Warnungen auf der Schulleiterkonferenz: „Omas gegen Rechts“ an Schulen unerwünscht
Erst gibt es ein Gespräch mit dem Schulamt, dann sperren Schulen in Bad Hersfeld die „Omas gegen Rechts“ aus den Klassenzimmern aus.
Nach einem anonymen Anruf ist für die Ortsgruppe der „Omas gegen Rechts“ in Bad Hersfeld erst einmal Schluss mit ihrer Arbeit an Grund- und weiterführenden Schulen der Stadt. Die Schulen haben die Gruppe in Zusammenarbeit mit dem Schulamt Bebra, nach einem Projekttag zu Demokratie, vor die Tür gesetzt.
Die Mitglieder leiteten zuvor unter dem Motto „Vorlesen für Toleranz und Vielfalt“ Vorlesegruppen in Grundschulen in der Stadt. Schließlich organisierten sie Ende März 2026 für die neunten Klassen einer Gesamtschule den Projekttag, an dem sie über Rechtsextremismus aufklärten. Über diesen wurde auch in der Presse berichtet – mit weitreichenden Folgen für die „Omas gegen Rechts“, wie Petra Gromann, Mitgründerin der Gruppe, der taz mitteilt. Nach der Berichterstattung erreichte das Schulamt eine Beschwerde. Diese reagierte laut Gromann sofort und drastisch: Es dürfe keine weiteren Projekttage der Bürgerinitiative mehr geben.
Einen Monat später kam nach Angaben der Mitgründerin das nächste Verbot. Nachdem auf einer Schulleiterkonferenz vor der Zusammenarbeit mit den „Omas gegen Rechts“ gewarnt worden sei, wurden schließlich auch die Vorlesegruppen untersagt. Bis heute sei den Omas keine Begründung für den Ausschluss genannt worden. Auch die Anfrage sämtlicher politische Vertreter*innen im Landkreis sowie des Kultusministeriums hätte keine Antworten gebracht. Daher beschloss die Organisation nun Monate später, sich mit dem Vorfall an die Lokalpresse und damit an die Öffentlichkeit zu wenden.
Gegenüber der taz sagte Dirk Beulshausen, Mitarbeiter des Schulamtes, es hätte keinen angeordneten Ausschluss der Gruppe gegeben. Sowohl nach dem Projekttag, als auch nach der Schulleiterkonferenz sei lediglich auf die Neutralitätspflicht hingewiesen worden. An Schulen sei eine ausgewogene Behandlung politischer Sichtweisen erforderlich, ein Anspruch auf Zugang zu Schulen gäbe es für Aktionsbündnisse nicht, so Beulshausen. „Die Schule selbst darf nicht zur unkommentierten Bühne politischer Mobilisierung werden“, heißt es weiter.
Parteipolitisch neutral ja – aber nicht wertneutral
Auf eine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen habe der Kultusminister nun klargestellt, dass „zivilgesellschaftliche Akteure wie die ‚Omas gegen Rechts‘ grundsätzlich in den Unterricht eingebunden werden können – solange sie in einer Rolle als Unterrichtsgäste auftreten“, wie es in einer Mitteilung der Fraktion heißt. Eine parteipolitische Neutralität sei wichtig, nicht jedoch eine wertneutrale Einstellung gegenüber der liberalen Demokratie. Die Fraktion fordere das Kultusministerium dazu auf, eine zu enge Auslegung der Neutralitätspflicht zu verhindern und den „Omas gegen Rechts“ sowie ähnlichen Akteur*innen Zugang zu gewähren. „Das Neutralitätsgebot darf nicht als Vorwand dienen, um demokratisches Engagement gegen Rechtsextremismus aus unseren Schulen herauszuhalten.“
Ob Schulbesuche der Bundeswehr oder Vorträge der AfD – wann Neutralität an Schulen aufhört, wird immer wieder heiß diskutiert. Teilweise mit Folgen für die betreffenden Akteur*innen. Erst im vergangenen Jahr, vor der vorgezogenen Bundestagswahl 2025, wurde ein Lehrer in Sachsen-Anhalt abgemahnt, da er in einer Klasse vor der AfD gewarnt hatte. Zuletzt wurde schließlich kurz vor Start des Gerichtstermins die Abmahnung vom Schulamt wieder entfernt.
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