Kabinett beschließt Führerscheinreform: Damit der Lappen bezahlbar bleibt
Die geplante Führerscheinreform soll die Fahrerlaubnis günstiger machen. Gesetzespläne sehen ab 2027 Theoriestunden im Netz und Fahrstunden mit den Eltern vor.
afp/kna | Mit weniger starren Vorgaben für Fahrschulen und die Ausbildung soll der Führerschein für Fahrschüler günstiger werden. Das ist das erklärte Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Die Reform sieht unter anderem vor, dass für eine bessere Vergleichbarkeit Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen künftig online veröffentlicht werden. Zuvor präsentierte Grundzüge der Reform reichen von Online-Theoriestunden bis zu Fahrstunden mit Familienangehörigen. Ein Überblick:
Was in Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden. Die Begleitpersonen müssen mindestens seit sieben Jahren einen Führerschein haben, das Auto muss gekennzeichnet sein. In Österreich ist es eine blaue Tafel mit weißem L.
Diese Neuerung „wollen wir nicht direkt in den Regelbetrieb überführen“, sagte Schnieder jedoch im Februar. Zunächst sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, sie fünf Jahre lang auszuprobieren.
Theoretische Fahrausbildung
Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen sich das erforderliche Wissen ausschließlich online aneignen können, etwa über eine App oder eine Lernplattform. Sie können sich dann vorbereiten, wo immer sie wollen und sich dann – ohne Bestätigung einer Fahrschule – zur theoretischen Prüfung anmelden. Fahrschulen müssen keine Schulungsräume mehr bereithalten, auch werden detaillierte Vorschriften für Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Das kann ihre Kosten senken.
Die Prüfungsfragen – derzeit 1.169 – sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden. Das Bewertungssystem wird vereinfacht: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen dürfen aber nicht falsch beantwortet werden.
Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen von bisher zwölf auf drei reduziert werden: je eine Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt. Wer auch einen Schaltwagen fahren will, muss statt bislang zehn nur noch sieben Fahrstunden in einem Auto mit Gangschaltung absolvieren.
Die Fahrprüfung soll 40 Minuten dauern, die Fahrtzeit dabei 25 Minuten. Derzeit dauert eine Prüfung 55 Minuten mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten. Zweck der Verkürzung auch: mehr Prüfungen pro Tag und damit verkürzte Wartezeiten auf die Prüfung.
Zudem sollen die Regeln für die Qualifikation der Prüfer in Theorie und Praxis verändert werden: Die theoretische Prüfung soll künftig nicht mehr nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überwacht werden müssen. Um als Fahrerlaubnisprüfer anerkannt zu werden, soll zudem künftig kein Ingenieursstudium mehr nötig sein.
Mehr Transparenz bei Preisen und bestandenen Fahrprüfungen
Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Nun sollen sie die Preise den Eckpunkten zufolge an eine zentrale Datenbank melden – von dort können Vergleichsportale sie abrufen und aufbereiten, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher die Preise vergleichen können. Ähnliches soll für die Bestehensquoten gelten: Die technischen Prüfstellen sollen Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfungen melden müssen.
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