen, den anderen aufzudrücken. Eine derartige Politik ist weder mehrheitsfähig noch durchsetztbar, weshalb man sich lieber um technologische Lösungen bemühen soll, anstatt Askese zu predigen.
zum Beitrag01.11.2021 , 19:41 Uhr
Weil man eben nicht jede Reise als Urlaub verbuchen möchte oder kann. Weil Leute auch arbeiten müssen, eine Familie haben, sonst Dinge außer kurzfristigen Geschäftstrips unternehmen möchten/müssen. Früher hatte man auch Wege mit Pferdekutschen zurückgelegt und dennoch möchte es keiner wieder tun. Echt seltsam.:D
zum Beitrag23.10.2021 , 22:23 Uhr
Beim genauen Lesen würde Dir schnell klar werden, dass ich keine „großserbische“ Politik überhaupt in den Mund nahm. Vielmehr bist Du mit den Worten „Irgendwas ist immer“ auf meine Darlegung von Ursachen des Jugoslawienszerfalls eingegangen, als wäre es eben eine Lappalie, zwei Teilrepubliken wirtschaftlich auszunutzen und auszubremsen, um ja keine „Nationalismen“ oder Sezession dulden zu müssen. Die von Dir beschriebene Expansionspolitik Serbiens ist allerdings nichts neues, sondern ein,nach 100 Jahre alten Vorlagen konsequent aufgebautes Denk- und Glaubenssystem, dass leider vor 26 Jahren faktisch und geographisch legalisiert wurde. In diesem Sinne hat Dodik ein leichtes Spiel- seine Teilrepublik ist und bleibt ethnisch homogen, dies wird nicht zu verändern sein, auch wenn man tausend Zeitungsartikel über Vergleiche mit der Machtergreifung der Nazis schreibt. Der Zug ist bereits in den Neunzigern abgefahren.
zum Beitrag22.10.2021 , 19:23 Uhr
Es sind eben Interessen in stets wandelnder und unterschiedlicher Gestalt, deren Verwirklichung normalerweise vom Einsatz unterschiedlicher Mittel abhängig ist. Nationalismen auf dem Balkan kann man je nach Epoche oder ,präziser ausgedrückt, je nach Natur eines Staatenbundes oder Staatssystems unterschiedlich bewerten. Ein Bestreben, sich von einer Monarchie oder einem anderweitigen Unterdrückungssystem zu lösen kann man kaum mit politischen Entwicklungen der 30er Jahre in Deutschland vergleichen. Es mag sich seltsam anhören, aber trotz erheblicher paradigmatischer Bedeutung für die Wahrnehmung von derartigen gesellschaftlichen Prozessen des Abdriftens in einen faschistischen Sumpf, ist Deutschland dennoch kein Nabel der Welt, der immer beispielhaft dafür herhalten kann.
zum Beitrag22.10.2021 , 16:23 Uhr
Die Teilungsbestrebungen begannen aber nicht mit der Initiative Deutschlands, genau genommen bagannen sie bereits anfang 80er Jahre. Dieses dauernde Genscher-Bashing geführt und unterstützt durch die deutsche linke politische Landschaft kann einen nur noch langweilen. Es ging schlicht und einfach ums Geld, das durch die Teilrepubliken, hauptsächlich und mehrheitlich Slowenien und Kroatien, eingezahlt aber nicht verwaltet werden durfte.
