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16.09.2024 , 10:50 Uhr
Ich würde ja sagen, so funktioniert erstmal ein Rechtsstaat. Daran würde ich allerdings leichte Zweifel haben, da es ja bereits ein Urteil des BVerfG gab, welche schärfere Maßnahmen bestätigte. Die amtierende Regierung nun jedoch genau das Gegenteil tat.
zum Beitrag16.08.2024 , 11:03 Uhr
Wird die Ursache des Problems nicht angegangen, folgt dann mittelfristig eine Flottenneubeschaffung mit 2,30 m Breite. Eine weiterer Baustein der Subventionierung des MiV durch die Allgemeinheit.
zum Beitrag05.07.2024 , 09:49 Uhr
Wird Strom importiert, da wir ihn nicht selbst erzeugen? Oder weil er günstig ist? Vielleicht können Sie das mal ausführen.
zum Beitrag05.07.2024 , 09:45 Uhr
Es geht um einen nachweislich falschen Artikel des Cicero auf Basis anderslautender Dokumente.
www.volksverpetzer...rt-volksverpetzer/
Vollkommen absurd.
zum Beitrag05.10.2023 , 09:16 Uhr
Das ist m.E. falsch. Das mag gelten, wenn die Bauordnung Ihres Bundeslandes die Anwendung der DIN 18008 für photovoltaische Anlagen fordert und dann auch nur, wenn es sich um eine "Überkopfverglasung" handelt (sprich: mehr als 10° gewinkelt über Flächen, auf den sich Personen aufhalten).
Solarhook hat im Übrigen eine AbZ.
zum Beitrag02.05.2023 , 12:50 Uhr
Das beste Zitat (gelesen bei tagesschau.de) fehlt:
"Die jungen Leute sind auf dem Holzweg, wenn sie sich selbst einreden, dass ein Verkehrsminister Volker Wissing sich nicht den ganzen Tag Gedanken über die Frage macht, wie wir unsere Klimaschutzziele so schnell wie möglich erreichen können - und dabei die Gesellschaft mitnehmen." [1]
[1] www.tagesschau.de/...n-wissing-100.html
Also wirklich, mehr geht nun aber auch mal nicht.
zum Beitrag10.12.2022 , 19:42 Uhr
Klaro, steht mit anderen Worten (und kurz zusammengefasst als Kommentar über Ihrer Replik. Nur steht im Artikel eben nicht "90 % finden, das es sich hier im Straftaten handelt".
Das behaupten nur Sie mit einer Quelle, die dieses nicht unterstützt.
zum Beitrag10.12.2022 , 12:02 Uhr
Hmm ... 86 % finden es kontraproduktiv ... viel anderes steht in dem von Ihnen verlinkten Artikel nicht.
zum Beitrag09.12.2022 , 19:31 Uhr
Das Wirken der Klimaaktivisten wurde von vielen lautstarken Gegnern (die bayerische Führung gehört dazu) bislang als Straftat gewertet ... was soll ein Verbot einer Handlung, die angeblich schon immer verboten war?
Ist der Straftatbestand der Kleberei gar nicht haltbar? Ist das eine plakative, aber völlig sinnfreie Maßnahme um Handlungsstärke vorzugaukeln?
zum Beitrag08.11.2021 , 08:26 Uhr
Ihr Szenario b.) ist mathematisch ein schlechtes. Wer heute die Abschreibung nutzt um seine Steuerlast zu senken, der hat morgen genausoviel Abschreibungsmöglichkeiten bei eben dann höherer Steuerlast. Zahlt ergo mehr Steuern oder hat im Zweifelsmehr einen geringeren Verlustvortrag (das käme dem Sinn Ihres Beispieles nahe, ist beim Mietniveau heute aber unwahrscheinlich).
zum Beitrag08.11.2021 , 08:19 Uhr
Also belassen wir es bei der im Artikel genannten, vom Verfassungsgericht bestätigten Ungleichbehandlung zugunsten Vermögender und legen die Axt an die gut verdienenden Beamten, auf dass diese sich ebenfalls im finanziellen Abstieg wiederfinden.
Wäre es nicht andersherum besser: Mehr von den verlangen, die geben können und versuchen, die Bedingungen für alle zu verbessern?
zum Beitrag24.09.2021 , 06:53 Uhr
Auf das erwirtschaftete Vermögen bzw. einen Teil davon wurde unter Umständen "nur" Abgeltungssteuer gezahlt. Nach Ihrer Argumentation müsste dann irgendwie die Differenz zum persönlichen Steuersatz ausgeglichen werden.
