Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
30.08.2024 , 18:16 Uhr
Aufschlussreich, wie in den Kommentaren hier aber auch sonst den „Behörden / Verwaltungen / Ämter[n] in D“ im Allgemeinen und der ZAB Bielefeld im Speziellen jedwede Kompetenz abgesprochen und alle Schuld an dem Attentat zugeschrieben wird. Übersehen wird dabei meiner Meinung nach, dass dem „wir schaffen das“ bis heute das „auch, weil wir die Länder und Kommunen dazu angemessen [hinsichtlich (auch Europa- und Bundes-)politischer Bedingungen, Verfahrensweisen und personeller und sonstiger Ausstattung] ertüchtigen“ fehlt. Aber in dieser stets aufgeregten Zeit sind einfachste Lösungen für komplexeste Probleme gefragt, am besten also das Einzelversagen einer Sachbearbeter:in. Der mutmaßliche Täter genoss wegen der aus verschiedenen Gründen geübten, weil bewältigbaren Praxis subsidiären Schutz und war bis zum Anschlag unauffällig.
zum Beitrag05.06.2024 , 19:49 Uhr
„Das Thema Klimawandels erreichte die breite Öffentlichkeit erst vor wenigen Jahren.“
Spätestens Mitte der 80er Jahre (siehe z. B. Der Spiegel 33/1986) warnten Wissenschaftler öffentlich vor den Folgen des Anstiegs anthropogenen atmosphärischen Kohlenstoffdioxids, rund 15 Jahre nach Entstehung der Anti-Atomkraft-Bewegung in Deutschland. Ernst genommen wurde letztere erst nach Fukushima…
zum Beitrag19.02.2024 , 14:34 Uhr
Es darf präzisiert werden, dass die Russische Föderation mit allen Mitteln russische Mehrheiten in den völkerrechtswidrig annektierten Gebieten herzustellen und zu verfestigen suchte und sucht, z. B. indem dort die Teilhabe an der Daseinsfürsorge die Aufgabe der ukrainischen Staatsbürgerschaft verknüpft wird.
zum Beitrag15.02.2024 , 20:18 Uhr
„Herr schmeiß Hirn...“
Sollte diese Aussage auf RednerInnen der AfD gemünzt sein, irrt hier ein Mann: Diese Form gezielter Anbiederung an die dunkle Seite der Volksseele, wie z. B. auch durch Frau Dr. Weidel, die sich „ihr Schnitzel“ nicht wegnehmen lässt oder die Handlung der Sage vom Rattenfänger von Hameln einschließlich der einschlägigen Metapher derart entstellt, dass der AfD anhängende als Ratten bezeichnet worden seien, erkenne ich als - nicht auf den Aschermittwoch begrenzten - Markenkern dieser Partei. Hirn wünsche ich mir für alle die WählerInnen, die glauben, dass die AfD sachpolitische Zwänge einfach auflösen kann, oder, schlimmer, dass die rechten Rattenfänger sich tatsächlich dem Wohl des Volkes verpflichtet fühlen.
zum Beitrag02.02.2024 , 13:56 Uhr
„Wenn eine Sängerin ein eigener Kosmos ist, hat eine Gesellschaft ein Problem.“
Das scheint mir keine popkulturelle Neuigkeit zu sein. Auch erinnert mich, Jahrgang 1970, Ihre Aussage an das entsprechende Unverständnis meiner Großelterngeneration für popkulturelle Störungen ihrer Weltbilder, z. B. durch die Beatles. Forbes ordnete Swift 2023 unter den 100 mächtigsten Frauen der Welt aufgrund ihres künstlerisch-wirtschaftlichen Erfolgs an Platz 5 ein - nach Ursula von der Leyen, Christine Lagarde, Kamala Harris und Giorgia Meloni. 130 Mio. Amerikaner bezeichnen sich als ihre Fans, im Netz folgen ihr 280 Mio. Menschen. Diese Reichweite ist beachtlich - und für die Anhänger des offen misogynen wahrscheinlichen Präsidentschaftskandidaten der Republikaner anscheinend besorgniserregend. Nachdem sie sich anlässlich der Kongresswahlen 2018 erstmalig öffentlich politisch - gegen die republikanische Kandidatin in Tennessee - äußerte vermutlich zu recht. Ich habe mir heute zum ersten Mal bewusst einen Song von ihr angehört - not my cup of tea, aber so what?
