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12.03.2020 , 17:16 Uhr
Was Bitteschön sollen denn "Faksimiles" sein??
zum Beitrag05.02.2020 , 17:36 Uhr
Selten einen solchen Unsinn gelesen... Einstiegsdroge nr.1 war ist und bleibt Nikotin. Nahezu alle (95%+) Konsumenten von Drogen haben mit Zigaretten angefangen!! Und nur fürs Protokoll: natürlich sind Zigaretten eine Droge! Die Weltgesundheitsorganisation definiert "Droge" als jedwede Substanz die im menschlichen (oder tierischen) Organismus irgendeine Art von Effekt hervorruft. (Richtig, Aspirin ist eine Droge! Genauso wie jedes andere Medikament ,das kein Placebo ist) Also merke: erst informieren -dann klugsch***en
zum Beitrag05.02.2020 , 05:56 Uhr
Deutsche Polizisten, Gärtner und Floristen
zum Beitrag08.07.2019 , 05:58 Uhr
Der Artikel ist echt das letzte! Das Rauchverbot in der Öffentlichkeit ist überfällig! Besonders an Spielplätzen!! Raucher sind per se schlechtere Eltern! Nicht nur das sie ihre Kinder vergiften und ein schlechtes Vorbild sind, sie vernachlässigen ihre Kinder auch regelmäßig! Nicht wahr? Jedesmal wenn der Satz " ich komm gleich, ich Rauch nur noch "schnell" eine!" Fällt hat man das Kind ohne Sachgrund vernachlässigt! Welcher Raucher verzichtet in der Wohnung, in der seine Kinder wohnen, auf den Konsum des Giftes? (Ich kenne keinen) ein anderes Zimmer ist erwiesenermaßen nutzlos!! Eltern die rauchen sind nicht besser als Eltern die ihre Kinder schlagen! Raucher Eltern sind in meinen Augen ein Fall für die Aufsicht des Jugendamtes... Aber nur meine Meinung! Und sowas in der taz... Tss tss...
zum Beitrag19.06.2019 , 07:22 Uhr
Falsch! Genau darin besteht die Aufgabe von Jugendamt und Familienhilfe! Als Nachwuchs einer Familienhelferin bekommt man da doch etwas Einblick ;) leider sind die Kapazitäten der Jugendhilfe so knapp das man sich um solche "kleinigkeiten" kaum kümmern kann! Aber Eltern die vor ihren Kindern "rauchen und saufen" während sie die Kinder hüten sollten sind eindeutig "Kindeswohl gefährdend" und gehören supervisioniert! Auch wenn dies in der öffentlichen Wahrnehmung nicht präsent ist!
zum Beitrag19.06.2019 , 06:54 Uhr
Es gibt keine "alkoholischen Erfrischungsgetränke"! Entweder ist ein Getränk "alko inholisch" oder ein "erfrischungsgetränk" und damit alkoholfrei! Ihre Haltung dazu sollte Grund genug sein, ihre Erziehungsmethoden vom Jugendamt überprüfen zu lassen- sofern sie "erziehungsberechtigt" sind... Aber vermutlich rauchen sie auch vor ihren Kindern bzw. Im Auto bei deren Anwesenheit oder in der selben Wohnung und haben dabei nicht Mal ein schlechtes Gewissen? Wie gesagt eine solche Haltung ist meiner Meinung nach ein Fall für Jugendamt und Familienhilfe!
zum Beitrag19.06.2019 , 06:35 Uhr
Es gibt keine "alkoholischen Erfrischungsgetränke"! Entweder ist ein Getränk "alkoholisch" oder ein "erfrischungsgetränk" und damit alkoholfrei! Ihre Haltung dazu sollte Grund genug sein, ihre Erziehungsmethoden vom Jugendamt überprüfen zu lassen- sofern sie "erziehungsberechtigt" sind... Aber vermutlich rauchen sie auch vor ihren Kindern bzw. Im Auto bei deren Anwesenheit oder in der selben Wohnung und haben dabei nicht Mal ein schlechtes Gewissen? Wie gesagt eine solche Haltung ist meiner Meinung nach ein Fall für Jugendamt und Familienhilfe!
zum Beitrag19.06.2019 , 06:33 Uhr
Sorry solle an martinxyz gehen..
