Zu wenig Steuer-Transparenz: EU-Verfahren gegen Deutschland
Brüssel geht dagegen vor, wenn Geschäfte auf digitalen Plattformen vor den Finanzämtern versteckt werden. Die EU-Kommission wirft Deutschland nun Intransparenz vor.
Deutschland sowie auch Ungarn, Polen und Rumänien hätten es versäumt, zeitnah Informationen über die von Unternehmen und natürlichen Personen über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünfte auszutauschen, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die Kommission sendet nun einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin und in die anderen Hauptstädte. Die Länder haben zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren.
Seit 2023 gelten in der EU neue Steuertransparenzregeln für Transaktionen auf digitalen Plattformen wie beispielsweise Amazon oder dem Buchungsportal Booking.com. Immer mehr Menschen und Unternehmen nutzten digitale Plattformen, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, hieß es bei der Verabschiedung der Vorschriften von den EU-Ländern 2021.
„Allerdings werden über digitale Plattformen erzielte Einkünfte häufig nicht gemeldet und Steuern nicht gezahlt, insbesondere wenn die digitalen Plattformen in mehreren Ländern betrieben werden“, hieß es in der Mitteilung. Dies führe zu Steuereinbußen in den Mitgliedstaaten und verschaffe Händlern auf digitalen Plattformen einen unlauteren Vorteil gegenüber traditionellen Unternehmen.
Geldbuße droht
Den Regeln zufolge mussten Online-Plattformen Daten über die von Unternehmen und natürlichen Personen im Jahr 2023 erwirtschafteten Einkünfte erheben und diese an den Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, melden. Die Mitgliedstaaten mussten dann diese Informationen anschließend bis zum 29. Februar 2024 untereinander austauschen.
„Deutschland, Ungarn, Polen und Rumänien sind ihrer Verpflichtung zum Austausch der notwendigen Informationen mit den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten nicht nachgekommen, wodurch diese ihre jeweiligen Steuergesetze nicht in vollem Umfang durchsetzen können“, hieß es nun von der EU-Kommission.
Reagieren die Länder nicht binnen zwei Monaten auf das Aufforderungsschreiben, kann die Kommission eine sogenannte begründete Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten. Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.
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