Senat Berlin: Mit dem Bundesrat gegen Bedrohung

Gesetzesinitiative soll Zeugen besser vor Einschüchterung durch Organisierte Kriminalität schützen. Grüne sehen „Symbolpolitik“.

Das Foto zeigt ein Metallschild am Eingang des Berliner Landgerichts für Strafsachen

Eine Gesetzesänderung soll Zeugen und Gerichtspersonal besser schützen Foto: Jens Kalaene (dpa)

Berlin taz | Der schwarz-rote Senat will Einschüchterungsversuchen gegenüber Zeugen und Gerichtspersonal mit einer Gesetzesänderung begegnen. Auf Vorschlag von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sollen solche Versuche künftig als Nötigung gelten. Ermöglichen soll das eine Bundesratsinitiative, von der sich Badenberg mehr Abschreckung verspricht. Im Blick hat sie dabei vor allem die Organisierte Kriminalität.

Kritik kommt von den oppositionellen Grünen. Aus ihrer Sicht bringt eine solche Änderung „keine Abhilfe hinsichtlich der Bedrohung von Zeugen durch Organisierte Kriminalität“. Denn ein solches Vorgehen sei bereits strafbar.

Konkrete Zahlen, wie oft Zeugen, aber auch Gerichtspersonal, Staatsanwälte oder Richter bedroht würden, nannte Badenberg am Dienstag in der Pressekonferenz nach der Senatssitzung nicht. Sie leitet aber von zunehmenden Messerfunden beim Einlass in Justizgebäude ab, dass das Bedrohungspotenzial zunimmt.

Die Bundesratsinitiative besteht nach ihren Worten zum einen darin, dass die geschilderte Bedrohung den Nötigungsparagrafen im Strafgesetzbuch ergänzt. Zum anderen soll es zusätzliche Möglichkeiten zu Telefonüberwachung und Standortermittlung geben. Die SPD-Fraktion beanspruchte am Dienstag für sich, den Anstoß zu der Initiative gegeben zu haben.

Lob von Polizeigewerkschaft

Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Petra Vandrey, sprach von „Symbolpolitik“. Für einen besseren Schutz brauche es „mehr Personal und bessere Ausstattung“. Und auch insgesamt müsse mehr zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität unternommen werden.

Anders als die Grünen lobte die Gewerkschaft der Polizei die Initiative. Sie sprach sich allerdings für einen höheren Strafrahmen aus, der bislang laut Badenberg zwischen einem halben Jahr und fünf Jahren liegt. Dem Vernehmen nach befürworteten auch die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD eine Mindeststrafe für Nötigung von einem Jahr. Die Justizsenatorin hingegen hält den jetzigen Strafrahmen für ausreichend.

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