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16.03.2026 , 07:59 Uhr
Welche "Propagandaphrasen über den Iran" meinen Sie? Machen Sie es doch mal konkret.
zum Beitrag15.03.2026 , 19:49 Uhr
Danke für den Hinweis. Da kommt einem prompt Papst Urban II in den Sinn, nicht wahr?
zum Beitrag15.03.2026 , 13:20 Uhr
Guter Punkt Herr Rees. Der Sowjetkommunismus forderte rund 20 Mio Todesopfer. Die Genozide in Form von Zwangsumsiedlungen, Vertreibungen etc kommen neben millionenfachen Folterungen, Freiheitsberaubungen usw. hinzu. Wer hier die Bezeichnung als evil empire zu hoch angesetzt empfindet, möge erklären ab wann die Bezeichnung denn genutzt werden darf
zum Beitrag14.03.2026 , 10:42 Uhr
"...Weiße evangelikale Christen betrachten den Islam als Irrglauben und den Iran als „Reich des Bösen“,..." Lieber Herr Bax, was verleitet Sie immer wieder zu derart flachen Plattitüden? Stellen Sie sich einfach nur die Frage welchen Blick nicht weiße evangelikale Christen sowie andere nicht islamische Glaubensgemeinschaften (z.B. Yesiden, Hindus etc. ) weltweit auf den Islam haben. Des Weiteren überlegen Sie sich doch mal wie der Islam in Staaten mit atheistischer/sozialistischer Ausrichtung wahrgenommen wird. Man weiß bei Ihren Texten oft gar nicht, wo man anfangen soll diese zu zerlegen.
zum Beitrag14.03.2026 , 07:18 Uhr
Ein Hauptuntetschied der JU zur Grünen Jugend ist der, dass in der JU Leute sitzen, die sich seriös mit Politik befassen und in der Lage sind substanzielle Kritik zu äußern. Die GJ hingegen schafft es nur durch Beleidigungen und Polemik wahrgenommen zu werden.
zum Beitrag14.03.2026 , 07:07 Uhr
Daniel Bax versucht sich mal wieder mit theologischer Bibelexegese, obwohl ihm hierfür offensichtlich die erforderliche Expertise sowie die gebotene Unvoreingenommenheit gänzlich fehlen. Sei's drum. Fassen wir mal die Fakten zusammen. Iran wird seit 1979 von einem islamistischen Terrorregime geführt. Die Vernichtung Israels und der Juden ist Staatsräson. Ggü den wenigen verbliebenen Christen im Iran gilt strikte Apartheid. Christen sind dort Menschen zweiter Klasse. Iran ist Hauptfinancier mörderischen Terrors gegen Juden und massakriert derweil die eigene Bevölkerung in epischen Ausmaßen. Ob ich dieses Regime/Ideologie nun aus biblischen oder rein humanistischen Gründen bildlich gesprochen als ein "Reich des Bösen" bezeichne, macht keinen moralischen Unterschied. Entscheidend ist die Einsicht, dass das islamische Mullahregime gegen alle Werte und Regeln der humanistisch oder eben christlich geprägten westlichen Gesellschaften kämpft. Dass Daniel Bax gerne für die Mullahs Lanzen bricht, ist hier ja inzwischen nicht neu und daher entsprechend einzuordnen.
zum Beitrag13.03.2026 , 05:53 Uhr
: "... die grünen Ministerinnen und Minister in NRW machen konstruktive Politik..." , wenn man vom unrühmlichen Abgang der grünen Exministerin Paul absieht. Erst wegducken, dann lügen und später die Sache aussitzen wollen. Komischerweise gab es hierzu keinerlei Debatte innerhalb der links-grünen WählerInnenschaft, während die Konservativen es nicht ausgeschlachtet haben.
zum Beitrag12.03.2026 , 12:50 Uhr
Im "Kampf gegen rechts" werden die Einschätzungen Verfassungsschutzes seit einigen Jahren als maßgebliche Argumentationsgrundlage verwandt. Warum dieser Maßstab nun nicht auch auf linksextreme Vereine angewendet werden sollte, erschließt sich nicht so recht. Es deutet sich aktuell vielmehr an, dass der Verfassungsschutz gerne herangezogen wird, wenn er den eigenen Zielen dienlich ist, während ihm im umgekehrten Fall jegliche Bedeutung abgesprochen wird.
