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meine Kommentare
30.01.2026 , 23:31 Uhr
Das wirkt alles sehr subjektiv, was Schlögel so redet und schreibt. Und weil Schlögel in seinem BPB-Beitrag viel über Schlögel und Schlögel in Russland schreibt, trägt dieser eben auch autobiographische Züge.
zum Beitrag30.01.2026 , 17:34 Uhr
Das sieht mehr nach meinungsstarker Autobiographie als nach unbefangener Analyse aus. Allein die emotionale Involviertheit Schlögels ist jedenfalls nicht überzeugend und als Profiler für Putin oder die russische Seele würde sich der Gastautor dieses Artikels hier vermutlich sehr viel besser eignen.
zum Beitrag30.01.2026 , 17:23 Uhr
Entgegenkommen sollte man ihm vielleicht, weil eine „umfassende Niederlage“ unzählige weitere Menschenleben kosten wird und die Welt in Europa zudem noch erheblich unsicherer machen kann. Aus Dankbarkeit könnte man jedoch den Sachverhalt wenigstens richtig darstellen, anstatt das Land auch noch zu demütigen. Ich glaube zwar nicht, dass Ihr Beitrag Anlass für einen Weltkrieg liefern wird, aber dass Vorsicht mit Demütigungen geboten ist, weil sie grundsätzlich einen Weltkrieg enorm befördern können, sollte man in Deutschland schon wissen (Versaille, Eisenbahnwaggon => Führer). Polen, Litauen, Lettland und Estland (und übrigens auch Finnland) sind NATO-Mitglieder, die der Kreml nicht so ohne weiteres angreifen wird. Der Krieg in der Ukraine bindet erhebliche russische Ressourcen und es gibt von Russland weder direkte militärische Drohungen gegen die baltischen Staaten noch offensichtliche Vorbereitungen für einen Angriff auf NATO-Gebiet. Das sind bislang alles lediglich Modellphantasien offensichtlich rüstungsfreudiger Menschen. Und allein um den baltischen Staaten nicht vor den Kopf zu stoßen, sollte man ohnehin keine Menschenleben opfern.
zum Beitrag30.01.2026 , 10:00 Uhr
Die Deutschen sollten aber auch wissen, dass sie den Mauerfall einer grundlegend veränderten Außen- und Sicherheitspolitik des Kremls verdanken. Dieser hatte seinen Machtanspruch aufgegeben, auf Entspannung gesetzt und die Dinge geschehen lassen, obwohl sein Militär jederzeit ohne weiteres hätte intervenieren können. Das ist überhaupt ein schönes Beispiel dafür, dass man auch mit Diplomatie und natürlich Glück, aber auch ohne „umfassende Niederlage“ seine Ziele erreichen kann. Bei einer Abwägung zwischen Menschenleben und Niederlage, würde ich noch einmal überlegen, ob man den Menschenleben nicht doch den Vorrang einräumen müsste. Dem Völkerrecht kann man wieder Geltung verschaffen, die Leben aber niemals wiederherstellen.
zum Beitrag26.01.2026 , 01:13 Uhr
Ja, das ist die Ausnahme von der Regel, die ja ohnehin keinen Verfassungsrang hat. Abgesehen davon, dass die Vorschrift auch und vielleicht sogar vorrangig dem Testierwillen des Erblassers dient, sollte man den Schutz des Ungeboren auch nicht unbedingt aus seiner (beschränkten) Rechtsfähigkeit ableiten, sondern vielmehr aufgrund seiner Subjektstellung als sich entwickelnder Mensch die Menschenwürde und den Schutz seines Lebens beachten. Und es spricht viel dafür, das bereits ab der Einnistung zu tun. Inwieweit man dem im Hinblick auf die Konflikte, in denen sich die Schwangere befindet, mit Strafandrohungen gerecht werden kann, ob das nowendig und angemessen ist und wie man es sonst tun könnte, ist die große Frage.
zum Beitrag26.01.2026 , 00:17 Uhr
Es versteht sich eigentlich von selbst, dass schwangere Frauen nicht im Gnadenschatten ihres Mannes über eine Abtreibung entscheiden müssen sollen. Relativ kurz nach der Befruchtung fängt ein weiteres Herz im Bauch der Frau zu schlagen. Und um dessen Eigner geht es hier.
zum Beitrag25.01.2026 , 22:55 Uhr
Wenn man das Opfer in der Debatte vollständig ausblendet, wäre so ein Konsens auch kein Wunder.
Wenn man das gleiche in einer Diskussion über die Straflosigkeit von Femiziden machen würde, gäbe es allerdings irgendwann (vielleicht nach ein paar verständlichen Tyranninenmorden) auch dafür mal große Zustimmung. Das kann bei solchen Täter-Opfer-Verdrängungen schon mal passieren, wenn man die Opfer dermaßen marginalsiert. Man sollte es sich zumindest einmal überlegen.
zum Beitrag25.01.2026 , 11:30 Uhr
„Hier gibt es keine Abwägung von Rechten.“
Da haben Sie insoweit recht, als dass die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) als „abwägungsfest“ gilt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ bedeutet, dass sie nicht gegen andere Verfassungsgüter abgewogen werden darf, da sie sonst eingeschränkt werden könnte. Die Menschenwürde kommt allerdings neben der Schwangeren auch dem ungeborenen Leben zu. Dessen Würde würde durch eine Legalisierung unzureichend geschützt, weil der Abbruch ihm sein gesamtes Dasein nimmt. Wenn nun aber auch ein Abtreibungsverbot wiederum die Würde der Schwangeren verletzte, hätte der Staat ein klassisches Dilemma. Dieses vermeidet das BVerfG, indem es die Würde der Schwangeren zwar als Ausgangspunkt für deren Freiheitsrechte nimmt, letztendlich aber nur diese Rechte gegen die auch nur aus der Menschenwürde des Ungeborenen abgeleiteten Schutzpflichten des Staates für sein Leben abwägt und dabei jedenfalls dem Lebensschutz den Vorrang vor den Freiheitsrechten der Schwangeren einräumt. Dies trifft auf breite Zustimmung, auch wenn es einige Gegenmeinungen gibt, von denen aber keine soweit geht, dass es lediglich auf die Unantastbarkeit der Würde der Schwangeren ankäme.
zum Beitrag24.01.2026 , 13:40 Uhr
Gehört der Körper des Nasciturus dann dem Nasciturus? Erben kann er ja schon (§ 1923 Abs. 2 BGB) und sollte man ihm diese Lebensfiktion dann nicht umso mehr auch beim Lebensrecht zugestehen? Sollte das auch bei Eizellen oder Spermien gelten? Haben Frauen dann ein besseres Selbstbestimmungsrecht? Matrjoschka-ähnliche Trugschlüsse bringen jedenfalls auch keinen Erkenntnisgewinn: Alle Schüler kommen aus der Schule und die Schule gehört dem Staat. Soll der denen darin das Leben nehmen dürfen?
zum Beitrag23.01.2026 , 21:00 Uhr
Vergleichen Sie am besten zunächst die Preise!
zum Beitrag23.01.2026 , 20:58 Uhr
Danke, aber Trump? Dann hat es schon an Qualität verloren.
zum Beitrag23.01.2026 , 20:21 Uhr
Auch das Gericht geht beim Beschuldigten P. von Rassismus aus.
zum Beitrag23.01.2026 , 20:11 Uhr
Die Kinder und ihre Familien brauchen die Hilfe jetzt und nicht in 20 Jahren. Oder plädieren Sie hier für Kinderarbeit?
zum Beitrag23.01.2026 , 07:22 Uhr
Warum sollen die Kinder dem Staat eines Tages mehr Geld einbringen, wenn „Geld umzuverteilen“ nicht hilft?
Ich sehe das anders.
Wo Armut nur aus Geldmangel besteht, sind das beste Mittel zu ihrer Beseitigung Geldzahlungen. Frühförderung unterstützt die Kinder nicht, wenn diese nicht auch die entsprechenden Schwächen haben, wofür hier nichts spricht. Auch den Geldmangel könnte man damit nicht beheben und auf eine „etwas“ spätere Förderung, die den Kindern mal eine Berufsausbildung ermöglicht, damit sie anschließend ihr eigenes Geld verdienen und sich erst dann davon selbst einen Legokasten kaufen können, wollten Sie die Kinder vermutlich nicht verweisen. Wenn das Bedauern der Armutsvererbung ernst gemeint ist, muss der Staat die betroffenen Familien heute mit soliden Geldzahlungen unterstützen, um eine würdige Existenz der Kinder zu sichern und dadurch überhaupt die Voraussetzungen für ihre gedeihliche Entwicklung und ggf. auch Förderung zu schaffen. Dadurch kann sich die Wahrscheinlichkeit für ein späteres Leben ohne Leistungsbezug erhöhen. Anderenfalls schafft die Gesellschaft die Armut selbst.
zum Beitrag22.01.2026 , 23:03 Uhr
Ist das "kabieren" noch zu haben?
zum Beitrag22.01.2026 , 22:37 Uhr
Ja, ich denke, darauf zielten M_Klis Fragen inhaltlich (unter anderem) ab.
zum Beitrag22.01.2026 , 18:19 Uhr
Das w ä r e nachvollziehbar. Sie wissen es doch gar nicht.
zum Beitrag22.01.2026 , 18:11 Uhr
Lesen Sie einfach § 33 SGB II: dejure.org/gesetze/SGB_II/33.html
zum Beitrag22.01.2026 , 13:46 Uhr
Die Frage lautet jedoch nicht: „Warum treffen Menschen in migrantischen Vierteln vermehrt auf Migranten?“. Insoweit geht es eher um die Frage, warum einige Menschen, die ihre persönlichen Erfahrungen mit Diversität in den Befragungen positiv bewerten, zugleich angeben, dass sie sich davon bedroht fühlten und an dieser Einstellung trotz gegensätzlicher Alltagsempfindungen festhalten.
