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23.12.2025 , 14:40 Uhr
Da haben Sie recht. Es reicht aber auch, wenn die Äußerung in einer Versammlung fällt (§ 140 Nr. 2 StGB). Es geht um die kriminogene Wirkung der Aussage, also die Frage, ob diese die Begehung ähnlicher Straftaten fördert, ein dafür begünstigendes Klima schafft, und ob sie das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Sicherheit schwächen kann.
zum Beitrag23.12.2025 , 14:17 Uhr
Wie wäre es, wenn er Kinder als Opfer gewählt hätte?
zum Beitrag22.12.2025 , 00:42 Uhr
Genau, ein kleines Weihnachtsmärchen für die artigen Kollegen, die reinste Freude der Nächstenliebe, so wird es sein.
zum Beitrag22.12.2025 , 00:13 Uhr
Die inhaltlichen Defizite werden benannt, die Beschwerden der Beamten und sogar die Kritik des Protagonisten von 2018 dargestellt. Aber was wird an der Äußerung missinterpretiert, wie war diese dann in Wirklichkeit gemeint? Hier geht es um eine inhaltliche Auseinandersetzung damit, nicht um seine Artikulation (klare Aussprache) und auch nicht um die Form (mündlich), sondern um die Frage, ob ein Polizeibeamter (und ehemaliger CDU-Kandidat) in einer Rede vor hunderten von Zuhörern eine bislang nur fiktive Straftat gebilligt und die Geschädigten damit unter Druck gesetzt und diskreditiert hat. Dass diese sich dagegen wehren, ist nur verständlich. Diese „Schwamm-drüber“-“machen doch alle“-“denk doch mal einer an die Täter“-Argumentationen und die Wortverdrehungen kommen auch vom Discounter, entkräften die Vorwürfe aber nicht.
zum Beitrag21.12.2025 , 19:25 Uhr
Der wird eher vom Verfassungsschutz beobachtet.
(Wenn Ihnen Godwin’s Law so viel Freude bereitet, sei Ihnen das gegönnt.)
zum Beitrag21.12.2025 , 13:16 Uhr
Wenn Humor nicht lustig ist, kann einem das Lachen ja auch nicht im Halse stecken bleiben.
zum Beitrag21.12.2025 , 13:01 Uhr
Das ist sogar ein noch älterer Hut: Auch vor 90 Jahren verfolgte die Polizei im Rahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ Oppositionelle und andere flächendeckend, praktisch nach Herzenslust. Das steht ja auch im Hintergrund, wenn sich die Bürger nicht mehr sicher sein können, ob die von dem Hauptkommissar geäußerten Wünsche und auch die Umgangsweisen anderer Polizisten mit von ihnen als unerwünscht angesehenen Personengruppen bei der Polizei nicht bereits längst salonfähig sind.
zum Beitrag21.12.2025 , 11:59 Uhr
Wer eine gefährliche Körperverletzung (hier in der Variante des § 224 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. StGB) in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, in einer Versammlung billigt, wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 140 Nr. 2 StGB).
zum Beitrag21.12.2025 , 09:59 Uhr
Dass der Herr Hauptkommissar überfordert gewesen sei, wird ihm nicht vorgeworfen (und Frau Spiegel übrigens auch nicht). Aber, da Sie gerade von „Überforderung“ reden: Haben Sie verstanden, dass Captain Hornblower mit „dürfte“ eine Vermutung und kein Recht im Sinne von „dürfen“ meinte?
zum Beitrag19.12.2025 , 01:03 Uhr
Das ist doch keine Lappalie, wenn die Racial-Profiler immer nur bestimmte unter mehreren gleich Verdächtigen kontrollieren. Die davon Betroffenen machen solche erniedrigenden und diskriminierenden Erfahrungen typischerweise öfter. Das ist nicht etwa mit der Alkoholkontrolle, die jeden vorweihnachtlichen Verkehrsteilnehmer treffen kann, gleichzusetzen. Die Betroffenen müssen vielmehr praktisch immer in ihrem Alltag mit Kontrollen aus heiterem Himmel rechnen, die sich dann auch ausschließlich gegen sie richten. Das erschüttert nicht nur deren Vertrauen in die Polizei massiv, es ist auch mehr als nervig und kann zu einer Überempfindlichkeit führen, die Eskalationen bei den Kontrollen sicherlich begünstigt.
Dass der Sozialarbeiter durch mehrere solcher Erlebnisse nachhaltige Ängste davor entwickelt, weiter an Orten zu arbeiten, an denen solche Kontrollen besonders wahrscheinlich sind, finde ich in jedem Fall verständlich.
Sollte eine Personenkontrolle tatsächlich einmal eskalieren, dürfte das dummerweise Beamte mit entsprechend unreflektiertem Tunnelblick wiederum in ihrem Menschenbild bestätigen und womöglich noch ihren Glauben an die eigene kriminalistische Kompetenz fördern.
zum Beitrag13.12.2025 , 21:24 Uhr
Es ging mir um das Ausmaß der „Problematik“. Und wo ohnehin schon jährlich Betriebsvermögensvergleiche gemacht werden, wären (und waren bis 1996) auch die (davon abweichenden) Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz zu jeder Veranlagung ohne weiteres machbar.
zum Beitrag13.12.2025 , 18:47 Uhr
Ja, nach dem Bundeslagebild des BKA ist die Anzahl der Zuwanderer, die im Jahre 2024 Opfer einer Straftat wurden, gestiegen und die Anzahl der Tatverdächtigen unter ihnen gesunken. Mal sehen, ob die Zustimmung zur AfD jetzt auch wieder zurückgeht...
zum Beitrag13.12.2025 , 18:43 Uhr
Unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung macht es keinen Unterschied, ob Merz alle oder eine kleine Gruppe von Migranten meinte, beides wäre rassistisch. Diejenigen, die im Stadtbild gemeint waren, werden sich schon angesprochen fühlen. Wer das ist, soll sich jeder selbst aussuchen. Auf diese Weise ist auch für jeden Fremdenfeind etwas dabei. Die Zielgruppe wird dadurch größer und kann gleich als Wahlspende in Naturalien direkt an Frau Weidel gehen.
zum Beitrag13.12.2025 , 13:39 Uhr
„Die Problematik der Bewertung des Betriebsvermögens“ ist eine reine Dramatisierung, um letztendlich keine Steuern zahlen zu müssen. Die Betriebsvermögen werden schon aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorschriften ohnehin mindestens einmal im Jahr in der Regel relativ sang- und klanglos ermittelt.
