Zölle-Deal mit den USA: Trump setzt EU im Handelsstreit Frist bis 4. Juli
Der US-Präsident droht wieder mit höheren Zöllen. Derweil hat er für seine Handelspolitik vor Gericht erneut eine Niederlage erlitten.
taz/afp | US-Präsident Donald Trump hat deutlich höhere Zölle für Importe aus der Europäischen Union angedroht, sollte die EU das Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht bis zum Nationalfeiertag der USA am 4. Juli vollständig umsetzen. Die US-Zölle würden dann „sofort auf viel höhere Sätze“ steigen, erklärte Trump am Donnerstag nach einem Telefonat mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in seinem Onlinedienst Truth Social.
Trump und von der Leyen hatten im vergangenen August eine Handelseinigung erzielt. Die EU sagte darunter die Abschaffung von Zöllen auf zahlreiche US-Industrieprodukte zu. Wegen des laufenden Gesetzgebungsprozesses in der EU ist dies bisher jedoch nicht umgesetzt.
Für Unsicherheit sorgte bei den Europäern eine weitere Drohung Trumps. Dieser hatte vergangenen Freitag angekündigt, die Zölle auf Pkws und Lkws aus der EU generell auf 25 Prozent zu erhöhen. Dem war ein Streit Trumps mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) über den Irankrieg vorausgegangen. Ob und wann diese Zoll-Drohung tatsächlich umgesetzt wird, blieb allerdings offen.
Juristische Schlappe für Trump
Für seine Handelspolitik hat Trump am Donnerstag wieder eine juristische Niederlage erlitten. Erneut entschied ein amerikanisches Gericht, dass seine weltweiten Zölle ungültig sind. Zur Debatte standen diesmal seine weltweiten Zölle von 10 Prozent, die vom Präsidenten erlassen wurden, nachdem der Supreme Court im Februar seine geplanten Zölle von bis 50 Prozent bereits für ungültig erklärt hatte.
Die drei Richter des US-Gerichts für Internationalen Handel entschieden mit einem Verhältnis von zwei zu einer Stimme, dass die neuen Zölle rechtswidrig seien und untersagten der Regierung, weitere Importabgaben von den Klägern einzufordern. Geklagt hatten der US-Bundesstaat Washington sowie zwei Firmen.
Da sich das Gericht in seiner Entscheidung lediglich auf die vorliegende Klage bezog, bedeutet dies, dass alle anderen Importeure vorerst weiter die Zölle in Höhe von 10 Prozent abführen müssen. Das Urteil der Handelsrichter ist dennoch maßgeblich, da sich andere Firmen in möglichen Klagen darauf beziehen könnten, um dadurch ebenfalls eine Befreiung von den Abgaben zu erzielen.
10-Prozent-Zölle sind ungültig
Die im Februar von Trump erlassenen 10-Prozent-Zölle seien „ungültig“ und die den Klägern auferlegten Zölle „rechtswidrig“, schrieben die Richter Mark Barnett und Claire Kelly, die beide von Ex-Präsident Barack Obama ernannt wurden. Timothy Stanceu, ein von George W. Bush ernannter Richter, stimmte hingegen dagegen.
Obwohl die meisten Firmen und Importeure weiterhin die Zölle abführen werden müssen, solange das Berufungsverfahren im Gange ist, darf die Entscheidung als eine „deutliche Zurückweisung“ von Trumps Zollpolitik bezeichnete werden, erklärte Tim Brightbill, ein Handelsanwalt der Kanzlei Wiley Rein, gegenüber dem Nachrichtenportal Politico. „Die Regierung wird gegen diese Entscheidung mit Sicherheit Berufung einlegen“, sagte er. Trump hat sich bisher nicht zu der Entscheidung des Gerichts geäußert.
Eine erwartete Berufung des Urteils durch die Regierung würde das Verfahren an das zuständige Berufungsgericht weiterleiten. Dieses hatte bereits zuvor gegen separate Zölle entschieden hat, die Trump unter „Notstands“-Befugnissen verhängt hatte.
Als rechtliche Grundlage für die 10-Prozent-Zölle bezog sich die Regierung auf Paragraf 122 des US-Handelsgesetzes von 1974. Dieser erlaubt es dem Präsidenten, vorübergehende Einfuhrzölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage zu erheben, wenn die Vereinigten Staaten mit „grundlegenden internationalen Zahlungsproblemen“ konfrontiert sind. Dazu zählen auch „schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite“.
Trumps Versuch, dieses Gesetz für die Ersatzzölle zu nutzen, war von Anfang an juristisch umstritten. Obwohl 24 von den Demokraten geführte Bundesstaaten, sowie der Gewürzimporteur Burlap and Barrel und der Spielzeughersteller Basic Fun gegen die Richtlinie klagten, stellte das Gremium fest, dass nur der Bundesstaat Washington und die beiden genannten Unternehmen juristisch klagebefugt waren, sodass die einstweilige Verfügung auf diese Kläger beschränkt blieb.
„Wir haben heute zurückgeschlagen und gewonnen, und wir sind überglücklich“, sagte Jay Foreman, Geschäftsführer von Basic Fun, am Donnerstag gegenüber Journalisten.
Die Trump-Regierung versucht derweil weiterhin, die weltweiten Zölle durch alternative Methoden wiederherzustellen. Im März leitete das Büro des US-Handelsbeauftragten Untersuchungen gegen Dutzende von Ländern auf Grundlage von Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974 ein, die voraussichtlich im Sommer zu weitreichenden Zöllen führen werden.
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