Dass auch dieser Gegensatz nicht nur in Armenvierteln vorkommt, können Sie (u. a.) am Beispiel einer wohlsituierten, queeren, migrierten Parteivorsitzenden einer rechtsradikalen Partei erkennen, die sich trotz ihrer eigenen Vielfalt relativ einfältig für Remigration starkmacht und im Bundestag auch noch gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare stimmt.
zum Beitrag21.01.2026 , 18:44 Uhr
Gerald Müller meint, dass die einen mit Diversität umgehen müssten, weil ihnen die Möglichkeiten der anderen fehlten. Dieses Bild wäre nur zutreffend, wenn in beiden Personenkreisen keinerlei Eigenmotivation bestände, diverse Kontakte zu knüpfen. So verhält es sich allerdings nicht. Arme wie reiche Menschen müssen nicht bloß, sondern wollen friedlich zusammenleben und auch in einem diversen Umfeld persönliche Kontakte schließen, da es ihr Wohlbefinden steigert. Dass man nun nur in armen Vierteln auf diverse Personen treffe, habe ich versucht, zu widerlegen. Sie meinen, damit sei eine andere Diversität gemeint. Ich meine, Sie meinen keine Diversität, sondern schlicht Migranten.
zum Beitrag20.01.2026 , 23:49 Uhr
Wenn es über dem Artikel heißt, dass auch migrationskritische Menschen oft zum guten Zusammenleben beitrügen, bedeutet das nicht, dass das an deren Haltung zur Migration läge, sondern vielleicht lediglich, dass diese Menschen ihre Alltagsbekanntschaften zu wenig reflektieren. Die Buchautoren wollten dem Artikel zufolge gerade nicht die Migrationskritik verteidigen, sondern aufzeigen, dass Menschen mit verschiedensten Hintergründen bereits gemeinsame Praktiken des Miteinanders entwickeln, ohne dass es überhaupt auf ihre persönliche Einstellung zur Migration ankomme. Sie plädieren deswegen dafür, Migration zu akzeptieren und Versuche, sie einzudämmen oder als Gefahr zu betrachten, aufzugeben.
zum Beitrag20.01.2026 , 18:24 Uhr
In Dänemark sind sie dann doch selbst Migranten und machen schon deswegen Erfahrungen mit dieser Art von Diversität. Dass man in „besseren Vierteln“ z. B. seltener schwul wird, ist, glaube ich, auch eher fernliegend. Und wenn man sich einmal die in Krankenhäusern, Gerichten, Unis usw. arbeitenden Menschen ansieht, ist da doch auch ein recht hoher Anteil an diversen Akademikern (Ärzte, Richter, Anwälte, Forscher, Studierende, Lehrer…) anzutreffen. Gebildete „müssen“ also ebenfalls mit Diversität klarkommen und tun das in der Regel auch, ohne dass es allzu große Schwierigkeiten bereitet.
zum Beitrag20.01.2026 , 10:09 Uhr
Dann könnten Sie auch gegen eine Untersuchung von Vorsteherdrüsen einwenden, dass sie die Realität der Frauen gar nicht widerspiegele, obwohl davon doch 42 Millionen in Deutschland lebten. In dieser Studie geht es um die Untersuchung superdiverser Gesellschaften in Städten, weil dort bereits viele unterschiedliche Menschen aus aller Welt auf engem Raum zusammenleben. Diese Vielfalt mag in ihrer Intensität vereinzelt auch auf dem Lande vorkommen, ich erahne aber schon, welche Kritik Sie geübt hätten, wenn die Befragungen nur dort stattgefunden hätten.
zum Beitrag18.01.2026 , 17:03 Uhr
Immer mit der Ruhe. Niemand hat die Absicht, Ihr Vermögen abzubauen (ganz im Sinne von Walter Ulbricht)!
Die Infrastruktur wird aus den Haushalten und diese hauptsächlich durch Steuereinnahmen finanziert. Die Steuereinnahmen müssen natürlich immer so angepasst werden, dass alle öffentlichen Aufgaben weiterhin bezahlt werden können.
Die Wirtschaft bleibt vermutlich auch weiterhin existent, weil es hier nicht darum geht, alles mit der Brechstange gleich zu verteilen, sondern einmal zu gucken, wie viel Einkommen und Vermögen denn überhaupt da ist und wie viel das für jeden einzelnen wäre.
zum Beitrag18.01.2026 , 16:32 Uhr
Es wäre leichter, statt des BIP das Volkseinkommen zu verteilen (wenn man das möchte). Das ist ein vom Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt), errechneter Wert, der alle von Inländern erzielten Einkünfte aus Arbeit, Unternehmen und Vermögen erfasst. Im Jahr 2025 umfasste es 3,2609 Bio. €. Dieser Wert ergibt sich, wenn man die Angaben des Statistischen Bundesamtes für alle Quartale zusammenrechnet: www.destatis.de/DE...ungen/vgr810a.html
Das entspricht einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von 38.320,- €, ist etwas mehr, als Sie dafür veranschlagt haben, bezieht vom Säugling bis zum Greis jeden ein und fällt vor allem nicht einmalig, sondern einmal im Jahr, an.
Das Vermögen ist natürlich etwas grundlegend anderes. Mit Anlagevermögen sind alle Werte, die nicht in Geld bestehen, gemeint (Immobilien, Kunstw. usw.; s. Destatis). Auch dessen Aufteilung findet ja bereits heute über Steuern bei Erwerb und Veräußerung (z. B. Erbschafts-, Schenkungs- und Abgeltungsteuer) statt. Die Höhe richtet sich dann nach dem Verkehrswert, der dem Preis entspricht, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte.
zum Beitrag17.01.2026 , 20:49 Uhr
Das Bruttoinlandsprodukt lag im letzten Jahr bei 4,4 Billionen Euro, was einem Durchschnitt von 52.381,- Euro pro Jahr und Kopf entspricht.
Hinzu kommt in Deutschland ein reines Geldvermögen von ca. 10 Billionen Euro (www.boersen-zeitun...-auf-10-bill-euro)
und ein Anlagevermögen von 20,8 Billionen Euro
www.destatis.de/DE...20in%20Deutschland.
Aktuell hat Deutschland 84 Millionen Einwohner.
Würde man BIP und Gesamtvermögen auf alle gleich verteilen (können), ergäbe sich ein einmaliges Vermögen von 366.667,- Euro und (ohne Wirtschaftswachstum oder Rezession) ein jährlicher Anteil am BIP von 52.381,- Euro für jeden von der Wiege bis zur Bahre. Sie sehen, das Geld wäre nicht so schnell verbraucht, wie Sie es zu befürchten scheinen.
zum Beitrag15.01.2026 , 14:02 Uhr
Da könnten sie ihm ja auch gleich noch ein paar hinter die Löffel geben, das ist alles unverhältnismäßig. Im konkreten Fall hatte der Mann die Straße nach dem Schmerzgriff noch nicht verlassen, sondern erst nachdem sie ihn weggetragen hatten, was hier eher für eine bessere Eignung des Wegtragens spräche.
zum Beitrag15.01.2026 , 10:41 Uhr
Ein sehr bedauerlicher Kommentar.
Die Polizisten sind auch keine Peiniger und überdies wären die Schmerzgriffe nach Ihren Maßstäben ebenso unzumutbar. Nicht alle Beamten ertragen ihre Misshandlung anderer Menschen gut, denn sie können sich ebenfalls selbst reflektieren, Sympathien, Schuld, Scham und Verrohung empfinden und darunter leiden, so dass das Wegtragen auch für diese Polizisten das kleinere Übel ist und man sie nach Ihrem Verständnis auch vor der Ausübung des Schmerzgriffs verschonen müsste. Beides, sowohl das Wegtragen als auch der Schmerzgriff, gehört aber im Rahmen der Gefahrenabwehr jedenfalls zu den Aufgaben der Polizei. Es handelt sich um körperliche Gewalt (§2 Abs.2 UZwG Bln), für die die Beamten nach den §§1 Abs.1, 3 Nr.1 UZwG Bln zuständig sind.
Die Anwendung von Schmerzgriffen ist allerdings rechtswidrig, wenn sie wegen Unverhältnismäßigkeit (vgl. §4 Abs.1 UZwG Bln) ermessensfehlerhaft ist, weil mildere Mittel, wie das Wegtragen, möglich und geeignet sind, eine Anordnung, wie den Platzverweis, durchzusetzen. „angemessen“ können Schmerzgriffe dann nicht mehr sein.
Übrigens: Gewerkschaftssprecher repräsentieren nicht „die Polizei“.
zum Beitrag13.01.2026 , 22:25 Uhr
Marine Le Pen hat sich ja oftmals und gerne nachhaltig über eine zu „laxe Justiz“ beschwert, stets nach strengeren Regeln, „völlig repressiven Ansätzen“, „mehr bestrafen“ und „entschlossenen Lösungen“ verlangt. Gegen das Gesetz (la loi Sapin II), das auch bei einer Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder in der Regel den Verlust des passiven Wahlrechts vorsieht, hatte sie zuvor dementsprechend auch nie Einwände geäußert. Weder in der Nationalversammlung noch in der Presse und auch nicht, als es andere Politiker traf. Nun aber, wo ihr selbst die Wählbarkeit aberkannt bleiben soll, jammert sie medienwirksam, dass das Gesetz auf ihre Sache nicht anwendbar sei. Von der Égalité, der Gleichheit (auch vor dem Gesetz), hält Madame offenbar nichts, wenn es um die eigene Wählbarkeit geht. Für eine „echte Patriotin“ ist das eigentlich denkbar unpatriotisch.
zum Beitrag12.01.2026 , 09:17 Uhr
Jemandem die Waschgelegenheit mit der Begründung zu verwehren, er sei ja ungewaschen, wäre ziemlich abwegig und respektlos. Vermutlich aufgrund etwaiger Akzeptanzprobleme wird auch die Anmietung von (mutmaßlich ganzen) Hotels gefordert. Diese sind als Notlösung gut geeignet, da die Menschen hier vor Kälte und Gewalt geschützt sind und zur Ruhe kommen können. Das ist Voraussetzung für ihr sicheres Überleben und die Stabilisierung. Langfristig sollten sie in eigenem Wohnraum unterkommen, um die Obdachlosigkeit zu beenden.