zum Beitrag13.12.2025 , 13:13 Uhr
Der reduzierte Anteil der Arbeit an der Produktivität ist nicht das Problem, sondern die Lösung. Es ermöglicht den Menschen, sich lästige Tätigkeiten zu ersparen und dennoch die Früchte zu genießen. Das Problem liegt in deren Verteilung und diese kann nicht „nur über Lohnpolitik“ erfolgen. Damit lässt sich das Problem bei sinkendem Arbeitsanteil für immer weniger Menschen immer schlechter lösen und nur noch eine stetig wieder schwindende Gegenmacht aufbauen. Alle Räder laufen weiter, auch wenn ein schwacher Arm das nicht will. Lohn ist die Gegenleistung für Arbeit. Wo deren Bedeutung für die Produktivität sich verringert, ist der Arbeitskampf vergebens, weil die Tätigkeiten nicht mehr benötigt werden. Setzte man hier nur auf Lohnpolitik, hätte man das Pferd von der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite her aufgezäumt, aber um den Preis, dass es immer weniger Reiter hätte und auch immer schwächer würde. Steuern und deren Umverteilung eignen sich dagegen zumindest, die Einkommens- und Vermögensungleichheit auf breiterer Basis nachhaltig zu vermindern.
zum Beitrag08.12.2025 , 09:04 Uhr
Das macht „die Politik“ ja nun auch. Oder erwarten Sie mehr Autoritarismus? Dann bräuchte man allerdings den russischen auch nicht mehr zu fürchten.
Die Parallelen bei der Kriegsführung findet man übrigens in allen Kriegen. Diese sind stets brutal, führen zu Leid, Zerstörung, dem Verlust von Menschenleben und wirken oft noch über Generationen nach. Das ist kein besonderes Merkmal russischer Militäreinsätze.
Nun angesichts einer (evtl. nur angeblichen) Bedrohung zu sagen „geht Ihr mal, ich hab soviel Angst“ (Kaninchen vor der Schlange), wäre unreif und gegenüber (angehenden) Soldaten, die genauso um ihr Leben bangen, respektlos.
zum Beitrag07.12.2025 , 13:14 Uhr
Auf einem Bein kann man eigentlich doch ganz gut stehen, mit einem Arm sein ganzes Leben meistern, Entstellungen muss man ja nicht selber sehen und ein Trauma lässt sich auch mit Präparaten zukleistern. Bei Kampfmüdigkeit hilft schlafen, den Rest erledigt die Amnesie. Und wenn sie trafen, war es nur ein Gefallen im Namen der Demokratie.
zum Beitrag01.12.2025 , 09:54 Uhr
„auch in D“ werden für Femizide (gegen Erwachsene) keine milderen Strafen verhängt als die lebenslange Haft. Der zitierte Gesetzestext ("Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“) macht bereits deutlich, welches Strafmaß hierfür zwingend vorgegeben ist. Diese absolute Strafdrohung schließt andere Strafzumessungen aus. Einen „minder schweren Fall“ oder sonstige Milderungen gibt es hier nicht. Dass eine mit fünf Richterinnen und Richtern besetzte große Strafkammer dies jemals ignoriert haben sollte und dies dann auch keine erfolgreiche Revision zur Folge gehabt hat, ist wohl ausgeschlossen.
Nur in seltenen Ausnahmefällen ermöglicht eine verfassungsrechtlich gebotene Strafrahmenverschiebung bei besonderen Verzweiflungstaten auch niedrigere Strafen. Diese Art von Taten kommt aber bei Femiziden nach deren vorherrschender Definition praktisch nie in Betracht, weil die Opfer nicht aus einer solchen Notlage heraus getötet werden, sondern deswegen, weil sie Frauen sind. Darin dürfte regelmäßig ein „niedriger Beweggrund“ liegen, so dass die Täter wg. Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt werden. Extra eines neuen Gesetzes bedarf es dafür jedenfalls in D nicht.
zum Beitrag30.11.2025 , 15:05 Uhr
Sie beherzigen ja die Abgrenzung zwischen Behauptungen und Meinungen, so dass ich es vermutlich genau da gelernt habe, wo Sie es auch getan haben.
zum Beitrag30.11.2025 , 15:03 Uhr
Letzteres war nicht meine Absicht. Ich wollte Ihnen die Kritik, die hier geübt wird, verständlicher machen. Und wie man sieht, haben Sie die Beanstandungen wunderbar aufgenommen, wenn Sie vom angeblich wissenschaftlich erbrachten Genozidbeweis nunmehr zum tatsächlichen Studieninhalt umschwenken.
zum Beitrag30.11.2025 , 13:32 Uhr
Sie haben recht. Wer sich von 21 Jahren Haft nicht beeindrucken lässt, wird sich von längeren Freiheitsstrafen auch nicht abschrecken lassen. Härtere Strafen führen gerade bei Tötungsdelikten ohnehin nicht zu einer Verringerung der Kriminalität. Selbst die Todesstrafe entfaltet keine messbar abschreckende Wirkung. Die Täter wägen die Folgen in der Regel nicht mehr rational ab und gehen praktisch immer davon aus, nicht erwischt zu werden. Strafverschärfungen machen hier wenig Sinn, aber Politikern die Arbeit dafür umso einfacher. Sie sind beim Volk beliebt und politisch bequem umzusetzen. Ihre leichte Kommunizierbarkeit beruht darauf, dass sie intuitiv logisch klingen, auch wenn sie in der Sache vollkommen irrational sind.
zum Beitrag30.11.2025 , 00:08 Uhr
Die Einordnung als Genozid ist ein Werturteil, das von vornherein keinem Beweis zugänglich ist, weil es weder wahr noch falsch sein kann, sondern das Ergebnis subjektiver Einschätzungen ist. Deswegen findet man auch unter Völkerrechtlern so eine Vielfalt an Meinungen zu dem Thema (die ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsentwicklung ist). Was Sie allerdings widerlegen oder bestätigen können, sind die Tatsachen, die diesen Meinungen zugrunde liegen.
zum Beitrag29.11.2025 , 11:35 Uhr
Sehr rührend, dieser Versuch, die Gerichte zu dämonisieren. Die Betriebe zu schließen ist wohl ebenfalls keine (ernsthafte) Lösung. Wo wollen Sie schwerbehinderte Menschen denn danach noch beschäftigen? Auch ist nicht jeder gewährte Vorteil gleich ein Fall von Korruption. Das korruptive Element läge dann auch eher in der Förderung der Arbeitgeber, da diesen die Zuschüsse zu den Lohn- und Investitionskosten zugutekommen.
