Anzeige gegen Hamburger AfD-Abgeordneten: Holocaust-Leugnung geleugnet
Das Hamburger Bündnis gegen Rechts hat den AfD-Abgeordneten Mennerich angezeigt. Er soll eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
D ie Vergangenheitspolitik holt Benjamin Mennerich ein. Der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete in Hamburg steht im Verdacht mittels einer „falschen eidesstattlichen Versicherung“ vertuschen zu wollen, dass er den Holocaust geleugnet hat. Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige des Hamburger Bündnisses gegen Rechts (HBgR) gegen Mennerich eingegangen.
In der AfD-Bürgerschaftsfraktion war am Mittwoch nichts über rechtliche Schritte gegen ihren Abgeordneten bekannt. „Sollte eine Anzeige vorliegen, nehmen wir sie zur Kenntnis und warten die Bewertung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte ab“, sagt Pressesprecher Daniel Menkens der taz. „Sollten sich die Vorwürfe als unbegründet erweisen, ist auch zu prüfen, ob es sich um den Versuch einer gezielten Rufmordkampagne handelt.“ Äußerungen eines Antifa-Bündnisses nehme die AfD mit „der gebotenen Skepsis“ wahr.
Vor fünf Tagen hat Rechtsanwalt Björn Elberling die Anzeige für das Hamburger Bündnis gegen Rechts (HbgR) eingereicht. Hintergrund: Mennerich war am 26. Juli 2021 gegen eine Pressemitteilung des Bündnisses gerichtlich vorgegangen. Das Bündnis hatte gut vier Wochen zuvor mit Bezug auf die taz berichtet, dass sie und „verschiedene Medien“ ein Dossier „von Dissidenten“ aus der AfD erhalten hätten.
In der Pressemitteilung heißt es: „Die taz schrieb daraufhin über Mennerich: ‚Der ehemalige Berufssoldat der Luftlandeaufklärungs-Kompanie 310 aus der Fallschirmjägerkaserne Seedorf soll mehrfach angezweifelt haben, ob der Holocaust jemals stattgefunden habe.‘“
Abmahnung wegen „falscher Tatsachenbehauptung“
In dem Artikel vom 6. Februar 2021, der bis heute online abrufbar ist, heißt es weiter: „Außerdem soll er gesagt haben, dass er keine Probleme damit hätte, wenn ‚die Geschichte‘ angezweifelt und ‚die Beweise für das Geschehen einfach als nichtig erklärt‘ würden.“
Mit einer Abmahnung wegen „falscher Tatsachenbehauptung“ versuchte Mennerich zunächst gegen das Bündnis vorzugehen. Die Pressemitteilung war im laufenden Bundestagswahlkampf veröffentlicht worden. Mennerich, der nach dem Abitur gerade eine Offizierskarriere bei der Bundeswehr anstrebte, wollte damals via Platz fünf der AfD-Landesliste in den Bundestag.
„Wir und unsere Anwälte hielten die Aussagen der beiden AfD-Dissidenten aber für glaubhaft“, sagt Felix Krebs vom HBgR. Das Bündnis kam der Abmahnung daher auch nicht nach. Der AfD-Politiker, der zwischenzeitig Mitarbeiter der Fraktion war und seit 2025 ein Mandat für die Bürgerschaft hat, ging daraufhin mit einem gerichtlichen Eilverfahren gegen die Pressemitteilung vor.
Schon damals wunderte sich das Bündnis aber, so Krebs, dass Mennerich „das Original der eidesstattlichen Versicherung, in dem er nicht nur eine Holocaustleugnung in Abrede stellte, sondern sogar für sich in Anspruch nahm, vor entsprechenden Äußerungen gewarnt zu haben, erst auf ausdrückliche Aufforderung und dann auch verspätet ans Gericht schickte“. Mennerich selbst widerlegte damit die Eilbedürftigkeit. Seinem Antrag auf Unterlassung wurde denn auch nicht stattgegeben.
In der AfD wird Mennerich dem völkischen Flügel zugeordnet. Sein Liebesglück suchte der ehemalige Offizier auf einem rechtsextremen Dating-Portal.
Die Vorwürfe gegen ihn kommen aus der Partei. In der Anzeige weist Elberling auf ein ehemaliges AfD-Mitglied hin und zitiert: „Benjamin Mennerich hatte gerade ein Neumitglied, das er noch nicht einmal gut kannte, wissen lassen, dass er am Holocaust zweifelt, oder zumindest kein Problem damit hat, wenn man die Geschehnisse anzweifelt und hinterfragt und Beweise für das Geschehene einfach als nichtig erklärt.“
Und auch ein früheres Mitglied der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Hamburg soll Rechtsanwalt Elberling zufolge gesagt haben, dass, nachdem er gehört habe, dass ein „Holocaust-Relativierer in der Fraktion“ gedeckt werde, für ihn „das Ende der Fahnenstange erreicht“ gewesen sei.
Eine weitere ehemalige AfD-Politikerin aus der Hansestadt begründete in der Welt ihren Austritt auch mit Verweis auf den nun Angezeigten, dass sie mit „dessen ‚politischer Gesinnung‘“ – beispielsweise „einer Relativierung des Holocaust“ nicht übereinstimme. Mennerich erwidert, dass hier „Verleumdungen kolportiert“ würden, „gegen die ich bereits vor Jahren erfolgreich Unterlassungen vor Gericht erwirkt habe“.
Doch genau diese Behauptung sei falsch, schreibt Elberling: „Nach hiesiger Kenntnis“ sei dies „unzutreffend“, so der Rechtsanwalt in der Anzeige.
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