Nicht ganz nebenbei bemerkt, sind auch andere Hotelgäste nicht immer völlig nüchtern, manchmal sogar psychisch auffällig und einige ganz bestimmt auch ungewaschen. Bessere Menschen sind weder die einen noch die anderen, aber die Not ist bei denen ohne Obdach sehr viel größer und allein mit Varianten der Stadtbilddebatte wird man sie keinesfalls lindern.
zum Beitrag09.01.2026 , 05:13 Uhr
Das nun ausgerechnet unter die Stellungnahme einer forensischen Linguistin zu einem anonymen Bekennerschreiben zu schreiben, ist schon paradox. Linguistische Analysen helfen auch im Strafverfahren dabei, anonyme Täter zu ermitteln, Verdachtsmomente zu erhärten oder entkräften und sie können auch sonstige entscheidende Hinweise zur Aufklärung des Sachverhalts liefern. Im Hauptverfahren dienen die entsprechenden Gutachten dann als Beweismittel und können auch einen entscheidenden Beitrag zur richterlichen Wahrheitsfindung leisten. Von der Presse zu erwarten, dass sie solange schweigt, bis Beweise vorliegen, ist wohl ohnehin eher vergebens und unter einem Beitrag, der sich praktisch gerade mit einem Beweismittel auseinandersetzt, auch ziemlich unsinnig.
zum Beitrag08.01.2026 , 20:06 Uhr
… oder Rin Tin Tin, Rex und Schnauz2.
zum Beitrag08.01.2026 , 19:47 Uhr
Der Kommentar ignoriert halt das strukturelle Machtungleichgewicht, in dem die anschließende Kommunikation mit der Presse stattfand.
zum Beitrag08.01.2026 , 19:32 Uhr
Erhellend sind auch diese beiden Entscheidungen des LG Hamburg im Fall Gelbhaar, einmal gegen die Berliner Grünen-Abgeordnete Klara Schedlich und einmal gegen den RBB:
www.landesrecht-ha...ment/NJRE001603973 www.landesrecht-ha...ment/NJRE001600019
zum Beitrag07.01.2026 , 03:26 Uhr
„aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem“ scheint bundesweit Allgemeingültigkeit unter schwarzen wie roten und grünen Politikern zu haben, die sich als oberste Führungsebene verstehen. Und zwar in Bezug auf alle Menschen, die ihnen zu schmutzig, anders oder hilflos erscheinen, als dass sie es Wert wären, ihnen als Staat einen menschenwürdigen Umgang oder ein sicheres Überleben zu gewähren.
Die Sogwirkung ist praktisch ein Ammenmärchen, das irgendwie noch professionell klingen möchte, aber wie alle Ammenmärchen für die Unbedarften gedacht ist. Was wäre schlimm daran, wenn gar einige Obdachlose zuzögen? Möchte man ihnen nicht helfen? Zu teuer wäre es jedenfalls nicht. Angesichts des geplanten Winterquartiers (f. 7,1 Mio. €), allerdings nicht für Obdachlose, sondern die Alster‑Schwäne, eines unterirdischen WC (rd. 2 Mio. €), das nach nur drei Monaten wieder zugeschüttet werden musste, einer Klärschlammverwertung fürs ökologische Prestige und ca. 327 Mio. €, Elphi, Steuerverjährung, JVA, Empfangspavillon, Hafenmuseum und neuer Oper könnten wir den Elbtower für die Obdachlosen fertigstellen. Das wäre wenigstens ein Zeichen dafür, dass Hamburg Herz zeigen möchte.
zum Beitrag04.01.2026 , 12:17 Uhr
Das Pfeifen im Walde...
zum Beitrag02.01.2026 , 15:23 Uhr
Feuerwehrleute und Sanitäter sollten deeskalieren und insbesondere bei mutwilligen Angriffen Strafanzeige erstatten. Das Verhalten ist auch ohne die Strafverschärfungen nicht straflos.
Das Unterlassen der Rettung ist jedenfalls insoweit im Ergebnis straflos, als der Rettungskraft die Hilfe unmöglich oder unzumutbar ist, z. B. weil ihr selbst erhebliche Gefahren für ihr Leben oder ihren Körper drohen. Von Feuerwehrleuten und Sanitätern wird dabei ein relativ hohes Maß an Selbstgefährdung verlangt. Sie müssen die Gefahren, die für sie bestehen, gegen die, die für den Hilfebedürftigen bestehen, abwägen, sich aber letztendlich auch nicht selbst aufopfern.
zum Beitrag02.01.2026 , 12:50 Uhr
Das sehe ich grundsätzlich auch so. So ein Verhalten wird aber auch ohne die Strafverschärfungen schon angemessen bestraft.
zum Beitrag02.01.2026 , 12:47 Uhr
Danke!
zum Beitrag02.01.2026 , 02:44 Uhr
Ich wünsche Ihnen inständig alles Gute für 2026!
zum Beitrag02.01.2026 , 02:32 Uhr
Es geht den Tätern doch nicht um die pure Neugier darauf, was die Rettungskräfte da machen. Diese Art von Unverständnis führt nicht zu verbalen Ausfällen oder Gewalttaten. Zu diesen kann es kommen, wenn die Täter die Notfallsituation aufgrund ihres Rausches, akuter Verwirrung, ihrer psychischen Konstellation, Aufregung oder Angst verkennen oder überzogene Erwartungen an die Rettungskräfte stellen. Diese Art von Missverständnissen war hier gemeint.
zum Beitrag02.01.2026 , 02:06 Uhr
Doch, von Taten der Patienten oder ihnen nahestehenden Personen reden wir eigentlich schon, denn sie sind nicht weniger strafbar als die von Unbeteiligten und machen auch einen erheblichen Anteil der Angriffe aus. So sind z. B. nach einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Angreifenden zu 49 % die Patienten selbst und entstammen in 30 % der Fälle dem Familien- oder Freundeskreis:
ambosafe.de/wp-con...ienst_A3_FINAL.pdf
zum Beitrag02.01.2026 , 01:16 Uhr
Beispiel 1: Passanten werden auf einen volltrunkenen Mann, der auf einer Bank schläft, aufmerksam und versuchen, ihn zu wecken. Es gelingt ihnen nicht und sie rufen den Rettungswagen. Als der Sanitäter an ihm doktert, erwacht der Mann, fühlt sich von ihm bedroht und schlägt ihn, um die vermeintliche Bedrohung abzuwehren. Da der Patient geschlafen hat, hat er die vermeintliche Notfallsituation und die Rettungsabsicht verkannt.
Beispiel 2: Nach einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten bangt eine Frau um das Leben ihres blutüberströmten Freundes. Sie zerrt die Notärztin von einem anderen Unfallopfer zu ihm hin, um ihn vorrangig versorgen zu lassen. In ihrer Verzweiflung verkennt sie, dass ihr Freund nur leicht verletzt oder ihm nicht mehr zu helfen ist.
Weitere Beispiele sind berauschte, demente, unterzuckerte oder psychotische Patienten, Angehörige oder Zeugen, die die Notfallsituation oder die Rettungskräfte nicht als solche erkennen oder auch überzogene Ansprüche an diese hegen.
zum Beitrag01.01.2026 , 23:41 Uhr
Eine wirkliche Schutzlücke besteht jedenfalls seit 1871 nicht mehr. Die Strafen für diese Taten wurden auch in den vergangenen 22 Jahren bereits mehrfach durch Ausweitung des Strafrahmens und der Tatbestände weiter verschärft. Diese Verschärfungen haben allerdings noch nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Taten eingedämmt worden wäre. Ganz im Gegenteil, sie soll trotz der Verschärfungen sogar „einen neuen Höchststand erreicht“ (BMJV) haben. Dieser Entwicklung möchte die Bundesregierung nun mit genau der gleichen Methode, die in der Vergangenheit ihr Ziel ersichtlich verfehlt hat, nochmal („nun aber wirklich“) entgegenwirken. Ich glaube nicht, dass das klappt.
zum Beitrag31.12.2025 , 17:30 Uhr
Die Einsatzkräfte sollen ja nicht selbst eskalieren. Den Angriffen liegen oftmals Missverständnisse, Verwirrtheit, Verzweiflung oder Angst zugrunde, z. B. bei Patienten oder Angehörigen, die die Notfallsituation oder die Rettungsmaßnahmen nicht verstehen und sich durch die Rettungskräfte bedroht oder unterversorgt fühlen. Dies kann zu Eskalationen führen, auf die die Einsatzkräfte in der Regel auch vorbereitet sind. Wer soll es sonst machen? Der Strafrichter kann da wohl am wenigsten bewirken und Menschen, die die Rettungskräfte mutwillig angreifen, sind auch eher die Ausnahme.
zum Beitrag31.12.2025 , 16:53 Uhr
… aber nicht das Verständnis. Guten Rutsch!
zum Beitrag31.12.2025 , 04:52 Uhr
Die Deeskalation soll die Situation entschärfen und einen Angriff verhindern oder ggf. beenden, um die Sicherheit der Helfer zu erhöhen. Eine Straftat soll sie vermeiden, aber nicht entschuldigen.
zum Beitrag31.12.2025 , 04:32 Uhr
Auch Symbolpolitik kann gefährlich sein. Nicht etwa, weil härtere Strafen einen der Gefährdeten künftig in trügerischer Sicherheit wiegen könnten. Dies erscheint ausgeschlossen, da der Gesetzesentwurf vermutlich bei niemandem tatsächlich den Eindruck erwecken kann, dass das Problem mit ihm irgendwie unter Kontrolle gebracht werden wird. (Die Täter handeln ja überwiegend impulsgesteuert, oftmals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, so dass sie kein Gedanke an die Anhebung des Strafrahmens oder die Ausweitung des Tatbestands von dessen Verwirklichung abhalten wird.) Die Gefahr der Strafverschärfungen besteht vielmehr darin, dass der Gesetzgeber durch sie mit Verrohung auf Verrohung reagiert. Statt einer Verrohung in der Gesellschaft entgegenzuwirken, erhebt er seine eigene Verrohung zum Qualitätsmerkmal guter Gesetzgebung. Auf diese Weise wird die Verrohung auch in der Gesellschaft weiter etabliert. Härtere Strafen legitimieren Verrohung und werden diese eher fördern als abbauen. Politiker mögen dabei annehmen, Probleme zu lösen und Wähler zu mobilisieren. Sie zeigen damit aber vor allem ihre enorme Gleichgültigkeit gegenüber Gefährdeten, den Tätern und der Gesellschaft insgesamt.
