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Nazi-Raubkunst soll zurück

Ampel verspricht Bestohlenen bessere Chance auf Rückgabe

Wer einen Rechtsanspruch auf Herausgabe von NS-Raubkunst hat, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Das sieht ein am Mittwoch veröffentlichter Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Teil des Entwurfs sind Änderungen in einer Reihen von Gesetzen wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welche die Durchsetzung bestehender Ansprüche erleichtern sollen. Neue Herausgabeansprüche sollen jedoch nicht entstehen.

„Hunderttausende Kulturgüter sind in Nazi-Deutschland ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Auch das war Teil der nationalsozialistischen Entrechtungs- und Vernichtungspolitik.“ Insbesondere Jüdinnen und Juden seien so vielfach um ihren Besitz gebracht und ihrer Lebensgrundlage beraubt worden.

„Acht Jahrzehnte nach Ende der NS-Herrschaft befinden sich etliche der von den Nazis entzogenen Kulturgüter noch immer nicht in den Händen ihrer Eigentümer“, begründete der Minister die Neuregelung. Vielfach habe das damit zu tun, dass ihr Verbleib ungeklärt sei. Mitunter liege das aber auch daran, dass das Recht es schwer mache, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen. Dies solle mit dem neuen Gesetz erleichtert werden.

Konkret sieht dieses unter anderem einen neuen Auskunftsanspruch vor: Verkäufer oder Händler von NS-Raubkunst müssen den früheren Besitzern oder ihren Erben Auskünfte über die betreffenden Werke erteilen. Ebenfalls verändert werden sollen Regeln über die Verjährung von Ansprüchen auf Herausgabe von NS-Kulturgut. Die Verjährung soll dem Entwurf nach nur noch in bestimmten Fällen möglich sein.

Außerdem ist geplant, dass auch in erster Instanz künftig die Landgerichte für die Rückgabe von NS-Kunst zuständig sind – unabhängig vom konkreten Streitwert der Werke. Damit soll laut Justizministerium „der Komplexität entsprechender Rechtssachen Rechnung getragen werden“. Für deren Bewältigung seien „Landgerichte besser geeignet als Amtsgerichte“. (afp)

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