zum Beitrag17.01.2024 , 21:46 Uhr
Da geht bei Ihnen aber einiges durcheinander:
Zunächst ist nur die Würde des Menschen unantastbar, in alle anderen Grundrechte kann durch Gesetze eingegriffen werden, sogar in das auf Leben oder körperliche Unversehrtheit, siehe Abs. 2 Satz 3 im Art. 2 Grundgesetz. Beispiele sind die Tapferkeitspflicht nach § 7 Soldatengesetz oder die §§ 10 ff des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes zum Schußwaffengebrauch gegen Personen.
Art. 18 GG führt im Satz 1 auf, welche Grundrechte verwirken können, unter diesen finde ich das auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht.
Das Verwirken von Grundrechten nach Art. 18 GG ist auch nicht jedenfalls unbefristet. Satz 2 besagt, dass eine Verwirkung von Grundrechten und ihr Ausmaß durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. § 39 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes regelt in Abs. 1 Satz 2, dass die Verwirkung auf einen Zeitraum, mindestens, mindestens ein Jahr, befristet werden kann. Erst Absatz 2 greift als Kannbestimmung u. a. in das aktive und passive Wahlrecht ein, auf die Dauer der Verwirkung beschränkt.
Das alles sind Ausnahmeregelungen, die als solche eng auszulegen sind - was ja auch daran erkennbar ist, dass sämtliche der seit der Gründung der Bundesrepublik beim BVerfG gestellten Anträge, insgesamt vier, zurückgewiesen wurden.
Ihr Vergleich mit „Femegerichten“ entbehrt also jeglicher Grundlage.
zum Beitrag16.01.2024 , 16:43 Uhr
Danke.
zum Beitrag28.11.2023 , 15:51 Uhr
Besuchen Sie Hannover, unser städtischer ÖPNV ist sehr gut. Ob das Deutschlandticket dessen Ausbau in die Peripherie voranzutreiben hilft, wage ich bei der gegenwärtigen Haushaltslage aber zu bezweifeln. Frust erzeugt hier nach meiner Beobachtung vor allem der städtische Parkdruck, anscheinend aber nicht genug, um umzusteigen.
zum Beitrag28.11.2023 , 14:19 Uhr
Ich lebe in Hannover, einer Stadt mit hervorragendem Nahverkehrsangebot. Vom Liefer- und Handwerkerverkehr oder von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen abgesehen, muss hier niemand individualmotorisiert - oder gar bei Glätte mit dem Fahrrad - in die Innenstadt, altersunabhängig. Das Konzept für eine autoarme, nicht -freie, Innenstadt sieht die automobile Erreichbarkeit aller Parkhäuser vor, die meisten Geschäfte, die Käufer aus dem Umland anziehen, liegen in Fußgängerzonen. Die Innenstadt ist zudem von überschaubarer Größe. Hier muss kein Autoverkehr gefördert werden. Bleiben in der Hauptsache überwiegend einzelfahrende Pendler, die sich morgens und spätnachmittags zur vollen Stunde in die eine oder andere Richtung stauen, obwohl Hannover nach dem Krieg „autogerecht“ mit einem flächendeckenden Netz aus Schnellwegen wiederzugebaut wurde. Warum sie das tun? Weil sie es können. Und damit tragen sie innenstadtnah zu dem Parkdruck bei, der die dort wohnenden Autofahrenden sich von den Grünen abwenden lässt. Tatsächlich konnten aber 100 Jahre Stadtplanung die nach Zahl und Abmessung der Fahrzeuge enorme Zunahme an Flächenbedarf weder vorhersehen noch bislang lösen. Da kommt einer Provinzposse gleich, dass vor allem in den Quartieren der „Zahnwälte“ gegen jede Fahrradstraße geklagt wird und neu aufgestellte Parkverbotsschilder von den Anwohnern geschliffen werden. Es wäre polemisch zu denken, dass dieses Selbstverständnis durch die jüngsten Schändungen von Namensschildern nach Opfern des NS umbenannter Straßen in ebendiesen Reservaten vervollständigt wird.
