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11.09.2015 , 10:15 Uhr
Bei allem Datenschutz sei an dieser Stelle einmal klargestellt, worum es hier überhaupt geht: Die Krankenkasse soll die Kosten für eine Behandlung übernehmen. Diese ist meines Wissens aber verpflichtet, auch die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wie soll sie das tun, wenn nicht über den Grund der Leistung bzw. die Leistungsinhalte informiert wird? Wie soll die Krankenkasse die Notwendigkeit für einen Rollstuhl prüfen, wenn der Arzt unter Hinweis auf den Datenschutz die Weitergabe des Rezeptes samt Diagnose verweigert? Ich finde Datenschutz an sich wichtig - aber man kann es auch übertreiben. Ich vermute, dass das Versicherungsamt deswegen so gelassen auf die Anfrage der Datenschützer reagiert.
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