zum Beitrag28.12.2025 , 21:13 Uhr
Frau Zeh weist auf den Minderheitenschutz hin, indem sie sagt, dass die Verfassung auch demokratisch legitimierten Entscheidungen Grenzen setze.
zum Beitrag24.12.2025 , 23:54 Uhr
Genauso wenig wie die Grünen, Linken oder Chrupalla. Es geht hier aber auch gar nicht um die Arbeitsbedingungen oder sonstige vermeintliche Ursachen seiner Äußerung.
zum Beitrag23.12.2025 , 14:40 Uhr
Da haben Sie recht. Es reicht aber auch, wenn die Äußerung in einer Versammlung fällt (§ 140 Nr. 2 StGB). Es geht um die kriminogene Wirkung der Aussage, also die Frage, ob diese die Begehung ähnlicher Straftaten fördert, ein dafür begünstigendes Klima schafft, und ob sie das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Sicherheit schwächen kann.
zum Beitrag23.12.2025 , 14:17 Uhr
Wie wäre es, wenn er Kinder als Opfer gewählt hätte?
zum Beitrag22.12.2025 , 00:42 Uhr
Genau, ein kleines Weihnachtsmärchen für die artigen Kollegen, die reinste Freude der Nächstenliebe, so wird es sein.
zum Beitrag22.12.2025 , 00:13 Uhr
Die inhaltlichen Defizite werden benannt, die Beschwerden der Beamten und sogar die Kritik des Protagonisten von 2018 dargestellt. Aber was wird an der Äußerung missinterpretiert, wie war diese dann in Wirklichkeit gemeint? Hier geht es um eine inhaltliche Auseinandersetzung damit, nicht um seine Artikulation (klare Aussprache) und auch nicht um die Form (mündlich), sondern um die Frage, ob ein Polizeibeamter (und ehemaliger CDU-Kandidat) in einer Rede vor hunderten von Zuhörern eine bislang nur fiktive Straftat gebilligt und die Geschädigten damit unter Druck gesetzt und diskreditiert hat. Dass diese sich dagegen wehren, ist nur verständlich. Diese „Schwamm-drüber“-“machen doch alle“-“denk doch mal einer an die Täter“-Argumentationen und die Wortverdrehungen kommen auch vom Discounter, entkräften die Vorwürfe aber nicht.
zum Beitrag21.12.2025 , 19:25 Uhr
Der wird eher vom Verfassungsschutz beobachtet.
(Wenn Ihnen Godwin’s Law so viel Freude bereitet, sei Ihnen das gegönnt.)
zum Beitrag21.12.2025 , 13:16 Uhr
Wenn Humor nicht lustig ist, kann einem das Lachen ja auch nicht im Halse stecken bleiben.
zum Beitrag21.12.2025 , 13:01 Uhr
Das ist sogar ein noch älterer Hut: Auch vor 90 Jahren verfolgte die Polizei im Rahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ Oppositionelle und andere flächendeckend, praktisch nach Herzenslust. Das steht ja auch im Hintergrund, wenn sich die Bürger nicht mehr sicher sein können, ob die von dem Hauptkommissar geäußerten Wünsche und auch die Umgangsweisen anderer Polizisten mit von ihnen als unerwünscht angesehenen Personengruppen bei der Polizei nicht bereits längst salonfähig sind.
zum Beitrag21.12.2025 , 11:59 Uhr
Wer eine gefährliche Körperverletzung (hier in der Variante des § 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, in einer Versammlung billigt, wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 140 Nr. 2 StGB).
zum Beitrag21.12.2025 , 09:59 Uhr
Dass der Herr Hauptkommissar überfordert gewesen sei, wird ihm nicht vorgeworfen (und Frau Spiegel übrigens auch nicht). Aber, da Sie gerade von „Überforderung“ reden: Haben Sie verstanden, dass Captain Hornblower mit „dürfte“ eine Vermutung und kein Recht im Sinne von „dürfen“ meinte?
zum Beitrag19.12.2025 , 01:03 Uhr
Das ist doch keine Lappalie, wenn die Racial-Profiler immer nur bestimmte unter mehreren gleich Verdächtigen kontrollieren. Die davon Betroffenen machen solche erniedrigenden und diskriminierenden Erfahrungen typischerweise öfter. Das ist nicht etwa mit der Alkoholkontrolle, die jeden vorweihnachtlichen Verkehrsteilnehmer treffen kann, gleichzusetzen. Die Betroffenen müssen vielmehr praktisch immer in ihrem Alltag mit Kontrollen aus heiterem Himmel rechnen, die sich dann auch ausschließlich gegen sie richten. Das erschüttert nicht nur deren Vertrauen in die Polizei massiv, es ist auch mehr als nervig und kann zu einer Überempfindlichkeit führen, die Eskalationen bei den Kontrollen sicherlich begünstigt.
Dass der Sozialarbeiter durch mehrere solcher Erlebnisse nachhaltige Ängste davor entwickelt, weiter an Orten zu arbeiten, an denen solche Kontrollen besonders wahrscheinlich sind, finde ich in jedem Fall verständlich.
Sollte eine Personenkontrolle tatsächlich einmal eskalieren, dürfte das dummerweise Beamte mit entsprechend unreflektiertem Tunnelblick wiederum in ihrem Menschenbild bestätigen und womöglich noch ihren Glauben an die eigene kriminalistische Kompetenz fördern.
zum Beitrag13.12.2025 , 21:24 Uhr
Es ging mir um das Ausmaß der „Problematik“. Und wo ohnehin schon jährlich Betriebsvermögensvergleiche gemacht werden, wären (und waren bis 1996) auch die (davon abweichenden) Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz zu jeder Veranlagung ohne weiteres machbar.
zum Beitrag13.12.2025 , 18:47 Uhr
Ja, nach dem Bundeslagebild des BKA ist die Anzahl der Zuwanderer, die im Jahre 2024 Opfer einer Straftat wurden, gestiegen und die Anzahl der Tatverdächtigen unter ihnen gesunken. Mal sehen, ob die Zustimmung zur AfD jetzt auch wieder zurückgeht...
zum Beitrag13.12.2025 , 18:43 Uhr
Unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung macht es keinen Unterschied, ob Merz alle oder eine kleine Gruppe von Migranten meinte, beides wäre rassistisch. Diejenigen, die im Stadtbild gemeint waren, werden sich schon angesprochen fühlen. Wer das ist, soll sich jeder selbst aussuchen. Auf diese Weise ist auch für jeden Fremdenfeind etwas dabei. Die Zielgruppe wird dadurch größer und kann gleich als Wahlspende in Naturalien direkt an Frau Weidel gehen.
zum Beitrag13.12.2025 , 13:39 Uhr
„Die Problematik der Bewertung des Betriebsvermögens“ ist eine reine Dramatisierung, um letztendlich keine Steuern zahlen zu müssen. Die Betriebsvermögen werden schon aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorschriften ohnehin mindestens einmal im Jahr in der Regel relativ sang- und klanglos ermittelt.
zum Beitrag13.12.2025 , 13:13 Uhr
Der reduzierte Anteil der Arbeit an der Produktivität ist nicht das Problem, sondern die Lösung. Es ermöglicht den Menschen, sich lästige Tätigkeiten zu ersparen und dennoch die Früchte zu genießen. Das Problem liegt in deren Verteilung und diese kann nicht „nur über Lohnpolitik“ erfolgen. Damit lässt sich das Problem bei sinkendem Arbeitsanteil für immer weniger Menschen immer schlechter lösen und nur noch eine stetig wieder schwindende Gegenmacht aufbauen. Alle Räder laufen weiter, auch wenn ein schwacher Arm das nicht will. Lohn ist die Gegenleistung für Arbeit. Wo deren Bedeutung für die Produktivität sich verringert, ist der Arbeitskampf vergebens, weil die Tätigkeiten nicht mehr benötigt werden. Setzte man hier nur auf Lohnpolitik, hätte man das Pferd von der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite her aufgezäumt, aber um den Preis, dass es immer weniger Reiter hätte und auch immer schwächer würde. Steuern und deren Umverteilung eignen sich dagegen zumindest, die Einkommens- und Vermögensungleichheit auf breiterer Basis nachhaltig zu vermindern.
zum Beitrag08.12.2025 , 09:04 Uhr
Das macht „die Politik“ ja nun auch. Oder erwarten Sie mehr Autoritarismus? Dann bräuchte man allerdings den russischen auch nicht mehr zu fürchten.
Die Parallelen bei der Kriegsführung findet man übrigens in allen Kriegen. Diese sind stets brutal, führen zu Leid, Zerstörung, dem Verlust von Menschenleben und wirken oft noch über Generationen nach. Das ist kein besonderes Merkmal russischer Militäreinsätze.
Nun angesichts einer (evtl. nur angeblichen) Bedrohung zu sagen „geht Ihr mal, ich hab soviel Angst“ (Kaninchen vor der Schlange), wäre unreif und gegenüber (angehenden) Soldaten, die genauso um ihr Leben bangen, respektlos.
zum Beitrag07.12.2025 , 13:14 Uhr
Auf einem Bein kann man eigentlich doch ganz gut stehen, mit einem Arm sein ganzes Leben meistern, Entstellungen muss man ja nicht selber sehen und ein Trauma lässt sich auch mit Präparaten zukleistern. Bei Kampfmüdigkeit hilft schlafen, den Rest erledigt die Amnesie. Und wenn sie trafen, war es nur ein Gefallen im Namen der Demokratie.
zum Beitrag01.12.2025 , 09:54 Uhr
„auch in D“ werden für Femizide (gegen Erwachsene) keine milderen Strafen verhängt als die lebenslange Haft. Der zitierte Gesetzestext ("Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“) macht bereits deutlich, welches Strafmaß hierfür zwingend vorgegeben ist. Diese absolute Strafdrohung schließt andere Strafzumessungen aus. Einen „minder schweren Fall“ oder sonstige Milderungen gibt es hier nicht. Dass eine mit fünf Richterinnen und Richtern besetzte große Strafkammer dies jemals ignoriert haben sollte und dies dann auch keine erfolgreiche Revision zur Folge gehabt hat, ist wohl ausgeschlossen.
