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Fahrplan der Ampel­abschaltung

Das verbleibende Regierungsbündnis aus SPD und Grünen hat im Bundestag keine Mehrheit mehr. Mit der FDP fehlen 91 Abgeordnete. Zusammen kommen die SPD mit 207 Mandaten und die Grünen mit 117 noch auf 324 Stimmen. Nötig für Mehrheitsbeschlüsse wären aber 367. Als Minderheits­regierung Gesetze aus eigener Kraft durchs Parlament bringen kann Rot-Grün nicht.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will deswegen die Vertrauensfrage im Bundestag zu stellen. Den Antrag plant er in der ersten Bundestagswoche im neuen Jahr ab dem 13. Januar. Erst 48 Stunden später kann nach Artikel 68 Grundgesetz die Abstimmung im Parlament stattfinden – Scholz nannte deshalb den Termin 15. Januar für das Votum.

Wie die Abstimmung ablaufen muss, regelt das Grundgesetz nicht. Gewohnheitsrechtlich hat sich jedoch eine namentliche Abstimmung etabliert. Möglich ist auch, die Vertrauensfrage mit einem Gesetzesentwurf oder Sachantrag zu verbinden. So machte es etwa Gerhard Schröder 2001 mit der Abstimmung über den Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan.

Verliert der Kanzler die Abstimmung, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Entscheidet er sich dafür, müssen gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Rechnerisch müssten nach dem Kanzler-Plan damit Neuwahlen spätestens am 6. April stattfinden, wenn alle Fristen ausgeschöpft würden. Scholz sprach aber von „spätestens bis Ende März“.

Zwingen, die Vertrauensfrage zu stellen, kann man Olaf Scholz übrigens nicht. Die aktive Abwahl des Kanzlers wäre über nur über das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum möglich: Der Bundestag müsste nach Artikel 67 Grundgesetz mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Regierungschef wählen. Dafür müsste aber etwa ein neues Bündnis aus CDU/CSU als stärkster Oppositionsfraktion und FDP rund 80 weitere Stimmen im Parlament finden. (afp, taz)

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