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Bremer Volksbegehren verbotenGericht fällt Platanen-Urteil

Der Bremer Staatsgerichtshof erklärt ein Volksbegehren für unzulässig, das Bäume auf einem Weserdeich unter Naturschutz stellen sollte.

Die umkämpften Platanen: Eine Bürgerinitiative verbreitet das Gerücht, der Senat würde sie ohne Grund abholzen Foto: Sina Schuldt / dpa

Bremen taz | Für unzulässig erklärt hat der Staatsgerichtshof Bremen ein Volksbegehren, das 136 Platanen auf einem Weserdeich unter Naturschutz stellen wollte. Damit wollte eine Bürgerinitiative erreichen, dass die Bäume nicht im Rahmen einer Deicherhöhung gefällt werden dürfen. Gegen dieses Vorhaben der Bremer Landesregierung kämpft die Initiative seit 2016 – zunehmend erbittert.

Das Volksbegehren hätte eigentlich im vergangenen Jahr parallel zur Bremer Bürgerschaftswahl zur Abstimmung stehen sollen – aber die rot-rot-grüne Bremer Landesregierung hatte es – gegen den Willen der Linken – nicht zugelassen, weil es nach ihrer Auffassung den Hochwasserschutz gefährdet.

Das Bremer Landesverfassungsgericht begründet seine am Montag getroffene Entscheidung damit, dass der dem Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar sei. Denn der Paragraf 4 des Bundesnaturschutzgesetzes räume dem Hochwasserschutz das Vorrecht ein. Naturschutzmaßnahmen auf Flächen, die vor Überflutungen schützen sollen, seien nur zulässig, wenn dieser Zweck nicht gefährdet sei. Dies dürfe nicht durch ein Landesgesetz ausgehebelt werden, heißt es in der Begründung des Staatsgerichtshofs.

Nach der Entscheidung sagte die Bremer Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Die Grünen), jetzt könne der Deich in dem umkämpften Bereich endlich neu und höher gebaut werden. Dies sei notwendig, weil die Meeresspiegel nach den Prognosen des Weltklimarates „deutlich höher und deutlich schneller ansteigen werden als angenommen“. Außerdem würden höhere und häufiger auftretende Sturmfluten erwartet.

Alternatives Konzept

Die 40.000 Bre­me­r:in­nen auf der linken Weserseite seien „davon abhängig, dass die Deiche diesen extremeren Bedingungen standhalten“. Die 50 bis 60 Jahre alten Platanen würden durch 180 neue, klimaresiliente Bäume ersetzt, teilte die Senatorin mit.

Der klimapolitische Sprecher der Bremer Grünen, Philipp Bruck, erinnerte daran, dass im Bremer Vorort Lilienthal während des Hochwassers zum Jahreswechsel Bäume auf dem Deich hatten gefällt werden müssen, um ein Brechen der durchweichten Deiche zu vermeiden.

Die Bürgerinitiative „Platanen am Deich“ hingegen hatte stets behauptet, die Bäume würden den Hochwasserschutz nicht gefährden und ein alternatives Konzept vorgelegt, nach dem eine Spundwand für Sicherheit sorgen sollte. Keiner der von der Umweltbehörde beauftragen Fachleute hatte sich dieser Minderheitenposition angeschlossen. Dafür hatten 26.000 Bre­me­r:in­nen das Versprechen der Bürgerinitiative geglaubt und das Volksbegehren unterstützt.

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3 Kommentare

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  • Volksbegehren waren den 'Volksvertretern' schon immer ein Dorn im Auge!

    Wo kommen wir da hin, wenn auch noch das Volk mitbestimmen soll? Wir sehen doch in der Schweiz, wie ein blühendes Land durch 'Volksbegehren' zu Grunde gerichtet wird. Die armen Schweizer können sich bald kein tägliches Brot mehr leisten.

    • @fvaderno:

      Eine Bürgerinitiative hat das gleiche Problem wie das Parlament: wenn andere Gebietskörperschaften zuständig sind oder die Technik oder Physik die gewünschte Lösung unmöglich macht, dann kann man nichts machen.

  • Seit 8 Jahren kämpfen die für die Bäume? In der Zeit hätten sie die auch ausbuddeln und in ihren Gärten umpflanzen können.