Oder man verlässt diesen Pfad und schaut, wie bei Steuern üblich, auf das Individuum - hier den "Erben", für welches dieses Erbe ein Einkommen darstellt. Und besteuert dieses.
zum Beitrag24.09.2021 , 06:50 Uhr
Erbschaft ist bezogen auf das Individuum "Erbe" auch nur Einkommen.
zum Beitrag03.09.2021 , 13:24 Uhr
"Aber anonyme Meldungen waren auch bislang schon möglich. Nur konnten die Finanzämter mit den anonymen Anzeiger:innen nicht weiter kommunizieren. Was durch dieses Portal nun möglich sein soll. Dadurch gewönnen die Ermittler:innen von Beginn an mehr Anhaltspunkte, um einem Verdacht gezielter nachgehen zu können."
Klingt eher danach, genau diese Fälle sicher auszuschließen.
zum Beitrag03.09.2021 , 13:21 Uhr
...glaube das ist nur ein Auszug dessen, was real in der Medienlandschaft (hier: Bild) tituliert wurde.
zum Beitrag30.08.2021 , 13:52 Uhr
Weil es nach BVerfG als Landesgesetz keinen Bestand haben kann.
zum Beitrag30.08.2021 , 13:51 Uhr
Andersrum: Weil diese Lösung in 20 - 30 Jahren riesige Löcher reißt, kann Sie nicht das Allheilmittel sein (wie derzeit in Hamburg).
Der Fokus sollte mehr auf öffentlichem Bauen liegen und am Ende wird sich auch die Bundesgesetzgebung zu weiteren Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt bemühen müssen.
zum Beitrag30.08.2021 , 13:46 Uhr
Ja, das ist die Kollision mit dem lt. BVerfg. abschließenden Bundesrecht.
Heißt nicht, dass Änderungen im Bundesrecht nicht auf einen Mietendeckel abzielen dürfen.
zum Beitrag30.08.2021 , 10:36 Uhr
Fordern Sie die Begrenzung des Zuzugs nicht indirekt 2 Kommentare zuvor? Oder wie soll ein Mietermarkt realisiert werden?
Denn das mit dem "Bauen, bauen, bauen" - kann man das irgendwie belegen? Wieviel muss gebaut werden? Welche Art (weiterhin überwiegend hochwertig)? Und welchen Effekt hätte das? Wieviel kann in Berlin überhaupt noch gebaut werden?
zum Beitrag30.08.2021 , 10:32 Uhr
Zum Gutachten von Battis: Mietendeckel gar nicht inhaltlich bewertet, da schon die Gesetzgebungskompetenz verneint wurde.
Zum Gutachten von Arzt nur ein Zitat: "Am Recht wird ein Mietendeckel für Berlin nicht scheitern."
zum Beitrag30.08.2021 , 10:22 Uhr
Sie helfen 20 - 30 Jahre und dann passiert dass, was in Berlin seit der Wende passiert ist: Die Anzahl der Sozialwohnungen nimmt schneller ab als der Neubau.
Denn dann wäre da noch die Frage: Wie lange können in Berlin alle 20 - 30 Jahre 100.000 - 150.000 neue Sozialwohnungen entstehen ... so rein vom Flächenbedarf?
Es ist kein auf Langfristigkeit angelegtes Modell und es ist ebenso zu bezweifeln, dass es in 20, 30, 40 Jahren dafür keinen Bedarf mehr gibt.
zum Beitrag30.08.2021 , 08:46 Uhr
Wie Hamburg? Das Modell, wo die Sozialbindung der geförderten Wohnungen nur einen begrenzten Zeitraum existiert, damit wir in 20 oder 30 Jahren wieder dort stehen wo wir jetzt stehen? Geht der Neubau massiv nach unten (Zahlen)? Und gibt es hier vielleicht auch globale Ursachen, die so gar nichts mit dem Wirken des Berliner Senats zu tun haben?
Das Urteil des BVerfG ist im Übrigen geradezu ein Auftrag, den Mietendeckel auf Bundesebene anzupeilen. Daraus soglich die inhaltliche Unzulässigkeit abzuleiten - ist das nicht eine Verdrehung der Tatsachen?
zum Beitrag21.07.2021 , 09:55 Uhr
Es kann in Berlin nur endlich gebaut werden ... und im Falle privater Bauherren erfolgt dies überwiegend hochpreisig.