Nur in seltenen Ausnahmefällen ermöglicht eine verfassungsrechtlich gebotene Strafrahmenverschiebung bei besonderen Verzweiflungstaten auch niedrigere Strafen. Diese Art von Taten kommt aber bei Femiziden nach deren vorherrschender Definition praktisch nie in Betracht, weil die Opfer nicht aus einer solchen Notlage heraus getötet werden, sondern deswegen, weil sie Frauen sind. Darin dürfte regelmäßig ein „niedriger Beweggrund“ liegen, so dass die Täter wg. Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt werden. Extra eines neuen Gesetzes bedarf es dafür jedenfalls in D nicht.
zum Beitrag30.11.2025 , 15:05 Uhr
Sie beherzigen ja die Abgrenzung zwischen Behauptungen und Meinungen, so dass ich es vermutlich genau da gelernt habe, wo Sie es auch getan haben.
zum Beitrag30.11.2025 , 15:03 Uhr
Letzteres war nicht meine Absicht. Ich wollte Ihnen die Kritik, die hier geübt wird, verständlicher machen. Und wie man sieht, haben Sie die Beanstandungen wunderbar aufgenommen, wenn Sie vom angeblich wissenschaftlich erbrachten Genozidbeweis nunmehr zum tatsächlichen Studieninhalt umschwenken.
zum Beitrag30.11.2025 , 13:32 Uhr
Sie haben recht. Wer sich von 21 Jahren Haft nicht beeindrucken lässt, wird sich von längeren Freiheitsstrafen auch nicht abschrecken lassen. Härtere Strafen führen gerade bei Tötungsdelikten ohnehin nicht zu einer Verringerung der Kriminalität. Selbst die Todesstrafe entfaltet keine messbar abschreckende Wirkung. Die Täter wägen die Folgen in der Regel nicht mehr rational ab und gehen praktisch immer davon aus, nicht erwischt zu werden. Strafverschärfungen machen hier wenig Sinn, aber Politikern die Arbeit dafür umso einfacher. Sie sind beim Volk beliebt und politisch bequem umzusetzen. Ihre leichte Kommunizierbarkeit beruht darauf, dass sie intuitiv logisch klingen, auch wenn sie in der Sache vollkommen irrational sind.
zum Beitrag30.11.2025 , 00:08 Uhr
Die Einordnung als Genozid ist ein Werturteil, das von vornherein keinem Beweis zugänglich ist, weil es weder wahr noch falsch sein kann, sondern das Ergebnis subjektiver Einschätzungen ist. Deswegen findet man auch unter Völkerrechtlern so eine Vielfalt an Meinungen zu dem Thema (die ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsentwicklung ist). Was Sie allerdings widerlegen oder bestätigen können, sind die Tatsachen, die diesen Meinungen zugrunde liegen.
zum Beitrag29.11.2025 , 11:35 Uhr
Sehr rührend, dieser Versuch, die Gerichte zu dämonisieren. Die Betriebe zu schließen ist wohl ebenfalls keine (ernsthafte) Lösung. Wo wollen Sie schwerbehinderte Menschen denn danach noch beschäftigen? Auch ist nicht jeder gewährte Vorteil gleich ein Fall von Korruption. Das korruptive Element läge dann auch eher in der Förderung der Arbeitgeber, da diesen die Zuschüsse zu den Lohn- und Investitionskosten zugutekommen.
zum Beitrag29.11.2025 , 11:20 Uhr
Von Strafe kann man hier eigentlich nicht sprechen, weil Strafe immer ein Verschulden voraussetzt und die Ausgleichsabgabe verschuldensunabhängig zu zahlen ist. Der Arbeitgeber muss die Abgabe also auch leisten, wenn er sich nach Kräften bemüht und alles erdenkliche getan hat und seine verzweifelte Suche nach einem schwerbehinderten Mitarbeiter erfolglos geblieben ist.
zum Beitrag29.11.2025 , 07:42 Uhr
Das hat meine Elterin auch immer gesagt.
zum Beitrag28.11.2025 , 19:28 Uhr
Einem pathologischen Pleonasmus kann man natürlich schwer widersprechen, aber die übrige Kritik finde ich nicht sehr einleuchtend. In dem Artikel geht es nicht um Pflegekräfte, die dementen Menschen ein „selbst schuld“ suggerierten, sondern um die Flut von Präventionsratschlägen, die einen moralischen Unterton auch jenseits der Demenzzentren erzeugt. Er kritisiert auch nicht, dass die Betroffenen generell zu wenig Unterstützung oder Hilfe erführen, sondern er beleuchtet den sozialen Kontext und dass sich dieser auf den Verlauf der Krankheit auswirkt. Mit dem „sozialen Tod“ ist der Rückzug aus dem sozialen Leben gemeint, der darauf beruht, dass die Menschen die Fähigkeiten verlieren, sich zu orientieren, Beziehungen zu pflegen und sich in unserer Welt zurechtzufinden. Was daran an den Haaren herbeigezogen sein soll, erschließt sich mir nicht.
zum Beitrag25.11.2025 , 19:37 Uhr
Gegen die Befürchtung, dass Russland erneut in die Ukraine einmarschieren sollte, sieht Punkt 10c) des Plans für diesen Fall vor, dass „neben einer entschlossenen, koordinierten militärischen Reaktion alle globalen Sanktionen wieder in Kraft gesetzt und die Anerkennung des neuen Territoriums sowie alle anderen Vorteile dieses Abkommens aufgehoben“ werden. Das dürfte schon ziemlich abschreckend auf Russland wirken, da es dann die gewonnenen Gebiete wieder verlieren, die Sanktionen, die Strafverfolgung usw. wieder aufleben und für die Ukraine wohl so eine Art Beistandsverpflichtung wenigstens von Seiten der USA bestehen würde. Die Ukraine könnte dann grundsätzlich auch weiter aufrüsten. Ein NATO-Beitritt würde aber an den Beitrittskriterien der NATO scheitern, da diese vorsehen, dass ein Land nicht aufgenommen werden kann, wenn es bereits in einen Konflikt verwickelt ist. Was bei der Ukraine der Fall wäre, falls Russland erneut einmarschiert.
zum Beitrag25.11.2025 , 17:59 Uhr
Das Zitat ist nicht ganz vollständig, es bezog sich nicht auf alle, sondern nur auf Bürgerkriege. Aber nehmen wir einmal an, es wäre so gemeint gewesen, hätte es nach diesem Ansatz gar keinen zweiten Weltkrieg gegeben. Und es ist auch nicht überliefert, dass Deutschland seinen Gegnern jemals Friedenspläne unterbreitet hätte.
zum Beitrag23.11.2025 , 15:54 Uhr
Nach dem Verlust von Wagner, jetzt also „Post von Neuhaus“.
Die Autorin vermutet Voyeurismus, wenn einem der Nachbar mitteilt, dass er verreisen und dann ein Fähnchen aufhängen wird, damit man Bescheid weiß. Wahrscheinlich gerade, weil er so nett und freundlich auftritt, da das Böse ja stets im Gewand des Guten daherkommt. Es muss ein paradoxes Gefühl für die Autorin sein, falls sie anschließend erfahren sollte, dass er nur auf die „sturmfreie Bude“ hinweisen oder darum bitten wollte, in der Zeit einen Blick auf die Nachbarwohnung zu haben.
Die Autorin macht jedenfalls keinen Hehl daraus, was ihr Nachbar tatsächlich getan haben soll. Und dennoch vermuten sie und einige Leserinnen und Leser die schäbigsten Motive dahinter. Ist das weibliche Intuition oder Obsession? Die Beschwörung des Voyeurismus kann auf Eitelkeit beruhen, immerhin wirkt sich die damit verbundene Annahme, dass man attraktiv und begehrenswert sei, durchaus positiv auf das Selbstwertempfinden aus. Sie kann aber auch Ängste und Unbehagen erzeugen. Allerdings bezweifle ich, dass es dann eine angemessene und geeignete Bewältigungsstrategie ist, dies in aller Breite über die Öffentlichkeit zu erörtern.
zum Beitrag23.11.2025 , 14:44 Uhr
Erklärt soll er haben, dass er verreisen und dann ein Fähnchen aufstellen würde. Die Beobachtungen sind dagegen eine Vermutung der Autorin.
zum Beitrag23.11.2025 , 07:00 Uhr
Die Callas konnte aus einem Schlachtfeld den Himmel machen. Bei der anderen verhält es sich genau andersherum.
zum Beitrag21.11.2025 , 09:41 Uhr
Wo soll dieser Verzicht auf die eigene Sprache geregelt sein? Unter Punkt 25 ist geregelt, dass die Ukraine den Schutz der sprachlichen und religiösen Rechte von Minderheiten zusichern soll. Aber weder daraus noch sonst wird ersichtlich, dass sie ihre eigene Sprache aufgeben oder Russisch als alleinige Amtssprache übernehmen müsste.
zum Beitrag15.11.2025 , 00:32 Uhr
Das ist wohl weniger eine Frage der Recherche, als vielmehr der Dramaturgie.
zum Beitrag14.11.2025 , 22:57 Uhr
Das war ein Vergleich, aber keine Gleichsetzung. Es ging um die Einflussmöglichkeiten von Aktionären auf die „Trickbetrügereien“ des Vorstands und die sind in etwa so begrenzt, wie die der Wähler auf das Verhalten von Politikern. Wenn Ihnen der Wahlvergleich zu öffentlich-rechtlich erscheint, denken Sie sich einen aus dem Mietrecht aus. Das Thema ist etwas komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag: Weder die Haftung der Aktiengesellschaft noch die der Aktionäre war Gegenstand des BGH-Verfahrens. Dort ging es (ausschließlich) um die Rangfolge kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche einer sich in die Irre geführt gefühlten Aktionärin gegenüber den Insolvenzforderungen einfacher Insolvenzgläubiger, also um Gläubigerkonkurrenz im Insolvenzverfahren. Die Aktionärin trat hier als Gläubigerin auf und wollte mit ihren Forderungen den einfachen Gläubigern gleichgestellt werden. Dem hat der BGH eine Abfuhr erteilt. Alles weitere können Sie der Pressemeldung des BGH entnehmen:
www.bundesgerichts.../2025/2025211.html
zum Beitrag14.11.2025 , 02:20 Uhr
Wer ist „das BGH“? Ein Monster?! Ein weiteres neben „dem Aktionär“? Große Sorge um den Risikopuffer der Banken und ein voller Erfolg für den Finanzplatz Deutschland. Das dürften geprellte Kapitalanleger genau andersrum sehen.
