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Internationaler StrafgerichtshofDer Warlord von Bangui

2014 erlebte die taz in der Zentralafrikanischen Republik, wie in dem Haus von Patrice Ngaïssona eine Miliz wütete. Jetzt fällt über ihn das Urteil.

Angeklagt: Patrice Edouard Ngaïssona, hier bei seiner ersten Vorführung in Den Haag am 25. Januar 2019 Foto: Koen van Well / Pool via AP

Kampala taz | Sechzehn Einschusslöcher sprenkelten das grüne Hoftor in Bangui. Das Anwesen von Patrice Edouard Ngaïssona, Jugend- und Sportminister sowie Chef des Fußballverbandes der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) war verwüstet. Rebellen der muslimischen Milizenkoalition „Séléka“ hatten im März 2013 die zentralafrikanische Hauptstadt Bangui erobert und die Regierung von Präsident François Bozizé gestürzt. Bozizé floh ins Nachbarland Kamerun zusammen mit seinen Freunden, darunter der einflussreiche Politiker Ngaïssona.

Die Séléka-Kämpfer zerschossen Ngaïssona damals nicht nur das Hoftor, sondern plünderten das Warenlager seiner Import- und Export-Gesellschaft, räumten die Vorratskammer hinter der Küche aus und stahlen ihm die Matratze aus dem Schlafzimmer. Auf dem Fußboden im Wohnzimmer lagen überall zerstreut Bilder aus seinem privaten Fotoalbum, als die taz das Anwesen erstmals besuchte.

Kein Jahr später war die Herrschaft der Séléka schon wieder vorbei. Anstelle der muslimischen Rebellen zogen im Frühjahr 2014 Abertausende junge Männer, einige noch Kinder, mit Messern und Macheten durch die Hauptstadt, töteten und jagten die muslimische Minderheit, bis fast alle Muslime der Zentralafrikanischen Republik getötet oder vertrieben waren. Im Leichenschauhaus stapelten sich die Toten. Anti-Balaka nannten sich diese antimuslimischen Milizen, Kurzform für „Anti-Balle-Ak47“, weil sie sich einbildeten, ihre Fetische würden sie von den AK47-Kugeln der Séléka schützen.

In Ngaïssonas Villa hinter dem grünen Hoftor mit den Einschlusslöchern im Stadtviertel Boy-Rabe hatte sich die Anti-Balaka-Führung eingerichtet. Boy Rabe war der Wahlkreis des gestürzten Präsidenten Bozizé gewesen, hier lebten seine Angehörigen und engsten Anhänger – und von hier aus hatte seine Miliz Anti-Balaka ab Ende 2013 Bangui und das Umland mit extremer Gewalt zurückerobert und Séléka in die Flucht getrieben.

„Das ist unser Gefangener“

Als die taz Ende März 2014 Ngaïssonas Innenhof erneut besuchte, schlichen dort junge Milizionäre im Kreis um einen Stuhl herum, Messer in den Händen. Auf dem Stuhl saß ein junger Mann in Unterhose und T-Shirt, Blutergüsse und tiefe Wunden am Körper: ein Séléka-Anhänger. „Das ist unser Gefangener“, sagte Anti-Balaka-Sprecher Gomez Namsio stolz. „Und das ist Oberst 12 Puissance (12 Volt), der Kommandant der Anti-Balaka.“

Er zeigte auf einen bulligen Mann im schwarzen Jogginganzug. Mit seiner tiefen Stimme brüllte der den Gefangenen an: „Wenn du einer von uns bist, dann werden die Kugeln an dir abprallen, wenn ich auf dich schieße.“ Dann klingelte ein Telefon. Der Kommandeur zog sein Handy aus der Hosentasche. „Der Chef ist dran“, raunzte er und beendete mit einem Handzeichen die Scheinexe­kution. Der „Chef“ am Telefon – war das Ngaïssona?

Unter anderem darüber hat jetzt der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) vier Jahre lang verhandelt. Heute fällt in Den Haag das Urteil im Prozess gegen Ngaïssona und einen weiteren zentralafrikanischen Warlord. Es sind die ersten Urteile des Weltgerichts über die Verbrechen, die die Zentralafrikanische Republik 2013–14 erschütterten und von denen sich das Land bis heute nicht erholt hat.