Darum ist es sinnvoll, den Anteil der Wohnungen im Einfluss der öffentlichen Hand zu vergrößern.
Die Kreditfinanzierung und Tilgung über die Mieteinnahmen führen daneben auch nicht dazu, dass Berlin Milliarden fehlen.
Zur Bemessung des Wertes gibt es verschiedene Ansichten, dass die Gegner dieses Vorhaben sehr teuer und die Befürworter weniger teuer darstellen, liegt in der Natur der Sache. Welche Zahlen am Ende stimmen, kann seriös keiner sagen.
zum Beitrag20.07.2021 , 14:54 Uhr
Nun, er stellt NRW als im Klimaschutz führendes Bundesland hin, und das ist unabhängig von den genannten Bezugspunkten falsch.
zum Beitrag16.07.2021 , 10:07 Uhr
Nur eben für eine andere Zielgruppe und mit dem Ansatz einer Gegenfinanzierung.
zum Beitrag15.07.2021 , 17:22 Uhr
Das war eine Antwort auf den Wurstprofessor. Macht ja sonst auch keinen Sinn ohne Bezugssatz.
zum Beitrag15.07.2021 , 17:22 Uhr
Der letzte Satz suggeriert eine Einstellung, die man nicht allzu offen nach außen tragen sollte.
Sonst wird der Bürger (der ja die Mehrheit in der Gesellschaft stellt) noch dafür sorgen, dass Beamte nicht mehr gleicher unter Gleichen sind.
zum Beitrag15.07.2021 , 17:21 Uhr
Das stimmt, die Differenzen im Netto sind allerdings signifikant größer als der Pkv-Beitrag von Beamten. Und nicht alle Beamte haben "nur" 50 % Beihilfe.
zum Beitrag15.07.2021 , 17:14 Uhr
Der letzte Satz suggeriert eine Einstellung, die man nicht allzu offen nach außen tragen sollte.
Sonst wird der Bürger (der ja die Mehrheit in der Gesellschaft stellt) noch dafür sorgen, dass Beamte nicht mehr gleicher unter Gleichen sind.
zum Beitrag15.07.2021 , 16:19 Uhr
Dann haben sich Perspektiven verschoben weil man nur nach oben schaut?
Aber 4700 € netto als Single raus zu haben (bei Ihren angenommenen 100000) und zu den oberen 3,5% zu gehören, das ist ja nun auch nicht mehr Mittelschicht.
zum Beitrag15.07.2021 , 11:27 Uhr
Die Abschaffung des Soli verkauft er im Interview als Fakt, vorgreifend darauf, dass dieser seiner Meinung nach verfassungswidrig ist.
Ist das "keine einzige Steuerentlastung"?
Für kleine und mittlere Einkommen bleibt die diffuse Perspektive.
zum Beitrag15.07.2021 , 11:24 Uhr
Das kommt auf das zu versteuernde Einkommen an. Dann kann es sein, dass in diesem Beispiel und als Single in Steuerklasse I ein geringer (nicht der volle Satz) Soli zu zahlen ist. Der volle Satz wird bei ca. 110000 € Brutto erreicht (bzw. einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro).
www.finanztip.de/s...tszuschlag/#c85349
zum Beitrag15.07.2021 , 09:04 Uhr
Und Hr. Laschet:
Im Wahlprogramm der Union steht keine einzige Steuerentlastung drin, es ist nicht die Zeit für Steuerantlastungen ... Keine Steuererleichterung im Moment, dazu haben wir nicht das Geld.
zum Beitrag15.07.2021 , 08:21 Uhr
Zitat: "Wir werden den Solidaritätszuschlag für alle schrittweise abschaffen und gleichzeitig kleine und mittlere Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten."
Zitat: "Wir wollen die Steuerlast für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, perspektivisch auf 25 Prozent deckeln"
Derzeit im Schnitt 29,xx%.
zum Beitrag14.07.2021 , 08:52 Uhr
Es ist auch eine Wahl zwischen Aufwand der privaten Rechnungslegung, potentiellem Ärger mit Beihilfe und einem privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen und einer Aussicht auf hohe Beitragssteigerungen im derzeitigen Kapitalmarkumfeld.
Oder einer GKV, wo ich diese Unannehmlichkeiten nicht habe.
zum Beitrag14.07.2021 , 08:46 Uhr
Die im Vergleich zu Angestellten höhere Einkommensniveau ergibt sich grundsätzlich aus einem hohen Anteil von Tätigkeiten, die hohe Bildungsabschlüsse erfordern (u.a. [1]). In Zahlen (netto) ausgedrückt kenn ich nur eine etwas ältere Studie von 2009 [2].
