Antwort auf Anfrage der Linken: Fast 50 Afghanen vor Ausreise nach Deutschland gestorben
Noch immer warten viele Afghanen mit einer Aufnahmezusage auf ihre Ausreise. Die Linke fordert, sie schnell nach Deutschland zu holen.
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion hatte jüngst wieder bei der Bundesregierung abgefragt, wie viele Menschen aus Afghanistan mit einer Aufnahmezusage für Deutschland gestorben sind und unter welchen Umständen sie ums Leben kamen. Laut aktueller Antwort auf die Schriftliche Frage, die dem epd vorliegt, sind nach Kenntnis des Bundesverteidigungsministeriums seit der jüngsten Abfrage im Juli 2023 vier ehemalige Ortskräfte verstorben, davon eine Ortskraft gewaltsam. Das Auswärtige Amt habe Kenntnis von fünf anderen während des Aufnahmeverfahrens gestorbenen Personen, eine davon durch einen Unfall. Bei den anderen Todesfällen handelt es sich den Angaben zufolge um natürliche Tode.
Mit diesen neun Todesfällen summiert sich die Zahl verstorbener afghanischer Mitarbeiter der Bundeswehr oder Menschen, die wegen ihres demokratischen Engagements unter den Taliban in Afghanistan in Gefahr sind und deswegen auf Schutz in Deutschland hoffen können, nach Berechnung von Bünger auf 46. „Es ist gut möglich, dass ihr Leben hätte gerettet werden können, wenn die Ausreiseverfahren sich nicht über Monate und teils Jahre hinziehen würden“, erklärte sie.
2.800 warten in Pakistan
In keinem der gewaltsamen Todesfälle gibt es nach Angaben der Bundesregierung einen direkten Bezug zur Tätigkeit für die deutschen Streitkräfte. Die Aufnahmeprogramme für Ortskräfte sowie gefährdete Afghaninnen und Afghanen sind politisch umstritten. Zumindest die Union will sie schnellstmöglich beenden.
Mitte März warteten laut Auswärtigem Amt noch rund 2.800 Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage auf eine Ausreise nach Deutschland, in der Regel in Pakistan. Ihnen droht inzwischen die Abschiebung: Die pakistanische Regierung hatte angekündigt, alle Afghanen und Afghaninnen ohne offizielle Aufenthaltsgenehmigung des Landes zu verweisen.
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