Ngaïssona ist als mutmaßlicher „übergeordneter Koordinator“ der Anti-Balaka schlimmster Verbrechen angeklagt: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Folter, Vergewaltigung, Vertreibung sowie Einsatz von Kindersoldaten unter 15 Jahren – insgesamt 31 Anklagepunkte.

Mit ihm vor Gericht steht Alfred Yekatom, in der Zentralafrikanischen Republik unter dem Kriegsnamen „Rambo“ bekannt. Der ehemalige Armeeoffizier und Parlamentsabgeordnete kommandierte laut Anklage zwischen Ende 2013 und August 2014 rund 3.000 Anti-Balaka-Kämpfer in der Provinz Lobaye südwestlich von Bangui. Er war also ähnlich wie in Bangui Oberst „12 Puissance“ für die Milizionäre in einer bestimmten Region zuständig. Alle Regionalkommandeure erhielten, so die Anklage, Befehle von Ngaïssona im Exil.

Yekatom war im Oktober 2018 im zentralafrikanischen Parlament festgenommen worden, als er im Plenarsaal mit seinem Revolver das Feuer eröffnete. Kurz darauf wurde er nach Den Haag überstellt. Ngaïssona wurde nur wenige Wochen später in Paris verhaftet und ebenso nach Den Haag ausgeliefert. Mehrfach war er zuvor in Bangui festgenommen, aber wieder freigelassen worden.

Nach dem Scheitern seines Vorhabens, 2015 bei den ersten Präsidentschaftswahlen des Landes nach Kriegsende anzutreten, hatte Ngaïssona im Sport Karriere gemacht. 2017 wurde der Milizenführer Präsident des Fußballverbandes der Staaten des zentralen Afrika und vertrat diesen auch beim internationalen Fußballverband Fifa. Zuletzt lebte er in Paris, wo seine Familie seit Langem ansässig ist. Am Pariser Flughafen wurde er im Dezember 2018 mit IStGH-Haftbefehl gefasst, als er gerade aus Bangui kam, und nach Den Haag überstellt.

Die Suche nach dem General

Endlich Gerechtigkeit also für die Opfer brutalster Greueltaten in einem international wenig beachteten Land im Herzen Afrikas? Das Verfahren war von Anfang an schwierig. Denn die Richter wollten vermeiden, nur eine Konfliktpartei anzuklagen, also die Anti-Balaka. Jahrelang fahndeten die Ermittler nach Anführern der Séléka, um sie ebenfalls zur Rechenschaft zu ziehen.

Immerhin, Anfang 2021 ging den Blauhelmen der UN-Mission Minusca bei einem Treffen in Bangui Séléka-Kommandant Mahamat Said Abdel Kani ins Netz. Der Oberst war in der Séléka für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig gewesen. Er stand in der Hierarchie unter Séléka-General Noureddine Adam, der nach dem Rückzug seiner Truppe aus Bangui als oberster Anführer der Séléka-Nachfolgeorganisation „Volksfront für die Wiedergeburt Zentralafrikas“ (FPRC) weiterkämpfte.

Jahrelang bemühten sich die IStGH-Ermittler vergeblich, General Adam habhaft zu werden. Er versteckte sich in Sudan, wo der IStGH keine Zuständigkeit hat. Bei seinen Truppenbesuchen in der nordöstlichen Savanne der Zentralafrikanischen Republik wurde er von den russischen Söldnern der Wagner-Gruppe hofiert, mit denen er damals Diamantengeschäfte betrieb. Er ist bis heute auf freiem Fuß, die Russen stützen mittlerweile den amtierenden zentralafrikanischen Präsidenten Faustin-Archange Touadéra.