[1] www.bpb.de/politik.../beamtenversorgung [2] www.rwi-essen.de/m...o-netto-Studie.pdf
zum Beitrag13.07.2021 , 14:01 Uhr
Immerhin haben in Scholz ehemaliger Wirkungsstätte Hamburg neue Beamte wirklich eine Wahl zwischen paritätisch finanzierter GKV oder PKV mit Beihilfe.
zum Beitrag13.07.2021 , 13:59 Uhr
Andererseits wird die große Gruppe der privatversicherten Beamten doch mit einem überdurchschnittlichen Bemessungseinkommen an den Start gehen, was einen gegenteiligen Effekt haben könnte
zum Beitrag13.07.2021 , 13:20 Uhr
Derzeit entstehen Kosten der KV bei Gutverdienern in geringerem Umfang als bei Menschen mit geringerem Einkommen.
Das ist dann solidarisch ?
zum Beitrag13.07.2021 , 13:16 Uhr
Interessensanterweise gab es diese Studie schonmal in 2017, nun wurde die Zahlen aktualisiert.
www.rosalux.de/pub...flegeversicherung/
Genutzt hat es leider nichts, ich habe das Thema irgendwie auch nicht im Wahlkampf wahrgenommen.
zum Beitrag13.07.2021 , 11:13 Uhr
Liest man die Zusammenfassung auf tagesschau.de, dann gab es hier kein Hinterfragen.
www.tagesschau.de/...w-analyse-101.html
Und da vermutlich mehr Menschen dort lesen als hier, bleibt das unwidersprochen stehen.
zum Beitrag28.06.2021 , 10:34 Uhr
Soziale Kriterien vielleicht ?
PS. Der Erfolg beim Höchstpreisprinzip in vielen Fällen auch mit dem Glück der Geburt in ein wohlhabendes Umfeld zusammen. Im Prinzip nicht besser als die von Ihnen gewählten Beispiele.
zum Beitrag11.06.2021 , 14:52 Uhr
Die Rechnung, welche den 35,4 % zugrunde liegen, wäre interessant.
Auch vor dem Hintergrund der Aspekte der Beamtenbesoldung, wie bspw. der geringeren Bruttoentlohnung eines Beamten im Vergleich zu einem Angestellten eben aufgrund nicht zu leistender Sozialbeiträge.
So einfach wie "Alle Beamten können ja auch in die Rentenversicherung einzahlen" ist es nicht.
zum Beitrag22.04.2021 , 21:35 Uhr
Sie verwechseln munter die Nachfrage, die derzeit nicht befriedigt werden kann, mit der Mietpreisexplosion.
Diese Explosion schafft keine neuen Wohnungen, nutzt nur den Mangel aus und bereitet damit auch Probleme für alle, die in Berlin schon wohnen.
Und diese Auswüchse sind politisch zu dämpfen. Das ist die Veranwortung der Politik. Die Unternehmen haben daran kein naturgemäß kein Interesse.
zum Beitrag22.04.2021 , 21:30 Uhr
Sie haben das Urteil wohl nicht gelesen, ich zitiere gern:
"Eine besondere Bedeutung können Privatisierungserlöse oder Vermögensaktivierungen erlangen. Bevor bundesstaatliche Solidarität in Anspruch genommen wird, müssen neben der Nutzung aller Möglichkeiten der Ausgabenreduzierung bestehende Optionen zur Erzielung sonstiger erheblicher Einnahmen vollständig umgesetzt werden. [..] Hierbei ist auch der landeseigene Wohnungsbestand in den Blick zu nehmen, dessen möglichen Veräußerungserlös der Senat mit etwa 5 Mrd. € ansetzt."
Aus der Begründung. Vor "bundesstaatlicher Solidarität" also Verkauf des Tafelsilbers.
Das ist ganz klar eine neoliberale und inhaltliche Positionierung des BVerfG und als solche sehr fragwürdig.
zum Beitrag18.04.2021 , 07:02 Uhr
Sie folgem dem Narrativ, dass günstiges - oder nennen wir es einkommensverträgliches Wohnen - Egoismus der Mieter ist.
Das niemand einen Anspruch hat, dort wohnen zu bleiben, wo er dieses vielleicht seit langer Zeit oder gar ein Leben lang tut.
Nur damit es sich wenige daran finanziell gutgehen lassen.