zum Beitrag13.10.2021 , 14:06 Uhr
Du scheinst viele, teils juristisch offene zwischenstaatliche Fragen mit den internen Problemen von Bosnien und Herzegowina zu vermengen. Ein fehlender Auslieferungsvertrag schadet in den genannten Fällen bloß der Justiz und dem Rechtsstaatverständis des Staates Kroatien, oder? Die Sozial- und Steuerabgaben sind NICHT an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, das hast Du einfach frei erfunden, dafür betone ich es gerne noch einmal, der Übersichtlichkeit wegen. Im Übrigen: 1. Das Pariser-Dayton Abkommen regelt nicht die vermeintlichen Nutzungsrechte des Hafens Ploce. Dieser Vorschlag wurde im Jahr 1994 Teil des sogenannten Vertragsannexes des Washington Abkommens, das unter anderem eine, später verworfene, staatliche Konföderation vorsah. Dieser Vertragsannex besitzt keine Gültigkeit, da es eben mit dieser Konföderationsvereinbarung im engem Zusammenhang stand. Der Hafen Ploce ist kroatisches Hoheitsgebiet über das wir nicht bereit sind zu verhandeln. 2. Komsic wurde nicht von Kroaten gewählt, genau hierin liegt das Problem. Ein Dreivölkerstaat in dem allen drei Völkern unabhängig von der Volksangehörigenzahl eine Gleichberechtigung zugestanden wird kann nur funktionieren, wenn jedes Volk auch einen eigenen Repräsentanten stellt. So wie es jetzt gehandhabt wird, wird das Volk mit geringerer Angehörigenzahl zwangsnotwendig überstimmt, was wiederum dem Sinn und Zweck des Abkommens und der BH Verfassumg zuwiderläuft. Das Demokratieverständnis dem eine Mehrheitsdominanz zugrunde gelegt wird, wie Du immer wieder aufführst, ist ausschließlich Nationalstaaten (unter Beachtung von Minderheitenrechten) immanent. Ich muss Dich, glaube ich, nicht daran erinnern, dass Bosnien kein Nationalstaat ist.
zum Beitrag07.10.2021 , 11:09 Uhr
Die Leute, von denen Du sprichst heißen, ganz einfach, Kroaten. Doppelte Staatsbürgerschaft ist selten etwas außergewöhnliches, es sei denn, man ist ein wenig neidisch auf einen klaren Überschuss an Rechten eigener Mitbürger. Steuern und Sozialabgaben sind keine Frage der Staatsbürgerschaft, sondern des gewöhnlichen Aufenthalts, was wiederum durch sämtliche zwischenstaatliche Abkommen geregelt ist. Ein staatliches Amt hat sogar ein Polizeibeamter inne, kann man im Sinne der repräsentativen Demokratie allein schon deshalb von einer vermeintlichen Mehrheit der Kroaten sprechen? Ich glaube kaum. Das „ungerechte Dayton“ hättet ihr nicht unterschreiben sollen, wenn es nicht ganz gepasst hätte.
zum Beitrag06.10.2021 , 20:58 Uhr
Mit Verlaub, Herr Rathfelder, aber auch ein in Belgien oder Holland lebender Deutscher hat einen deutschen Pass. Ich sehe hier absolut keinen Bezug zur Wahl- und Repräsentationsproblematik in Bosnien und Herzegowina. In Realität geht es einfach darum, jedem von den drei konstitutiven, also staatsbildenden Völkern zu ermöglichen, einen eigenen Repräsentanten zu wählen, sowohl im Rahmen der aus drei Mitgliedern bestehenden Präsidentschaft, als auch im sogennanten Völkerrat. Diese Forderungen hängen wenig mit einem vermeintlichen Nationalismus zusammen, sondern sind Ausflüsse einzelner Vereinbarungen des heute immer noch gültigen Dayton Abkommens.
zum Beitrag03.09.2021 , 02:44 Uhr
Diese Urteile, die Du hier fleißig zitierst sind bereits in die Strafvorschriften des StGB geflossen, daher erübrigt sich die Diskussion über einzelne Begründungen. Im Übrigen ist ein Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung und Beratungsregelung weder objektiv noch subjektiv eine strafbare Handlung. Selbst nach dem Verstreichen dieser Frist und im Rahmen der Indikationslösung ist es nicht einmal rechtswidrig. Dem nasciturus gebührt mittelbarer (straf)rechtlicher Schutz gemäß $$218 ff., kein direkter über $$212ff. StGB.
zum Beitrag09.05.2021 , 01:00 Uhr
Kroatien ist nicht Deutschland, dort gibt es weder faschistische Parteien, noch NSUartige Gruppierungen, bloß eine Menge unzufriedene kriegsfolgenbelastete Bürger. Richtig, in Borovo leben vielleicht ein paar Kinder, in Vukovar übrigens auch, unter anderem diejenigen, dessen Väter in Borovo ermordet wurden und deren Mörder noch heute gefeiert werden. Mir ist es egal, ob in DE Nazis aufm Sockel stehen, darüber bestimme ich nicht, in Kroatien hat eine Statue serbischer Kriegsverbrecher und Terroristen nichts zu suchen.