zum Beitrag29.10.2023 , 10:43 Uhr
„Heißt übersetzt: Wir sind nicht für humanitäre Zurückhaltung aufseiten des israelischen Militärs.“
Heißt es nicht. Es gilt, neben diplomatischen Bemühungen mit dem Ziel, das Leid der Zivilbevölkerung zu minimieren, einer in Summe eben doch antiisraelisch positionierten Allianz in der UNO nicht das Wort zu reden, ihren Vorschlag aber auch nicht abzulehnen. Ihre Empörung über die deutsche Enthaltung entspricht also - sozusagen punktsymmetrisch gespiegelt - die von Herrn Prosor.
zum Beitrag18.10.2023 , 21:32 Uhr
Algorithmen, die wohl primär der Steigerung des Kaufrauschs (Klamotten, Konzerte, Kino) dienen sollten, und nun abstruseste Narrative weitgehend verbreiten und verstärken. Und jeder Klick bringt Sendern kleines Geld, und macht Empfänger abhängig.
„In the future everybody will be world-famous for 15 minutes [60 seconds/280 characters]“ Andy Warhol, 1968.
Mancher Welt ist klein.
zum Beitrag24.09.2023 , 13:19 Uhr
BMW als Hauptsponsor, tausende aus fernen Ländern anreisende Laufende, aber immerhin sollen die Pappbecher rezyklisiert werden - dann ist ja alles gut. Joschka Fischer war immerhin auch Marathonläufer, dann zunächst auch BMW-Berater und schließlich -Werbemaskottchen. Er war aber vor seiner gemäßigten politischen Karriere aber eben auch Putzgruppen-Straßenkämpfer-Straftäter. Davon ist die LG weit entfernt. Derweil wird hier in den Kommentaren die Akzeptanz von ÖP(N)V-Streiks mit der von LG-Aktionen verglichen und verwechselt. Gemeinnütziger Verzicht scheint aussichtslos.
zum Beitrag20.09.2023 , 23:07 Uhr
Die NS-Geschichte begründet - im Sinne Carlo Schmids - das Grundrecht auf politisches Asyl, aber keines auf „unbegrenzte Einwanderung“, die jedenfalls, also nicht nur in Deutschland, ins Chaos führen muss.
Aus der Post-/Kolonialgeschichte und, ebenfalls nach dem Verursacherprinzip auch hinsichtlich des Klimawandels, muss eine Pflicht zur globalen (!) Solidarität abgeleitet werden, die sich in einer Außen- und Entwicklungspolitik ausprägt, die Asylgründe und Fluchtursachen bekämpft und Migrationsdruck verteilt.
zum Beitrag18.09.2023 , 20:48 Uhr
Aus welcher Quelle zitieren Sie die 5 Tage? In Deutschland darf mit humanen Embryonen gar nicht geforscht werden (Embryonenschutzgesetz) An humanen embryonalen Stammzellen nur dann, wenn entsprechende Zelllinien vor dem 01. Mai 2007 unter genau definierten Voraussetzungen aus bestimmten Embryonen erzeugt wurden, ausschließlich zu hochrangigen Zwecken, die keinesfalls ohne Verwendung solcher Zellen erforscht werden können, worüber eine zentrale Ethikkommission entscheidet (Stammzellgesetz).
Auch die gesellschaftliche Debatte um das Stammzellgesetz und dessen letzte Änderung war von religiösen Standpunkten dominiert.
Embryonenverbrauchende Forschung (verboten) und Schwangerschaftsabbruch (unter Umständen nicht verwirklichte Straftat) lassen sich aber ebensowenig vergleichen, wie der Schwangerschaftsabbruch gegen den Mutterschutz aufgerechnet werden darf. Ich gehe davon aus, dass sich niemand die Entscheidung darüber leicht macht, eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen zu lassen. § 218 StGB gehört aus meiner Sicht daher abgeschafft, die Pflicht zur Beratung außerhalb des Strafrechts geregelt.
