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US-Sanktionen gegen IStGHDie Richter und ihr Henker

Die Trump-Regierung greift den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag mit Sanktionen an. Wie sich das anfühlt, weiß Richterin Kimberly Prost.

Christian Jakob

Aus Den Haag

Christian Jakob

R eed Rubinstein kam nach New York, um zu drohen. Im Juli 2025 nahm der US-Berater am Treffen der 125 Staaten des Römischen Statuts im UN-Hauptquartier teil – obwohl die USA nicht dazu gehören. Mit dem Vertrag hatte die Staatengemeinschaft 2002 den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Verfolgung von Verbrechen wie Völkermord errichtet. Es sollte das letzte Treffen auf US-Territorium sein.

Der Gerichtshof habe „unrechtmäßige“ Maßnahmen gegen die USA und Israel ergriffen, behauptete Rubinstein. Seine Regierung werde dagegen „alle geeigneten“ Mittel einsetzen. „Lassen Sie mich unmissverständlich klarstellen“, schloss Rubinstein: „Sämtliche Ermittlungen und sämtliche Haftbefehle“ gegen die USA und Israel müssten eingestellt werden. „Andernfalls bleiben alle Optionen auf dem Tisch.“

In den fünf Monaten zuvor hatten die USA zahlreiche Sanktionen gegen Einzelpersonen verhängt: darunter IStGH-Chefankläger Karim Khan sowie vier Rich­te­r:in­nen aus Benin, Uganda, Peru und Slowenien. Bis August 2026 kamen fünf weitere der insgesamt 18 IStGH-Richter:innen sowie drei weitere An­klä­ge­r:in­nen auf die US-Sanktionsliste SDN.

Vor allem der französische Richter Nicolas Guillou, der die im November 2024 ausgestellten Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Israels Ex-Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen des Gaza-Kriegs mitunterzeichnet hatte, stand plötzlich in allen Zeitungen. Er schilderte, was die im August 2025 verhängten Sanktionen für ihn bedeuteten: Bankkonten und Kreditkarten gesperrt, E-Mail-Accounts blockiert, Konten bei US-Firmen wie Amazon, PayPal oder Airbnb gelöscht.

Reaktion auf Nobelpreis?

Seither stand die Möglichkeit im Raum, die USA könnten auch das Gericht selbst sanktionieren – und es damit blockieren. Das war es, was Trumps Gesandter Rubinstein in New York mit „alle Optionen“ meinte. Am vergangenen Freitag ist das nun geschehen.

„Wir werden Transaktionen mit diesem Schurkengericht verbieten, seine Ressourcen beschneiden und seine Arbeit lahmlegen“, sagte US-Außenminister Marco Rubio. Entweder beende der IStGH sein Vorgehen gegen die US-Verbündeten – gemeint war Israel – „oder wir werden den IStGH beenden“.

US-Sanktionen verbieten Unternehmen, die in den USA Geschäfte machen oder das weitgehend US-basierte internationale Zahlungssystem nutzen wollen, jegliche Zusammenarbeit mit einer betroffenen Organisation. Banken müssen Konten schließen, Versicherer den Schutz beenden, Softwarefirmen die Zusammenarbeit einstellen.

Wenige Stunden zuvor war die südafrikanische ehemalige IStGH-Richterin Navi Pillay mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden. Das Nobelkomitee erklärte bei der Preisvergabe, es habe in einer Zeit, in der „Richter und Institutionen des Völkerrechts politisch angegriffen werden“, ein Zeichen setzen wollen.

Auf einer Liste mit Terroristen zu stehen – als jemand, der sein Leben der Strafjustiz gewidmet hat, ist psychologisch schwer zu akzeptieren

Richterin Kimberly Prost, seit August von den USA sanktioniert

Sieben Gefangene an der Nordseeküste

Der 2016 eröffnete Bau des IStGH steht in einem Außenbezirk von Den Haag. Vor dem aus Glas- und Betonquadern zusammengesetzten Gebäude stehen morgens Be­su­che­r:in­nen Schlange, die von einer eigenen, internationalen Wachtruppe durchleuchtet werden. Ein künstlicher See trennt einen eigens abgeschirmten, inneren Sicherheitsbereich ab.

