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Rechtsextreme ZeitschriftBundesgericht hebt Verbot für „Compact“-Magazin auf

Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei nicht überschritten.

Ingo Kraft (l), Vorsitzender Richter des 6. Revisionssenats, verkündet das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Foto: Jan Woitas/dpa

Berlin/Leipzig dpa | Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.

„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die Compact-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.

Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für Compact sind.

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9 Kommentare

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  • Als Hitler noch ein kleines Licht war, gab's auch mal Urteile gegen ihn. Aber nur wenig später war der Justizapparat nicht nur ein willfähriger Helfer des Faschismus, sondern eine seiner Speerspitzen.



    Es wäre so einfach, aus der Geschichte zu lernen.

  • Zitat aus www.spiegel.de/pan...-b3af-ae0b8f91f891

    »Ein wichtiger Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen dieses Regime stürzen«, sagte Elsässer demnach bei einer Spendengala. Seine Frau Stephanie, die eine für die Nachrichtensendung von »Compact-TV« zuständige Tochterfirma leitete, soll in einem Telefonat gesagt haben: »Wir wollen das System ja stürzen, wir arbeiten da hart dran.«

    Noch Fragen? Aus meiner Sicht muss Compact verboten werden!

  • "Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht."

    Das heißt, das Vorgehen von Frau Faeser war falsch.

    Wer den Meinungsstreit mit den Instrumenten des Staates zu Gunsten der regierenden Parteien entscheiden will, beschädigt den Staat und diese Parteien.

  • Glückwunsch Frau Faser.



    Und genauso würde ein AfD-Verbotsverfahren ausgehen. Leider.

  • Natürlich muss die Pressefreiheit weit ausgelegt werden, aber hier soll kein Missbrauch stattgefunden haben? Wie viel Hass, Hetze und Verschwörungslügen müssen die noch anstiften, bis man rechtlich eingreifen kann...

    • @Ciro:

      Wenn sie lügen/Unwahrheiten verbreiten kann man jederzeit dagegen vorgehen.

      Ansonsten ein Sieg für die Meinungsfreiheit - egal was von dieser unsäglichen Publikation halten mag.

    • @Ciro:

      Recht und Gerechtigkeit sind nicht das gleiche

  • Das war absehbar. Hier hat sich die damalige Innenministerin sehr peinlich verhalten. Solche Siege von Rechten vor Gerichten sollten wir uns ersparen. Nancy hat damals Gratismut-Punkte für ihren Lebenslauf abgeholt....ansonsten ist nichts davon geblieben - außer Schaden für die Demokratie. Unfassbar.

  • Schwere Blamage für Faeser, nicht dass es für das Käseblatt schade gewesen wäre. Aber die Hürden für ein Verbot liegen zurecht hoch.