Wir reden in den meisten Fällen nicht einmal davon, dass Eigentümer durch gedeckelte Mieten Geld verlieren, wir reden über die Schmälerung von Gewinnen. Wo ist denn die Gewinnerzielung in der Zukunft gesetzlich garantiert? In welcher Höhe?
Merken Sie nicht, welcher asozialen und unmenschlichen Einstellung sie damit folgen?
zum Beitrag18.04.2021 , 06:55 Uhr
Grundsätzlich hat das BVerfG die Möglichkeit der Auslegung von Gesetzen, genaugenommen ist es das, was es ziemlich oft macht.
Und selbst mit dem Urteil von 2006, und hierum dreht sich die Diskussion in diesem Faden, hätte spätestens eine Bundespolitik die Folgen dieses Urteiles bedenken und entsprechende Änderungen herleiten müssen.
Eine Bundespolitik, die auch derzeit nicht willens ist, gegen die Mietentwicklung etwas zu tun.
zum Beitrag17.04.2021 , 18:03 Uhr
Und gern in Zahlen:
Es war aus Sicht des BVerfG ok, 5 Mrd. € (diese Zahl nannte Berlin) aus dem Verkauf von ca. 350000 damals bestehen landeseigenen Wohnungen einmalig zu erlösen und damit keine Kontrolle mehr über den Wohnungsmarkt zu haben.
Und dass in einer Zwangslage, aus der heraus mit Sicherheit keine optimalen Erlöse erzielt hätten werden können.
zum Beitrag17.04.2021 , 16:56 Uhr
Das BVG hat gesagt:
Zur Tilgung der Schulden Berlins kann man u.a. die öffentlichen Wohnungen verkaufen, es ging um einen möglichen Verkaufserlös.
Es ging nicht um die Belastung durch den Bestand sondern um die Gesamtschuldenlast des Landes, die so - wenn auch nur einmalig - gedrückt werden sollte.
zum Beitrag17.04.2021 , 15:54 Uhr
In der Begründung des Urteils von 2006 hat das Verfassungsgericht u.U. angeführt, den landeseigenen Wohnungsbestand zu verkaufen, da dieses dauerhafte Entlastung bringe. Als einen Grund, Nothilfen zu verweigern.
Diese inhaltliche Bewertung ist im Gegensatz zur sehr eindeutig gesetzangelehnten Rechtssprechung über den Mietendeckel eine politisch motivierte - in ihr schwingt die neoliberale Aussage "Markt vor Staat" mit mit der Aussage, dass wir öffentliches Wohnen nicht benötigen.
(Was Sie im Post weiter unten im übrigen auch für falsch halten)
Wie sich gezeigt hat, eben auch eine fachlich falsche Aussage.
zum Beitrag17.04.2021 , 15:46 Uhr
Ich denke wir reden etwas aneinander vorbei.
Berlin benötigt Wohnungsbau und dieser geschieht auch.
Der Glaube, dass alleinig mit dem Wohnungsbau das Problem steigender Mieten gelöst werden kann, der ist m.E. entweder naiv oder interessenmotiviert.
Oder anders: In einem Umfeld steigender, nicht gedeckelter Mieten findet nicht nur ein Bezieher von Sozialleistungen keine Wohnungen, auch Menschen mit geringem Einkommen nicht, sie werden es noch nicht einmal versuchen.
Was hier in Berlin passiert, ist die Ausnutzung der Zwangslage vieler (80% der Haushalte wohnen zur Miete) durch wenige (5% der Haushalte vermieten) mit guten Gewinnen.
Und dass muss gedeckelt werden, da es eine soziale Sprengkraft birgt.
(Und dass es moralisch falsch, ist ein weiterer Grund, aber der zählt in unserer Gesellschaft nicht).
Und gerne nochmal: Auch gebaut muss werden. Ohne Frage.
zum Beitrag17.04.2021 , 13:05 Uhr
Es ist vielleicht nicht ausreichend, aber es ist ein Anfang, an dem die Bundespolitik derzeit kein Interesse hat.
Und der Kommentar von Gastnutzer 42 zielt ja auf "Bauen, bauen, bauen" als einzige Lösung ab. Beleg für die Wirksamkeit?
Im übrigen ... es werden Wohnungen gebaut. Durch die städtischen Gesellschaften mit dem Auftrag, bezahlbar zu sein.
