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Rassismus im FrauenfußballZu große Spekulationsräume

Die deutsche Fußballtorhüterin Rafaela Borggräfe erhält wegen diskriminierender Bemerkung eine Spielsperre in England. Wenige Details sind bekannt.

Schweigt zu dem Vorfall: Rafaela Borggräfe bei einem Einsatz für den FC Liverpool Foto: imago

D ie Strafe ist nun seit Freitag bekannt. Sechs Spiele muss Rafaela Borggräfe, die deutsche Fußballtorhüterin in Diensten des FC Liverpool, rückwirkend aussetzen. Das teilte ihr Klubtrainer Gareth Taylor auf einer Pressekonferenz am Freitag mit. Wofür die deutsche Torhüterin in Diensten des FC Liverpool genau bestraft wurde, bleibt hingegen im Dunkeln. Über Details wird in diesem Fall nicht gesprochen.

Anfang September gab der englische Traditionsklub bekannt, man sei über „die mutmaßliche Verwendung diskriminierender Sprache“ Borggräfes bei einem Termin für das Teamfoto informiert worden und habe den Vorfall der FA, dem nationalen Fußballverband, gemeldet. Dieser leitete eine Untersuchung ein und kam nach vier Monaten zur genannten Entscheidung. Bei der angezeigten diskriminierenden Bemerkung von Borggräfe sei es um die Hautfarbe gegangen, hieß es Anfang September beim Guardian.

Der berichtete allerdings auch, Borggräfe habe damals die Vorwürfe zurückgewiesen. Bis heute hat sie den Vorfall öffentlich nie kommentiert, kein Bedauern dazu geäußert. Die vom FA ausgesprochene Strafe hat sie allerdings akzeptiert. Neben der Spielsperre hat sich die 25-Jährige, die mehr als zehn Jahre lang das Tor des SC Freiburg hütete, zu einer Teilnahme an einem Bildungsprogramm der FA verpflichtet.

„Ich muss sagen, dass sich die Sache etwas hingezogen hat. Ich denke, das war für alle Beteiligten frustrierend, insbesondere für Rafa“, erklärte Taylor am Freitag. Sportjuristisch mag die Angelegenheit abgeschlossen sein, die spärliche Informationslage lädt hingegen weiter zum Spekulieren ein und macht es beispielsweise auch für den Deutschen Fußball-Bund nicht einfacher.

Was nun, DFB?

Im Oktober lud Bundestrainer Christian Wück Borggräfe trotz laufender Untersuchungen zum deutschen Nationalteam ein. Er begründete dies damals mit der geltenden Unschuldsvermutung. Was gilt nun nach der Sanktion durch den FA? Wie soll sich der DFB verhalten, wenn öffentlich nichts Genaues bekannt ist? Ignorieren kann er die Strafe der Nationalspielerin eigentlich kaum.

Der Frauenfußball ist zu groß geworden, um Angelegenheiten dieser Tragweite still in den eigenen vier Wänden zu regeln, selbst wenn die Absichten dahinter die besten sein mögen. Begründet wurde die diskrete Vorgehensweise mit dem Schutz der betroffenen Spielerinnen.

Gewiss dürfte aber auch der Schutz der Interessen des Vereins und des Verbands eine Rolle spielen. Mit Rassismusproblemen ist der Frauenfußball höchst selten konfrontiert. Zu viele Details könnten dem eigenen Image schaden.

Der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Sperre durch den Verein und nicht durch die FA ist so gesehen ebenfalls bemerkenswert. Denn in Kraft trat diese bereits am 6. Dezember. Weil Borggräfe jetzt schon fünf der sechs Spiele abgesessen hat, ist sie schon am 25. Januar im Erstligaspiel gegen Tottenham wieder spielberechtigt.

Ihr Comeback und ihr Verhalten werden trotz alledem mit größter Aufmerksamkeit verfolgt werden. Argwohn wird sie vermutlich begleiten, weil die Dimension des dunklen Schattens, der sie begleitet, eine Fantasiegröße bleibt. Ein Neuanfang wäre wohl einfacher, wenn es eine offene Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit dem im Raum stehenden Fehlverhalten gegeben hätte.

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taz-Sportredakteur
Jahrgang 1971, bis Ende März 2014 frei journalistisch tätig. Seither fest mit dem Leibesübungen-Ressort verbunden.
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