20 Gehminuten in Richtung Nordsee sind es von hier zur UN Detention Unit, der Untersuchungs-Haftanstalt des IStGH, auf dem Gelände des Gefängnisses von Scheveningen.

Sieben Gefangene sitzen dort heute: der Ex-Präsident der Philippinen Rodrigo Duterte, ein Islamist aus Mali, Milizionäre aus der Zentralafrikanischen Republik, Sudan und Libyen. Die Zahl ihrer mutmaßlichen Opfer geht zusammengerechnet in den sechsstelligen Bereich. Neben Genozid darf der IStGH Individuen nur wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und „Aggression“ – gemeint sind Angriffskriege – verfolgen.

Wo Opfer Täter konfrontieren

Am Morgen des 20. Mai 2026 wird der Libyer Khaled El Hishri aus der Haftanstalt in den Verhandlungssaal gebracht, den eine hohe Panzerglaswand vom Zuschauerraum trennt. El Hishri war im Juli 2025 am Berliner Flughafen BER verhaftet worden. Es ist das erste Mal, dass Deutschland einen Verdächtigen an den IStGH überstellt hat. Und El Hishri, Ex-Kommandant eines Gefängnisses in Tripolis, ist der erste Libyer, der wegen der Gewalt in seinem Land in Den Haag vor Gericht steht.

Die seit August 2025 sanktionierte IStGH-Anklägerin Nazhat Shameem aus Fiji trägt vor, was sie gegen El Hishri zusammengetragen hat. Er habe halb tot geprügelte und ausgehungerte Gefangene in Frauensammelzellen gebracht. Den Frauen habe er angedroht, sie zu töten, falls sie ihr Essen und Wasser mit den Männern teilten. Sämtliche Zellen habe er dabei per Video überwacht. Die Frauen mussten den Männern beim Sterben zusehen. Shameem sagt, Zeu­g:in­nen hätten ihn „den Engel des Todes“ genannt. Er sei bekannt dafür gewesen, mit gezogener Waffe in die Zellentrakte zu kommen und Gefangenen willkürlich in Knie oder Bein geschossen zu haben. Ein anderer Zeuge habe gesagt, als El Hishri das Gefängnis betrat, habe man „die Fliegen hören“ können, weil alle Anwesenden vor Angst verstummten.

Der Zuschauerraum ist voll. Es sind auch Menschen angereist, die in dem Gefängnis von Mitiga, das El Hishri befehligte, gefoltert worden waren. „Wie bei den Nürnberger Prozessen“, sagte ein Zuschauer am Ende des Tages. Der historische Vergleich ist schief. Aber das Gefühl, dass hier allein dadurch Gerechtigkeit geschaffen wird, dass die Vorwürfe benannt und die Täter mit ihnen und ihren Opfer konfrontiert werden, teilen viele nach dieser Vorverhandlung.

Auf Seite 2070 zwischen Schwerverbrechern

Dass es den IStGH überhaupt gibt, hat auch mit Kimberly Prost zu tun. Die Juristin war von 1987 bis 1990 im kanadischen Justizministerium für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständig. Später entsandte ihre Regierung sie zu den Verhandlungen für den Aufbau des IStGH. Danach baute Prost das UN-Sanktionsregime mit auf und war UN-Ombudsperson für Menschen, die geltend machen wollten, zu Unrecht auf der UN-Sanktionsliste gegen die islamistische Terrorgruppe Al-Qaida gelandet zu sein.

Die UN- und die US-Sanktionsliste ähnelten sich lange Zeit. Unter Trump aber entwickelten sie sich auseinander. Die SDN-Liste der USA ist heute 3.232 Seiten lang. Prost steht auf Seite 2.070, zwischen Kreml-Strategen, Terror-Unterstützern und Geldwäschern des mexikanischen Sinaloa-Kartells.

