Elon Musk scheitert vor Supreme Court: Tweet-Kontrolle bleibt
Jeden Tesla-Tweet von Elon Musk muss erst mal ein Jurist abnicken. Jetzt wollte er vor dem Supreme Court dagegen vorgehen und ist gescheitert.
Musk wollte mit der Berufung ihm von der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC auferlegte Restriktionen für seine Kommunikation in den Onlinenetzwerken kippen lassen. Die Einschränkungen hatte die SEC im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Elektroautohersteller Tesla verhängt. Sie waren die Reaktion auf eine Botschaft Musks im August 2018 im Onlinedienst Twitter (heute X), die für starke Kursschwankungen der Tesla-Aktie gesorgt hatte.
In dem Tweet hatte Musk angekündigt, Tesla für einen Preis von 420 Dollar pro Aktie von der Börse nehmen zu wollen. Die Finanzierung dafür sei „gesichert“. Später machte Musk einen Rückzieher. Es wurde deutlich, dass die Finanzierung keineswegs gesichert war.
Investoren verklagten Musk in der Folge. Sie warfen ihm eine „künstliche Manipulation“ des Tesla-Aktienpreises mit dem Ziel vor, allen Investoren zu schaden, die auf einen sinkenden Aktienkurs gewettet hatten.
Die SEC befand, dass Musks Tweet „falsch und irreführend“ gewesen sei. Im Rahmen der Vereinbarung mit der Behörde musste der Multimilliardär den Vorsitz im Tesla-Verwaltungsrat abgeben, eine Strafe von 20 Millionen Dollar (nach heutigem Kurs 18,7 Millionen Euro) zahlen und sich fortan Tweets zu Tesla von einem Juristen absegnen lassen.
Im vergangenen Dezember wandte sich Musk dann an den Supreme Court, um die Restriktionen aufheben zu lassen. Er bezeichnete diese als Verstoß gegen sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
In einem Prozess vor einem Bundesgericht in San Francisco zu seinem Tweet vom August 2018 war Musk im Februar vergangenen Jahres vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden.
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