zum Beitrag11.03.2026 , 09:29 Uhr
"..Darüber Unmut zu äußern, ist nur schwerlich als demokratisches Aufstehen zu begreifen..." Damit erklären Sie jede linke "Gegendemo" als Aktionen, die nicht als "demokratisches Aufstehen" gelten können. Denken Sie mal drüber nach
zum Beitrag10.03.2026 , 12:53 Uhr
"... Ich finde dass der Kommentar die Wirklichkeit sehr gut abbildet..." Ihr Glaube (Wunsch) steht bloß im Widerspruch zum Wahlergebnis. Wenn die baden-württembergischen Wählerinnen so unprovinziell und progressiv sind, bleibt die Frage, warum sie dann eben nicht mehrheitlich progressiv gewählt haben. Diesen Widerspruch lösen Sie leider auch nicht auf
zum Beitrag10.03.2026 , 12:41 Uhr
Herr Misik, mit Ihrer Argumentation können Sie allen politischen Coleur zur Seite stehen. Neben den von Ihnen protegierten sogenannten "Propalästinensern" genießen selbstverständlich auch Neonazis und Steinzeitislamisten das Recht der Versammlungsfreiheit. Aber was bedeutet dies nun, wenn man Ihrer Argumentation folgt? Heißt das, dass Sie stets auf der guten Seite stehen, wenn Sie als Anwalt von Demokratiefeinden und Verfassungsfeinden auftreten? Warum stört es Sie, wenn Demokraten aufstehen und ihren Unmut über die Ausübung von Grundrechten durch Leute, die die Demokratie abschaffen wollen, äußern? Dass die Behörden bemüht sind Hass und Hetze zu unterbinden ist ebenso richtig und geboten. Dass Gerichte mitunter eine Behördenentscheidung kassieren ist weder Novum noch besorgniserregend, sondern gesunder Bestandteil rechtsstaatlicher Vitalität.
zum Beitrag10.03.2026 , 06:12 Uhr
Grüne und CDU trennen sagenhafte 0,5 %. Die CDU hat 5,4 % hinzu gewonnen, während Grüne 2,4 % verloren haben. Insgesamt haben die Konservativen/Rechten (CDU, FDP, AfD) im Ländle eine Mehrheit, zumindest wenn man auf die Stimmanteile schaut. Und ganz nüchtern betrachtet sind die baden-württembergischen Grünen wohl die konservativste Landesgruppe der Grünen, die Deutschland zu bieten hat. Unterm Strich verklärt der Kommentar doch sehr die Wirklichkeit
zum Beitrag09.03.2026 , 15:21 Uhr
Ein Kommentar dazu? Fehlt leider. Es ist Frauenstreik.
zum Beitrag06.03.2026 , 15:30 Uhr
Definiere Rassismus
zum Beitrag06.03.2026 , 09:22 Uhr
Im Fall Israel gehen die Juden als Indianer durch. Allerdings ist Ihr Vergleich insgesamt so schräg, dass er nur zeigt, dass Ihnen die Sachargumente fehlen.
zum Beitrag05.03.2026 , 22:32 Uhr
Danke für den Hinweis, lieber Hanno Fleckenstein. Nachdem ich mich nun mit dem Verein und dessen Zielen beschäftigt habe, habe ich einen Spendendauerauftrag eingerichtet. Solche Menschen wie jene in diesem Verein aktiven, braucht unsere Gesellschaft. Da ist kein Hass, sondern echte Solidarität und Mitmenschlichkeit. Schaut euch die Internetpräsens der Christen an der Seite Israels
zum Beitrag05.03.2026 , 18:18 Uhr
Dafür, dass Sie hier ausführliche Vorträge halten, offenbaren Sie grundlegenden Wissensmangel. Der Auftraggeber wird im Strafrecht wie der Auftragausführende bestraft. Das nur mal am Rande. Aber erzählen Sie Ihre Geschichten schön weiter
zum Beitrag05.03.2026 , 18:09 Uhr
Kai Ambos irrt in mancherlei Hinsicht. Er fällt seit Jahren in Talkshows durch viel Meinung und weniger juristische Substanz auf. Selbstverständlich erlaubt es das Kriegsrecht sämtliche Kombatanten und militärische Einrichtungen des gegnerischen Staates anzugreifen. Dass von diesen ein Angriff ausgehen muss ist natürlich Unsinn. Entweder wurde Ambos im Artikel falsch zitiert oder es handelt sich um einen Lapsus seinerseits.