zum Beitrag29.11.2025 , 11:20 Uhr
Von Strafe kann man hier eigentlich nicht sprechen, weil Strafe immer ein Verschulden voraussetzt und die Ausgleichsabgabe verschuldensunabhängig zu zahlen ist. Der Arbeitgeber muss die Abgabe also auch leisten, wenn er sich nach Kräften bemüht und alles erdenkliche getan hat und seine verzweifelte Suche nach einem schwerbehinderten Mitarbeiter erfolglos geblieben ist.
zum Beitrag29.11.2025 , 07:42 Uhr
Das hat meine Elterin auch immer gesagt.
zum Beitrag28.11.2025 , 19:28 Uhr
Einem pathologischen Pleonasmus kann man natürlich schwer widersprechen, aber die übrige Kritik finde ich nicht sehr einleuchtend. In dem Artikel geht es nicht um Pflegekräfte, die dementen Menschen ein „selbst schuld“ suggerierten, sondern um die Flut von Präventionsratschlägen, die einen moralischen Unterton auch jenseits der Demenzzentren erzeugt. Er kritisiert auch nicht, dass die Betroffenen generell zu wenig Unterstützung oder Hilfe erführen, sondern er beleuchtet den sozialen Kontext und dass sich dieser auf den Verlauf der Krankheit auswirkt. Mit dem „sozialen Tod“ ist der Rückzug aus dem sozialen Leben gemeint, der darauf beruht, dass die Menschen die Fähigkeiten verlieren, sich zu orientieren, Beziehungen zu pflegen und sich in unserer Welt zurechtzufinden. Was daran an den Haaren herbeigezogen sein soll, erschließt sich mir nicht.
zum Beitrag25.11.2025 , 19:37 Uhr
Gegen die Befürchtung, dass Russland erneut in die Ukraine einmarschieren sollte, sieht Punkt 10c) des Plans für diesen Fall vor, dass „neben einer entschlossenen, koordinierten militärischen Reaktion alle globalen Sanktionen wieder in Kraft gesetzt und die Anerkennung des neuen Territoriums sowie alle anderen Vorteile dieses Abkommens aufgehoben“ werden. Das dürfte schon ziemlich abschreckend auf Russland wirken, da es dann die gewonnenen Gebiete wieder verlieren, die Sanktionen, die Strafverfolgung usw. wieder aufleben und für die Ukraine wohl so eine Art Beistandsverpflichtung wenigstens von Seiten der USA bestehen würde. Die Ukraine könnte dann grundsätzlich auch weiter aufrüsten. Ein NATO-Beitritt würde aber an den Beitrittskriterien der NATO scheitern, da diese vorsehen, dass ein Land nicht aufgenommen werden kann, wenn es bereits in einen Konflikt verwickelt ist. Was bei der Ukraine der Fall wäre, falls Russland erneut einmarschiert.
zum Beitrag25.11.2025 , 17:59 Uhr
Das Zitat ist nicht ganz vollständig, es bezog sich nicht auf alle, sondern nur auf Bürgerkriege. Aber nehmen wir einmal an, es wäre so gemeint gewesen, hätte es nach diesem Ansatz gar keinen zweiten Weltkrieg gegeben. Und es ist auch nicht überliefert, dass Deutschland seinen Gegnern jemals Friedenspläne unterbreitet hätte.
zum Beitrag23.11.2025 , 15:54 Uhr
Nach dem Verlust von Wagner, jetzt also „Post von Neuhaus“.
Die Autorin vermutet Voyeurismus, wenn einem der Nachbar mitteilt, dass er verreisen und dann ein Fähnchen aufhängen wird, damit man Bescheid weiß. Wahrscheinlich gerade, weil er so nett und freundlich auftritt, da das Böse ja stets im Gewand des Guten daherkommt. Es muss ein paradoxes Gefühl für die Autorin sein, falls sie anschließend erfahren sollte, dass er nur auf die „sturmfreie Bude“ hinweisen oder darum bitten wollte, in der Zeit einen Blick auf die Nachbarwohnung zu haben.
Die Autorin macht jedenfalls keinen Hehl daraus, was ihr Nachbar tatsächlich getan haben soll. Und dennoch vermuten sie und einige Leserinnen und Leser die schäbigsten Motive dahinter. Ist das weibliche Intuition oder Obsession? Die Beschwörung des Voyeurismus kann auf Eitelkeit beruhen, immerhin wirkt sich die damit verbundene Annahme, dass man attraktiv und begehrenswert sei, durchaus positiv auf das Selbstwertempfinden aus. Sie kann aber auch Ängste und Unbehagen erzeugen. Allerdings bezweifle ich, dass es dann eine angemessene und geeignete Bewältigungsstrategie ist, dies in aller Breite über die Öffentlichkeit zu erörtern.
zum Beitrag23.11.2025 , 14:44 Uhr
Erklärt soll er haben, dass er verreisen und dann ein Fähnchen aufstellen würde. Die Beobachtungen sind dagegen eine Vermutung der Autorin.
zum Beitrag23.11.2025 , 07:00 Uhr
Die Callas konnte aus einem Schlachtfeld den Himmel machen. Bei der anderen verhält es sich genau andersherum.
zum Beitrag21.11.2025 , 09:41 Uhr
Wo soll dieser Verzicht auf die eigene Sprache geregelt sein? Unter Punkt 25 ist geregelt, dass die Ukraine den Schutz der sprachlichen und religiösen Rechte von Minderheiten zusichern soll. Aber weder daraus noch sonst wird ersichtlich, dass sie ihre eigene Sprache aufgeben oder Russisch als alleinige Amtssprache übernehmen müsste.
zum Beitrag15.11.2025 , 00:32 Uhr
Das ist wohl weniger eine Frage der Recherche, als vielmehr der Dramaturgie.
