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Rüge von Europäischer KommissionAlterscheck bei Instagram und Facebook fehlt

Instagram und Facebook sind erst ab 13 Jahren erlaubt – trotzdem nutzen viele Kinder Plattformen früher. Die EU-Kommission droht mit hohen Geldstrafen.

Klammheimlich digital lesen Foto: Andrey Popov/Panthermedia/imago

kna | Die EU-Kommission wirft dem Tech-Konzern Meta vor, Kinder nicht streng genug von seinen Plattformen Instagram und Facebook fernzuhalten. Meta verstoße damit gegen das Gesetz über Digitale Dienste, stellte die Kommission am Mittwoch in Brüssel vorläufig fest. Sie forderte Änderungen bei der Alterskontrolle.

Meta kann nun zunächst auf die Vorwürfe reagieren. Bestätigt sich die Auffassung der Kommission, drohen dem US-Konzern Geldstrafen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes und Zwangsgelder.

„Die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meta weisen darauf hin, dass ihre Dienste nicht für Minderjährige unter 13 Jahren bestimmt sind“, so Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Das Digitale-Dienste-Gesetz verpflichte Plattformen zur Durchsetzung ihrer eigenen Regeln.

Leicht zu umgehen

Bei der Erstellung eines Kontos können Nutzer in der Praxis einfach ein falsches Geburtsdatum angeben und sich so älter machen, als sie sind. Meta prüfe nicht wirksam, wie alt die Nutzer wirklich sind, hieß es in der Erklärung der Kommission.

Instagram und Facebook müssten außerdem verstärkt Kinder von ihren Diensten entfernen, sofern sie bereits Teil der Netzwerke sind, forderte die Kommission. Meta bietet zwar ein Tool, um Nutzer unter 13 Jahren zu melden. Dieses sei aber umständlich zu bedienen. Außerdem gebe es oft keine angemessene Nachverfolgung von gemeldeten Fällen.

Die Kommission wirft Meta zudem vor, zu wenig dafür zu tun, dass Kinder unter 13 Jahren auf Instagram und Facebook keine altersunangemessene Erfahrungen machten, also etwa pornografische oder gewaltvolle Inhalte zu sehen bekommen. Laut Kommission nutzen in der EU etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook. Von den beiden Plattformen fordert sie eine Änderung ihrer Risikobewertung.

Verweis auf EU-App

Die Kommission verweist in ihrer Mitteilung auf die kürzlich vorgestellte EU-App zur Altersüberprüfung. An dieser Software könne man sich als Unternehmen orientieren, um eine Alterskontrolle nutzerfreundlich und unter Wahrung der Privatsphäre auszugestalten. Die App steht Nutzern in der EU allerdings noch nicht flächendeckend zur Verfügung und hatte in den vergangenen Wochen unter anderem wegen Sicherheitslücken für Kritik gesorgt.

Die vorläufigen Ergebnisse der Kommission sind Teil eines größeren Verfahrens gegen Instagram und Facebook, das im Mai 2024 eingeleitet wurde. Damit wird geprüft, ob die sozialen Medien das EU-Gesetz über Digitale Dienste, den Digital Services Act, einhalten. Das Digitale-Dienste-Gesetz ist das zentrale EU-Gesetz zur Plattformregulierung. Es verpflichtet große Onlineplattformen, Risiken, die mit ihren Angeboten einhergehen, zu prüfen und von sich aus so gut wie möglich zu begrenzen.

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