Dass „die Aktionäre“ auch für Trickbetrügereien des Vorstands verantwortlich seien, ist so abwegig wie die Verantwortung aller Wahlberechtigten für Straftaten von Politikern. Aktionäre haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsführung. Ihre Rechte beschränken sich insoweit auf die Mitwirkung in der Hauptversammlung.
Effekthascherisch ist auch die Behauptung, Aktionäre müssten bei einer Insolvenz haften. Das ist irreführend. Aktionäre müssen bei einer Insolvenz weder für die Schulden ihrer Aktiengesellschaft einstehen noch sind zum Nachschuss verpflichtet. Ihr Risiko bleibt auf die Einlage beschränkt. Wenn es sich realisiert, geschieht dies nicht aufgrund ihrer Haftung (sondern allenfalls der der Aktiengesellschaft).
In dem Verfahren ging es auch nicht um Haftungsfragen, sondern das Rangverhältnis bei der Verteilung einer Insolvenzmasse, einen „Verteilungskonflikt“, wie auch die Pressemeldung des BGH unmissverständlich erkennen lässt.
zum Beitrag10.11.2025 , 08:15 Uhr
Was soll das für ein Patriotismus sein, der „anderen die allgemeine Schuld“ anhängt und die eigene ignoriert? Das wäre am Ende reine Deutschtümelei, also ein kranker Patriotismus, der im letzten Jahrhundert zwei mal in einer Katastrophe geendet ist. Der kommt in rechten Kreisen gut an und wird dort unter dem Stichwort „Schuldkult“ propagiert. Probleme älterer Ostdeutscher löst er ebensowenig wie er die „wirtschaftliche und machtpolitische Situation“ zu ihren Gunsten verändert. „der Blick in die Gegenwart und Zukunft der aktuellen Generationen“ liegt vielmehr auch in der Erinnerung an die NS-Verbrechen und die Auseinandersetzung mit ihnen. Das ist ein notwendiger Teil unser Verantwortung, um die Gefahren heute zu erkennen und menschenverachtendes Handeln sowie autoritäres Denken für die Zukunft zu verhindern. Kein Unbeteiligter soll sich dabei persönlich für die Kriege und den Holocaust schuldig fühlen, es geht um die Verantwortung dafür, dass sich die Geschichte nicht wiederholt. Das ist ein positiver Ansatz und dass sich jemand, der nicht betroffen war, wirklich dadurch „selbstzerknirscht“ fühlt, glaube ich nicht.
zum Beitrag06.11.2025 , 14:43 Uhr
Ich habe die Maßnahmen nicht mit den Morden verglichen. Den Vergleich bringen Sie hier ins Spiel.
zum Beitrag06.11.2025 , 09:53 Uhr
Die Jagd auf junge Arbeitslose scheint eröffnet und ein Teil der Meute weiß offenbar noch nicht, dass Nachstellungen gar nicht erlaubt sind (§ 238 StGB) und seit einiger Zeit auch von Amts wegen verfolgt werden. Für „Klingelpartys“ dürfte es jedenfalls keinerlei rechtliche Grundlage geben und sozialadäquat ist dieses Verhalten ohnehin nicht. Da wirkt es dann eher strafschärfend, wenn man da „totalen Bock drauf“ oder sonstige Vergnügen mit hatte.
Derartige Erziehungsmethoden sind einer Demokratie auch nicht würdig. Selbst wenn’s der Profilierung von Politikern dient und all diejenigen stützt, die Gerechtigkeit als Naturgesetz begreifen, könnte unsere Vorgeschichte diesen eigentlich hinreichend Anlass dafür geben, die klare Haltung einmal zu hinterfragen; dass nämlich unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Arbeitslose von staatlicher Seite - mit ganz ähnlichen Narrativen - zunächst nur als minderwertig angesehen, überwacht, zur Arbeit gezwungen und schließlich dann auch ermordet wurden.
zum Beitrag18.10.2025 , 19:25 Uhr
Ich sehe, Sie sind ganz nah dran am Thema und wären wohl auch gut fürs Prüfungsamt geeignet.
zum Beitrag18.10.2025 , 19:19 Uhr
Mir missfällt der Kontext mit den Flüchtlingen, für die nun die Bezahlkarte vorgesehen ist. Diese haben auf die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung nicht den geringsten Einfluss und belasten den Einzelnen durch das Steueraufkommen, aus dem ihre Leistungen bestritten werden, je nach Steuerlast zu einem relativ geringen Teil. Für die Höhe der Abgaben können die Flüchtlinge herzlich wenig, was man auch daran erkennen kann, dass die Abgaben zu Zeiten, in denen kaum Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, nicht niedriger waren.
zum Beitrag18.10.2025 , 19:09 Uhr
Gerade, wenn man glaubt, dass es keine einfachen Lösungen gebe, sollte man die Klage der Krankenkassen und die hier in Rede stehenden Flüchtlinge nicht in Zusammenhang bringen. Die Klage zielt auf höhere Zahlungen im Bereich des Bürgergelds ab. Die Bezahlkarte ist dagegen für Personen gedacht, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese erhalten weder Bürgergeld noch sind sie Mitglied einer Krankenkasse. Sie müssen sich mit einer eingeschränkten medizinischen Versorgung nach den §§ 4 und 6 des Gesetzes zufrieden geben, die nicht aus Sozialabgaben, sondern Steuermitteln finanziert wird, was den einzelnen Bürger allenfalls marginal belasten dürfte.
zum Beitrag18.10.2025 , 02:38 Uhr
Ihr Beitrag zielt ja nun mitten in das Herz unserer Verfassung. Autonomie und Selbstbestimmung sind zentrale Bestandteile der Menschenwürde. Diese besitzt jeder und nicht bloß Menschen, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Sie steht im Grundgesetz aufgrund der Gräueltaten während der NS-Zeit an erster Stelle. Sie müssen ihr gegenüber keine Achtung empfinden, der Staat aber muss sie sowohl achten als auch schützen (Art. 1 Abs.1 Satz2 GG), was eben auch bedeutet, dass er Asylsuchenden die Voraussetzungen für ein autonomes und selbstbestimmtes Leben schafft.
zum Beitrag18.10.2025 , 01:09 Uhr
Die Prozesskostenhilfe deckt (nur) die Kosten im gerichtlichen Verfahren. Sie wird nicht ohne weiteres gewährt. Die Übernahme der Anwaltskosten setzt voraus, dass der Anwalt nach der Gebührentabelle abrechnet. Einige Anwälte möchten das nicht und rechnen nur auf Honorarbasis ab, weil ihnen die Sätze nach der Tabelle zu niedrig für den tatsächlichen Arbeitsaufwand erscheinen. In diesen Fällen müssen auch die Geflüchteten die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Außerdem müssen sie mitunter auch in Vorkasse gehen und erhalten zwar im außergerichtlichen Verfahren Beratungshilfe und eventuell auch Unterstützung bei Beratungsstellen, müssen aber auch hier Eigenanteile, Stundenhonorare u. ä. selbst begleichen.
zum Beitrag17.10.2025 , 23:12 Uhr
Der Höchststeuersatz gilt ab einem Monatseinkommen von mehr als 23.000,- € und beträgt selbst dann nur 45 %. Sie meinen vermutlich die Sozialabgaben. Von diesen erhalten Geflüchtete keinen einzigen Cent. Sie dienen Ihrer eigenen Vorsorge im Alter, bei Pflege, Krankheit und Arbeitslosigkeit.
zum Beitrag16.10.2025 , 01:25 Uhr
Wenn die Erde brenne, verdampft die Senne und steht keinesfalls bis zum Hals.
zum Beitrag16.10.2025 , 00:38 Uhr
Der Hamburger Senat hat einen hervorragenden Ruf(!) und ein Dublin-Zentrum für Asylsuchende. Er ist stark engagiert in der Obdachlosenvertreibung und bereits führend auf dem Gebiet der Bezahlkarte, außerdem barmherzig mit von der Armut bedrohten CumEx-Spekulanten, kurzum ein selbstloser Helfer, der stets seinen Geschäften nachgeht.
zum Beitrag15.10.2025 , 23:03 Uhr
In Hamburg können solche Änderungsgesetze auch von der Bürgerschaft als Landesparlament beschlossen werden, nur können 2,5 % der Wahlberechtigten dann einen Volksentscheid darüber verlangen. Näheres dazu findet sich in den §§ 25 ff. des Hamburger Volksabstimmungsgesetzes: www.landesrecht-ha.../jlr-VoBegGHAV6P25
zum Beitrag14.10.2025 , 12:30 Uhr
In dem vom Zukunftsentscheid beschlossenen Gesetz heißt es im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit lediglich, dass die Klimaziele „sozialverträglich umzusetzen“ sind. Das ist ein bisschen wenig, denn „sozial verträglich“ ist ein sehr dehnbarer Begriff, der meistens bloß subjektiv verstanden wird, weil es für ihn keine einheitliche Definition gibt. Er lässt sich gerade deswegen politisch sehr gut instrumentalisieren und eignet sich hervorragend, um auf Stimmenfang zu gehen, denn er trifft bei besonders vielen Menschen auf Zustimmung, da er sehr gut zur Projektion der eigenen Vorstellungen taugt. Zumeist versteht jeder darunter das, was zufälligerweise exakt den eigenen persönlichen Wünschen entspricht. Die Spanne der Deutungen reicht hier vom Ausgleich aller Nachteile für arme Menschen über ein Klimageld für jeden bis zur Förderung bislang klimaschädlicher Branchen und Entschädigungen (nur) für Gutverdiener. Es musste sich auch schon einmal eine Regierung die Förderung „sozialverträglichen Frühablebens“ vorwerfen lassen. Wie der Hamburger Senat die Formulierung auslegen wird, ist offen. Das neue Gesetz schafft jedenfalls in dieser Hinsicht keine nennenswerte Rechtssicherheit.
zum Beitrag13.10.2025 , 22:03 Uhr
Der Zwang des Volksentscheids ist begrenzt, da die Bürgerschaft das Gesetz ändern oder auch ganz wieder aufheben kann.