zum Beitrag14.11.2025 , 22:57 Uhr
Das war ein Vergleich, aber keine Gleichsetzung. Es ging um die Einflussmöglichkeiten von Aktionären auf die „Trickbetrügereien“ des Vorstands und die sind in etwa so begrenzt, wie die der Wähler auf das Verhalten von Politikern. Wenn Ihnen der Wahlvergleich zu öffentlich-rechtlich erscheint, denken Sie sich einen aus dem Mietrecht aus. Das Thema ist etwas komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag: Weder die Haftung der Aktiengesellschaft noch die der Aktionäre war Gegenstand des BGH-Verfahrens. Dort ging es (ausschließlich) um die Rangfolge kapitalmarktrechtlicher Schadensersatzansprüche einer sich in die Irre geführt gefühlten Aktionärin gegenüber den Insolvenzforderungen einfacher Insolvenzgläubiger, also um Gläubigerkonkurrenz im Insolvenzverfahren. Die Aktionärin trat hier als Gläubigerin auf und wollte mit ihren Forderungen den einfachen Gläubigern gleichgestellt werden. Dem hat der BGH eine Abfuhr erteilt. Alles weitere können Sie der Pressemeldung des BGH entnehmen:
www.bundesgerichts.../2025/2025211.html
zum Beitrag14.11.2025 , 02:20 Uhr
Wer ist „das BGH“? Ein Monster?! Ein weiteres neben „dem Aktionär“? Große Sorge um den Risikopuffer der Banken und ein voller Erfolg für den Finanzplatz Deutschland. Das dürften geprellte Kapitalanleger genau andersrum sehen.
Dass „die Aktionäre“ auch für Trickbetrügereien des Vorstands verantwortlich seien, ist so abwegig wie die Verantwortung aller Wahlberechtigten für Straftaten von Politikern. Aktionäre haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsführung. Ihre Rechte beschränken sich insoweit auf die Mitwirkung in der Hauptversammlung.
Effekthascherisch ist auch die Behauptung, Aktionäre müssten bei einer Insolvenz haften. Das ist irreführend. Aktionäre müssen bei einer Insolvenz weder für die Schulden ihrer Aktiengesellschaft einstehen noch sind zum Nachschuss verpflichtet. Ihr Risiko bleibt auf die Einlage beschränkt. Wenn es sich realisiert, geschieht dies nicht aufgrund ihrer Haftung (sondern allenfalls der der Aktiengesellschaft).
In dem Verfahren ging es auch nicht um Haftungsfragen, sondern das Rangverhältnis bei der Verteilung einer Insolvenzmasse, einen „Verteilungskonflikt“, wie auch die Pressemeldung des BGH unmissverständlich erkennen lässt.
zum Beitrag10.11.2025 , 08:15 Uhr
Was soll das für ein Patriotismus sein, der „anderen die allgemeine Schuld“ anhängt und die eigene ignoriert? Das wäre am Ende reine Deutschtümelei, also ein kranker Patriotismus, der im letzten Jahrhundert zwei mal in einer Katastrophe geendet ist. Der kommt in rechten Kreisen gut an und wird dort unter dem Stichwort „Schuldkult“ propagiert. Probleme älterer Ostdeutscher löst er ebensowenig wie er die „wirtschaftliche und machtpolitische Situation“ zu ihren Gunsten verändert. „der Blick in die Gegenwart und Zukunft der aktuellen Generationen“ liegt vielmehr auch in der Erinnerung an die NS-Verbrechen und die Auseinandersetzung mit ihnen. Das ist ein notwendiger Teil unser Verantwortung, um die Gefahren heute zu erkennen und menschenverachtendes Handeln sowie autoritäres Denken für die Zukunft zu verhindern. Kein Unbeteiligter soll sich dabei persönlich für die Kriege und den Holocaust schuldig fühlen, es geht um die Verantwortung dafür, dass sich die Geschichte nicht wiederholt. Das ist ein positiver Ansatz und dass sich jemand, der nicht betroffen war, wirklich dadurch „selbstzerknirscht“ fühlt, glaube ich nicht.
zum Beitrag06.11.2025 , 14:43 Uhr
Ich habe die Maßnahmen nicht mit den Morden verglichen. Den Vergleich bringen Sie hier ins Spiel.
zum Beitrag06.11.2025 , 09:53 Uhr
Die Jagd auf junge Arbeitslose scheint eröffnet und ein Teil der Meute weiß offenbar noch nicht, dass Nachstellungen gar nicht erlaubt sind (§ 238 StGB) und seit einiger Zeit auch von Amts wegen verfolgt werden. Für „Klingelpartys“ dürfte es jedenfalls keinerlei rechtliche Grundlage geben und sozialadäquat ist dieses Verhalten ohnehin nicht. Da wirkt es dann eher strafschärfend, wenn man da „totalen Bock drauf“ oder sonstige Vergnügen mit hatte.
Derartige Erziehungsmethoden sind einer Demokratie auch nicht würdig. Selbst wenn’s der Profilierung von Politikern dient und all diejenigen stützt, die Gerechtigkeit als Naturgesetz begreifen, könnte unsere Vorgeschichte diesen eigentlich hinreichend Anlass dafür geben, die klare Haltung einmal zu hinterfragen; dass nämlich unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Arbeitslose von staatlicher Seite - mit ganz ähnlichen Narrativen - zunächst nur als minderwertig angesehen, überwacht, zur Arbeit gezwungen und schließlich dann auch ermordet wurden.
zum Beitrag18.10.2025 , 19:25 Uhr
Ich sehe, Sie sind ganz nah dran am Thema und wären wohl auch gut fürs Prüfungsamt geeignet.
zum Beitrag18.10.2025 , 19:19 Uhr
Mir missfällt der Kontext mit den Flüchtlingen, für die nun die Bezahlkarte vorgesehen ist. Diese haben auf die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung nicht den geringsten Einfluss und belasten den Einzelnen durch das Steueraufkommen, aus dem ihre Leistungen bestritten werden, je nach Steuerlast zu einem relativ geringen Teil. Für die Höhe der Abgaben können die Flüchtlinge herzlich wenig, was man auch daran erkennen kann, dass die Abgaben zu Zeiten, in denen kaum Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, nicht niedriger waren.
zum Beitrag18.10.2025 , 19:09 Uhr
Gerade, wenn man glaubt, dass es keine einfachen Lösungen gebe, sollte man die Klage der Krankenkassen und die hier in Rede stehenden Flüchtlinge nicht in Zusammenhang bringen. Die Klage zielt auf höhere Zahlungen im Bereich des Bürgergelds ab. Die Bezahlkarte ist dagegen für Personen gedacht, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese erhalten weder Bürgergeld noch sind sie Mitglied einer Krankenkasse. Sie müssen sich mit einer eingeschränkten medizinischen Versorgung nach den §§ 4 und 6 des Gesetzes zufrieden geben, die nicht aus Sozialabgaben, sondern Steuermitteln finanziert wird, was den einzelnen Bürger allenfalls marginal belasten dürfte.