Die größte Herausforderung für die Den Haager Ermittler bestand darin, Ngaïssona die Kommandohoheit über die Anti-Balaka nachzuweisen, auch in der Zeit, als er sich zum Höhepunkt des Krieges Anfang 2014 nachweislich im Exil aufhielt – also per Telefon oder anderen Kommunikationsmitteln. Ein Detail war dabei entscheidend: Die Mitgliedsausweise der Anti-Balaka beziehungsweise der Séléka.

Denn beide Milizen hatten ihren Truppen ID-Karten ausgestellt: laminierte Karten mit Namen, Rang, Funktion und Portraitfoto. Kämpfer und Offiziere trugen sie an einem Band sichtbar um den Hals. Darauf waren auch die offiziellen Stempel mit Logo und Name der Miliz sowie Unterschriften der Milizenführer.

Auf Fotos von Anti-Balaka-Sprecher Namsio, der vor Ngaïssonas grünem Hoftor in Boy-Rabe posierte, war die Unterschrift zu erkennen, aber nicht gut zu lesen. Es wurde nie eindeutig bestätigt, ob es Ngaïssonas Signatur war. Im Fall der Séléka verfügten die Ermittler über bessere Fotos. Sie bewiesen, dass General Adam die Ausweise 2013 ausgestellt hatte, in seiner damaligen Funktion als Sicherheitsminister der kurzlebigen Séléka.-Regierung.

Kein afrikanisches Essen beim Strafgerichtshof

Der Prozess in Den Haag gegen Ngaïssona und Yekatom begann im Februar 2021. Fast 80 Zeugen der Anklage und Opfervertreter wurden gehört. Ab November 2023 kamen die Zeugen der Verteidigung dran. Im Dezember 2023 meldete sich Ngaïssona persönlich zu Wort.

„Ich habe sehr gelitten“, klagte er über seine fünf Jahre in der Haftanstalt des IStGH. „Das Essen entsprach nicht meiner Kultur“, so Ngaïssona. Er habe sich seine afrikanischen Lebensmittel selbst beschaffen müssen, das sei teuer gewesen. Zumal habe er seine acht Kinder und sieben Enkel jahrelang nicht sehen können, weil diese sich keine Reise nach Den Haag leisten konnten. „Ich bin der Einzige, der sich um meine Familie kümmert“, so Ngaïssona. Dann wandte er sich direkt an den Vorsitzenden Richter: „Ich rate Ihnen, die Haftanstalt selbst zu besuchen – um zu erfahren, wie man sich dort fühlt.“

Und schließlich stellte Ngaïssona seine Sicht der Dinge klar: Die Anti-Balaka seien Widerstandskämpfer gewesen, die „Frieden bringen wollten“, wie er sagte. „Ich habe alles geopfert, um diese verzweifelte Jugend zu repräsentieren“, schloss Ngaïssona: „Ich habe niemals an irgendwelchen militärischen Aktionen teilgenommen, noch habe ich sie finanziert oder Waffen verteilt.“ Als sein Haus von Séléka geplündert wurde, habe er alles verloren.

Demgegenüber erklärte Ankläger Kweku Vanderpuye in seinem Schlussplädoyer im Dezember 2024, Ngaïssona habe durch Koordination und Finanzierung von Anti-Balaka-Einheiten maßgeblich zu deren Verbrechen beigetragen – „wahllose Angriffe auf muslimische Zivilisten als kollektive Vergeltung für Verbrechen und Greueltaten der Séléka“. Ngaïssona „wollte Macht, ob direkt oder indirekt“, so der Ankläger weiter und forderte für ihn 20 Jahre Haft, für Yekatom sogar 22 Jahre.

Ob die Richter in Den Haag den Zentralafrikaner als Opfer ansehen und freisprechen, oder als Täter verurteilen und schuldig sprechen – das wird an diesem Donnerstagnachmittag verkündet. Von einem „Meilenstein“ der Aufarbeitung spricht im Interview mit zentralafrikanischen Journalisten IStGH-Sprecher Fadi El Abdallah. Hunderte von Menschen werden in Bangui zu einer Live-Übertragung erwartet.