zum Beitrag05.03.2026 , 18:03 Uhr
Viel Text, wenig Substanz.
zum Beitrag05.03.2026 , 18:02 Uhr
Die Impotenz des Völkerrechts ggü. Staatsterror gegen die eigene Bevölkerung hat eine lange und unrühmliche Geschichte. Den Sowjets, den Maoisten und vielen weiteren sozialistischen und faschistischen Regimen war es selbst nach den Schrecken des 2. Weltkriegs möglich, zig Millionen unschuldige Menschen vor den Augen der Weltgemeinschaft zu ermorden. Die Gefangenen, Gefolterten, Entrechteten und Vertriebenen nicht mitgezählt. Der Völkerrechtler Kai Ambos vertritt leider die Ansicht, dass dies ganz im Sinne des Völkerrechts so zu sein hat. Es wäre zu begrüßen, wenn ein Kai Ambos endlich anfangen würde sein Wissen und seinen Einfluss zu nutzen, um dafür zu kämpfen, dass das Völkerrecht, wenn es denn zukunftsfähig sein soll, grundlegend reformiert und an die Wirklichkeit angepasst wird.
zum Beitrag05.03.2026 , 10:45 Uhr
Die Umsetzung des von Ihnen angesprochenen UN-Teilungsplans, wurde von Beginn an einseitig mittels Vernichtungskriegs durch die muslimische Seite verhindert. Das sind historische Fakten. Sollte sich die palästinensische/muslimische Seite jemals zu einem zuverlässigen und potenten Partner innerhalb der Völkergemeinschaft mausern, könnte eine Umsetzung des UN-Teilungsplanes durchaus realistisch sein. Israel ist für die von einem Vernichtungswillen getragenen Verweigerungshaltung der muslimischen Seite nicht verantwortlich. Israel kämpft seit 1948 permanent ums blanke Überleben.
zum Beitrag04.03.2026 , 21:07 Uhr
Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass der Staat Israel u.a. von einem Fluss zu einem Meer reicht. Daran gibt es keine völkerrechtlichen Zweifel. Fraglich bleibt daher was an der Aussage "from the river to the sea" in Bezug auf Israel zu problematisieren ist. In Bezug auf Palästina steht die Parole demgegenüber in einem völlig anderen Zusammenhang, da sie Israel das Existenzrecht abspricht. Übrigens ist es nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaften, bzw die Justiz, die hier über die Strafbarkeit entscheidet. Unterm Strich also ein inhaltlich sehr merkwürdiger Kommentar.
zum Beitrag02.03.2026 , 12:24 Uhr
Was genau sind denn Ihre konkreten Kritikpunkte an Grigat? Sie bleiben da auffallend unkonkret und oberflächlich. Ihrem Hinweis auf eine kollektive Selbstwahrnehmung als Opfer des Westens innerhalb der muslimischen Welt ist selbstverständlich zuzustimmen. Daraus ergibt sich aber keine Kritik, sondern eine Bestätigung an Grigats Ausführungen.
zum Beitrag01.03.2026 , 13:12 Uhr
Was veranlasst Sie zu derartigen Quantifizierungen? Auf welchen Daten beruht Ihre Behauptung? Wenn Sie dann noch "massenmordende [...] Religionen " im Zusammenhang mit linker Ideologie stellen, halte ich Ihnen die Gesamtzahl der Ermordeten sozialistischer (linker) Regime von >80.000.000 entgegen. Welche religöse Ideologie kann da noch mithalten? Wenn Sie schon quantifizieren wollen, kommen Sie nicht um Tatsache, dass es die atheistischen Ideologien sind, die quantitativ die mit Abstand größten Verbrechen zur Folge haben. Nicht, dass ich Ihre These vom verhältnismäßig friedlichen Islam teile. Aber es ist doch sehr zweifelhaft, dass die Religionen die Hauptursache allen Übels sind.