zum Beitrag18.10.2025 , 02:38 Uhr
Ihr Beitrag zielt ja nun mitten in das Herz unserer Verfassung. Autonomie und Selbstbestimmung sind zentrale Bestandteile der Menschenwürde. Diese besitzt jeder und nicht bloß Menschen, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen. Sie steht im Grundgesetz aufgrund der Gräueltaten während der NS-Zeit an erster Stelle. Sie müssen ihr gegenüber keine Achtung empfinden, der Staat aber muss sie sowohl achten als auch schützen (Art. 1 Abs.1 Satz2 GG), was eben auch bedeutet, dass er Asylsuchenden die Voraussetzungen für ein autonomes und selbstbestimmtes Leben schafft.
zum Beitrag18.10.2025 , 01:09 Uhr
Die Prozesskostenhilfe deckt (nur) die Kosten im gerichtlichen Verfahren. Sie wird nicht ohne weiteres gewährt. Die Übernahme der Anwaltskosten setzt voraus, dass der Anwalt nach der Gebührentabelle abrechnet. Einige Anwälte möchten das nicht und rechnen nur auf Honorarbasis ab, weil ihnen die Sätze nach der Tabelle zu niedrig für den tatsächlichen Arbeitsaufwand erscheinen. In diesen Fällen müssen auch die Geflüchteten die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Außerdem müssen sie mitunter auch in Vorkasse gehen und erhalten zwar im außergerichtlichen Verfahren Beratungshilfe und eventuell auch Unterstützung bei Beratungsstellen, müssen aber auch hier Eigenanteile, Stundenhonorare u. ä. selbst begleichen.
zum Beitrag17.10.2025 , 23:12 Uhr
Der Höchststeuersatz gilt ab einem Monatseinkommen von mehr als 23.000,- € und beträgt selbst dann nur 45 %. Sie meinen vermutlich die Sozialabgaben. Von diesen erhalten Geflüchtete keinen einzigen Cent. Sie dienen Ihrer eigenen Vorsorge im Alter, bei Pflege, Krankheit und Arbeitslosigkeit.
zum Beitrag16.10.2025 , 01:25 Uhr
Wenn die Erde brenne, verdampft die Senne und steht keinesfalls bis zum Hals.
zum Beitrag16.10.2025 , 00:38 Uhr
Der Hamburger Senat hat einen hervorragenden Ruf(!) und ein Dublin-Zentrum für Asylsuchende. Er ist stark engagiert in der Obdachlosenvertreibung und bereits führend auf dem Gebiet der Bezahlkarte, außerdem barmherzig mit von der Armut bedrohten CumEx-Spekulanten, kurzum ein selbstloser Helfer, der stets seinen Geschäften nachgeht.
zum Beitrag15.10.2025 , 23:03 Uhr
In Hamburg können solche Änderungsgesetze auch von der Bürgerschaft als Landesparlament beschlossen werden, nur können 2,5 % der Wahlberechtigten dann einen Volksentscheid darüber verlangen. Näheres dazu findet sich in den §§ 25 ff. des Hamburger Volksabstimmungsgesetzes: www.landesrecht-ha.../jlr-VoBegGHAV6P25
zum Beitrag14.10.2025 , 12:30 Uhr
In dem vom Zukunftsentscheid beschlossenen Gesetz heißt es im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit lediglich, dass die Klimaziele „sozialverträglich umzusetzen“ sind. Das ist ein bisschen wenig, denn „sozial verträglich“ ist ein sehr dehnbarer Begriff, der meistens bloß subjektiv verstanden wird, weil es für ihn keine einheitliche Definition gibt. Er lässt sich gerade deswegen politisch sehr gut instrumentalisieren und eignet sich hervorragend, um auf Stimmenfang zu gehen, denn er trifft bei besonders vielen Menschen auf Zustimmung, da er sehr gut zur Projektion der eigenen Vorstellungen taugt. Zumeist versteht jeder darunter das, was zufälligerweise exakt den eigenen persönlichen Wünschen entspricht. Die Spanne der Deutungen reicht hier vom Ausgleich aller Nachteile für arme Menschen über ein Klimageld für jeden bis zur Förderung bislang klimaschädlicher Branchen und Entschädigungen (nur) für Gutverdiener. Es musste sich auch schon einmal eine Regierung die Förderung „sozialverträglichen Frühablebens“ vorwerfen lassen. Wie der Hamburger Senat die Formulierung auslegen wird, ist offen. Das neue Gesetz schafft jedenfalls in dieser Hinsicht keine nennenswerte Rechtssicherheit.
zum Beitrag13.10.2025 , 22:03 Uhr
Der Zwang des Volksentscheids ist begrenzt, da die Bürgerschaft das Gesetz ändern oder auch ganz wieder aufheben kann.
zum Beitrag10.10.2025 , 10:46 Uhr
Bei soviel Gesetzestreue hätte man wenigstens mal erkennen können, dass das Sozialgericht für Widersprüche gar nicht zuständig ist.
zum Beitrag31.08.2025 , 22:16 Uhr
Na, die Sachschäden in der Ukraine sind auch behebbar und davon abgesehen, ist da auch nicht alles zerstört. Meinen Sie, die Position des Landes hätte sich durch den russischen Angriff nicht verschlechtert?
zum Beitrag31.08.2025 , 18:24 Uhr
Zuvor sollte man aber wenigstens überlegen, inwieweit das auch diejenigen auf der Welt treffen könnte, die auf die Politik ihres Staates kaum einen Einfluss ausüben können.
zum Beitrag31.08.2025 , 18:06 Uhr
Warum nicht?
zum Beitrag31.08.2025 , 18:02 Uhr
Das (fiktive) Kriegsverbrechen wäre ggf. auch eines gegenüber Deutschland gewesen, obwohl dieses zuvor Polen angegriffen hatte. Dies würde jedenfalls nach heutigem Recht gelten, wenn die Leitung der Grundversorgung der deutschen Zivilbevölkerung gedient hätte, da es sich in diesem Fall nicht mehr um eine legitime Selbstverteidigung gehandelt und wohl auch kein mindestens ebenso fiktives UN-Mandat vorgelegen hätte. Die UN wurde ja ohnehin erst später gegründet, aber auf das Kriegsvölkerrecht von damals zielt Ihre Frage wohl sowieso nicht ab.