zum Beitrag10.10.2025 , 10:46 Uhr
Bei soviel Gesetzestreue hätte man wenigstens mal erkennen können, dass das Sozialgericht für Widersprüche gar nicht zuständig ist.
zum Beitrag31.08.2025 , 22:16 Uhr
Na, die Sachschäden in der Ukraine sind auch behebbar und davon abgesehen, ist da auch nicht alles zerstört. Meinen Sie, die Position des Landes hätte sich durch den russischen Angriff nicht verschlechtert?
zum Beitrag31.08.2025 , 18:24 Uhr
Zuvor sollte man aber wenigstens überlegen, inwieweit das auch diejenigen auf der Welt treffen könnte, die auf die Politik ihres Staates kaum einen Einfluss ausüben können.
zum Beitrag31.08.2025 , 18:06 Uhr
Warum nicht?
zum Beitrag31.08.2025 , 18:02 Uhr
Das (fiktive) Kriegsverbrechen wäre ggf. auch eines gegenüber Deutschland gewesen, obwohl dieses zuvor Polen angegriffen hatte. Dies würde jedenfalls nach heutigem Recht gelten, wenn die Leitung der Grundversorgung der deutschen Zivilbevölkerung gedient hätte, da es sich in diesem Fall nicht mehr um eine legitime Selbstverteidigung gehandelt und wohl auch kein mindestens ebenso fiktives UN-Mandat vorgelegen hätte. Die UN wurde ja ohnehin erst später gegründet, aber auf das Kriegsvölkerrecht von damals zielt Ihre Frage wohl sowieso nicht ab.
Der russische Lieferstopp von 2022 war kein Angriff im völkerrechtlichen Sinne. Eine solche Aggression setzt die Anwendung von Waffengewalt voraus (vgl. § 13 Abs. 3 VStGB, Art. 51 der UN-Charta). Daran fehlt es hier, da der Lieferstopp ohne Waffengewalt erfolgte. Er war lediglich ein wirtschaftliches und politisches Druckmittel, das weder militärische noch sonstige Gewalt beinhaltete.
Die spätere Sprengung könnte dagegen als Angriff i. d. S. zu bewerten sein. Dies wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit ein Staat an ihr beteiligt war.
zum Beitrag30.08.2025 , 20:38 Uhr
"Wieso ist eine Rückkehroption durch die Sprengung genommen worden?"
Weil man die Lieferungen nicht wieder aufnehmen kann.
zum Beitrag30.08.2025 , 20:32 Uhr
Nein, das wollte ich nicht bestreiten.
zum Beitrag30.08.2025 , 15:28 Uhr
Ja, genauso wie der Gasexport von Russland über die Ukraine, der erst Ende letzten Jahres eingestellt wurde.
zum Beitrag30.08.2025 , 15:10 Uhr
Nein, als Kriegsverbrechen. Gasleitungen sind zivile Objekte, deren Zerstörung als verbotene Gewaltanwendung gilt und vom Selbstverteidigungsrecht in der Regel nicht gedeckt ist.
zum Beitrag30.08.2025 , 10:54 Uhr
Das ist zu kurz gedacht. Nach der Argumentation, dass durch die Pipelines im Zeitpunkt der Sprengung ja ohnehin kein Gas geliefert worden sei, dürften Sie die Zapfsäulen an jeder Tankstelle sprengen, die irgendjemandem wegen gestörter Geschäftsbeziehungen vorübergehend kein Benzin mehr liefern will. Die Sprengung der Pipelines hat Deutschland die Rückkehroption zu russischen Gaslieferungen genommen. Das hat auch heute Einfluss auf den Marktpreis, weil die übrigen Anbieter nunmehr wissen, dass den deutschen Abnehmern eine günstigere Alternative endgültig fehlt. Vorher wollten diese nicht, seitdem können sie nicht mehr, selbst wenn sie es wollten. Der Endverbraucher (der Sub-Subkunde) merkt dies z. B. durch gestiegene Gaspreise oder Subventionen, die er als Steuerzahler mitfinanziert.
zum Beitrag29.08.2025 , 20:05 Uhr
Nordstream war kein reines Erpressungswekzeug, sondern garantierte Deutschland bis zum Lieferstopp störungsfreiere, umwelfreundlichere sowie für Wirtschaft und Verbraucher preisgünstigere Gaslieferungen als die heutigen Bezugsquellen. Das Projekt stärkte außerdem die Verhandlungspositionen Deutschlands als Energielieferant in Mitteleuropa und als Abnehmer gegenüber anderen Gaslieferanten. Die Sprengung hat die Lieferungen nicht unterbrochen, aber die Perspektive auf eine Wiederinbetriebnahme und mögliche russische Gaslieferungen (z. B. in der Nachkriegszeit) genommen. Das schwächt die Verhandlungspositionen Deutschlands nachhaltig und führt für lange Dauer zu umweltschädlicheren und teureren Gaslieferungen. Zudem kann der Verdacht einer staatlichen Beteiligung der Ukraine die deutsch-ukrainischen Beziehungen langfristig belasten und den Zuspruch zu ihrer Unterstützung entschieden verringern. Dass dadurch niemand Nachteile hinzunehmen habe, wage ich zu bezweifeln.
zum Beitrag29.08.2025 , 06:19 Uhr
„Gazprom (Russland): 100 % Warum werden die Pipelines immer "deutsche Infrastruktur" genannt?“
Weil sich die Pipelines überwiegend gerade nicht in deutscher Hand befinden, sondern insoweit lediglich der deutschen Daseinsvorsorge dienten. Der Bezug zu den Pipelines wird nicht über das Eigentumsverhältnis, sondern deren Bedeutung für die Infrastruktur in Deutschland hergestellt. Die Zerstörung der Anlagen benachteiligt nicht nur die unmittelbar betroffenen Eigentümer, sondern auch deren Kunden, die Kunden dieser Kunden und auch alle anderen, die aus günstigeren Gaslieferungen einen direkten oder indirekten Vorteil gezogen hätten.
zum Beitrag27.08.2025 , 14:03 Uhr
Mein Verhältnis zur Bibel ist auch eher jungfräulich. Am besten nehmen Sie sich das Buch und lesen es einfach von vorne bis hinten genau durch.
zum Beitrag26.08.2025 , 11:28 Uhr
Die Schwangere wird nicht gezwungen, das Kind auszutragen, nur weil man den Eingriff nicht in dieser Klinik vornimmt. Der Arzt beruft sich auch gar nicht auf die Rechte der Patientinnen, sondern auf seine Rechte als Arbeitnehmer und Arzt. Dem steht das Direktionsrecht seiner Arbeitgeberin gegenüber, das ebenfalls eine Art des Selbstbestimmungsrechts ist.
zum Beitrag26.08.2025 , 10:20 Uhr
Die Bibel.
zum Beitrag25.08.2025 , 16:37 Uhr
Nun übertreiben Sie mal nicht. Die Formulierung findet sich sinngemäß auch im deutschen Recht (§ 218a StGB) und die Regelung gilt ebenso für den hier klagenden Arzt, der nach Nr. 4 der "Dienstanweisung Gynäkologie" der beklagten Klinik den Eingriff vornehmen darf, wenn „Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind“. Rechtsunsicherheiten entstehen da eigentlich nicht. Ich finde aber, dass es eine besonders schusselige Formulierung ist, weil man die Bedrohung für den Leib und das Leben des Kindes durch eine Abtreibung beim besten Willen nicht eindämmen kann, sondern vielmehr geradewegs realisiert.
Falls Interesse an dem Urteil besteht, Sie können es hier nachlesen: nrwe.justiz.nrw.de...teil_20250808.html
zum Beitrag24.08.2025 , 14:56 Uhr
Eben gerade nicht.
zum Beitrag24.08.2025 , 07:16 Uhr
Wie kummervoll, wenn die Liebe der Journalisten von den Lesern mit zu wenig Aufmerksamkeit bedacht wird und diese sich eher Abwassersystemen zuwenden. Wenn Menschen allerdings Landwirten ihren Agrardiesel gönnen, angesichts kalter Sommertage keine Erderwärmung fürchten und sich ihr Verdruss über das gescheiterte Plastikabkommen in Grenzen hält, stellt sich die Frage nach der Schuld der klassischen Medien nur, wenn man deren Aufgabe darin sieht, Menschen so zu beeinflussen, dass sie vom Gegenteil überzeugt sind. Denn nur dann entstände überhaupt ein Raum für derartige Schuldzu(rück)weisungen. Der Journalismus hat aber nicht diese Aufgabe, sondern soll über gesellschaftlich relevante Themen umfassend und nachvollziehbar informieren und unterschiedliche Perspektiven bereitstellen, um fundierte Überzeugungen zu ermöglichen. Wenn die in der Bevölkerung herrschende Sichtweise dann nicht der eigenen entspricht, ist das kein Versagen der Journalistinnen und Journalisten. Diese leiden ebenso viel oder wenig unter Ahnungslosigkeit und Gedächtnisverlust und können in allen Medien genauso souverän zwischen Irreführung, Substanzlosigkeit und Realität unterscheiden wie ihre Leserinnen und Leser.
zum Beitrag10.08.2025 , 15:14 Uhr
Das ist doch unstreitig. Einige finden Kopftücher hübsch, andere wollen damit ihre Haare vor Wind und Regen schützen oder verhindern, dass diese in den Mixer geraten, und wiederum andere möchten damit das Patriarchat und dem Essay von Frau Balci zufolge zugleich auch das Matriarchat stärken. Abgesehen davon, dass man es anderen aber nicht schon deswegen verbieten sollte, weil sich jemand betroffen wähnt, geht es bei dieser Debatte um Frau Brosius-Gersdorf, deren Standpunkte sich auf Kopftücher, die aus weltanschaulichen oder Glaubensgründen getragen werden, beziehen. Der Hinweis, dass ein Kopftuch kein rein religiöses Accessoire sei und einige es auch unfreiwillig trügen, geht also an der Sache vorbei.
zum Beitrag10.08.2025 , 12:44 Uhr
Der Mensch muss nicht absolut autonom sein, um eigene Entscheidungen treffen zu können, es genügt relative Autonomie. Dass seine Entscheidungen von äußeren und inneren Umständen beeinflusst sind, ist Bestandteil seiner Entscheidungsfindung, aber kein Grund dafür, seine eigenen Entscheidungen grundsätzlich anderen Menschen überlassen zu müssen, insbesondere, wenn diese keine besseren Entscheidungen treffen können, weil sie sich ebenfalls in „Dauerhypnose“ befinden.