zum Beitrag28.02.2026 , 20:25 Uhr
Sie werfen die richtigen Fragen auf. Und größtenteils stimme ich Ihnen damit auch zu. Falsch liegen Sie jedoch mit der Annahme, dass das Völkerrecht Staatsterror gegen die eigene Bevölkerung verbiete. Diesbezüglich macht das Völkerrecht keinerlei Vorgaben. Hier liegt genau das Problem, wie Sie mit Ihren Fragen richtig aufzeigen. Genau deshalb ist das Völkerecht nicht der Weisheit letzter Schluss, wie der Fall Iran deutlich macht. Für Nordkorea und viele weitere Staaten gilt dies übrigens ebenso. Bis 1990 galt dies praktisch für den gesamten sozialistischen Ostblock. Die systematischen Menschenrechtsverletzungen des Sozialismus waren stets vom Völkerrecht gedeckt. Ein Eingreifen von außen wäre immer völkerechtswidrig gewesen. Trotzdem ist es natürlich richtig, dass den Schlächtern von Teheran nun das Handwerk gelegt wird. Da werden Bax und Konsorten noch so viel trommeln. Das persische Volk wartet schon lange auf die Befreiung durch die USA und Israel.
zum Beitrag28.02.2026 , 17:29 Uhr
Christian Rath gibt eine gute Zusammenfassung darüber wo das Völkerrecht eindeutig an seine Grenzen kommt. Wenn die Staatengemeinschaft bei zigtausenden ermordeten persischen Zivilisten praktisch tatenlos zusieht, während sie im Jugoslawienkrieg, bei weitaus weniger ermordeten Menschen, eine militärische Intervention beschließt, zeigt dies allein schon die Dysfunktionalität des UN als international höchster Konfliktschlichter. Die UN besteht aus Staaten mit Interessen. Hält man sich diese Tatsache vor Augen, wird klar warum die UN keine moralisch zuverlässige Instanz für Ordnung auf der Welt sein kann. Die zahlreichen Konflikt der Welt bestätigen diese Annahme.
zum Beitrag27.02.2026 , 20:41 Uhr
Nein, habe ich nicht. Ihre Frage geht allerdings komplett am Thema vorbei. Ich könnte Ihnen Fragen stellen, die Sie in Verlegenheit brächten. Tue ich aber nicht, weil ich einen respektvollen und sachlichen Umgang pflege. Offenbar im Gegensatz zu einigen anderen hier.
zum Beitrag27.02.2026 , 20:01 Uhr
Holen Sie mal wieder Luft. Sie sind ja außer sich vor Wut. Kein Wunder, dass Ihnen der gesunde Blick auf die Faktenlage im Moment nicht möglich ist.
zum Beitrag27.02.2026 , 11:14 Uhr
"...Urtel des ICC..."(sic). Hat die Weltöffentlichkeit hier was verpasst? Ich bin gespannt. Sie verwechseln da jetzt nicht zufällig den Erlass eines HB durch einen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs abgesetzten Ex-Chefankläger beim IStGH (ICC)? Falls dies so sein sollte geben Sie hier ein Paradebeispiel dafür wie Falschinformationen bei bestimmten Klientel zu vermeintlichen Tatsachen werden.
zum Beitrag27.02.2026 , 08:41 Uhr
"..in Karlsruhe sitzen Juristen anderen Kalibers..." klingt irgendwie nach "Paas bloß up, wenn Fatan nach Hus kütt" oder "..meine Brüder alda..." Unterm Strich in diesem Fall jedoch nicht so recht überzeugend.
zum Beitrag27.02.2026 , 08:37 Uhr
Sie verrühren jetzt aber so ziemlich alles zu einer breigen Masse, was Ihnen so durch den Kopf geht. Eine kleine Hilfe: das Arbeitsverhältnis Frau Tuttles basiert auf anderen rechtlichen Grundlagen als die Maßnahmen des BfV ggü der AfD. Das öffentliche Dienstrecht, welches für Lehrer gilt, gilt unabhängig der extremistischen Ausrichtung. Dies ergibt auch aus Art. 3 GG. Nachlesen lohnt sich auch für den jur. Laien. Die Regeln von Hausdurchsuchungen sind insbesondere in den Polizeigesetzen, bzw in der StPO geregelt. Wenn Sie Beispiele für historische Verstöße haben, bringen Sie doch mal ein konkretes Beispiel und erklären Sie gerne inwiefern dies die Entscheidung des LG Köln aus Ihrer Sicht tangieren/beeinflussen sollte.