Die Stigmatisierung von Frauen, die sich nach Beratung gegen eine Schwangerschaft entscheiden - insbesondere wenn diese Stigmatisierung im Wesentlichen von einer männlich dominierten Religionsgemeinschaft ausgeht - kommt mir so vor, als würde das Geschlecht, das zur Schwangerschaft lediglich seinen einfachen Chromosomensatz beiträgt und ab der Geburt im Durchschnitt (!) deutlich weniger als der „Mutterpflicht“ nachkommt, die Nichtverbreitung der eigenen Gene kriminalisieren.
zum Beitrag14.09.2023 , 19:19 Uhr
Das mag richtig sein. Die Masse lebt aber eben nicht in Sonnen- oder Passivhäusern, sondern z.B. zur Miete im noch nicht energetisch sanierten Altbau. Und da kann es zu Schimmelbildung kommen, wenn nicht angemessen geheizt / gelüftet wird.
„Heile“ Welt (Nordstream 1 & 2 intakt + Russland handelswürdig und -willig = billiges russisches Gas verfügbar) war bis 02/2022. Dass jetzt das Nötige gemacht (Südlink im Auf-, Erneuerbare im Ausbau, etc.) und LNG als Brücke genutzt wird, zu passablen Preisen, um handlungsfähig zu bleiben, ist doch eine Leistung der Ampel. Was auf den Straßen passierte, würde das Gas im Winter ausgehen, mag ich mir nicht vorstellen. Der Widerstand auf Rügen ist doch nicht allein der Umwelt gewidmet sondern mindestens dem Tourismus und erscheint mir mit einer gehörigen Portion nostalgisch verbrämter Frustration gewürzt.
zum Beitrag10.09.2023 , 17:51 Uhr
Da würden mich aber Ihre Quellen interessieren. Die Bundeswehr verfügt/e nicht über Urankern-Munition. Auf bundesdeutschen Truppenübungsplätzen wird/wurde grundsätzlich auch keine solche Munition verschossen. Unrühmliche Ausnahmen kamen 2001 ans Licht, bei der politischen Auseinandersetzung um Lukämien ehemaliger KFOR-Angehöriger der Bundeswehr. In der Zwischenzeit wurden weitere kleine Anfragen zum Einsatz von DU-Munition gestellt, deren Beantwortung im Netz frei zugänglichen Bundestagsdrucksachen entnommen werden können. 2015, der Krieg in der Ukraine war in seinem ersten Jahr, wurde die Bewaffnung der Bundeswehr mit DU-Munition diskutiert, nachdem begründet vermutet wurde, dass die Wolframcarbid-Wuchtmunition des Leopard 2 unwirksam gegen die damals modernsten russischen Kampfpanzer war. Wieder wurde gegen eine Beschaffung entschieden. Damit schreibe ich nicht für oder gegen die Verwendung solcher Munition, in der Ukraine oder sonstwo, oder mögliche und weiterhin umstrittene Sekundärfolgen von deren Einsatz. Ich finde Ihre relativierende Falschaussagen in dieser ohnehin schwierigen Diskussion jedoch wenig hilfreich.
zum Beitrag08.09.2023 , 18:13 Uhr
Ein Blick in unser Grund- (Art. 12a) und Wehrpflichtgesetz (§ 3, v. a. Abs. 2) ist zwecks Einordnung außerordentlich hilfreich.
Haben wir es doch gut, dass ein bewaffneter Angriff auf Deutschland auch weiterhin sehr, sehr unwahrscheinlich ist - vor dem Hintergrund der Bilder nicht nur des Kriegs in der Ukraine, und einiger Kommentare hier.
zum Beitrag26.08.2023 , 15:04 Uhr
„…da radelste mal eben annem Nachmittag drumrum.“
Der ostwestfälische oder bergische Breitensportler tritt aber nur in die Pedale und muß schlimmstenfalls mit einem Platten oder Muskelkater rechnen. Ein Bataillon (~800 SoldatInnen) verteidigt ~5 km Frontbreite und ~3 km -tiefe, vorne also mal 3,5 plus Reserve plus Artillerie plus Luftunterstützung plus Minenfelder. Das kann gehen die ~5fache Übermacht gehalten werden - damit sozusagen „aus der Zahl ne [taktische] Vorstellung wird“.
zum Beitrag21.08.2023 , 13:49 Uhr
Richtig, eine Polemik, wie die Überschrift ankündigt.
zum Beitrag25.06.2023 , 20:03 Uhr
„Die allerdümmsten Kälber [immerhin 40% Nichtwähler] verzichte[te]n selbst auf dieses Privileg.“
zum Beitrag