Der russische Lieferstopp von 2022 war kein Angriff im völkerrechtlichen Sinne. Eine solche Aggression setzt die Anwendung von Waffengewalt voraus (vgl. § 13 Abs. 3 VStGB, Art. 51 der UN-Charta). Daran fehlt es hier, da der Lieferstopp ohne Waffengewalt erfolgte. Er war lediglich ein wirtschaftliches und politisches Druckmittel, das weder militärische noch sonstige Gewalt beinhaltete.
Die spätere Sprengung könnte dagegen als Angriff i. d. S. zu bewerten sein. Dies wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit ein Staat an ihr beteiligt war.
zum Beitrag30.08.2025 , 20:38 Uhr
"Wieso ist eine Rückkehroption durch die Sprengung genommen worden?"
Weil man die Lieferungen nicht wieder aufnehmen kann.
zum Beitrag30.08.2025 , 20:32 Uhr
Nein, das wollte ich nicht bestreiten.
zum Beitrag30.08.2025 , 15:28 Uhr
Ja, genauso wie der Gasexport von Russland über die Ukraine, der erst Ende letzten Jahres eingestellt wurde.
zum Beitrag30.08.2025 , 15:10 Uhr
Nein, als Kriegsverbrechen. Gasleitungen sind zivile Objekte, deren Zerstörung als verbotene Gewaltanwendung gilt und vom Selbstverteidigungsrecht in der Regel nicht gedeckt ist.
zum Beitrag30.08.2025 , 10:54 Uhr
Das ist zu kurz gedacht. Nach der Argumentation, dass durch die Pipelines im Zeitpunkt der Sprengung ja ohnehin kein Gas geliefert worden sei, dürften Sie die Zapfsäulen an jeder Tankstelle sprengen, die irgendjemandem wegen gestörter Geschäftsbeziehungen vorübergehend kein Benzin mehr liefern will. Die Sprengung der Pipelines hat Deutschland die Rückkehroption zu russischen Gaslieferungen genommen. Das hat auch heute Einfluss auf den Marktpreis, weil die übrigen Anbieter nunmehr wissen, dass den deutschen Abnehmern eine günstigere Alternative endgültig fehlt. Vorher wollten diese nicht, seitdem können sie nicht mehr, selbst wenn sie es wollten. Der Endverbraucher (der Sub-Subkunde) merkt dies z. B. durch gestiegene Gaspreise oder Subventionen, die er als Steuerzahler mitfinanziert.
zum Beitrag29.08.2025 , 20:05 Uhr
Nordstream war kein reines Erpressungswekzeug, sondern garantierte Deutschland bis zum Lieferstopp störungsfreiere, umwelfreundlichere sowie für Wirtschaft und Verbraucher preisgünstigere Gaslieferungen als die heutigen Bezugsquellen. Das Projekt stärkte außerdem die Verhandlungspositionen Deutschlands als Energielieferant in Mitteleuropa und als Abnehmer gegenüber anderen Gaslieferanten. Die Sprengung hat die Lieferungen nicht unterbrochen, aber die Perspektive auf eine Wiederinbetriebnahme und mögliche russische Gaslieferungen (z. B. in der Nachkriegszeit) genommen. Das schwächt die Verhandlungspositionen Deutschlands nachhaltig und führt für lange Dauer zu umweltschädlicheren und teureren Gaslieferungen. Zudem kann der Verdacht einer staatlichen Beteiligung der Ukraine die deutsch-ukrainischen Beziehungen langfristig belasten und den Zuspruch zu ihrer Unterstützung entschieden verringern. Dass dadurch niemand Nachteile hinzunehmen habe, wage ich zu bezweifeln.
zum Beitrag29.08.2025 , 06:19 Uhr
„Gazprom (Russland): 100 % Warum werden die Pipelines immer "deutsche Infrastruktur" genannt?“
Weil sich die Pipelines überwiegend gerade nicht in deutscher Hand befinden, sondern insoweit lediglich der deutschen Daseinsvorsorge dienten. Der Bezug zu den Pipelines wird nicht über das Eigentumsverhältnis, sondern deren Bedeutung für die Infrastruktur in Deutschland hergestellt. Die Zerstörung der Anlagen benachteiligt nicht nur die unmittelbar betroffenen Eigentümer, sondern auch deren Kunden, die Kunden dieser Kunden und auch alle anderen, die aus günstigeren Gaslieferungen einen direkten oder indirekten Vorteil gezogen hätten.
zum Beitrag27.08.2025 , 14:03 Uhr
Mein Verhältnis zur Bibel ist auch eher jungfräulich. Am besten nehmen Sie sich das Buch und lesen es einfach von vorne bis hinten genau durch.
zum Beitrag26.08.2025 , 11:28 Uhr
Die Schwangere wird nicht gezwungen, das Kind auszutragen, nur weil man den Eingriff nicht in dieser Klinik vornimmt. Der Arzt beruft sich auch gar nicht auf die Rechte der Patientinnen, sondern auf seine Rechte als Arbeitnehmer und Arzt. Dem steht das Direktionsrecht seiner Arbeitgeberin gegenüber, das ebenfalls eine Art des Selbstbestimmungsrechts ist.
zum Beitrag26.08.2025 , 10:20 Uhr
Die Bibel.
zum Beitrag25.08.2025 , 16:37 Uhr
Nun übertreiben Sie mal nicht. Die Formulierung findet sich sinngemäß auch im deutschen Recht (§ 218a StGB) und die Regelung gilt ebenso für den hier klagenden Arzt, der nach Nr. 4 der "Dienstanweisung Gynäkologie" der beklagten Klinik den Eingriff vornehmen darf, wenn „Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind“. Rechtsunsicherheiten entstehen da eigentlich nicht. Ich finde aber, dass es eine besonders schusselige Formulierung ist, weil man die Bedrohung für den Leib und das Leben des Kindes durch eine Abtreibung beim besten Willen nicht eindämmen kann, sondern vielmehr geradewegs realisiert.
