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Urteil gegen AutofahrerSie waren sofort tot

Ein SUV, ein schwerer Fahrfehler und ein Mann, der in Esslingen eine Mutter und zwei Kinder totfuhr. Wie das Gericht entschieden hat.

Die Unfallstelle in Esslingen, wo ein Mann eine Mutter und ihre zwei Kinder tot fuhr, Oktober 2024 Foto: SDMG/dpa

„Es gibt keine Worte …“ – Die Einzelrichterin am Amtsgericht Esslingen sagt das nicht nur einmal, als sie versucht, das Ausmaß des grauenhaften Geschehens zu beschreiben: die Trauer, den Schmerz, den Verlust, das Entsetzen, die Verzweiflung. Eine Mutter und ihre zwei kleinen Kinder sind tot, ein Autofahrer ist der fahrlässigen Tötung angeklagt, sie muss das Urteil sprechen.

Schuldig, lautet es. Das Strafmaß: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung, der Führerschein ist noch mindestens drei Jahre weg, erst dann kann die Rückgabe oder Neuzuteilung geprüft werden, Schmerzensgeld für die Angehörigen, die Gerichtskosten.

„Es gibt keine Worte …“ – das trifft gleich auf mehrere schreckliche Unfälle zu, die sich in den beiden vergangenen Jahr in der Region Stuttgart ereignet haben oder – in einem Fall – sinnlos verursacht wurden. Jeder davon hat seine eigenen Dimensionen des Grauens, jeder ist anders und in jedem kommen Richter und Ermittlungsbehörden zu anderen Ergebnissen und Bewertungen.

Im Oktober 2024 waren eine 39 Jahre alte Mutter und ihre beiden Söhne, 3 und 6 Jahre alt, in einem Ortsteil von Esslingen auf dem Gehweg von einem SUV mit hoher Geschwindigkeit erfasst und getötet worden. Die Mutter war mit ihren Kindern auf dem Weg zum Fußballtraining auf dem direkt an den Unfallort angrenzenden Sportgelände.

Der Fahrer hatte sich mit seinem Hybrid-Auto zunächst mit einer Geschwindigkeit von etwas mehr als 60 Kilometern pro Stunde einer Kreuzung mit Ampeln genähert, erlaubt waren dort damals 50 km/h. Also eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die für viele Autofahrerinnen und Autofahrer längst als „normal“ gilt. An der Kreuzung warteten schon mehrere Fahrzeuge bei Rotlicht. Plötzlich beschleunigte der SUV stark auf bis knapp 100 km/h, kam von der Fahrbahn nach rechts auf den Gehweg mit den Fußgängern ab. Die Frau und ihre Kinder waren sofort tot.

Schwerer Fahrfehler

Die Einzelrichterin am Amtsgericht Esslingen sah es nach der umfangreichen Beweisaufnahme mit vielen Zeugen und Gutachtern als erwiesen an, dass der damals 54-jährige Fahrer wahrscheinlich erschrak, als sein Hybrid-Fahrzeug von Elektro- auf Verbrennungsmotor wechselte. Beim Versuch, vor der Kreuzung zu bremsen, habe er Gas- und Bremspedal verwechselt und sei in dieser Stresssituation nicht in der Lage gewesen, angemessen zu reagieren und den Fehler zu korrigieren. Schwere Fahrfehler also.

Ein technischer Fehler am Auto habe nicht vorgelegen, Alkohol war nicht im Spiel, er war auch nicht etwa durch sein Handy abgelenkt, es gab keine Hinweise auf ein medizinisches Problem, wie es von der Verteidigung angeführt worden war. Die Richterin befand den Mann, der in geregelten sozialen Verhältnissen lebt und noch nicht straffällig geworden war, der fahrlässigen Tötung für schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert.

Im März 2025 hatten sich zwei Brüder in Ludwigsburg mit hoch-, wenn nicht übermotorisierten Limousinen innerorts ein Autorennen geliefert. Einer von ihnen prallte mit seinem Auto mit einem Tempo von deutlich mehr als 100 Stundenkilometern in die Seite eines mit zwei jungen Frauen besetzten Personenwagens, die gerade aus einer Tankstellenausfahrt auf die Straße einbiegen wollten.

Die 22 und 23 Jahre alten Frauen, einen von ihnen wollte wenige Wochen nach dem Unfall heiraten, waren sofort tot. Der Verursacher des tödlichen Zusammenstoßes wurde wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt, sein Bruder, der andere Fahrer, wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren. Ihre Führerscheine wurden ihnen für mindestens fünf Jahre entzogen; wenn sie wieder frei sind, können sie sie wieder beantragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnisse gefordert. Der Richter hatte den kürzeren Führerscheinentzug mit der Resozialisierung begründet. Die beiden sind im Kfz-Gewerbe tätig, ein dauerhafter Entzug wäre nach Meinung des Gerichts wie ein Berufsverbot gewesen.

Im Juni 2024 hatte ein Fahrer in Nürtingen, nicht weit von Stuttgart und Esslingen entfernt, die Kontrolle über sein SUV verloren und war in eine Gruppe von Fußgängern gefahren, die an einer Ampel warteten. Zwei Frauen starben. Die Staatsanwaltschaft hat lange ermittelt – und jetzt das Verfahren eingestellt.

Bei dem 54-Jährigen war zwar Cannabis im Blut festgestellt worden, allerdings auch eine Erkrankung, von der der Mann zum Unfallzeitpunkt noch nichts wusste. Deswegen konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausschließen, dass ein medizinisches Problem, also beispielsweise ein kurzzeitiger Bewusstseinsverlust, zu dem Unfall geführt hat. Das ist nicht strafbar, deswegen wurde keine Anklage erhoben, sondern das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dem Unfallfahrer war der Führerschein auch nicht entzogen worden.

Alle Fälle sind noch nicht zu Ende

Bei allen Unterschieden haben die drei Fälle eines gemeinsam: Sie sind noch lange nicht zu Ende. In Esslingen haben die Nebenkläger, also der Mann und Vater, die Eltern und Großeltern der Getöteten, unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, dass sie in Berufung gehen wollen. Dann würde der Esslinger Unfall vor dem Landgericht neu verhandelt. Dort ist dann ein deutlich höheres Strafmaß möglich – aber auch ein geringeres.

In Ludwigsburg sind die Verteidiger der beiden verurteilten Brüder in Revision gegangen. Nun muss vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft werden, ob dem Landgericht Fehler unterlaufen sind. In Nürtingen haben die Angehörigen der getöteten Frauen Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens eingelegt.

Und noch ein Verfahren wegen eines tödlichen Unfalls steht in Stuttgart wahrscheinlich bevor: Im Mai 2025 war mitten in der Stadt ein Mann mit seinem Geländewagen in eine an einem Fußgängerüberweg bei einer Stadtbahnhaltestelle wartende Menschengruppe gefahren. Fünf Kinder und drei Erwachsene wurden zum Teil schwer verletzt, eine Frau starb später im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr erhoben. Der Prozess am Amtsgericht Stuttgart steht noch aus. Auch dort könnte dann zu hören sein: „Es gibt keine Worte …“

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