Zum Treffen mit Prost in einem kleinen Raum in der Lobby des Gerichtsgebäudes führt eine junge Frau aus Deutschland. Sie ist Pressesprecherin des IStGH, doch die Situation sei neu für sie, sagt sie. Interviews hätten die Richter in der Vergangenheit nicht gegeben. Vor den US-Sanktionen verschickte das Gericht im Schnitt etwa fünf Pressemitteilungen pro Jahr. Nun aber ist Krisenkommunikation gefragt.

Prost hatte 2020 als eine von fünf IStGH-Richter:innen Ermittlungen zu möglichen Verbrechen der Taliban, afghanischer Militärs, US-Militärangehöriger und CIA-Mitarbeiter erlaubt. Die Anklagebehörde hatte Hinweise darauf, dass US-Bürger zwischen 2002 und 2008 insgesamt 88 Gefangene misshandelt hatten, unter anderem mit Waterboarding, Schlägen, Schlafentzug und sexueller Erniedrigung.

Rache und Einschüchterungsversuch

Das Votum für die Afghanistan-Ermittlungen 2020 sei einstimmig gewesen, die Beweislage nennt Prost heute „überwältigend“. Sie sei „sehr stolz“ auf diesen Beschluss. Mit den weiteren Ermittlungen habe sie indes nichts zu tun gehabt. Auch an den Gaza-Beschlüssen sei sie nicht beteiligt. Und: In keinem der Fälle führten die IStGH-Ermittlungen zu einer Anklage gegen US‑Bürger. Nicht zuletzt der Druck aus den USA hatte dazu geführt, dass sich das Gericht ab September 2021 auf mutmaßliche Verbrechen der Taliban und des „Islamischen Staates Provinz Khorasan“ konzentrierte.

Doch fünf Jahre und fünf Monate nach dem Ermittlungsbeschluss, im August 2025, bekommt Prost in ihrem Haus in Den Haag einen Anruf vom Präsidium des Gerichts. Über „diplomatische Kanäle“ habe man erfahren, was US-Außenminister Marco Rubio kurz danach offiziell verkünden würde: Prost, Guillou und zwei IStGH-Ankläger kommen an jenem Tag auf die US-Sanktionsliste.

Sie sei an jenem Tag zufällig mit kanadischen Diplomaten verabredet gewesen, sagt Prost. Kanadas Außenminister habe sich kurz darauf bei ihr gemeldet. Da die Sanktionen nicht bindend sind, hätten die Regierungen Kanadas und der Niederlande ihre Banken „ermutigt“, Prost ihre Konten zu lassen. „Das hat funktioniert.“

Doch am Gefühl der Unsicherheit ändert dies nichts. „Ich war in Panik und dachte, sie frieren alles ein“, sagt Prost. Sie habe Daten auf neuen Accounts gesichert, schnell alle Fotos heruntergeladen. „Es fühlt sich wirklich schrecklich an.“ Die sanktionierten Kol­le­g:in­nen seien durch die Gänge gegangen und hätten sich gegenseitig gefragt: „Was machst Du?“

Soweit sei es nicht gekommen, dass sich jemand sein Gehalt in bar auszahlen lassen musste. Doch ob Amazon, iPhone, Gmail, Cloud-Storage – es sei willkürlich, was nach den Sanktionen noch wie funktioniere und was nicht, sagt Prost. Bei Überweisungen wisse sie nie, ob die empfangende Bank das Geld nehme. Innerhalb der EU komme ihr Geld zumindest zurück, außerhalb der EU, etwa in Großbritannien, werde es eingefroren.

„Ein ernsthafter Angriff auf das Recht“

Sie habe Verständnis dafür, dass US-Unternehmen sich den Sanktionen fügten, sagt Prost. Für Firmen mit Sitz in Europa seien diese aber nicht bindend. Besonders verstörend sei das Verhalten des französischen Versicherungskonzerns Axa gewesen. Bei dem hat der IStGH alle seine Mit­ar­bei­te­r:in­nen privat krankenversichert. Arztbesuche müssen diese aus eigener Tasche vorstrecken, die Versicherung erstattet die Kosten später. „Die haben plötzlich nicht mehr bezahlt“, sagt Prost. Der Beitrag wurde den Mit­ar­bei­te­r:in­nen weiter von den Löhnen abgezogen, Erstattungen aber kamen keine mehr, Informationen gab es von Axa keine. Mittlerweile hat der IStGH die Versicherungsgesellschaft gewechselt.

