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Heime für kranke GeflüchteteRaus aus der Massenunterkunft

Zwei neue Einrichtungen sollen in Bremen kranken Geflüchteten besser helfen. Eine richtet sich an psychisch Erkrankte, die auffällig geworden sind.

Beherbergt neben Hostel-Gästen und minderjährigen Geflüchteten nun auch solche mit psychischen Auffälligkeiten: das alte Zollhaus Foto: Thomas Robbin/Architektur-Bildarchiv

Für kranke Geflüchtete, die in staatlichen Einrichtungen leben, entstehen in Bremen gleich zwei neue Angebote, die nach Angaben der Sozialbehörde bundesweit vermutlich einmalig sind.

Zum einen soll in der zweiten Hälfte dieses Jahres eine Unterkunft eröffnen für geflüchtete Menschen mit einem erhöhten Versorgungs- und Betreuungsbedarf aufgrund von körperlichen Erkrankungen.

Zum anderen gibt es seit Dezember zehn bis zwölf Plätze für psychisch kranke Geflüchtete in einem baulich abgetrennten Bereich eines Heims, in dem ansonsten unbegleitete minderjährige Geflüchtete leben. Es befindet sich im ehemaligen Zollhaus des Hafengebiets, in dem der neue Stadtteil Überseestadt entstanden ist.

Entscheidend sei bei Letzteren nicht die Diagnose, sagte eine Sprecherin der Bremer Sozialbehörde der taz, sondern der Grad der Auffälligkeit. „Es sind Personen, bei denen sich herausgestellt hat, dass sie nicht gut mit anderen in einer Gemeinschaftsunterbringung zusammenleben können und vielleicht sogar Hausverbote bekommen haben.“ Das bedeutet, dass zum Beispiel Menschen mit einer schweren Depression, die nur sich selbst gefährden, nicht zur Zielgruppe gehören.

Nur ein Bruchteil bekommt psychotherapeutische Hilfe

Nach Schätzungen leiden 30 Prozent aller Geflüchteten an einer Traumafolgestörung, bundesweit etwa 990.000 Personen. Keine zehn Prozent von ihnen würden psychotherapeutische Hilfe oder etwas Vergleichbares bekommen, sagt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (Baff). Öffentliche Aufmerksamkeit bekamen zuletzt vor allem die Einzelfälle, bei denen psychisch kranke Geflüchtete Menschen schwer verletzten oder töteten.

Die Unterbringung der psychisch auffälligen Geflüchteten in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Familien, Kindern und anderen vulnerablen Gruppen sei häufig nicht tragbar, so das Sozialressort.

Frauen könnten theoretisch in der neuen Bremer Einrichtung untergebracht werden, sagte die Behördensprecherin. „In der Praxis zeigt sich aber, dass es vor allem alleinreisende junge Männer sind, die psychisch so auffällig werden, dass sie für einen Umzug ins Zollhaus infrage kommen.“ Fehlender familiärer Anschluss gilt als eine der Ursachen für eine psychische Erkrankung.

Ihre Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Familien, Kindern und anderen vulnerablen Gruppen sei häufig nicht tragbar, ebenso wenig sei eine Vermittlung in eigenen Wohnraum möglich, heißt es in einem Schreiben der Sozialbehörde an einen Parlamentsausschuss im April. Obdachlosigkeit wiederum führe zu einer Verschlechterung des Zustands und könne erhöhten Drogenkonsum nach sich ziehen – ein Teufelskreis.

Im Zollhaus sollen die Geflüchteten stabilisierende Tagesstrukturen erfahren, jedenfalls unter der Woche. Sozialpsychiatrisches Personal solle die Be­woh­ne­r:in­nen im Umgang mit ihrer jeweiligen Erkrankung und den daraus resultierenden Alltagsbeeinträchtigungen unterstützen, heißt es in dem Behördenschreiben. Dazu gehöre auch die psychiatrische Versorgung beispielsweise in Tageskliniken.

Angehörige sollen pflegen

In der anderen Einrichtung mit Platz für 155 Personen, die in einem ehemaligen Pflegeheim in der Neustadt untergebracht wird, sollen Menschen mit erhöhtem Pflege- und Betreuungsbedarf leben. Neben Geflüchteten können das auch Wohnungslose sein. Die Pflege sollen dabei Angehörige übernehmen, da es sich ausdrücklich nicht um ein Pflegeheim handelt. „Dieses Prinzip trägt sowohl kulturellen als auch praktischen Realitäten Rechnung und kann dazu beitragen, bestehende Versorgungssysteme zu entlasten“, heißt es in dem Behördenschreiben.

Können Angehörige die Pflege nicht übernehmen, würden ambulante Pflegedienste beauftragt. Das Personal der Einrichtung habe eine „koordinierende, beratende und unterstützende Funktion“. Das Ziel sei, „die Be­woh­ne­r:in­nen möglichst frühzeitig an reguläre Unterstützungsangebote heranzuführen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken“.

Auch eine ärztliche Versorgung soll sichergestellt werden. Wie diese aussieht, stehe noch nicht fest, so die Behördensprecherin. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Kommune nicht einfach einen Arzt oder eine Ärztin anstellen, die dort Pa­ti­en­t:in­nen behandelt. Denkbar sei, sagte die Sprecherin, dass ein niedergelassener Arzt für einige Stunden pro Woche in die Einrichtung kommt und Behandlungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnet.

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