Falls Interesse an dem Urteil besteht, Sie können es hier nachlesen: nrwe.justiz.nrw.de...teil_20250808.html
zum Beitrag24.08.2025 , 14:56 Uhr
Eben gerade nicht.
zum Beitrag24.08.2025 , 07:16 Uhr
Wie kummervoll, wenn die Liebe der Journalisten von den Lesern mit zu wenig Aufmerksamkeit bedacht wird und diese sich eher Abwassersystemen zuwenden. Wenn Menschen allerdings Landwirten ihren Agrardiesel gönnen, angesichts kalter Sommertage keine Erderwärmung fürchten und sich ihr Verdruss über das gescheiterte Plastikabkommen in Grenzen hält, stellt sich die Frage nach der Schuld der klassischen Medien nur, wenn man deren Aufgabe darin sieht, Menschen so zu beeinflussen, dass sie vom Gegenteil überzeugt sind. Denn nur dann entstände überhaupt ein Raum für derartige Schuldzu(rück)weisungen. Der Journalismus hat aber nicht diese Aufgabe, sondern soll über gesellschaftlich relevante Themen umfassend und nachvollziehbar informieren und unterschiedliche Perspektiven bereitstellen, um fundierte Überzeugungen zu ermöglichen. Wenn die in der Bevölkerung herrschende Sichtweise dann nicht der eigenen entspricht, ist das kein Versagen der Journalistinnen und Journalisten. Diese leiden ebenso viel oder wenig unter Ahnungslosigkeit und Gedächtnisverlust und können in allen Medien genauso souverän zwischen Irreführung, Substanzlosigkeit und Realität unterscheiden wie ihre Leserinnen und Leser.
zum Beitrag10.08.2025 , 15:14 Uhr
Das ist doch unstreitig. Einige finden Kopftücher hübsch, andere wollen damit ihre Haare vor Wind und Regen schützen oder verhindern, dass diese in den Mixer geraten, und wiederum andere möchten damit das Patriarchat und dem Essay von Frau Balci zufolge zugleich auch das Matriarchat stärken. Abgesehen davon, dass man es anderen aber nicht schon deswegen verbieten sollte, weil sich jemand betroffen wähnt, geht es bei dieser Debatte um Frau Brosius-Gersdorf, deren Standpunkte sich auf Kopftücher, die aus weltanschaulichen oder Glaubensgründen getragen werden, beziehen. Der Hinweis, dass ein Kopftuch kein rein religiöses Accessoire sei und einige es auch unfreiwillig trügen, geht also an der Sache vorbei.
zum Beitrag10.08.2025 , 12:44 Uhr
Der Mensch muss nicht absolut autonom sein, um eigene Entscheidungen treffen zu können, es genügt relative Autonomie. Dass seine Entscheidungen von äußeren und inneren Umständen beeinflusst sind, ist Bestandteil seiner Entscheidungsfindung, aber kein Grund dafür, seine eigenen Entscheidungen grundsätzlich anderen Menschen überlassen zu müssen, insbesondere, wenn diese keine besseren Entscheidungen treffen können, weil sie sich ebenfalls in „Dauerhypnose“ befinden.
Beim Kopftuchverbot im Referendariat stimmen Sie i. E. mit dem BVerfG überein. Dieses stellt auf eine Beeinträchtigung des Neutralitätsgebots und die Sichtweise des „objektiven Betrachters“ ab. Wie objektiv dieser gewesen sein wird, können Sie anhand Ihrer Ausführungen zur Autonomiefähigkeit des Menschen selbst beurteilen. Das BVerfG meint, dass d. Tragen des Kopftuchs als Beeinträchtigung d. Neutralität dem Staat zugerechnet werden könne und diese schwerer wiege als die Rechte der Referendarin. Einer der Richter fand dies unverhältnismäßig, Frau Brosius-Gersdorf hält schon das Neutralitätsgebot nicht für einschlägig und ich meine, dass beim Betrachten des Kopftuchs keine Zweifel an der Neutralität des Staates aufkommen.
zum Beitrag09.08.2025 , 07:43 Uhr
Das Kopftuch ist sicherlich das politische Symbol für Unterdrückung schlechthin, es gibt nichts fürchterlicheres. Was ist eigentlich mit dem Tesla? Der ist mittlerweile auch zum politischen Symbol geworden. Dürfen z. B. Staatsanwältinnen und Richterinnen den jetzt nicht mehr fahren?
Niemand ist verpflichtet, über seine Bekleidung, seinen Glauben oder Nichtglauben Rechenschaft abzulegen. Die Einstellung, dass Frauen, die nach eigenen Angaben ein Kopftuch tragen, um ihren individuellen Glauben in der Öffentlichkeit zum Ausdruck zu bringen, damit „radikal-patriarchale Traditionalisten“ unterstützten, verkennt, dass die Frauen ihre Interessen selbst zur Geltung bringen und ein Kopftuchverbot seinerseits deren Selbstbestimmung unterdrückt. Diese Frauen sind nicht ohne weiteres auf Emmas Hilfe angewiesen, sondern können selbst ermessen und entscheiden, was unter den gegebenen Bedingungen für sie gut ist. Dass das verfassungswidrig sei, weil es eine Ungleichbehandlung der Geschlechter und „zutiefst undemokratisch“ sei, ist abwegig. Die Fähigkeit des Menschen, Entscheidungen selbst und autonom zu treffen, gehört vielmehr zu dem Menschenbild, das unsere Verfassung voraussetzt.
zum Beitrag07.08.2025 , 23:30 Uhr
Sie hätten schreiben können „Freund:innen“, „FreundInnen“, „Freund_innen“, „Freundinnen und Freunde“, „Freundeskreis". Aber, wenn Glottisschlag und gendergerechte Schreibweise keine Herausforderungen sind, warum haben Sie dann „Freund-innen“ geschrieben?
zum Beitrag29.07.2025 , 06:52 Uhr
Soweit kommt das noch, die knappen Haushaltsmittel einfach in der Kultur zu verplempern. Das Geld muss schließlich auch noch für die Reichen reichen. Deswegen, wenn es um Fragen der sozialen Gerechtigkeit und Umverteilung geht, gerne auf die damit einhergehenden Belastungen für die Kassiererin, Frühaufsteher oder die hart arbeitende Bevölkerung verweisen. Das entfacht stets Empörung und schürt die Ängste vor Armut und allem, was links steht. Außerdem kommen die sonst noch auf die Idee, Reiche stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Das hätten die wohl gerne!
zum Beitrag27.07.2025 , 23:04 Uhr
Wussten Sie, dass Toleranz und Vielfalt sich nicht gestalten, ohne Revisionismus zu enthalten?
