Konflikt zwischen Verdi und FU Berlin: Abmahnung von Uni-Mitarbeiter rechtens
Arbeitsgericht bewertet Vorwürfe, das Präsidium der Freien Universität Berlin sei mitverantwortlich für den deutschen Rechtsruck, als Schmähkritik.
Die Verdi-Leute hatten hierin nicht nur die „AfD und die Abschiebe- und Kürzungspolitik der Ampelregierung“ als treibende Kraft des Rechtsrucks in Deutschland benannt. Auch warfen sie ihrem Arbeitgeber vor, sich tarifwidrig, mitbestimmungsfeindlich und antidemokratisch zu verhalten. Konkret hieß es: „Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist.“
Das Präsidium der FU reagierte umgehend mit einer Gegendarstellung, in der es sich gegen die „diffamierenden Anschuldigungen und bewussten Falschaussagen“ verwahrte.
Zudem wurden Anfang März die Vorstandsmitglieder der Verdi-Betriebsgruppe der Universität abgemahnt, darunter auch der jetzige Kläger, der auch freigestelltes Personalratsmitglied ist. Der Vorwurf lautete auf „ehrverletzende Kritik, die eine Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht zum Arbeitgeber“ darstelle.
Weitere Klagen gegen Abmahnungen noch anhängig
Das Arbeitsgericht wies die Klage des Gewerkschafters gegen seine Abmahnung nun zurück. Zur Begründung hieß es, der Arbeitnehmer habe seine Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis durch den Aufruf verletzt. Die inkriminierte Passage sei eine „vom Schutz der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz nicht gedeckte Schmähkritik“.
Ob der betroffene Gewerkschafter Berufung gegen das Urteil einlegt, die das Arbeitsgericht zugelassen hat, ist noch offen. Die Klagen vier weitere Vorstandsmitglieder der Verdi-Betriebsgruppe gegen ihre jeweiligen Abmahnungen laufen noch.
Das Verhältnis zwischen dem FU-Präsidium und der Verdi-Uni-Gruppe gilt seit Jahren als konfliktreich und gestört. Die Gewerkschafter*innen monieren immer wieder, dass ihr Arbeitgeber Tarifverträge nicht einhält und die Mitbestimmung bekämpft.
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