Als sie von einer Universität nach Neuseeland eingeladen worden sei, hätten ihre beiden Banken versichert, sie könne dort ihre Karten nutzen – vor Ort habe das trotzdem nicht funktioniert. Die von den Gastgebern über eine US-Buchungsplattform vorgenommenen und bezahlten Hotelreservierungen seien ohne Nachricht storniert worden.

Die Öffentlichkeit müsse verstehen, dass es ernst sei, sagt Prost. „Das sind keine symbolischen Maßnahmen. Wir können nicht in die USA reisen. Das ist ein ernsthafter Angriff auf das Recht.“

Dass sie und die anderen Rich­te­r:in­nen nun auf einer Liste mit Tausenden Namen aus dem Organisierten Verbrechen und dem Terrorismus stehen, sei „als jemand, der sein Leben der Strafjustiz gewidmet hat, psychologisch schwer zu akzeptieren.“

No-Go-Area für Rich­te­r:in­nen

Prost erinnert sich gut an die Verhandlungen zum Aufbau des Gerichts. „Kein Staat hat damals die Notwendigkeit infrage gestellt, dass die Verantwortlichen für grausame Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden mussten“, sagt sie. Auch US-Präsident Bill Clinton ließ das Römische Statut unterzeichnen. Doch um freie Hand im „War on Terror“ zu haben, zog sein Nachfolger George W. Bush die Unterschrift 2002 wieder zurück.

In knapp zwei Wochen spricht Prost bei der amerikanischen Sektion der Jahreskonferenz der International Law Association über „[R]evolution in the International Legal Order“. Als Einzige von vier Hauptrednerinnen tritt sie „virtuell“, also per Zoom, auf. Unternehmen hätten Angst vor Konsequenzen. „Ich werde schon noch genug eingeladen, aber es ist weniger geworden“, sagt Prost.

Seit dem Auftritt des Trump-Gesandten Rubinstein ist US-Territorium eine Art No-Go-Area für den IStGH geworden.

Der – zwischenzeitlich wegen anderer Vorwürfe abgesetzte – Chefankläger Karim Khan muss dem UN-Sicherheitsrat regelmäßig über Ermittlungen berichten, die dieser an den IStGH verwiesen hatte, etwa zu Darfur und Libyen. Nachdem Khan im Februar 2025 auf die Sanktionsliste kam, musste auch er per Videocall berichten.

Vom Club des Westens zum Globalen Süden

Die für Dezember in New York vorgesehene Versammlung des Römischen Statuts wurde inzwischen nach Den Haag verlegt. Bei dem Treffen sollen sechs der 18 IStGH-Richter:innen turnusgemäß für eine neunjährige Amtszeit gewählt werden. Nominiert ist unter anderem der senegalesische Jurist Abdoulaye Seye. Der arbeitet derzeit als Anwalt bei der Anklagebehörde des IStGH und war mit der Untersuchung zu Gaza befasst. Im August 2026 setzten die USA ihn auf die Sanktionsliste. Er hätte nicht zu seiner eigenen Wahl reisen können.

Die insgesamt 14 Kan­di­da­t:in­nen für die Wahl in sieben Wochen werden nun gebrieft, was ihnen blühen könnte, wenn sie als Rich­te­r:in ernannt würden. Keiner weiß, wer ab März 2027 die Nachfolge der aus Benin stammenden IStGH-Vizepräsidentin Reine Alapini-Gansou in der derzeit für Gaza zuständigen Vorverfahrenskammer übernehmen soll, die besonders unter Druck steht.

