Urteil in Sachsen-Anhalt: Kein Referendariat nach rechter Vergangenheit
Ein wegen rechter Umtriebe aus der Bundeswehr entlassener Mann will ins Rechtsreferendariat. Das Oberverwaltungsgericht zweifelt an seiner Verfassungstreue.
dpa | Kann einem Bewerber mit extremistischer Vergangenheit der Karriereweg in der Justiz verwehrt werden, auch wenn die Aktivitäten jahrelang zurückliegen? In Sachsen-Anhalt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ein vorläufiger Ausschluss vom juristischen Vorbereitungsdienst bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue möglich ist.
Der Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt, ist eine praktische Ausbildungsphase nach dem ersten Staatsexamen. Dabei werden Stationen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften, Anwaltskanzleien und der Verwaltung durchlaufen. Die Phase endet mit dem zweiten Staatsexamen, das zur Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt befähigt.
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der bereits im Jahr 2017 aus der Bundeswehr entlassen worden ist, weil er etwa an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere in Estland sowie an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation teilgenommen haben soll. Er soll sich zudem antisemitisch und rassistisch geäußert haben, heißt es in dem Beschluss. Weiterhin sei er Funktionär einer Bestrebung gewesen, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist – gemeint ist die ehemalige AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative.
Laut dem Gericht hat das Bundesverwaltungsamt 2023 auch ein Waffenbesitzverbot angeordnet. Die Behörde habe dies unter anderem mit der Annahme begründet, dass der Mann Teil der Identitären Bewegung sei.
Der Mann bestritt mehrere Vorwürfe, bekannte sich in einer eidesstattlichen Versicherung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und wollte mit seiner Beschwerde erreichen, dass er zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen wird. Bereits das Verwaltungsgericht Halle hatte dies zurückgewiesen.
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