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11 Kommentare

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  • Anstatt die Diskussion über angeblich rassistisch aufgeladene Wörter wie 'Schwarzafrikaner' weiter aufzuheizen, würde ich die Frage aufwerfen wollen, ob man nicht lieber im Sinne der antikolonialistischen Sache auf die ebenso eindringliche wie unnötige Darstellung von Fetischdenken und Blutrünstigkeit zu verzichten.



    Details wie "[es] schlichen dort junge Milizionäre im Kreis um einen Stuhl herum, Messer in Händen" leisten im Endeffekt bloß Weidelschen Zerrbildern von mordlüsternen Messermännern Vorschub.



    Und wenn schon, dann bitte nicht ohne den Hinweis auf die Richtigstellungen durch Frantz Fanon!

    • @Auweiowei:

      'Schwarzafrikaner" ist aber eine rassistische Bezeichnung aus der Kolonialzeit und nicht angeblich! Wer nicht in der Lage ist das anzuerkennen, soll am besten den Mund halten wenn es um die "antikolonialistischen Sache" geht. Bei der Sprache fängt es an. Frantz Fanon auch mal lesen.

    • @Auweiowei:

      Fanon hat am Beispiel des algerischen Befreiungskampfes gezeigt, welche verheerenden Folgen der bloße Gebrauch der Sprache der Kolonisatoren auf die Psyche der Unterdrückten haben kann. Das wird hier im Artikel etwa an der Stelle deutlich, wo 'puissance' (Macht/Gewalt) ins Spiel kommt und zusammen mit bestimmten 'pervertierten' archaischen Ritualen zu nicht mehr kontrollierbaren Machtfantasien führt.

  • Wie es aussieht ist der IStGH nur für Schwarzafrika zuständig, jedenfalls wurde bis jetzt nie ein Europäer oder Nordamerikaner angeklagt, geschweige denn verurteilt. Bei Asien bin ich mir nicht sicher, aber wenn dann gab es nie eine Verurteilung. Für Schwarzafrikaner gibt es Verurteilungen zuhauf. Man könnte auch sagen das ist die Fortsetzung des Kolonialismus mit anderen Mitteln. Ach ja, der weiße Jude Netanjahu kann trotz Haftbefehl beliebig in der Welt herumreisen.

    • @Alberta Cuon:

      Schwarzafrikaner oder schwarzafrikanisch sind rassistische Begriffe aus der Kolonialzeit. Nordafrika wurde zu der Zeit auch Weißafrika genannt, da es durch die Antike angeblich kulturell entwickelter war. Schwarzafrika hingegen stand für kulturell unterentwickelt und Schwarzafrikaner galten somit als unterentwickelte Menschen.

      • @Andreas J:

        'Weißafrika' - dieses seltsame Wort ist mit vorher noch nie untergekommen (ich bin 80+). 'Schwarzafrika' kannte ich eigentlich auch nur als Übersetzung von 'Afrique noire' in Anlehnung an den literarischen Terminus der 'négritude' von Leopold Sédar Senghor. Ich kenne zwar die Vorbehalte gegen dessen französischsprachige Poesie, meine aber, dass man nicht so einfach platten Rassismus unterstellen sollte, wo er nicht intendiert ist.



        Auch Carl Einstein z.B. war weit von kolonialistisch-abfälligem Jargon entfernt, als er 1915 mit seinem Buch 'Negerplastik' den Rang afrikanischer Kunst eindrucksvoll beschrieb.

        Stattdessen hätte man längst den (Nazi-)'Volkswagen' aus dem sprachlichen Verkehr ziehen müssen, finden Sie nicht auch?

        • @Auweiowei:

          Ich habe darüber bei Franz Fanon gelesen. Vorher kannte ich den Begriff Weißafrika auch nicht. Aber geben sie mal den Begriff in ihrer Suchmaschine ein. Da gibt es einige Treffer. Ich bin 60+ und schon oft in Westafrika unterwegs gewesen und auch hier mit schwarzen Experten für afrikanische Philosophie befreundet. Vielleicht sollten sie auch mal modernere schwarze Philosophie lesen. Es geht nicht darum wie sie das als weiße Person einordnen, sondern darum was die Afrikaner dazu zu sagen haben. Anders lassen sich auf Kolonialismus beruhende, rassistische Strukturen nicht durchbrechen, sondern werden reproduziert. Den Fehler hat schon Historiker Helmut Bley gemacht, der als weißer einen Vortrag halten wollte, wie Afrikaner über den Kolonialismus denken und empört war, dass ihn BIPOC dafür kritisieren. Aktuelle Debatten verfolgte der offensichtlich gar nicht mehr und Afrika kennt der vor allen aus Büchern und weniger aus eigener Erfahrung. Akademische Eitelkeit gepaart mit Altersstarrsinn. Der ist kein Rassist, hat aber rassistische Verhaltensweisen an den Tag gelegt ohne es zu merken. Mir war sofort klar das es Ärger gibt, als ich die Ankündigung seines Vortrages las.

          • @Andreas J:

            Mit Helmut Bleyl habe ich nichts am Hut. Mein erster Impuls, als ich Ihre Replik auf @albertacuon las, war: Lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf!



            Für meinen Teil habe ich vor einiger Zeit mit Gewinn das ausführliche taz-Interview des togolesischen Germanisten Messan Tossa "Beide Seiten sind Opfer" gelesen (und in einem 'Beitrag' zu würdigen versucht), in dem es heißt: "Viele [dt.] Kollegen und Bekannten müssen sorgfältig [= feinfühlig?] verfahren, wenn sie uns Afrikanern oder Asiaten oder Araber[n] entgegentreten - aus Angst, dass sie rassistische Verhaltensweisen reproduzieren."



            So etwas Ähnliches lese ich jetzt auch aus Ihren Erfahrungen. Mein Fanon-Leseerlebnis datiert von 1982. In der dt. Übersetzung ist exakt von schwarzem und weißem Afrika die Rede, analog zu dem bis heute in Frankreich als quasi "normal" empfundenen Afrique Noire/Blanche...



            Ich meine, wenn wir innerhalb unserer Blase in der taz diskutieren, sollten wir uns nicht unbedingt nach dem (im Grunde scheinheiligen!) Codex



            der 'Antidiskriminierungsstelle'



            richten müssen.



            Mir war wichtig, die im taz-Artikel gepflegte 'europäische Darstellungsperspektive' / das Narrativ unter Verweis auf Fanon zu kritisieren.

            • @Auweiowei:

              Ich habe überhaupt keine Angst im Umgang mit Migranten oder vor der Kritik rassistische Verhaltensweisen zu reproduzieren. Diskriminierungsfreie Kommunikation kann man lernen. Ich bin seit langen ehrenamtlich in afrikanischen Vereinen und Verbänden tätig. Ich kenne das Leben und die Probleme vieler Afrikaner hier in Deutschland und auch auf dem afrikanischen Kontinent. Afrikanisches Leben gehört zu meinem Alltag. Antidiskriminierungsstellen als Scheinheilig zu bezeichnen, zeugt von Unfähigkeit Kritik anzunehmen und zu reflektieren. Ich kenne auch Menschen die Antidiskriminierungsberatung machen und mir ihre Fälle beschreiben. Nur Bücher oder Artikel zu lesen ohne Alltagserfahrungen reicht da nicht um sich so ein Urteil zu erlauben.

    • @Alberta Cuon:

      "bis jetzt nie ein Europäer oder Nordamerikaner angeklagt"

      de.wikipedia.org/w...malige_Jugoslawien

      Sind nur die Südslawen für Sie keine Weißen oder die Slawen insgesamt? Wenn es nach den Europäern ginge, würde der Präsident der größten noch bestehenden Kolonialmacht (Putin) auch in Den Haag sitzen...

      Ob Juden "Weiße" sind bzw. überhaupt sein können, ist übrigens eine extrem heikle Frage für den Antirassismus.

      • @Chris McZott:

        Zu Ihrem Link: Ich sehe nicht, was der Wikipedia-Artikel zum IStGhJ mit dem Beitrag von @albertacuon zu tun haben soll bzw. mit Ihren Gedanken zu (Süd-)Slawen und Juden. Worauf wollen Sie hinaus?