Der Gaza-Krieg hat den Blick auf den IStGH in bemerkenswerter Weise verschoben. Im ersten Jahrzehnt nach seiner Gründung galt das Gericht im Globalen Süden vielfach als westliche Veranstaltung. Ein „Spielzeug im Niedergang begriffener imperialistischer Mächte“ nannte ihn Uhuru Kenyatta, Ex-Präsident Kenias und zwischenzeitlich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Von einer Jagd auf Schwarze Menschen sprach 2013 Hailemariam Desalegn, damaliger Ministerpräsident Äthiopiens und Vorsitzender der Afrikanischen Union (AU).

Was er damit meinte: Von den bisher 77 vom IStGH offiziell Beschuldigten waren 57 Afrikaner. Acht der 14 untersuchten „Situationen“ lagen in Afrika. „Warum nicht Argentinien, warum nicht Myanmar, warum nicht Irak?“, fragte Jean Ping, damals Vorsitzender der AU-Kommission.

Der IStGH verwies darauf, dass viele der Fälle von afrikanischen Staaten selbst oder vom UN-Sicherheitsrat an den IStGH herangetragen worden waren. Doch viele fühlten sich dennoch ungerecht behandelt. Nachdem der Gerichtshof 2009 und 2010 wegen des Völkermordes in Darfur zwei Haftbefehle gegen den sudanesischen Diktator Omar al-Bashir erlassen hatte, konnte al-Bashir in den Folgejahren auf 150 Reisen mindestens 33 Länder, darunter Südafrika, Ägypten und Kenia, unbehelligt besuchen.

Ju­ris­t:in­nen wie Fußballstars

Heute ist das anders. Aus dem globalen Süden gibt es zunehmende Versuche, das Völkerstrafrecht selbstbewusst zu nutzen. Einer der Katalysatoren dafür dürfte der Krieg in Gaza gewesen sein. 2023 forderte eine Gruppe von Staaten um Südafrika die IStGH-Ankläger auf, ihre laufenden Ermittlungen zum Gaza-Krieg auszuweiten.

Gleichzeitig verklagte Südafrika Israel wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention, allerdings nicht beim IStGH, sondern bei dem ebenfalls in Den Haag ansässigen Internationalen Gerichtshof, der für Streitigkeiten zwischen Staaten zuständig ist. Das Verfahren war in Afrika jedenfalls äußerst populär. Die live übertragenen Auftritte der südafrikanischen An­wäl­t:in­nen wurden teils wie WM-Fußballspiele verfolgt, die Juristen wie Stars bejubelt.

Eine Schieflage von Ermittlungen Richtung Afrika ist nicht mehr zu erkennen. Der IStGH befasst sich heute unter anderem mit Verbrechen in der Ukraine, Afghanistan, Palästina, den Philippinen oder Venezuela.

EU und der Umgang mit den Sanktionen

Nun sieht ein Teil des Westens im IStGH ein parteiisches Instrument des Globalen Südens. Der Unterschied: Es bleibt nicht beim Boykott. Im Mai berichtete die Financial Times, dass Donald Trump Chinas Staatspräsidenten Xi Jinping vorgeschlagen habe, gemeinsam mit Russland gegen den Internationalen Strafgerichtshof vorzugehen.

Die neuen Sanktionen werden in den kommenden Monaten schrittweise in Kraft treten. In dieser Zeit muss das Gericht seinen Zahlungsverkehr und die digitalen Dienste ohne US-Firmen organisieren. Ob sich überhaupt Unternehmen finden, die keine Angst vor Konsequenzen für ihr US-Business fürchten, ist offen.

Die EU hat ein Instrument, um europäische Unternehmen, Institutionen und Bür­ge­r:in­nen vor unrechtmäßigen Sanktionen zu schützen – das sogenannte Blocking-Statute. Das EU-Parlament sowie Regierungen wie Spanien, Belgien oder Slowenien haben von der EU‑Kommission gefordert, das Instrument zu aktivieren, um den IStGH zu schützen. Doch dafür ist ein einstimmiger Ratsbeschluss nötig. Deutschland gehört zu den Staaten, die das bisher ablehnen.

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