zum Beitrag25.07.2025 , 06:14 Uhr
Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Bezahlkarte als Leistungsmöglichkeit für die Dienstbezüge der Senatoren in die Hamburgische Besoldungsordnung aufgenommen werden kann. Das würde den Amtstragenden einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ihren Geldleistungen ermöglichen und zudem die Möglichkeit eröffnen, die Bezahlkarte perspektivisch auch bei diesem Personenkreis einzusetzen.
zum Beitrag29.04.2025 , 19:07 Uhr
Ihre Befürchtungen sind nicht so gerechtfertigt. Für eine überlange Verfahrensdauer vor dem BVerfG spricht bislang nichts. Das NPD-Verbotsverfahren hat gerade mal gut drei Jahre gedauert, durchschnittlich dauern die Verfahren beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ohnehin eher ein Jahr und die Rechtslage wird dem Gericht ebenfalls keine zeitraubenden Probleme bereiten. Nach dem NPD-Urteil muss es das Rad ja nicht nochmal neu erfinden. Die Schwierigkeiten könnten auf der Tatsachenebene liegen. Sie sollten dann aber bereits vor einem Verbotsverfahren geklärt sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR; nicht der EuGH) ein AFD-Verbot anschließend beanstanden würde, ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich, da das BVerfG die Rechtsprechung des EGMR und die Menschenrechtskonvention in seiner eigenen Rechtsprechung bereits berücksichtigt. Der EGMR stellt heute keine höheren Anforderungen (mehr) an ein Parteiverbot als das BVerfG.
zum Beitrag28.04.2025 , 15:15 Uhr
Es wäre fairer, das nicht zu verdrehen. Herr Merz hatte vollmundig angekündigt, die Stimmen für die AFD zu halbieren, als diese noch bei gut 10 % standen. Frau Wagenknecht hatte dagegen gesagt, dass man dem BSW damit etwas zu viel zumute und dass das ohnehin eine Aufgabe der Altparteien sei, da diese ja auch den Nährboden für die dortigen Zuwächse böten.
zum Beitrag28.04.2025 , 01:09 Uhr
Die Rechtsprechung des EGMR und die EMRK stellen keine höheren Anforderungen (mehr) an ein Parteiverbot als das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgericht oder das Verständnis vom Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht. Dieses hat seine noch im KPD-Urteil vertretene Auffassung, nach der die Umsetzbarkeit der verfassungswidrigen Ziele einer Partei für deren Verbot unrelevant war, in der von Ihnen zitierten Entscheidung über ein NPD-Verbot aufgegeben, dort auch die EGMR-Rechtsprechung berücksichtigt und sich bemüht, die Parteiverbotsregelungen im Lichte der EMRK auszulegen. Das wird das Verfassungsgericht auch bei einem AFD-Verbotsverfahren machen, so dass die Frage, ob die gegen ein Verbot gerichteten Beschwerden beim EGMR keinen Erfolg hätten, nicht ganz so unsicher ist, wie es nach Ihrem Beitrag zu befürchten wäre. Der zitierte LTO-Artikel konnte all dies noch nicht berücksichtigen, weil er bereits Jahre vor dem NPD-Urteil geschrieben worden war. Übrigens hätte ein konventionswidriges Urteil auch bei einer entgegenstehenden Entscheidung des EGMR weiterhin Bestand, da eine Entscheidung des EGMR die Rechtskraft eines Urteils nicht beseitigt.
zum Beitrag27.04.2025 , 23:25 Uhr
Die Abgeordneten der AfD verlören bei einem Parteiverbot ihre Sitze im Bundestag (§ 46 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 Bundeswahlgesetz) und die Fraktionen der GroKo und von Rot-Grün-Rot hätten beide jeweils die absolute Mehrheit.
zum Beitrag14.04.2025 , 12:45 Uhr
Der Vorwurf, dass ihre Reue „oft nicht recht glaubhaft“ sei, ist so nicht nachvollziehbar. Die Flucht aus dem Altersheim und die anderen genannten Verhaltensweisen sind keine Anzeichen fehlender Reue, sondern dienten eher dem Selbstschutz. Es ist auch nicht bekannt, dass sie sich nach der Zeit im Konzentrationslager noch einmal menschenverachtend verhalten hat. Dem Urteil des LG zufolge ist sie seitdem straffrei geblieben und soll „der Resonanz auch in der rechtsradikalen Szene [...] ausdrücklich ablehnend gegenüber“ gestanden haben (dort unter Rdn. 551). Die Erwartung vieler Opfer, dass sich F. mit ihrer eigenen Vergangenheit auseinandersetzt, scheint sie im Prozess wenigstens teilweise erfüllt zu haben (Rdn. 545).
Das betreffende Urteil des LG Itzehoe ist hier online verfügbar: www.gesetze-rechts...ment/NJRE001543744
Für Menschen, die sich künftig in ähnlichen Konfliktlagen befinden, kommt es ohnehin nicht darauf an, in welchem Umfang genau sie ihr Verhalten bereut hat, sondern auf die Erkenntnis, dass Karriere, Geld, Konformität, Image, Ablehnungsängste u. ä. nicht die Unterstützung menschenverachtenden Verhaltens rechtfertigen.
zum Beitrag10.04.2025 , 00:44 Uhr
Viele Beklagte hätten die Prozesskosten erhöht, im Erfolgsfall eignet sich ein einzelner großer Gegner auch besser, um ein Exempel zu statuieren, und etwas spitzfindig könnte man darin auch ein Indiz dafür sehen, dass die Klägerseite ihre Erfolgsaussichten nicht allzu hoch einschätzte.
zum Beitrag20.03.2025 , 16:09 Uhr
Woher wollen Sie wissen, ob der See nicht gerne über sein Ufer plätschern möchte, der Felsbrocken nicht irgendwann auch mal im Tal vorbeischauen will oder der Berg Herrn Lliuyas Anwesen als lästigen Furunkel wahrnimmt? Soll Herr Lliuya vielleicht lieber den Berg verklagen? Klagen kann heute schon jeder. Das Ziel einer Klage ist aber (eigentlich) nicht die Klage selbst, sondern eine rechtskräftige Entscheidung herbeizuführen. Dazu dient das Erkenntnisverfahren. Inwieweit würde es die notwendige Erkenntnis bei Fragen, wie der nach der Wahrscheinlichkeit eines Felssturzes, erleichtern, wenn statt eines Bauern die Natur selbst klagt?
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