Beim Kopftuchverbot im Referendariat stimmen Sie i. E. mit dem BVerfG überein. Dieses stellt auf eine Beeinträchtigung des Neutralitätsgebots und die Sichtweise des „objektiven Betrachters“ ab. Wie objektiv dieser gewesen sein wird, können Sie anhand Ihrer Ausführungen zur Autonomiefähigkeit des Menschen selbst beurteilen. Das BVerfG meint, dass d. Tragen des Kopftuchs als Beeinträchtigung d. Neutralität dem Staat zugerechnet werden könne und diese schwerer wiege als die Rechte der Referendarin. Einer der Richter fand dies unverhältnismäßig, Frau Brosius-Gersdorf hält schon das Neutralitätsgebot nicht für einschlägig und ich meine, dass beim Betrachten des Kopftuchs keine Zweifel an der Neutralität des Staates aufkommen.
zum Beitrag09.08.2025 , 07:43 Uhr
Das Kopftuch ist sicherlich das politische Symbol für Unterdrückung schlechthin, es gibt nichts fürchterlicheres. Was ist eigentlich mit dem Tesla? Der ist mittlerweile auch zum politischen Symbol geworden. Dürfen z. B. Staatsanwältinnen und Richterinnen den jetzt nicht mehr fahren?
Niemand ist verpflichtet, über seine Bekleidung, seinen Glauben oder Nichtglauben Rechenschaft abzulegen. Die Einstellung, dass Frauen, die nach eigenen Angaben ein Kopftuch tragen, um ihren individuellen Glauben in der Öffentlichkeit zum Ausdruck zu bringen, damit „radikal-patriarchale Traditionalisten“ unterstützten, verkennt, dass die Frauen ihre Interessen selbst zur Geltung bringen und ein Kopftuchverbot seinerseits deren Selbstbestimmung unterdrückt. Diese Frauen sind nicht ohne weiteres auf Emmas Hilfe angewiesen, sondern können selbst ermessen und entscheiden, was unter den gegebenen Bedingungen für sie gut ist. Dass das verfassungswidrig sei, weil es eine Ungleichbehandlung der Geschlechter und „zutiefst undemokratisch“ sei, ist abwegig. Die Fähigkeit des Menschen, Entscheidungen selbst und autonom zu treffen, gehört vielmehr zu dem Menschenbild, das unsere Verfassung voraussetzt.
zum Beitrag07.08.2025 , 23:30 Uhr
Sie hätten schreiben können „Freund:innen“, „FreundInnen“, „Freund_innen“, „Freundinnen und Freunde“, „Freundeskreis". Aber, wenn Glottisschlag und gendergerechte Schreibweise keine Herausforderungen sind, warum haben Sie dann „Freund-innen“ geschrieben?
zum Beitrag29.07.2025 , 06:52 Uhr
Soweit kommt das noch, die knappen Haushaltsmittel einfach in der Kultur zu verplempern. Das Geld muss schließlich auch noch für die Reichen reichen. Deswegen, wenn es um Fragen der sozialen Gerechtigkeit und Umverteilung geht, gerne auf die damit einhergehenden Belastungen für die Kassiererin, Frühaufsteher oder die hart arbeitende Bevölkerung verweisen. Das entfacht stets Empörung und schürt die Ängste vor Armut und allem, was links steht. Außerdem kommen die sonst noch auf die Idee, Reiche stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Das hätten die wohl gerne!
zum Beitrag27.07.2025 , 23:04 Uhr
Wussten Sie, dass Toleranz und Vielfalt sich nicht gestalten, ohne Revisionismus zu enthalten?
zum Beitrag25.07.2025 , 06:14 Uhr
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Bezahlkarte als Leistungsmöglichkeit für die Dienstbezüge der Senatoren in die Hamburgische Besoldungsordnung aufgenommen werden kann. Das würde den Amtstragenden einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ihren Geldleistungen ermöglichen und zudem die Möglichkeit eröffnen, die Bezahlkarte perspektivisch auch bei diesem Personenkreis einzusetzen.
zum Beitrag29.04.2025 , 19:07 Uhr
Ihre Befürchtungen sind nicht so gerechtfertigt. Für eine überlange Verfahrensdauer vor dem BVerfG spricht bislang nichts. Das NPD-Verbotsverfahren hat gerade mal gut drei Jahre gedauert, durchschnittlich dauern die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ohnehin eher ein Jahr und die Rechtslage wird dem Gericht ebenfalls keine zeitraubenden Probleme bereiten. Nach dem NPD-Urteil muss es das Rad ja nicht nochmal neu erfinden. Die Schwierigkeiten könnten auf der Tatsachenebene liegen. Sie sollten dann aber bereits vor einem Verbotsverfahren geklärt sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR; nicht der EuGH) ein AFD-Verbot anschließend beanstanden würde, ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich, da das BVerfG die Rechtsprechung des EGMR und die Menschenrechtskonvention in seiner eigenen Rechtsprechung bereits berücksichtigt. Der EGMR stellt heute keine höheren Anforderungen (mehr) an ein Parteiverbot als das BVerfG.
zum Beitrag28.04.2025 , 15:15 Uhr
Es wäre fairer, das nicht zu verdrehen. Herr Merz hatte vollmundig angekündigt, die Stimmen für die AFD zu halbieren, als diese noch bei gut 10 % standen. Frau Wagenknecht hatte dagegen gesagt, dass man dem BSW damit etwas zu viel zumute und dass das ohnehin eine Aufgabe der Altparteien sei, da diese ja auch den Nährboden für die dortigen Zuwächse böten.
zum Beitrag28.04.2025 , 01:09 Uhr
Die Rechtsprechung des EGMR und die EMRK stellen keine höheren Anforderungen (mehr) an ein Parteiverbot als das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht oder das Verständnis vom Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hat seine noch im KPD-Urteil vertretene Auffassung, nach der die Umsetzbarkeit der verfassungswidrigen Ziele einer Partei für deren Verbot unrelevant war, in der von Ihnen zitierten Entscheidung über ein NPD-Verbot aufgegeben, dort auch die EGMR-Rechtsprechung berücksichtigt und sich bemüht, die Parteiverbotsregelungen im Lichte der EMRK auszulegen. Das wird das Verfassungsgericht auch bei einem AFD-Verbotsverfahren machen, so dass die Frage, ob die gegen ein Verbot gerichteten Beschwerden beim EGMR keinen Erfolg hätten, nicht ganz so unsicher ist, wie es nach Ihrem Beitrag zu befürchten wäre. Der zitierte LTO-Artikel konnte all dies noch nicht berücksichtigen, weil er bereits Jahre vor dem NPD-Urteil geschrieben worden war. Übrigens hätte ein konventionswidriges Urteil auch bei einer entgegenstehenden Entscheidung des EGMR weiterhin Bestand, da eine Entscheidung des EGMR die Rechtskraft eines Urteils nicht beseitigt.
zum Beitrag27.04.2025 , 23:25 Uhr
Die Abgeordneten der AfD verlören bei einem Parteiverbot ihre Sitze im Bundestag (§ 46 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 Bundeswahlgesetz) und die Fraktionen der GroKo und von Rot-Grün-Rot hätten beide jeweils die absolute Mehrheit.
zum Beitrag14.04.2025 , 12:45 Uhr
Der Vorwurf, dass ihre Reue „oft nicht recht glaubhaft“ sei, ist so nicht nachvollziehbar. Die Flucht aus dem Altersheim und die anderen genannten Verhaltensweisen sind keine Anzeichen fehlender Reue, sondern dienten eher dem Selbstschutz. Es ist auch nicht bekannt, dass sie sich nach der Zeit im Konzentrationslager noch einmal menschenverachtend verhalten hat. Dem Urteil des LG zufolge ist sie seitdem straffrei geblieben und soll „der Resonanz auch in der rechtsradikalen Szene [...] ausdrücklich ablehnend gegenüber“ gestanden haben (dort unter Rdn. 551). Die Erwartung vieler Opfer, dass sich F. mit ihrer eigenen Vergangenheit auseinandersetzt, scheint sie im Prozess wenigstens teilweise erfüllt zu haben (Rdn. 545).
Das betreffende Urteil des LG Itzehoe ist hier online verfügbar: www.gesetze-rechts...ment/NJRE001543744
Für Menschen, die sich künftig in ähnlichen Konfliktlagen befinden, kommt es ohnehin nicht darauf an, in welchem Umfang genau sie ihr Verhalten bereut hat, sondern auf die Erkenntnis, dass Karriere, Geld, Konformität, Image, Ablehnungsängste u. ä. nicht die Unterstützung menschenverachtenden Verhaltens rechtfertigen.
zum Beitrag10.04.2025 , 00:44 Uhr
Viele Beklagte hätten die Prozesskosten erhöht, im Erfolgsfall eignet sich ein einzelner großer Gegner auch besser, um ein Exempel zu statuieren, und etwas spitzfindig könnte man darin auch ein Indiz dafür sehen, dass die Klägerseite ihre Erfolgsaussichten nicht allzu hoch einschätzte.
zum Beitrag20.03.2025 , 16:09 Uhr
Woher wollen Sie wissen, ob der See nicht gerne über sein Ufer plätschern möchte, der Felsbrocken nicht irgendwann auch mal im Tal vorbeischauen will oder der Berg Herrn Lliuyas Anwesen als lästigen Furunkel wahrnimmt? Soll Herr Lliuya vielleicht lieber den Berg verklagen? Klagen kann heute schon jeder. Das Ziel einer Klage ist aber (eigentlich) nicht die Klage selbst, sondern eine rechtskräftige Entscheidung herbeizuführen. Dazu dient das Erkenntnisverfahren. Inwieweit würde es die notwendige Erkenntnis bei Fragen, wie der nach der Wahrscheinlichkeit eines Felssturzes, erleichtern, wenn statt eines Bauern die Natur selbst klagt?
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