zum Beitrag19.06.2019 , 06:11 Uhr
Es gibt keine "alkoholischen Erfrischungsgetränke"! Entweder ist ein Getränk "alkoholisch" oder ein "erfrischungsgetränk" und damit alkoholfrei! Ihre Haltung dazu sollte Grund genug sein, ihre Erziehungsmethoden vom Jugendamt überprüfen zu lassen- sofern sie "erziehungsberechtigt" sind... Aber vermutlich rauchen sie auch vor ihren Kindern bzw. Im Auto bei deren Anwesenheit oder in der selben Wohnung und haben dabei nicht Mal ein schlechtes Gewissen? Wie gesagt eine solche Haltung ist meiner Meinung nach ein Fall für Jugendamt und Familienhilfe!
zum Beitrag02.05.2019 , 16:00 Uhr
Genau genommen müssen alle Drogen legalisiert werden ! Aus den genannten Gründen! Wer anderer Meinung ist, sollte sich den Artikel 2 GG nochmal durchlesen! Wer gegen eine Legalisierung ist muß in letzter Konsequenz diesen Artikel aus dem GG streichen...
zum Beitrag25.04.2019 , 17:46 Uhr
Mit einer Sache hat der Autorin unrecht... Todesangst lässt sich sehr wohl mit eisernem Willen bekämpfen! Gutes Beispiel: die Samurai im feudalen japan
zum Beitrag25.04.2019 , 07:18 Uhr
Da sind sie falsch informiert! Lesen sie die Bestimmungen ! 1. Sind die einzelnen Banken nur bis zu einem bestimmten betrag, welcher von der Höhe des Eigenkapitals abhängig ist, abgesichert.
Und!
2. Es existiert KEIN RECHTSANSPRUCH!! DARAUF !!! womit das alles hinfällig wird sobald ECHTE Pro bleme auftreten!!!! Mit ihren Worten ist der Einlagensicherungsfonds "viel Lärm nichts"
Und nebenbei ist das "verzinste Schuldgeldsystem "bzw. Die "mutiple Geldschöpfung" der Ursprung und die Basis ALLEN Übels auf der Welt von Klimawandel über Obdachlosigkeit bis Flüchtlingen (welche in Wahrheit vor dem verzinsten Schuldgeldsystem fliehen ohne es zu wissen)
Leider haben die Schweizer diesen historischenSchritt zu einer besseren Welt verpasst....
zum Beitrag08.04.2019 , 06:43 Uhr
Ich interessiere mich persönlich null für sport...aber dieser Mann hatte immer meinen vollen Respekt! Mehr Sportlichkeit, Anstand, Fairness und Korrektheit hat es im Profisport selten (wenn nicht sogar nie) gegeben als bei diesem Mann! Alles gute von mir für sein kommendes leben!
zum Beitrag08.04.2019 , 05:34 Uhr
@heiner Petersen
Sie meinen sicher 13-14 Mrd Menschen?
zum Beitrag20.03.2019 , 18:39 Uhr
1. Staatsschulden werden NIE (vollständig) zurück gezahlt! (Und war auch niemals vorgesehen) 2. Staatsschulden sind wichtig und notwendig sonnst gäbe es kein geld! 3. Der Geldvorrat von Banken ist buchstäblich unbegrenzt UND unendlich! 4. Dieses verzinste Schuldgeldsystem ist die Wurzel und Basis allen Übels auf der Welt!
Würdet ihr alle soviel Energie darauf verwenden dieses abzuschaffen wie über die (notwendigen) Schulden zu streiten hätten wir die meisten sorgen los !
zum Beitrag11.03.2019 , 06:19 Uhr
Was denn er hat doch Recht!
zum Beitrag08.03.2019 , 16:15 Uhr
Kommentar entfernt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich und konstruktiv. Danke, die Moderation
zum Beitrag07.03.2019 , 06:28 Uhr
Sie meinen sicherlich inDigene Völker... InDigen wie InDianer... Auch ich bin z.B. gerne in Diana (aber nur wenn Diana es auch ausdrücklich wünscht!!!)
zum Beitrag01.03.2019 , 16:13 Uhr
Ich bin da auch uneingeschränkt pro! Die machen das genau richtig so! Das sich dumme alte weiße Männer (und Frauen) darüber aufregen, dass Jugendliche nicht mehr hinnehmen wollen, das ihre Zukunft von dem Pack zerstört wird, welches bis dahin eh den Weg alles irdischen gegangen ist, zeigt nur das sie es richtig machen!! Ich bedauere nur das ich nicht mehr in die schule gehe und mitmarschieren kann...Einträge ins Zeugnis zu fordern, zeigt nur wie dumm diese alten weißen Männer (und Frauen ) wirklich sind... Aber ich nenne die U auch schon lange nur noch "die U" weil mit C und D haben die doch schon lange nichts mehr zu tun...