zum Beitrag09.05.2021 , 00:54 Uhr
Nein, sondern zu erwarten.
zum Beitrag05.05.2021 , 10:02 Uhr
Nur, es war kein Mob sondern ein Grüppchen von frustrierten, arbeitslosen Jugendlichen. Zusätzlich sollte gesagt werden, in Borovo steht ein Denkmal für einen serbischen Kriegsverbrecher, der an dem Massaker an kroatischen Polizisten vor 30 Jahren beteiligt war.
zum Beitrag04.05.2021 , 14:11 Uhr
15-jährige, also Minderjährige können auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein verschreibungspflichtiges Medikament erhalten. Es ist nicht die Geschäftsfähigkeit, sondern vielmehr die Einwilligungsfähigkeit erforderlich und entscheidend. Unter dieser versteht man normalerweise eine geistige Fähigkeit, die Tragweite und Auswirkungen eines medizinischen Eingriffs zu erkennen und verstehen.
zum Beitrag30.04.2021 , 10:24 Uhr
Der Artikel ist genau an dieser Stelle etwas missverständlich. Das Verfahren ging damals in Berufung die 16 von 19 Anklagepunkten für nichtig erklärte und die Strafe wurde auf 9 Jahre reduziert. Es ist noch interessant zu erwähnen, dass General Blaskic als Verantwortlicher in der Befehlskette verurteilt wurde und nicht, weil er selbst tätig war.
zum Beitrag17.03.2021 , 11:52 Uhr
Eine Schwangere ist keine Mutter und schon gar nicht dafür zuständig, anderen Menschen eine Elternschaft zu ermöglichen. Dein Vorschlag ist es also, Frauen mit einer Schwangerschaft zu bestrafen und eine staatlich finanzierte „Leihmutterschaft” zu fördern. Im Ergebnis würden Frauen bei diesem „Modell“ illegal abtreiben oder ins Ausland fahren. Wenn eine Frau kein Kind möchte, findet sie einen Weg es nicht zu bekommen. Da ich selbst Frau bin, kann ich Dir versichern, dass ich bei ungewollter Schwangerschaft genau so verfahren würde.
zum Beitrag16.03.2021 , 17:41 Uhr
Ungewollt Schwangere möchten in der Regel auch die Schwangerschaft nicht auf sich nehmen und dies aus durchaus verständlichen Gründen. Eine Schwangerschaft ist im besten Fall belastend und im schlimmsten Fall gesundheits- und lebensgefährdend, von der psychischen Belastung nach Freigabe zur Adoption ganz zu schweigen.
zum Beitrag15.03.2021 , 21:28 Uhr
Es wäre möglicherweise hilfreicher, wenn eine vollständige und präzise juristische Einordnung (endlich) gelingen würde. Gemäß Fristenregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht nur straffrei, sondern überhaupt nicht tatbestandsmäßig, also dogmatisch genau genommen überhaupt kein Delikt. Dagegen ist ein Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation zwar tatbestandsmäßig, aber nicht rechtswidrig, da eine Indikation einen Rechtfertigungsgrund darstellt.
Wenn also Frau Achtelik meint, eine Diagnose würde zu häufig gestellt, könnte ich sie nur auf ein Strafgericht verweisen, denn dort, und nur dort werden Delikte und möglicherweise eingreifende Rechtfertigungsgründe diskutiert. Diesbezüglich ist es enttäuschend,dass im Rahmen der Streichungsdiskussion immer wieder Stimmen laut werden, die zwar die Selbstbestimmung prädigen aber bei eigenen polititischen Zielen diese streitig machen wollen. Behindertenrechte haben rein gar nichts mit der Abtreibung zu tun und dieses vermeintliche „dicke Problem“ existiert nur in so manchen Köpfen, die nicht einsehen können, dass es keinem Austragungszwang weder für gesunde noch für behinderte Embryonen geben kann.
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