Missbrauchsbeauftragte will neues Gesetz: Mehr Schutz für Betroffene
Kerstin Claus fordert mehr Tempo beim Gesetz zur besseren Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Denn eigentlich sollte das längst beschlossen sein.
Claus hatte schon in der Vergangenheit mehrfach die Befürchtung geäußert, dass sich die Verhandlungen, die seit Dezember des vergangenen Jahres laufen, weiter hinziehen könnten. „Spätestens im ersten Quartal 2025“ müsse das Gesetz im Bundestag beschlossen werden, forderte sie. Was genau hinter der Verzögerung steckt und ob mit einer Kabinettsbefassung vor der Sommerpause zu rechnen ist, war zunächst unklar.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch bundesweit verbessern. Dafür sollen neue Strukturen entstehen, die neben der Aufklärung von Fällen auch eine bessere Prävention ermöglichen sollen. Die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufgewertet werden. Auch sieht das Gesetz eine künftige Berichtspflicht zur Arbeit der Missbrauchsbeauftragten an den Bundestag und den Bundesrat vor.
So werde es künftig möglich sein, dass die Missbrauchsbeauftragte – ähnlich wie beispielsweise die Wehrbeauftragte des Bundes – jährlich einen Bericht an die beiden Verfassungsorgane richtet, in dem sie etwa besondere Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufzeigt. „Das Thema ist gesellschaftspolitisch von großer Bedeutung“, betonte Claus. Mit Blick auf eine mögliche weitere Verzögerung mahnte die Missbrauchsbeauftragte an, es dürfe „nicht in den Mühlen des Bundestagswahlkampfes 2025 zerrieben oder instrumentalisiert werden“.
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