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das detailSahra Wagenknecht, die Möchtegernkanzlerkandidatin

Der Versuch des BSW, seine „Kanzlerkandidatin“ in die ARD-Wahlarena einzuklagen, ist gescheitert.

Reicht es schon aus, eine Kanzlerkandidatin aufzustellen, um auch eine Kanzlerkandidatin zu haben? Darauf hat jetzt das Bündnis Sahra Wagenknecht, kurz BSW, eine höchstrichterliche Antwort bekommen. Die kleine Partei rangiert derzeit in den Umfragen zwischen 4 und 5 Prozent, muss also um ihren Einzug in den Bundestag bangen. Ihr Problem: Sie lebt vollständig von der öffentlichen Präsenz ihrer Namensgeberin, Gründerin, Parteivorsitzenden und Gruppenvorsitzenden im Bundestag. Um die noch zu steigern, kürte das BSW – Bluffen Super Wichtig – Wagenknecht nicht nur zur Spitzen-, sondern gleich zur Kanzlerkandidatin.

Aber darauf wollte der WDR nicht hereinfallen. Zu der von ihm produzierten ARD-Wahlarena am Montagabend lud er daher nur die Kanz­ler­ka­ndi­da­t:in­nen von Union, SPD, Grünen und AfD ein. Ein Skandal aus Sicht des BSW, das deshalb durch alle Instanzen klagte.

Eine interessante Begründung, warum die BSW-Heilige eingeladen werden müsste, lieferte der Rechtsvertreter der Partei in der ersten Instanz. Das Verwaltungsgericht Köln gab sie in einer Presseerklärung so wieder: „Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, da insbesondere die Grünen keine realen Chancen hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Vielmehr habe das BSW nach dem Kandidaten der Union die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft, da sie in einer zwar nicht gewünschten, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als ‚Königsmacherin‘sogar die Kanzlerschaft beanspruchen könnte.“

Das Gericht überzeugte das zwar nicht. Aber dass es diese bemerkenswerte Argumentation öffentlich machte, sorgte für Wirbel. Das BSW ließ nicht nur die Gerichtspresseerklärung umschreiben, sondern Generalsekretär Christian Leye sah sich auch zu einer Richtigstellung genötigt: Die Meldung, das BSW wäre zu einer Koalition mit der AfD bereit, sei „völliger Humbug“ und beruhe „auf einem Schriftsatz eines Medienanwalts, der beauftragt wurde. Wir haben diesen im Detail leider nicht geprüft.“ Blöd gelaufen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Klage des BSW ebenfalls ab. Am Montag ist die Partei nun auch mit ihrer Beschwerde dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Pascal Beucker

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