Der private Sektor hat hier hingegegn kein Interesse an bezahlbarem Wohnraum sondern nachweislich an hochwertigem Wohnraum und muss erst mit dem Berliner Modell dort zu Zugeständnissen verpflichtet werden.
zum Beitrag17.04.2021 , 12:42 Uhr
Was der Artikel aussagen möchte - man hat mit diesem Urteil eine Entwicklung in Kauf genommen, die zu dem Problem führt, dass wir heute haben.
Es war also wenig weitsichtig.
Ebenso wenig weitsichtig ist es, die Folgen der derzeitigen Mietpreisentwicklung auszublenden.
Wenn in einigen Jahren der Kessel platz - und ich denke da mit Unbehagen an die Ereignisse in den Französichen Banlieue's in den letzten Jahren - dann ist das Staunen mit Sicherheit wieder groß.
zum Beitrag17.04.2021 , 12:38 Uhr
Ihre Logik ist bestechend einfach und falsch.
Solange in Berlin mehr wohnen wollen als können, steigen die Preise derzeit auf dem freien Markt gemäß dem heiligen Gesetz von Angebot und Nachfrage. Das ist entfesselter Kapitalismus einer Minderheit.
Eine physische Wertsteigerung bspw. in Form einer Aufwertung steht oft nicht dahinter.
Deckelt man die Preise oder begrenzt die Entwicklung, können noch immer nicht mehr Menschen dort wohnen, richtig.
Aber die dort wohnen, die können es weiterhin bezahlen, die können aucn mal die Wohnung entsprechend der Lebensumstände wechseln.
Und über Ihren letzten Vorschlag auch nur nachzudenken, erübrigt sich.
zum Beitrag16.04.2021 , 11:14 Uhr
Vielleicht auch Wut auf eine Bundesregierung, die bei diesem Thema die Regelungskompetenz hat ... nur einfach keinen Willen zeigt, etwas zu ändern?
zum Beitrag16.04.2021 , 11:13 Uhr
Nun, gemäß Urteil ist derzeit die Bundesregierung - ganz rechtstaatlich - für den Ordnungsrahmen beim Thema Miete zuständig.
Zum Inhalt der Regelungen sagt das Urteil nichts.
Also: Die Regierung darf schon. Nur sie will nicht.
zum Beitrag16.04.2021 , 07:05 Uhr
Kein Zorn,nur die Vermutung, die Rohm Dietmar mit Zahlen untermauert und einer möglichen Erklärung versehen hat.
zum Beitrag16.04.2021 , 07:01 Uhr
Die Frage ist:
Warum nutzt die Opposition - deren Partei ja im Bund in Regierungsverantwortung sitzt und demnach die rechtliche Kompetenz für dieses Thema hätte - nicht den Ball an und nimmt sich der inhaltlichen Punkte an ?
Ganz einfach, sie bremst lieber: www.sueddeutsche.d...augesetz-1.5103680
Die Probleme der 80 % Mieterhaushalte in Berlin werden durch sie nicht repräsentiert.
zum Beitrag15.04.2021 , 14:45 Uhr
Zu teuer gekauft? Auf steigende Mieten spekuliert?
zum Beitrag15.04.2021 , 11:58 Uhr
10 % aller Haushalte in Deutschland vermieten Wohnungen [1]. Ist natürlich schön, dass diese jetzt ein Problem weniger haben.
www.iwd.de/artikel...-vermieter-361339/
zum Beitrag15.04.2021 , 10:35 Uhr
Das gibt Orientierung für die bestehende Bundestagswahl und wird hoffentlich nicht allzu schnell von den vielen Mietern in Deutschland vergessen.
Sieht man die Unwilligkeit der derzeitigen Regierung - und hier vor allem CDU und CSU - für mehr Schutz der Mieter zu sorgen, dann führt das hoffentlich zur Erkenntnis.
(Ein Beispiel: www.sueddeutsche.d...ugesetz-1.5103680)
zum Beitrag15.04.2021 , 10:32 Uhr
Der Verkauf fand unter SPD und Linke statt, die faktisch die Handlungsfreiheit nehmenden Grundsteine (desaströse Finanzlage Berlins, desaströse Finanzlage der Gesellschaften) wurden zuvor bereitet.
zum Beitrag18.12.2020 , 10:06 Uhr
Der seriös wirkende Kinderarzt wartet das Ergebnis laufender Studien nicht ab und schildert die Ergebnisse von Versuchen an Kindern damit es "aufhört, dass wir Kinder mit der Maske vergiften". Sprint munter zwischen FFP2 und Alltagsmaske hin und her.
Verzweifelt, vielleicht. Seriös erscheint es mir nicht.
zum Beitrag