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Urteil nach illegalem AutorennenLebenslange Haft wegen Mordes

Ein 25-Jähriger wird wegen eines Autorennens verurteilt. Er hatte dabei eine Frau getötet. Die Zahl der illegalen Rennen steigt seit Jahren.

Nach dem Tod einer 19-jährigen Frau steht der Fahrer wegen Mordes in Wuppertal vor Gericht Foto: Oliver Berg/dpa

dpa/taz | Ein Autoraser ist in Wuppertal wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das dortige Landgericht sprach den 25-jährigen Unfallfahrer am Donnerstag auch wegen versuchten Mordes und einem illegalen Autorennen schuldig. Er hatte vor gut einem Jahr mit einem mehr als 700 PS starken Sportwagen zwei Frauen erfasst, von denen eine starb.

Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 25-Jährige habe den Tod von Menschen in Kauf genommen, als er Vollgas gab, um mit seinem hochmotorisierten Wagen anzugeben, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt.

Zwei junge Frauen waren am 30. April vergangenen Jahres in Remscheid von dem PS-Boliden mit dem betrunkenen 25-Jährigen am Steuer erfasst und durch die Luft geschleudert worden. Der Wagen war beim Anfahren ausgebrochen und auf den Bürgersteig geraten. Eine 19-Jährige starb, ihre Freundin überlebte schwer verletzt.

Der deutsche Angeklagte hatte eingeräumt, gefahren zu sein, einen Tötungsvorsatz aber vehement bestritten. Er sei kein Mörder. Eine Blutprobe hatte bei ihm einen Alkoholwert von 1,46 Promille ergeben.

Illegale Autorennen sind seit 2017 ein eigener Straftatbestand. Seither werden in Deutschland Jahr für Jahr mehr registriert. Ebenfalls 2017 waren erstmals zwei Raser nach einem Rennen auf dem Berliner Kurfürstendamm wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil sie nicht fahrlässig, sondern mit Vorsatz gehandelt hatten. Fünf Jahre später hatte das Urteil auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Seither gibt es immer wieder so harte Urteile gegen Raser. Erst im April war ein Mann nach einem Rennen in Ludwigsburg wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Verteidiger sieht Selbstüberschätzung

Der Staatsanwalt hatte auf zahlreiche halsbrecherische Fahrmanöver des Angeklagten verwiesen, die auf Videos dokumentiert seien. Seine Rücksichtslosigkeit sei kein Einzelfall gewesen, andere Verkehrsteilnehmer seien ihm egal gewesen. So habe er auch den Tod der beiden Frauen billigend in Kauf genommen. Technische Mängel am Fahrzeug hatten die Sachverständigen nicht festgestellt.

Die Verteidigung hatte dem Mordvorwurf widersprochen. Der 25-Jährige habe zwar rücksichtslos gehandelt, aber nicht mit Vorsatz. Vielmehr habe er einen Fahrfehler gemacht, verbunden mit erheblicher Selbstüberschätzung. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei aber angemessen.

Videos früherer Fahrten zeigten, wie der 25-Jährige innerorts auf Tempo 151 beschleunigte und auf einer Landstraße auf 217 Stundenkilometer, schilderte der Staatsanwalt. Zwischenzeitlich habe er die PS-Zahl seines Sportwagens von 639 auf 850 steigern lassen. Zum Unfallzeitpunkt seien es über 720 PS gewesen – eine Betriebserlaubnis hatte der Wagen dafür nicht. Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis jemand verletzt oder getötet wurde. „Er war eine tickende Zeitbombe“, hatte der Staatsanwalt gesagt.

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