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Maja T. beendet HungerstreikVon der deutschen Regierung im Stich gelassen

Konrad Litschko
Kommentar von Konrad Litschko

Außenminister Wadephul muss handeln. Im Fall Maja T. sollten mindestens Hausarrest und ein fairer Prozess in Ungarn möglich sein.

Wo ist die deutsche Regierung? Un­ter­stüt­ze­r:in­nen von Maja T. vor dem Stadtgericht in Budapest im Juni 2025 Foto: Samuel Winter/dpa

B is zuletzt befand sich Maja T. in Isolationshaft. Auch noch im Haftkrankenhaus an der ungarischen Grenze, hinter Stacheldraht, wohin T. wegen des kritischen Gesundheitszustands verlegt wurde. Auch als T.s Herzfrequenz nur noch bei 30 Schlägen pro Minute lag. Als 14 Kilogramm Körpergewicht verloren waren, die Blutwerte kritisch. Als Ärzte mit der Implantation eines Herzschrittmachers drohten.

Es ist daher richtig, dass sich die Thüringer An­ti­fa­schis­t*in am Montag nach 40 Tagen für ein Ende des Hungerstreiks entschieden hat – und für das Leben. Aber die Isolationshaft für Maja T. besteht fort. Und ebenso der Prozess, der T. in Ketten vorführt und mit maßlosen 24 Jahren Haft droht. Und das ist ein Skandal.

Selbstverständlich sind es schwere Vorwürfe, die im Raum stehen. T. soll mit anderen Linken vor zwei Jahren Rechtsextreme in Budapest angegriffen haben, die teils schwer verletzt wurden. Natürlich gehört diese Gewalt aufgeklärt – und im Fall eines Tatnachweises verurteilt. Dieser Nachweis aber ist bis heute nicht erbracht. Der Prozess in Budapest belässt es bei einer oberflächlichen Beweiswürdigung – was den Geruch einer Vorverurteilung nährt.

Zur Erinnerung: Einen Rechtsstaat kennzeichnet, dass über Vorwürfe in einem fairen, ergebnisoffenen Prozess verhandelt wird. Dass bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung gilt. Dass auch Inhaftierte menschenwürdig behandelt werden. Stattdessen wirkt Maja T. dort wie eine politische Geisel, die als nonbinäre, antifaschistische Person perfekt in das Feindbild der rechtsautoritären Orbán-Regierung passt.

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Sogar Italien kümmert sich mehr

Es ist Deutschland, das Maja T. in diese Lage brachte, mit einer Auslieferung, die das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärte. Und das danach nichts tat, um dieses Unrecht zu beheben. Dabei zeigt ausgerechnet das postfaschistische Italien, das es anders geht: Für eine italie­nische Antifaschistin, der ebenso die Angriffe in Budapest vorgeworfen werden, setzte sich Ministerpräsidentin Georgia Meloni persönlich ein – und sorgte dafür, dass sie in Ungarn in einen Hausarrest kam. Auch Frankreich lehnte die Auslieferung eines Beschuldigten nach Ungarn ab. Deutschland schaute der Lage von Maja T. dagegen weitgehend zu.

Die deutsche Regierung und Außenminister Johann Wadephul müssen die politische Einstellung von Maja T. nicht teilen. Aber sie haben eine Verantwortung dafür, ihre Staatsbürger vor Rechtsbeugung und Schauprozessen zu schützen, sie nicht in Isolationshaft versauern zu lassen. Wenn Wadephul nun eine Delegation nach Ungarn schickt, um sich für Maja T. einzusetzen, ist das überfällig. Besser noch wäre es, er würde selbst hinfahren. Und dann dafür sorgen, dass die rechtswidrige Auslieferung korrigiert wird – oder mindestens ein Hausarrest und fairer Prozess in Ungarn möglich wird. Alles andere ist fortgesetzte politische Verantwortungslosigkeit.

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Konrad Litschko
Redaktion Inland
Ressort Reportage und Recherche. Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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6 Kommentare

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  • Mir würde schon reichen, wenn es endlich zum Prozess in Ungarn käme.

  • "Zur Erinnerung: Einen Rechtsstaat kennzeichnet, dass über Vorwürfe in einem fairen, ergebnisoffenen Prozess verhandelt wird. Dass bis zu einem Urteil die Unschuldsvermutung gilt."

    Im Prinzip völlig richtig. Nur hab ich durchaus meine Zweifel, ob dieser Maßstab hier wirklich immer und für jeden so unumstößlich gilt.

  • Was soll Wadephul denn machen? Ungarn hält sich nicht einmal an EU-Gesetze. Deutschland hat keine Druckmittel.

  • Nicht nur von der Regierung im Stich gelassen, sondern von deutschen Behörden böswillig und rechtswidrig nach Ungarn überstellt.

    • @Flix:

      Das ist nicht richtig. Als Karlsruhe entschieden hat, war Maja bereits außer Landes.



      Die Verlegung bei Nacht und Nebel drängt natürlich den Verdacht auf, dass hier Tatsachen geschaffen werden sollten, nichtsdestotrotz war im Moment der Überstellung kein Entscheid vorhanden.

      • @Saskia Brehn:

        Das ist doch Blödsinn. Die Überstellung war rechtswidrig, das hat das BVerfg (Beschl. v. 24.01.2025, Az. 2 BvR 1103/24) festgestellt. Dass der Beschluss zum Zeitpunkt der Überstellung noch nicht vorlag, ändert nichts an der Rechtwidrigkeit der Überstellung.

        Davon abgesehen wäre es unschädlich gewesen, die Entscheidung des BVerfgs abzuwarten, die Anrufung war den Behörden angekündigt worden.