Wenn der Postmann nicht mehr täglich klingelt

Briefe kommen künftig später und auch nicht mehr jeden Tag. SPD, Grüne und FDP haben am Donnerstag im Bundestag das neue Postgesetz beschlossen

Dauert bald mitunter ewig und drei Tage: die Post­zustellung, hier in Gummersbach Foto: Dirk Kruell/laif

Von Anja Krüger

Der Briefversand in Deutschland wird in Zukunft länger dauern. Das sieht die Reform des Postgesetzes vor, die der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Demnach muss die Deutsche Post die meisten Sendungen nicht mehr am nächsten Tag ausliefern. Außerdem entfällt die Pflicht für das Unternehmen, an sechs Tagen in der Woche zuzustellen.

Diese bisher im Postgesetz formulierte 6-Tage-Regel ist etwa wichtig für Abonnent:innen, die ihre Tageszeitung per Post beziehen. Mit der Reform des Gesetzes ist das nun hinfällig. Auch die Vorgabe, dass bislang 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag Emp­fän­ge­r:in­nen erreichen, 95 Prozent am übernächsten, ist passé: Künftig müssen 95 Prozent der Briefe erst am dritten Werktag nach der Aufgabe ankommen, am vierten 99 Prozent. Haben Ab­sen­de­r:in­nen Zeitdruck, etwa weil sie Fristen einhalten müssen, können sie gegen einen Aufschlag einen sogenannten Prio-Brief aufgeben. Außerdem musste die Post bisher ein dichtes Filialnetz vorhalten, wozu auch Kioske und Supermärkte mit einem entsprechenden Schalter zählen. Jetzt könnte auch das Aufstellen eines Automaten mit Briefmarken reichen.

Die deutsche Post ist in den 90er Jahren privatisiert worden. Dabei hat die Bundesregierung dem sogenannten Universaldienstleister eine Reihe von Auflagen gemacht. Die Deutsche Post als dieser Universaldienstleister ist Teil des DHL-Konzerns, an dem der deutsche Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit knapp 17 Prozent beteiligt ist, der Rest gehört überwiegend privaten oder institutionellen In­ves­to­r:in­nen. Im Jahr 2023 machte die DHL einen Gewinn von rund 3,7 Milliarden Euro.

„Wir führen Daseinsvorsorge und Wettbewerb zusammen“, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Sandra Detzer in der Debatte am Donnerstag. Die Regierung sichere für Bür­ge­r:in­nen die Bezahlbarkeit der Postdienstleistungen und „die Renditeabsicherung für Erbringer des Universaldienstes“. Die Union bestreitet, dass das Gesetz zu mehr Wettbewerb führt. Sie fordert, dass der Paketbereich grundsätzlich aus dem gesetzlichen Regeln unterworfenen Universalbereich entlassen wird. „Trotz eines funktionierenden Wettbewerbs bleibt der Paketmarkt weiterhin reguliert“, kritisierte der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz.

Nicht durchsetzen konnten SPD und Grüne gegenüber der FDP den Einsatz von Sub-Sub-Unternehmen zu verbieten. Die Post vergibt Aufträge an andere Firmen, die sie an Dritte weitergeben und daran verdienen. Die Folge sind sehr schlechte Arbeitsbedingungen und Einkommen für die Beschäftigten. Das bekommen auch die Kun­d:in­nen zu spüren, etwa wenn Bo­t:in­nen ihnen wegen des hohen Zeitdrucks nicht mitteilen, dass sie eine Lieferung bei Nachbarn abgegeben haben. Das Gesetz sieht aber vor, dass Subunternehmen künftig besser kontrolliert werden sollen, etwa in Bezug auf Arbeitszeiten von Zusteller:innen. „Für viele Kol­le­gin­nen und Kollegen bedeutet das, dass die Arbeitszeit korrekt erfasst wird“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Papendieck. Damit können Überstunden nicht mehr verloren gehen und würden bezahlt.

Mehr als 20 Kilogramm schwere Pakete müssen künftig von zwei Zustelle­r:in­nen ausgeliefert werden

Die Linke im Bundestag fordert, dass die Auftragsvergabe an Sub-Unternehmen beendet wird. „Die Privatisierung der Post war ein schwerer Fehler“, sagte der Linken-Abgeordnete Jörg Cezanne. Der Wettbewerb werde nicht mittels besserer Leistungen ausgetragen, sondern auf Kosten der Beschäftigten und der Kun­d:in­nen. Die Dienstleistungen der Post würden immer schlechter, und das bei steigendem Porto. Selbst Briefkästen seien für viele im ländlichen Raum nicht mehr erreichbar.

Aus Rücksicht auf die Beschäftigten sollen künftig Pakete mit einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm von zwei Zu­stel­le­r:in­nen ausgeliefert werden müssen. Steht ein geeignetes technisches Hilfsgerät zur Verfügung, gilt das aber nicht. Die Gewerkschaft Verdi fordert eine schnelle Klarstellung, was das bedeutet. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil müsse bis zum Jahresende in einer Verordnung festlegen, dass beispielsweise eine Sackkarre nicht als geeignetes Hilfsmittel gelte, forderte Verdi-Vizechefin Andrea Kocsis.