zum Beitrag27.02.2019 , 05:40 Uhr
Der Aufwand einer Bedürftigkeits Prüfung wird sicherlich wesentlich teurer als dem halben Promille an unberechtigten den Zuschlag einfach auszuzahlen ... Dabei geht es darum Leute Sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen die sonnst genau so arbeitslos/bedürftig wären wie die bedürftigen die sie prüfen sollen... Ohne BGE wird es in Zukunft düster werden! Gut das ich keine Kinder habe um deren Zukunft ich Angst haben muss...
zum Beitrag26.02.2019 , 07:01 Uhr
Uneingeschränkt Ja ! Im zweifel auf jeden Fall!!!
zum Beitrag20.02.2019 , 17:01 Uhr
Ebenso unlogische wie falsche Ansicht...Grundlage einer (jeglichen) Legalisierung oder Verbotes ist das Grundgesetz! Die allgemeine Handlungsfreiheit des Artikel 2 darf ausschließlich von der persönlichen Freiheit (bzw.grundrechten) eines anderen eingeschränkt werden. Auf Freiwilligkeit basierende Prostitution bzw. Deren Inanspruchnahme hat allein deswegen legal zu sein! Bei Mord z.b. nicht gegeben (Recht auf körperliche Unversehrtheit). ein Umstand der (of toppic) z.b. auch auf das BtMG zutrifft, welches das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit ebenfalls verfassungswidrig einschränkt, sofern wir von volljährigen, mündigen Bürgern sprechen...ich hoffe geholfen zu haben...
zum Beitrag08.02.2019 , 16:02 Uhr
Sehr guter Kommentar! Ausgesprochen berechtigte Frage!! Was früher die Gestapo war ist heut das bka...
zum Beitrag07.02.2019 , 07:18 Uhr
Zum Verständnis: "Ablöse" bedeutet nicht "kaufen" sondern dem aktuellen Pächter das "Recht zu Pacht" abzukaufen. Eigentümer bleibt weiterhin der Gartenverein. Und im Anschluss bleibtweiterhin die übliche Pacht an den Gartenverein fällig. Diese Ablöse ist dann natürlich dem Prinzip von Angebot und Nachfrage unterworfen und bei entsprechendem Interesse eben auch entsprechend hoch ...
zum Beitrag07.02.2019 , 05:49 Uhr
Unfassbar...da fehlen selbst mir die Worte...
zum Beitrag06.02.2019 , 13:56 Uhr
"sparen" bedeutet "Anhäufung von Vermögen" allgemein als Guthaben bezeichnet. Deutschland verfügt aber nicht über angehäuftes Vermögen sondern über angehäufte Verbindlichkeiten auch "soll" genannt. Was sie meinen (genau wie unsere Politiker wenn sie von "sparen" reden) ist "KÜRZEN"! Aber das nur nebenbei...
zum Beitrag06.02.2019 , 05:41 Uhr
Der Vergleich hinkt! Metzger schlachten nicht! - Schlachter schlachten...
zum Beitrag20.01.2019 , 06:59 Uhr
Dass Problem dabei ist das Raucher im allgemeinen vollkommen rücksichtslos sind! Sie ignorieren Rauchverbote (Bahnhof), sie stehen grundsätzlich direkt in der Tür, durch die man muss und nicht etwa abseits, dass man dann vorbeilaufen kann und sie sind beleidigt wenn man sagt das sie sich selber (woanders) vergiften sollen. Raucher sind das assozialste Pack von allen! Jeder fixer ist netter! Der spritzt sich sein Gift nur selbst und zwingt nicht sein Umfeld dazu es auch zu machen ..
zum Beitrag20.01.2019 , 06:29 Uhr
Völliger Unsinn von vorne bis hinten! Jeder raucher, der in Gegenwart von nicht Rauchern raucht, sollte wegen Körperverletzung belangt werden können! Das Rauchverbot war überfällig und ist noch viel zu lax! Das Raucher die Arroganz besitzen sich darüber zu Beschweren dass sie ihre mitmenschen nicht vergiften dürfen schreit nach LDS ...lernen durch Schmerz...
zum Beitrag28.11.2018 , 16:29 Uhr
Der Unterschied ist dabei, das alle anderen genannten Straftaten die Persönlichkeitsrechte Dritter beschneiden. Wohingegen das Cannabis verbot ( wie das gesamte BtMG ) eindeutig verfassungswidrig ist. ( Art. 2 Abs. B GG) und damit selbst eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte darstellt!
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