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23.10.2017 , 20:57 Uhr
Das OLG Nürnberg (Az 10 UF 1429/16) entschied, dass man ein Hunderudel aus Gründen des Tierschutzes bei Scheidung nicht trennen darf.
Wörtlich: "Dabei ließ der Senat die Wertung des § 90a BGB miteinfließen, wonach Tiere keine Sachen sind, da der Gesetzgeber sich hier zum ethisch fundierten Tierschutz bekannt habe." Die Hunde würden bei Trennung des Rudels Schaden nehmen. Macht Sinn.
Geschwisterkinder hingegen trennt man in Deutschland gegen den verfassungsrechtlich geschützten Willen beider Eltern (beide Akademiker) und gegen den Willen der Kinder. Der betroffene Vater ist Rechtsanwalt.
So OLG Koblenz (Richter Bock u Nelles) Az 9 UF 699/15, AG Bitburg (Richter Mencher) Az 2a F 8/13.
Über den verantwortlichen Richter am OLG Koblenz, Günther Nelles (Berichterstatter), berichtete die Presse bereits im Rahmen von durch ihn begangene Urkundsdelikte.
http://mobil.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Bernkasteler-Gericht-Ermittlungen-vor-Ende;art742,1672808
Die Geschwister lebten mit dem amtlichen Einverständnis der Mutter bereits 9 Monate alleine beim Vater. Dann entführte die Mutter die Kinder 450 km weit weg. Weil die Kinder wieder zurück zum Vater und in ihr soz. Umfeld wollten, trennte das Gericht die Geschwister gegen den Willen beider Eltern und gegen den Willen der Kinder, um so der Mutter zumindest noch ein Kind zu erhalten.
Die Kinder zerbrechen an der Geschwistertrennung. Durch Prozessverschleppung gibt es seit 5 Jahren KEINE Entscheidung zum Umgang. Nach Ansicht des JA Bitburg (Jessica Puhl) müssten die Kinder "Anpassungsarbeit" leisten. Kindeswohl?
Das Süddeutsche Zeitung Magazin berichtete auf 6 Seiten über den Fall ( https://geschwistertrennung.wordpress.com/ )
Behandelt Deutschland Hunde besser als seine Kinder ?
https://www.change.org/p/justizministerium-bund-stop-geschwistertrennung-46f44d3d-99b9-425e-b77c-325b08171408?recruiter=688920716&utm_source=share_petition&utm_mediu
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