zum Beitrag27.02.2026 , 08:26 Uhr
Dass die sogenannte Unabhängigkeit der Gerichte zum Kernbestand der FdGO, und damit unseren demokratischen Rechtsstaat wesentlich ausmacht, scheint hier vielen Foristen gänzlich unbekannt zu sein. Es ist insofern spannend, dass die hier nun ggü dem LG Köln Erzürnten, selbst nd freimütig offenbaren, dass sie gar nicht so viel darüber wissen, was sie vorgeblich bedroht sehen.
zum Beitrag24.02.2026 , 17:05 Uhr
Ergo: Aufrüstung und Aufstockung der westlichen und demokratischen Armeen der Welt zur Abschreckung der barbarischen Armeen Russlands, Chinas, Irans, Nordkoreas etc ist Teiö eines wirksamen Klimaschutzes. Ohne eine funktionstüchtige Energieversorgung und hochtechnologische Industrie können diese Ziele nicht erreicht werden. E-Autos und E-Bikes werden der militärischen Abschreckungsfähigkeit nicht dienen können. Öpnv ebenso wenig. Ohne Auto- und Schwermetallindustrie werden wir diese Herausforderungen nicht bewältigen können.
zum Beitrag24.02.2026 , 14:51 Uhr
Sie haben tatsächlich recht. Die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen der (Landes-)Polizeigesetze. Grundsätzlich darf/muss die Schusswaffe zur Vereitelung eines Angriffs bzw. einer Flucht eingesetzt werden. Die Voraussetzungen, insb. der Verhältnismäßigkeit sind zu beachten. Die Rechtmäßigkeit von Schüssen in den Rücken sind in Einklang mit den gesetzlichen Regelungen selbstverständlich denkbar. Den Hobbyjuristen,die sich hier polizeifeindlich aus ihren Fenstern lehnen, fehlt es gänzlich an juristischen Kenntnissen. Aber auch das ist Demokratie, wenn Leute sich zu etwas äußern von denen sie keine Ahnung haben, aber dafür viel Meinung loswerden möchten. Die Entscheidungskompetenzen sind im Rechtsstaats Gott sei Dank klar geregelt, und können den empörten Pöbel in aller Ruhe ignorieren.
zum Beitrag24.02.2026 , 14:23 Uhr
Über diese Aussage stolperte ich ebenfalls und hielt sie für einen Formulierungsfehler, da die Aussage so gar nicht in den Kontext passt. Wenn ich mir die, teils giftigen Kommentare, hier durchlese, denke ich, dass dieser Hinweis von den Befürwortern der Rassismusthese ebenso als inhaltlicher Fehler gewertet wurde. Es wäre doch gut, wenn Aljoscha Hoepfner hier noch Klarheit/Korrektur schaffen würde.
zum Beitrag23.02.2026 , 09:35 Uhr
Sollte sich der Tatverdacht gegen den Syrer bestätigen, ist der Täter hart zu bestrafen, auszuweisen, bzw. abzuschieben. Einem Gastgeberland ist jegliche Allimentierung von Personen, die hier den Hass und die Gewalt aus ihren Herkunftskulturen ausleben schlicht nicht zumutbar. Wer hier im Kommentarbereich meint Deutschland solle Lösungen für diese Konflikte finden, ist entweder Zyniker oder ein U-Boot der AfD. Diese Konflikte kann Deutschland nicht lösen. Selbst der UNO gelingt dies nur in sehr begrenzten Maße. Die Aufgabe und Verantwortung Deutschlands, bzw der hiesigen Mehrheitsgesellschaft besteht darin, Schutzsuchenden im Rahmen der Gesetze Schutz zu bieten. Diese Verantwortung impliziert auch den Schutz vor kriminellen Gewalttätern. Übrigens hat die deutsche Bevölkerung ebenso einen Schutzanspruch, der hier von einigen keinerlei Beachtung findet, bzw ggü. vermeintlichen "Schutzrechten" von Gewalttätern relativiert wird.
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